Forderung von Infoscore - Deutsche Post

25. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Karaya
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Infoscore - Deutsche Post

Hallo ihr Lieben,

heute habe ich einen Brief der Infoscore Forderungsmanagement im Briefkasten gefunden. Angeblich ist diese von der Deutschen Post beauftragt worden, eine offenstehende Forderung vom letzten November einzutreiben. Weder schlüsselt die Infoscore auf, worum es genau gehen soll, noch erinnere ich mich an eine Bestellung, noch kann ich plausibel ableiten, weswegen ich etwas von der DP gebraucht haben sollte. Unter den Posten sind Mahnungen und Ermittlungen aufgeführt, die ich nicht erhalten habe sowie eine Rechnungsnummer. Mit dieser habe ich bei der Post angerufen, jedoch ohne, dass mir dort geholfen werden konnte (liegt an den Mitarbeitern, die nur Fragen zu verlorenen Briefen o.ä. beantworten konnten).

Nun hat die Google-Suche nicht, wie erhofft, direkt ein unseriöses Unternehmen ergeben, so dass ich den Brief getrost wegwerfen könnte. Ein Anruf bei der Firma brachte mich in eine Warteschleife, an die ich ungern möglicherweise hohe Gebühren verlieren möchte. Daher meine Frage, wie ich mich nun verhalten soll: Ignorieren mit dem Risiko, etwas schlimmeres auszubrüten oder aktiv werden und wenn ja, wie?

Vielen Dank im voraus!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Ich kann mich auch nicht entsinnen, jemals eine entsprechende Dienstleistung bei ihrer Mandantin abgerufen zu haben. Sie wollen mir unverzüglich einen Vertragsnachweis und Erfüllungsnachweis der Dienstleistung vorlegen. Ich verweise auf §11a RDG. bei Weigerung gehe ich von einem Betrugsversuch aus, den ich zur Anzeige bringen werde."

Mehr würde ich nicht schreiben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karaya
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe eine Online-Strafanzeige gestellt und mich per Mail sowie Telefon bei der Inkasso gemeldet. Ich dachte, der Fall wäre jetzt erledigt. Leider geht es weiter.

Die Inkasso besteht auf der Forderung und hat mir nun Mahnungen und eine Bestellung in Kopie beigelegt. Jemand mit anderem Vornamen hat bestellt; zudem bin ich kurz vor dem Bestelltermin umgezogen und war etwa 15 Tage vor der Bestellung gar nicht mehr unter der gegebenen Adresse zu erreichen.

Ich teile das der Inkasso gleich mit. Gibt es sonst etwas zu beachten?

Was ich bis jetzt als interne Info behandele und der Inkasso nicht melde: Ich weiß durch meine alte WG, dass es mehrere Lieferungen der Post an die alte Adresse gab und auch, was in den Lieferungen war. Jemand muss sich Briefmarken bestellt haben und hat sich zu den Namen am Klingelschild einfach Vornamen ausgedacht, wohl in der Hoffnung, dass die nicht zustellbaren Lieferungen im Hausflur abgestellt werden. Gar nicht mal so blöd. Allerdings bin ich bis jetzt der einzige bekannte Fall mit Mahnung vom Inkassonbüro..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
ich habe eine Online-Strafanzeige gestellt

Vollkommen nutzlos.

Zitat:
Gibt es sonst etwas zu beachten?

Nein. Kannst ja ziemlich einfach nachweisen dass du nicht so heißt :grins:

-- Editiert von The Mentalist am 12.03.2020 14:05

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen