Forderung von Coeo Inkasso so gerechtfertigt?

18. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung von Coeo Inkasso so gerechtfertigt?

Hallo,
erstmal vorweg, ich habe bisher viele Dinge (besonders Rechnungen) nicht so besonders Ernst genommen,..Ich bin jetzt aber dabei mein Leben aufzuräumen und mit den ganzen Gläubigern Ratenzahlungen zu vereinbaren,.. ich weiss ich habe selber Schuld wenn ich Rechnungen nicht bezahlt habe und muss jetzt halt dafür bluten.
Trotzdem wäre es nett wenn ich hier im Forum manche Forderungen posten darf und mir erfahrene Leute sagen könnten ob die Forderungen so gerechtfertigt sind.
Die erste Forderung wäre von COEO Inkasso:
28.03.19 - Hauptforderung aus Warensendung 176,00
18.04.19 - Mahngebühr 3,60
29.05.19 - Inkasoovergütung 70,20
30.06.19 - Zinsen 1,61
11.07.19 - Ermittlungskosten 2,50
13.08.19 - Ermittlungskosten 4,50
31.12.19 - Zinsen 3,63
23.01.20 - Zinsen 0,46
23.01.20 - Gesamtforderung 262,50
11.05.20 - Gesamtforderung 309,68

Muss ich das so akzeptieren oder hab ich irgendwie Chancen die Gesamtsumme etwas zu drücken?

MfG

Post vom Inkassobüro?

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21 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
18.04.19 - Mahngebühr 3,60

Gab es denn jemals Mahnungen?



Zitat (von schulden1992):
29.05.19 - Inkasoovergütung 70,20

Dürfte zu hoch sein.
Wer ist den der Gläubiger?



Zitat (von schulden1992):
11.07.19 - Ermittlungskosten 2,50
Zitat (von schulden1992):
13.08.19 - Ermittlungskosten 4,50

Was genau wurde den da ermittelt?



Zitat (von schulden1992):
23.01.20 - Gesamtforderung 262,50
11.05.20 - Gesamtforderung 309,68

Interessante Steigerung. Wie ist die denn begründet? Oder "einfach so"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zu den Ermittlungskosten: Wenn du nicht gerade umgezogen bist und dem Gläubiger die neue Adresse nicht mitgeteilt hast, dürfte das unsinnig sein und wäre zu streichen.

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#3
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Ermittlungskosten kann schon sein weil ich im Ausland wohnte,..allerdings haben die nicht viel ermittelt weil die ganze Sache nur per email läuft,,.,ob sie jemals angemahnt haben weiß ich nicht weil ich ja wie gesagt im Ausland war, aber diese 3,60 mahngebühr sind auch nicht so tragisch,..schlimmer find ich die 70 Euro Inkassovergütung,,.
Der Gläubiger ist Klarna.
Wie zum Schluss nochmal die Gesamtforderung um 50 Euro gestiegen ist weiß ich leider nicht,..habe aber schon nachgefragt und warte auf Antwort

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die 50€ und die Inkassokosten würde ich streichen. Klarna bezahlt eh keine Inkassokosten, also entsteht da auch nie ein Schaden.

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#5
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heißt ich schreibe einfach dem Inkasso Büro das ich die inkassokosten nicht zahle?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Im Prinzip ja. Die werden meckern, was man eigentlich aber ignorieren kann.

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#7
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok die haben geantwortet,..zum Schluss kamen da jetzt nochmal 45 Euro einigungsgebühr drauf,..
Kann mir nochmal jemand erklären warum ich die inkassokosten streichen kann? Also im Grunde hat das inkassobüro ja auch jetzt Arbeit mit/wegen mir und möchte das wahrscheinlich auch bezahlt haben?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
zum Schluss kamen da jetzt nochmal 45 Euro einigungsgebühr drauf,..

Das ist doch völliger Unsinn. Es gab keine Ratenzahlung und auch keinerlei Einigung.

Zitat:
Also im Grunde hat das inkassobüro ja auch jetzt Arbeit mit/wegen mir und möchte das wahrscheinlich auch bezahlt haben?

Hast du das Inkasso zu Hilfe gerufen? Nein.
Wenn die bezahlt werden wollen, sollen sie sich an Klarna wenden. Die haben sie schließlich auch gerufen.

Der Knackpunkt ist, dass Klarna das alles (Mahnbriefe schreiben) auch selbst machen kann und dafür keine Hilfe braucht. Ein Gläubiger hat bei der Wahl seiner Mittel keine Narrenfreiheit. Erst Recht darf niemand behaupten, es entstünde dem Gläubiger einen Schaden, wenn er ihm zeitgleich verspricht, kostenlos zu arbeiten.

Juristisch spricht der BGH von sogenanntem echten/unechtem Factoring. Und das muss man nicht bezahlen. Das, wofür eigentlich die Inkassos da sind, wäre auch eine Rechtsberatung und Einzelfallprüfung. Genau das findet aber gar nicht statt.

Der Aufwand hält sich auch in Grenzen, denn Coeo macht da gar nichts selbst. Das sind alles automatisierte Programme.

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#9
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Gibt es irgendwo sone Art musterbrief den man für sowas verwenden kann?
Habe echt absolut keine Ahnung was bzw wie ich das jetzt schreiben soll

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde das in etwa so schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Inkassokosten vollumfänglich zurück. Sie erbringen keine Rechtsdienstleistung und gemäß BGH-Rechtsprechung muss bei echtem/unechtem Factoring keine Gebühr gezahlt werden. Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen zwischen Ihnen und Klarna geschlossenen Vertragswerkes, sowie eines ausführlichen Arbeitsprotokolls nachzuweisen, dass Sie eine entsprechende Gebühr verdient haben."

