Forderung von 2002

21. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb384365-54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von 2002

Hallo zusammen,

vieleicht hat ja hier jemand einen Rat für mich.
Folgende Situation:

Ich habe heute eine Forderung über 550 Euro der Firma Realinkasso bekommen. Diese bezieht sich auf einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 2002. Mir ist bekannt, das es damit keine Verjährungsfrist gibt auch wenn sich da 12 Jahre nichts geatn hat. Nun befinde ich mich aber seit 2009 in Privatinsolvenz und habe nur den Regelsatz bis zur Pfändungsgrenze von meinem Gehalt so das es mir gar nicht möglich wäre dies zu bezahlen. Zudem habe ich nun Angst das dies meine Insolvenz gefärdet. Hat hier vieleicht eine Idee? Soll ich mich an meinen Insolvenzverwalter wenden.?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

quote:
Soll ich mich an meinen Insolvenzverwalter wenden.?

Ja. Die Forderungen sind vorher entstanden und gehören damit eigentlich in die Tabelle.

Du weißt worum es geht? Du weißt, dass es einen Titel gibt? Wenn nicht, würde ich vom Inkasso als erstes verlangen:
- Forderungsaufstellung, bereinigt um verjährte Posten
- Titelkopie
- Zustellnachweis des Titels
- Vollmacht im Original

Derweil würde ich schon einmal dezent auf die laufende Insolvenz hinweisen und die Frage stellen, wieso sie ihre Forderung nicht zur Tabelle angemeldet haben. :-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Cool bleiben

2002 er Forderung Fliest mit rein in die 2009 er Inso

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

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