Forderung von Bank aus 2009 verjährt?

7. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Romina0103
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Forderung von Bank aus 2009 verjährt?

Guten Tag,

ich habe da mal eine Frage, mir wurde im Oktober 2009 mein Kreditvertrag bei Bank xxx wegen Nichtzahlung gekündigt, Zahlungen erfolgten seit Mitte 2009 nicht mehr. Die Forderung wurde erst an ein Inkassounternehmen abgetreten, die mich in 2010 anschrieben, dort wollte ich eine Ratenzahlung vereinbaren,dieses habe ich ihnen auch schriftlich im Mai 2010 mitgeteilt. Es wurde mit ein Schuldanerkenntis zugesendet, was ich vom Notar unterzeichnen lassen sollte, was aber NICHT gemacht wurde und es wurden auch keine Raten bezahlt. Wie gesagt, letzte Zahlung mitte 2009. Nun wurde die Forderung an ein anderes Inkassounternehmen verkauft, diese schrieben mich nun an, Juni 2013, ich sollte mich doch bitte melden. Wichtig ist, dass ich kein Schuldanerkenntis geleistet habe, es keinen Mahnbescheid gibt und seit 2009 keine Zahlungen geleistet wurden. Kann ich nun die Einrede der Verjährung geltend machen?

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Gruß
Romina

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Verbraucherkredite verjähren nach § 497 BGB erst nach 10 Jahren.


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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist die Sache erst am 01.01.2020 um 00:00 verjährt, also noch einige Zeit forder- und ggf. vollstreckbar.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du schon einen MB bekommen ?



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was wurde denn mittlerweile alles an Gebühren aufgeschlagen? Kostendopplung durch zwei Inkassobüros ist grundsätzlich Unfug.
Dass gerade Banken Sachen an ein Inkasso verkaufen ist zudem höchst umstritten und im Zweifel würde ich sagen, dass das nicht erstattungsfähig ist.

Ich würde insofern erst einmal eine Vollmacht und einen Nachweis des Forderungsübergangs verlangen, sowie eine Forderungsaufstellung. Dabei schon deutlich hinweisen, dass du aufgrund der Verjährungsfrist von 10 Jahren jedwede gerichtliche Betreibung oder weitere Maßnahme als groben Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ansieht. So in etwa.
Wie viel war noch offen? Laufzeit? Etc.? Auf wie viel wurde die Hauptforderung bereits von der Bank aufgebläht (Vorfälligkeitsentschädigung)?



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 07.06.2013 10:09

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#5
 Von 
Romina0103
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, nein es liegt kein Mahnbescheid vor, die Forderung belief sich auf 5500EUR und mittlerweile sind 7300EUR daraus geworden, lt dem Anschreiben vom Inkasso. Der Kredit wurde damals genommen, um das Girokonto auszugleichen, das Girokonto wurde allerdings schon im Mai 2009 meinerseits gekündigt, da ich die Bank gewechselt hatte.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
das Girokonto wurde allerdings schon im Mai 2009 meinerseits gekündigt, da ich die Bank gewechselt hatte.


Was dich zwar nicht davon befreit, das auszugleichen aber hast du den Kreditvertrag damals unterzeichnet?

Davon ab: Wie begründet das Inkasso die Kostensteigerung? Hast du bereits eine Forderungsaufstellung bekommen? Wenn ja, bitte mal posten.

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#7
 Von 
Romina0103
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

ja, musste ich ja, habe das konto in 2007 damit ausgeglichen

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
ja, musste ich ja, habe das konto in 2007 damit ausgeglichen

Dann kann man bestenfalls nochmal die weiteren Kosten (Kreditausfall, Zinsen usw.) durchleuchten. Aber unabhängig davon: 1800€ weitere Kosten bei 5500€ Schuld gibt das RVG nicht einmal annähernd her.

Insofern würde ich das nun neue Inkassobüros einmal auffordern, Unterlagen zu liefern:
1. Vollmacht
2. Nachweis des Forderungsübergangs
3. Forderungsaufstellung
4. nachvollziehbare Berechnung der Hauptforderung (Kreditvorfälligkeit usw.)
Den Dreizeiler noch (Untersage die Speicherung der personenbezogenen Daten, untersage Einmeldung an Auskunfteien. Verweise auf die Schadensminderungspflicht und untersage daher weitere Maßnahmen bzw. Kostentreiberei).

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#9
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Nun, dann lesen Sie mal den Kreditvertrag durch.
Im allgemeinen steht dort in etwa:
"Auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet".

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
"Auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet".

Gerade wenn so etwas drin steht, erschließt sich das Einschalten des Inkassobüros aber nicht. Die Forderung ist nicht in Gefahr und einen Mehrwert gibt es dann nicht ;-)

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