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Habe fürs Vorgängerinkasso von coeo gearbeitet. Mit ist kein einziger Fall bekannt wo explizit wg Inkassokosten geklagt wurde

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#12
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,...
nachdem ich Coeo nun geschrieben hatte kam folgende Mail zurück:


"""wir kommen zurück auf den hier gegenständlichen Vorgang und wollen gerne Folgendes erläutern:

Gläubiger können Inkassounternehmen mit dem Einzug von Forderungen beauftragen, sofern das Inkassounternehmen eine registrierte Person nach § 10 Abs.1 Satz 1 Nr.1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist. Die insoweit anfallenden Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind gemäß § 4 Abs.5 RDGEG bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehenden Vergütung vom Schuldner erstattungsfähig. Bei einer Forderung mit einem Gegenstandswert bis 500,00 EUR liegt die Vergütung eines Rechtsanwaltes unter Zugrundelegung einer 1,3-fachen Gebühr (§ 13 RVG mit Nr. 2300 VV RVG) bei 58,50 EUR und bei Forderungen bis 1.000,00 EUR bei 104,00 EUR. Diese erstattungsfähige Inkassovergütung hat der Schuldner im Rahmen des Verzuges zu ersetzen.

Die coeo Inkasso GmbH ist ein beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 3712 E 1 - 6.429 registriertes Inkassounternehmen (vgl. www.rechtsdienstleistungsregister.de). Wir dürfen zudem betonen: Die als erstattungsfähig angesehene Inkassovergütung wird im vorliegenden Falle nicht überschritten. Aus diesen Gründen erwarten wir den Ausgleich der Restforderung in Höhe von 310,67 EUR bis zum 13.07.2020."""

,.....jemand eine Idee wie ich jetzt weiter vorgehen kann bzw was ich da jetzt drauf antworten sollte?


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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
,.....jemand eine Idee wie ich jetzt weiter vorgehen kann bzw was ich da jetzt drauf antworten sollte?

Zitat (von mepeisen):
Die werden meckern, was man eigentlich aber ignorieren kann.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja,..gemeckert haben sie ja schon ,...trotzdem muss ich ja irgendwas antworten,..weil die Hauptforderung steht ja trotzdem im Raum und muss irgendwie geklärt werden

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#15
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das ist ein belangloser Bausteinbrief. Einfach ignorieren. Kein Grund eine Brieffreundschaft mit dem Inkasso zu beginnen

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
trotzdem muss ich ja irgendwas antworten

Ist Dir die Bedeutung des Wortes "ignorieren" unbekannt?



Zitat (von schulden1992):
weil die Hauptforderung steht ja trotzdem im Raum und muss irgendwie geklärt werden

Nö, die muss nicht "irgendwie geklärt werden", die muss bezahlt werden. Notfalls in Raten.
Oder ist die Hauptforderung strittig?


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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du brauchst nicht deren Erlaubnis. Du bezahlst die Hauptforderung und ergänzt im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung". Das heißt, dass du sagst "Hier ist die Hauptforderung. Wenn ihr das Geld nicht wollt, verweigert die Annahme.". Fertig.
Ansonsten sind ab jetzt nur noch Gerichtsbriefe interessant.

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#18
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Ne die Hauptforderung ist nicht strittig,..kann sie nur leider nicht auf einmal bezahlen,,.
Also wie hier jemand schrieb beginne ich dann jetzt einfach eine Ratenzahlung auf eigene Faust (also ohne Zustimmung oder Vereinbarung) des Inkassos!?
,..aber das überweise ich dann direkt an den Inkassoladen oder an den Ursprungsgläubiger?
(Weil wenn ich es an den ursprungsgläubiger überweise habe ich weniger Angst das das Geld auch wirklich auf die Hauptforderung angerechnet wird)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
Ne die Hauptforderung ist nicht strittig,..kann sie nur leider nicht auf einmal bezahlen,,.
Also wie hier jemand schrieb beginne ich dann jetzt einfach eine Ratenzahlung auf eigene Faust (also ohne Zustimmung oder Vereinbarung) des Inkassos!?
,..aber das überweise ich dann direkt an den Inkassoladen oder an den Ursprungsgläubiger?
(Weil wenn ich es an den ursprungsgläubiger überweise habe ich weniger Angst das das Geld auch wirklich auf die Hauptforderung angerechnet wird)


Es ist immer die Frage, ob die damit NUR beauftragt wurden oder ob die Forderung komplett verkauft und abgetreten wurde.
In meinem aktuellen Fall ist es zb so, dass mein Gläubiger die Forderung an ein Inkasso verkauft hat, d.h die haben vom Inkasso einfach die Hauptforderung direkt bar auf die Kralle bekommen, und damit hat der ursprüngliche Gläubiger also nix mehr am Hut und ich darf mich nun mit dem Inkassobüro, quasi dem "neuen" Eigentümer der Forderung herumschlagen.

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#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bei klarna ist nur der Forderungseinzug an coeo abgetreten. Forderungsinhaber ist also weiterhin klarna

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Bei klarna ist nur der Forderungseinzug an coeo abgetreten. Forderungsinhaber ist also weiterhin klarna

Wobei man genau das dann unechtes Factoring nennt.

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