Forderung von Coolspot Germany GmbH

12. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
stebra
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)
Forderung von Coolspot Germany GmbH

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Vor ca. 2 Wochen kam ein Schreiben der Universum Inkasso GmbH, in dem es hies, dass die Fa. Coolspot Germany GmbH eine Forderung in Höhe von EUR 25,95 gegen mich hätte. Da dem Schreiben keinerlei Rechnung oder ähnliches beilag rief ich bei dem Inkassounternehmen an und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich mich im Internet bei einem kostenpflichtigen Dienst angemeldet hätte. Da ich mich aber beim besten Willen nicht daran erinnern konnte, habe ich Widerruf eingelegt. Heute kam wieder ein Schreiben von Universum Inkasso, in dem mit mitgeteilt wurde, dass die Forderung zu Recht bestehe und ich bei www.x-check.de angemeldet hätte für EUR 19,95 im Monat (Ich hab jetzt im Internet nachgeschaut und dort steht übrigens EUR 19,95 / Jahr).
An Kosten soll ich jetzt insgesamt EUR 44,59 bezahlen, zzgl. weiter anfallenden Zinsen ab 11.05.04.

Was soll ich jetzt tun? Wie gesagt, ich kann mich nicht erinnern, mich dort angemeldet zu haben. Die Anmeldung soll am 15.11.2003 um 04:55:01 passiert sein. Um diese Zeit bin ich sowieso nie im Netz unterwegs, sondern schlafe friedlich in meinem Bettchen.

Muß die Fa. Coolspot denn mir gegenüber nicht irgendwie belegen, dass die Forderung zu Recht besteht?

Gruß
Stefan

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432 Antworten
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#1
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Wie denn angemeldet, gibts da eine 0190-Nr.?
Hast Du einen Dialer?Der 15.11.03 ist ein Samstag, da warst Du doch in der Disco und dafür hast Du Zeugen ;)

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stebra
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich soll mich angeblich bei einem Altersnachweisdienst (>18 Jahre) über´s Internet angemeldet haben.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Das kommt mir bekannt vor, da muß man eine Personalausweis-Nr. angeben, richtig?
Wenn Du das nicht selbst warst, hat jemand Deine Nr. mißbraucht, ich meine das war bei Planetopia bei Sat1. Ich wüde mal den Nachweis anfordern, daß Du Dich angemeldet hast

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Lass dir doch erstmal Nachweise über diese Forderung schicken. Oftmals hapert es schon an genau dieser Stelle: es gibt keine Nachweise, nur Behauptungen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
taurus
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 16x hilfreich)

Es muss in jedem Fall die Coolspot Germany GmbH beweisen, dass die Forderung zu Recht besteht, das heisst sie muss -im Streitfall- Nachweise dafür erbringen, dass und wie der Vertrag zwischen euch zustande kam.

Wenn es so aussieht, dass tatsächlich die Perso-Nr. missbraucht wurde, so ist es sehr zu empfehlen, Anzeige gegen Unbekannt diesbzgl. zu erstatten und den Durchschlag davon gut aufzuheben. Kannst der Polizei einfach die Papiere vorlegen, wie Coolspot die Forderung begründet.

Ich würde auf keinen Fall bezahlen und allen Mahnungen widersprechen.
Vertrag nur über Altersnachweisdienst - ohne andere Angaben wie Adresse, Name - klingt sehr zweifelhaft.

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Lernt Ihr es denn nie ????

Wer mit einem Inkassobüro über Sinn oder Unsinn von Forderungen verhandelt, löst eine Gebührenpflicht aus.
In vielen Threads hier habe ich schon gesagt:
Forderung mit dem Vermerk zurückschicken "Es besteht keine Forderung" und unfrankiert in den Briefkasten werfen.
Wenn die was wollen, müssen die klagen!

In dem von Dir geschilderten Fall kann nämlich, wenn Du weiter rumgurkst, das Inkassobüro seine Kosten bei Dir geltend machen, weil Sie in Deinem Auftrag die Angelegenheit geklärt haben. Auch dann, wenn die Forderung des Gläubigers völlig unberechtigt war.

Also keinen Aktionismus entwickeln !

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Das ist neu, Gebührenpflicht für einen Schriftverkehr

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
stebra
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Soll ich diese Angelegenheit jetzt wirklich bezahlen??? Was ist denn das für eine Ungerichtigkeit? Ich bekomme da irgendwelche Gebühren aufgebrummt, nur weil ich einen Nachweis verlange, dass die Forderung rechtens ist?

