Forderung von Eurotreuhand

5. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Cornelia H
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Eurotreuhand

Hallo zusammen,
im November bekamen wir eine Rechnung eines Pharmaunternehmens.
Da wir aber weder die genannten Pillen bestellt noch erhalten haben, rief mein Mann die Firma an.
Merkwürdig war, dass auf dem Briefkopf nur eine Handynummer verzeichnet war. Im Internet fanden wir dann die Festnetznummern.
Der Angestellte am anderen Ende der Leitung beschimpfte meinen Mann direkt als Betrüger, wollte weder Kundennummer noch Rechnungsnummer wissen.
Daraufhin fuhren wir zur Polizei. Dort sagte man, es sei eine gängige Masche und wir sollen gar nicht reagieren.
Es folgten weitere Rechnungen und zwei Mahnungen, die wir ignorierten.
Nun kam ein Schreiben des Eurotreuhandinkassobüros, in dem direkt mit einem Eintrag bei der Schufa gedroht wurde.

Irgendwie ist mir gar nicht wohl bei der Sache, denn dieser Schufaeintrag liegt mir schwer im Magen.
Wie verhalten wir uns nun?

Das Inkassounternehmen kontaktieren und eine Kopie der Bestellung fordern oder einfach abwarten?

Viele Grüße
Cornelia

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Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
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#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

edit

-- Editiert seba79 am 05.02.2013 14:20

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#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

edit

-- Editiert seba79 am 05.02.2013 14:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Widerspreche einfach der Forderung.
Strittige Forderungen dürfen nicht bei der Schufa eingetragen werden!!
Da braucht man sich dann auch keine Sorgen machen.


Wahlweise kann man sich auch an einen Anwalt wenden, denn schon die Drohung mit einem Schufa-Eintrag kann Unterlassungsansprüche nach sich ziehen.
Ausserdem kann man sich mit einer negativen Feststellungsklage gegen die Forderung wehren..dann ist Ruhe.

Aber das muss man alles nicht. Man kann auch einfach der Forderung widersprechen, abwarten und alle nichtamtlichen Schreiben (von der dubiosen Firma, Inkasso oder Anwälten) ignorieren.
Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid (-sagt rein gar nichts über die Rechtmässigkeit der Forderung aus-) kommen sollte, dann fristgerecht widersprechen.



quote:


Daraufhin fuhren wir zur Polizei. Dort sagte man, es sei eine gängige Masche und wir sollen gar nicht reagieren.


Ja, unverschämt von der Polizei, dass sie bei einem Offizialdelikt nicht automatisch ein Strafverfahren einleitet.
Daher würde ich nach dem jetzigen SChreiben Strafanzeige erstatten. Die betrügerische Masche mit den Pillen und dem Inkasso ist bekannt und es gibt unzählige von Angeschriebenen die niemals diesen Schund bestellten.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cornelia H
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort, die beruhigt mich sehr

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie seba sagt, direkt wieder zur Polizei, ihr habt gewiss noch ein Aktenzeichen vom ursprünglichen Vorfall. Wichtig: Betrugsanzeige gegen das Unternehmen udn Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug und wegen Nötigung gegen das Inkassounternehmen.

Dem Inkassobüro würde ich persönlich bestenfalls kurz antwrten. beispiel:

quote:

Hallo.

Wir haben weder eine Vollmacht noch eine Forderungsaufstellung von Ihnen erhalten. Wir hatten die Mandantin auch bereits darauf verwiesen, dass wir nie eine Bestellung vorgenommen haben, dass wir auch nie eine Lieferung erhalten hatten. Wir verlangen daher auch einen Vertragsnachweis.

Wir haben bereits Strafanzeige erstattet. Diese Strafanzeige wurde nun auch gegen Ihr Unternehmen wegen Beihilfe zum Betrug und Nötigung ausgeweitet.

Wenn Sie weitere Maßnahmen einleiten (Schufa-Einträge/ Mahnbescheid), werden wir das umgehend der Polizei melden und uns per Anwalt zivilrechtlich zur Wehr setzen.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mein Vorschlag :

Fax an den Inkassoladen

....Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und empfehle Ihrem Auftraggeber den rechtsweg -
Weitere Briefe Ihre Hauses sowie Ihrers Vertragsadvokaten fühen zu keiner Zahlung - mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - Bitte unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per telefon - Bei erneuter Belästigung erfolgt Beschwerde bei dem für Ihr Inkassobüro zuständigen Landgerichtspräsidenten

Wenn Du magst dann kannst Du noch den TFFFFF nachschieben

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

-- Editiert thehellion am 05.02.2013 18:47

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#7
 Von 
Cornelia H
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe, die ich gern annehme und in die Tat umsetze.
Gleich, wenn mein Mann von der Arbeit kommt, werden wir direkt zur Polizei gehen.

Viele Grüße
Cornelia

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