Dann bezahle ich die Forderung und bekomme in 1 Jahr wieder ein Schreiben mit den selben Kosten. Ich kann ja keine Mitgliedschaft kündigen, wenn ich überhaupt keine Mitgliedsdaten habe.

Da zahl ich dann also hübsch jedes Jahr meinen Beitrag an das Inkassobüro und halt brav meine Klappe.

Das kann es doch wohl net sein, oder???

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nochmal und für alle: Wolfgang hat Recht! Wenn ich ein reines Gewissen habe, nichts angeklickt habe, nicht bestellt habe, nichts erhalten habe, dann brauche ich auch nichts zahlen, dann sind Briefe von Anwälten und Inkassobüros in den Müll zu werfen, dann wird nichts beantwortet, dann braucht unbestellte Ware auch nicht zurückgeschickt werden und nur (NUR!!!) auf Mahnbescheide von Gerichten muss ich reagieren!
Grundsätzlich: Anwälte, Mahnvereine und Inkassobüros sind Privatunternehmen und haben nichts, aber auch gar nichts zu sagen!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mati
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Also ich habe die Erfahrungen von anderer Seite gemacht - nämlich aus Sicht des Inkassounternehmens: Wer garnicht reagiert, verschlimmert die Sachen meist nur noch. Man sollte daher doch erst einmal die Rechtslage klären, bevor man groß behauptet, nicht reagieren zu müssen und kann es nicht sein, dass eventuell doch irgendwie dieser Vertrag zustande kam?!?

Im übrigen ist es Quatsch, dass "das Inkassobüro seine Kosten bei Dir geltend machen, weil Sie in Deinem Auftrag die Angelegenheit geklärt haben. Auch dann, wenn die Forderung des Gläubigers völlig unberechtigt war." Das Inkassounternehmen arbeitet für seinen Auftraggeber und von dem kommt auch der Auftrag - nicht von einem vermeindlichen Schuldner, der eine Klärung herbeiführen will. Bei Übernahme eines Falles hat das Inkassounternehmen nicht die rechtliche Lage der Forderung zu klären, sondern nur, ob die Forderung bisher unbestritten, nicht verjährt ist und Aussicht hat, aussergerichtlich beigetrieben werden zu können. Woher soll das Inkassounternehmen wissen, dass Du vielleicht garnicht wirklich selbst diesen Vertrag abgeschlossen hast? Kann es nicht... Also erst einmal die Vertragsunterlagen anfordern einschließlich eines "verbindlichen" Vertragseinganges und dann kann man weitersehen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12312.03.2009 22:41:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe vor ein paar Tagen genau die gleiche Rechnung von Universum Inkasso bekommen.

Bei mir ist es allerdings so, daß ich 1999 wirklich ein Jahresabo zu den damalig günstigsten Konditionen hatte. Dieses Abo hatte ich allerdings fristgerecht gekündigt. Anfang 2000 bekam ich allerdings eine Email der CoolSpot GmbH, daß mein Passwort wieder freigeschaltet sei. Daraufhin hab ich da angerufen und denen nochmal mitgeteilt, daß ich bereits schriftlich gekündigt hatte. Die Dame sagte mir dann, daß sich das somit erledigt hätte.

Nachdem ich jetzt das Inkassoschreiben erhalten habe, rief ich bei der CoolSpot GmbH an und fragte für wann denn diese Rechnung sein soll. Die teilten mir dann mit, daß sich mein Abo von 1999 automatisch um 1 Jahr verlängert hätte und ich für 2000 noch 14,95 DM zu zahlen gehabt hätte. Man hätte damals versucht das von meinem Konto abzubuchen, aber da dieses nicht gedeckt gewesen sein, wäre die Buchung zurückgegangen und 2 Stunden später hätte ich bei denen angerufen. ?!?!?!?

Erstens, wenn meine Bank etwas zurückbucht, weiß ich das 2 Stunden später noch nicht. Zweitens, habe ich nie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung von der CoolSpot GmbH bekommen, drittens haben wir jetzt 2004 und meines wissens verjähren sollte Rechnungen nach 3 Jahren.

Auf das Thema Mahnung teilte man mir mit, daß man nie etwas per Post an die CoolSpot Kunden schicken würde, da man a) ja ein Internet Unternehmen sei und b) da es sich ja um einen Erotikzugang handelt man die Kunden mit Diskretion behandelt. Man hätte mir aber ein paar mal eine Email geschickt. Diese Emailadresse gibt es allerdings auch schon seit 2000 nicht mehr und ich meinte ob die das den nicht gesehen hätten, wenn die Mail zurückgekommen wäre? Man sagte mir dazu, daß sie über 60.000 Kunden hätten und nicht auf sowas achten würden.

Fazit: man schickt lieber nach über 4 Jahren, den Leuten ganz diskret eine Rechnung über ein Inkasso Unternehmen.

Ich weiß auch nicht wie aus 14,95 DM eine Hauptforderung von 25,95 Euro werden können, plus 4,24 Euro Zinsen




-- Editiert von think30 am 29.07.2004 09:59:52

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mike68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe ebenfalls gestern die gleiche Rechnung von Universum Inkasso bekommen.
Nun stellt sich mir, da im Umgang mit Inkassounternehmen völlig unbedarft, die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Der Fall liegt ähnlich wie bei meinem Vorredner. Daher würde mich interessieren, wie Ihr denn nun verblieben seid bzw. wer der genaue Ansprechpartner ist. Wie bekommt man den rollenden Stein wieder gestoppt? Und von wem muß man sich - am besten schriftlich- bestätigen lassen, daß die Forderung nicht mehr gilt?
So wie Du das darstellst, müßte doch die Verjährung greifen, oder? Könnte man dann nicht entspannt abwarten?

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12312.03.2009 22:41:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe heute einen Brief an das Inkassounternehmen geschrieben, in dem ich sie bitte mir die genauen Rechnungsdaten schriftlich zukommen zu lassen.

Und das die CoolSpot GmbH ja wohl sicher rechtskräftig beweisen kann, daß sie mir rechtskräftige Zahlungserinnerungen geschickt hat und ich diese dann auch bitte sehen möchte.

Somit bin ich jetzt schonmal nicht mehr an die vom Inkassounternehmen vorgegebene Zahlungsfrist gebunden und das Inkassounternehmen wird jetzt die Rechnung von der CoolSpot GmbH anfordern.

Bis dato hat das Inkassounternehmen nämlich nichts vorliegen. Einfach nur meinen Namen und den Betrag.

Ich mein da kann ja jeder einfach nen Inkassounternehmen einschalten und Geld fordern.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jens Peter Meier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
auch ich habe heute eine Forderung von Universum erhalten. War vor einigen Jahren bei X-Check eingeloggt und habe brav bezahlt und fristgerecht gekündigt. Ist mindestens drei Jahre her. Ich habe nachgeschaut, seit Ende 2001 habe ich keinerlei E-Mail mit denen ausgetauscht. Jetzt wollen die 25,95 Euro, plus Vergütung etc 47,35 Euro, Frist bis 10. August. Widerspruch ist klar, ist ein Einschreiben mit Rückschein nötig? Hat jemand Erfahrungen mit dem Geschäftsgebahren der Universum bzw. X-Check? Für nicht erbrachte Leistungen möchte ich nicht zahlen. Wohlgemerkt keine E-Mail seit jahren, keine Rechnung bzw. Mahnung und jetzt sofort Inkasso? Kann ja wohl nicht korrekt sein.

-----------------
"abgezockt"

-- Editiert von Jens Peter Meier am 29.07.2004 21:48:50

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
pedda500
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

find ich ja echt komisch...Ich hab am 26.07.04 auch ne Rechnung von Universum erhalten! :-)...

Hauptforderung: 25,95 EUR
Verzugszinsen: 3,92 EUR
Inkassovergütung: 15,00 EUR
Kontoführungsgebühr: 3,00 EUR
Gesamt: 47,87 EUR

zu zahlen bis 09.08.2004

Auch ich habe mit Universum telefoniert und mir wurde erklärt, dass ich 2001 x-check in anspruch genommen hätte und mir auf meine alte E-Mailadresse Rechnungen/Mahnungen geschickt worden wären!

Ich finde es einfach nur Merkwürdig, dass jetzt soviele angeschrieben werden und diese Forderung erhalten.

Wenn ich als Unternehmer meine Kunden nur per E-Mail Rechnungen und Mahnungen schicke und diese Kunden nach Jahren nicht darauf reagieren, kontaktiere ich diese doch per Telefon oder per Post. Da wäre mir doch egal, ob das diskret abläuft oder nicht...Oder?Schliesslich schulden mir diese doch was und wären somit selbst schuld daran, dass es jetzt nicht mehr diskret ist...

Wenn ich an eine E-Mailadresse, die nicht existiert, Mails versende, werde ich umgehend darüber informiert! Dann brauche ich nicht noch ein zweites, drittes Mal oder sogar noch öfter zu versuchen an die gleiche Adresse was zu schicken, sondern nehme anderweitig Kontakt auf...so sehe ich das als normaldenkender...

Die Firmen, versuchen es eben, weil viele überhaupt nicht wissen, was das sein soll und bezahlen....Ich nenn´ das einfach mal ABZOCKE!!!

Ich mach jetzt erst mal garnix mehr!

Grüssle pedda500

-- Editiert von pedda500 am 31.07.2004 13:05:18

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
IkeaKnut
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo,

sehr komisch ich habe auch eine forderung des selben inkasso unternehmens von 47,76 € erhalten. Die Zahlung soll bis 10.08. überweisen. Ich war auch einmal bei x-check angemeldet, habe dies aber gekündigt. Ich habe nie eine forderung von x-check bekommen. Ich bin auch etwas ratlos, zumal die forderung meiner ansicht nach verjährt ist. Meinen damaligen e-mail account habe ich auch nict mehr. Was ist denn der beste weg in dieser Sache? Wie habt ihr reagiert?

mfg IkeaKnut

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ra_promo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,

...und noch einer mit der selben Forderung!!bin ganz neu im forum und vermutlich auch nur wegen dieser dubiosen rechnung hier gelandet. selbe situation (selbst angemeldet gewesen und gekündigt) und gleicher Betrag 47,82 EUR). ABZOCKE im großen Stil...
bei rückläufigen Umsatzzahlen muß man wohl auch irgendwie nach EINNAHMEQUELLEN suchen, oder?! Hab mir jetzt alle Beiträge durchgelesen und zum schluß gekommen, daß es wohl die vernünftigste lösung ist, erstmal beweise einzufordern! mit garnichts machen, hab ich schon sehr schlechte erfahrung gemacht!!
also netten brief verfassen und abwarten was passiert...

viel glück euch allen
(ansonsten sollten wir uns alle treffen und den Herrn Geschäftsführer persönlich "befragen")

hans

-----------------
"-------------*****-------------"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12312.03.2009 22:41:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

also ich hab an das Inkasso Unternehmen nen Brief geschrieben, wo ich um eine belegbare schriftliche Rechnung der Cool Spot GmbH gebeten habe. Mit rechtlich anerkannten Mahnungen.

Hab aber noch keine Antwort bekommen.

Gab es nicht mal ne Website wo man sowas melden konnte und das wurde im großen Stil publik gemacht?

Ich denke das ist auch vielleicht ne Sache für Akte 04 auf Sat1. Betrug und Sexunternehmen. Da stehen die doch drauf.

Grüße
Frank

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jens Peter Meier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und danke für Eure Beiträge. Gute Tipps gibt es auf der Seite www.dialerschutz.de. Dort habe ich ein Musterschreiben gefunden, das man benutzen kann. Ich habe es per Einschreiben (mit Rückschein!) abgeschickt

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12312.03.2009 22:41:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

so ich habe heute Antwort auf mein Schreiben an die Universum Inkasso bekommen.

Es wird immer lustiger. Nachdem man mit ja bei CoolSpot am Telefon sagte, meine Mitgliedschaft hätte sich von 1999 automatisch auf 2000 verlängert, da ich ja angeblich nicht gekündigt hatte. Es wäre somit eine Zahlung von 14,95 DM offen gewesen.

Heute stand in dem schreiben ich hätte mich am 22.12.1999 mit meiner heute aktuellen Emailadresse bei x-check eingelogged für den Classic Zugang. Es würde daraus eine Forderung in Höhe von 19,95 Euro bestehen. Plus 6 Euro wegen einer Rücklastschriftgebühr. Hui, wie gehts das denn?

Die neue Emailadresse von mir haben die erst seit meinem Telefonat vom 21.07. Und wie wird aus 14,95 DM -> 19,95 Euro?

Dann ist eine Liste angehängt wo draufsteht:
26.02.2002 Hautforderung 25,95 Euro, plus eine Auflistung von Zinsen bis zum 01.07.2004, plus Inkassogebühren und Kontoführungsgebühren von 3 Euro. Wow, über 60.000 Mitglieder und mein Anteil der Kontoführungsgebühren beträgt immernoch 3 Euro.

Aber um auf den Punkt zu kommen, auf der ersten Seite schreibt man was von 1999 und dann auf der nächsten 2002. KOMISCH.

Dann hat man mir noch die AGB's der X-Check Seite angehängt. Markiert sind Stellen, wo steht: "Im Falle einer Adressänderung ist ein neues Identifizierungsverfahren durchzuführen. CoolSpot berechnet dafür 10 €. CoolSpot weist darauf hin, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen auch in Textform, also z.B. per Email zugehen können". .. aha jetzt muß ich wahrscheinlich auch noch 10 Euro zahlen, weil ich denen meine neue Email mitgeteilt habe und ich bekomme noch einen auf den Sack weil meine alte Adresse seit 2000 nicht mehr existiert hat. Sind Emails wirklich rechtsverbindlich?

Diese AGB's sind allerdings Stand Oktober 2003. Was stand wohl 1999 in den AGB's? Nämlich den AGB's denen ich damals zugestimmt habe.

Heute hab ich nochmal bei Universum Inkasso angerufen und denen gesagt, dass es wohl alles mehr als Merkwürdig ist und ja wohl schon an Betrug grenzt. Besonders da nichtmal in einem Schreiben die Jahreszahlen deckungsgleich sind.

Man sagte mir, dass wäre in der Tat merkwürdig, man würde sich das notieren und es wäre gestern noch ein Schreiben an mich rausgegangen. Das Schreiben was ich heute bekommen habe, war von vorgestern. Man konnte mir allerdings am Telefon nicht sagen was in diesem Schreiben steht.

Ich warte jetzt mal ab was da nun drinsteht und werde wieder berichten.

Heute habe ich übrigends die Sache in Form einer Email an www.heise.de geschickt. Vielleicht sollten das noch mehr machen. Ich schicke das Ganze auch nochmal an Akte 04 von Sat 1.

Ich hab keinen Bock verarscht zu werden.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mike68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Auf meine Nachfrage bei Coolspot heißt es lapidar, daß AGBs selbstverständlich fortgeschrieben würden und es meine Angelegenheit sei, an die "alten" AGBs zu kommen. Very strange.

In der Tat ist es spannend zu wissen, ob emails rechtsverbindlich sein können, auch wenn der Anbieter in seinen AGBs dauf hinweist. Im "normalen" Geschäftsverkehr funktioniert das nicht, da ist mindestens ein Fax erforderlich, wenn z.B. Aufträge bestätigt werden müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12312.03.2009 22:41:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Herr H. bei CoolSpot war eh recht lapidar in allen seinen Aussagen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Stefan Töngi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

auch ich habe eine Forderung von X-Check über Universum Inkasso erhalten. Hatte den ersten Brief mit der Bemerkung "Es besteht keine Forderung" zurückgeschickt, da ich auch 2001 gekündigt hatte.
Habe nun erneut Post erhalten, dass die Forderung lt. Aufstellung zurecht besteht und wenn ich nicht innerhalb von 10 Tagen überweise wird mit Anwalt gedroht.
Auf eine Email an X-Check erhielt ich nur lapidar den Hinweis:
"Die offene Forderung resultiert aus Ihrer Mitgliedschaft bei unserem X-Check-System. Aufgrund der noch offenen Forderungen für den Zeitraum vom 02.01.02 bis 02.01.03 sind Ihre Daten an folgendes Inkassobüro abgetreten worden."
Die sind überhaupt nicht auf die Kündigung eingegangen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
dancer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Leidensgenossen.

Mir geht es ähnlich. 1999 angemeldet. Gekündigt und jetzt eine Mahnung durch Hauptforderung vom 12.08.2002.

Bei mir wird als Begründung nur lapidar angegeben, dass ich mich mit einer uralten Emailadresse 1999 angemeldet habe...

Werde wieder wiedersprechen und konkrete Beweise anfordern!

CU

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Trester
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

auch ein Schreiben von Universum Inkasso wg. Coolspot (X-Check) erhalten. Nach längerem wühlen (in meinem gedächniss) folgendes Ergebniss:

1998 ein Zugang für ein Jahr per Überweisung bezahlt, war sicherlich kein Abo sondern endete automatisch (sonst hätte ich sowas nicht abgeschlossen). Musste denen die Kopie des Personalausweises und der Überweisung zusenden.

Soweit meine Erinnerung, aber wie sollich das beweisen. Ich bin fast sicher, dass die von Coolspot mit dem Schiss der ehemaligen Nutzer rechnen, MIT MIR NICHT. Werde erst mal die Unterlagen abwarten, im Zweifelsfall wird meine Rechtsschutzversicherung zum "Tragen" kommen.

Ich gehe davon aus: die müssen mir beweisen das ein Vertrag besteht und nicht umgekehrt.

@think30
AGB´s enthalten auch ungültige Passagen. Ich gehe davon aus das mit E-Mails (ohne Signatur) keine Rechtsgeschäfte zu dokumentieren sind. (Wäre eine Recherche in diesem Forum wert.) Die gehen nach dem Motto vor "Frech behauptet ist halb bewiesen."

Werde über den Fortgang der Angelegenheit berichten.

Gruß Trester

:) Ergänzung vom 13.08.04

habe gestern, wie andere vorher auch, ein Schreiben bekommen in dem die Zahlen und Fakten munter durcheinander gewürfelt wurden. Das ist kein Versehen sondern Absicht (oder Vorsatz?), darum habe ich eine Reihe von Schreiben losgelassen:
- Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die Firmen Coolspot und Universum Inkasso
- Beschwerde beim Datenschutzbeauftragter NRW
- Beschwerde beim Präsidenten des Landgerichts Frankfurt mit der Bitte die Inkassoerlaubnis der Fa. Universum Inkasso zu überprüfen
- Hinweis an den Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. was sein Mitglied so treibt

Ich kann nur auffordern, zumindest eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf "loszulassen" um die "Faktenbasis" der Staatsanwälte zu verbreitern.

Werde weiter berichten.

Gruß Trester



-- Editiert von Trester am 13.08.2004 10:42:46

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
MichaW-1966
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Ihr,
bei mir hat sich alles genauso ereignet. Meine Mitgliedschaft bei Coolspot ist nun schon 4 Jahre und 8 Monate her und nun kommen sie mit dieser Forderung, alles deckt sich mit euren Daten und Zahlen. Anscheinend möchten die Herrschaften aus alten Kundendaten noch etwas Kleingeld rausquetschen - feine Masche. Hab Widerspruch angemeldet und Nachweise angefordert. Mal sehen was passiert. Bezahlen werd ich nicht.

Gruß Micha

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
ra_promo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo an T R E S T E R,

dein agieren mit der anzeige hat mich überzeugt... wäre nett von dir deine schreiben mal mir zu zusenden. würde ganz gern mitziehen!! -ra_promo@email.de


vielen dank

hans

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Early
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Verhalten von Coolspot Germany grenzt schon an Betrug. Habe heute meinen Kontoauszug bekommen und mußte erstaunt feststellen, daß von Coolspot 19,95 Euro abgebucht wurde. Ich hatte 2001 einen Zugang zu X-check, der Ordnungsgemäss gekündigt wurde. Daß keine Mitgliedschaft mehr bestand zeigt schon die Tatsache , daß in den Jahren 2002,2003 kein Beitrag von mir entrichtet wurde und auch keine Abbuchungen von Coolspot vorgenommen wurden.
Es scheint Methode zu haben, daß alte Mitglieder, die gekündigt haben abgezockt werden sollen.
Ich jedenfalls habe bei meiner Bank die Rückbuchung veranlasst

-----------------
"ERL"

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Trester
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

wenn du schon zu deiner Bank gehst sag den doch auch gleich, dass Coolspot kein Recht hatte von deinem Konto abzubuchen (oder hast du eine Abbuchungsgenehmigung erteilt, die über die Kündigung hinaus gültig ist?).

Nach den mir bekannten Informationen muss jeder der eine Abbuchung vornimmt erklären, dass ihm eine Abbuchungsgenehmigung vorliegt. Sollte Coolspot eine falsche Erklärung abgegeben haben würde ich mich hochnotpeinlich bei der Bank beschweren, die die Abbuchung veranlasst hat.

Überlegst doch mal ob eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf (Firmensitz) nicht eine weiter angemessene Reaktion wäre.


Gruß Michael

ps. meld dich doch bitte mal per e-mail bei mir trester_nw@yahoo.de

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