Forderung von Infoscore - Tippfehler in Emailadresse, dadurch keine Mahnungen erhalten

25. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
malou2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderung von Infoscore - Tippfehler in Emailadresse, dadurch keine Mahnungen erhalten

Hallo,

ich haben im März etwas online bestellt und die Zahlung ist über Paypal Überweisung gelaufen.
Leide habe ich bei der Eingabe der Daten einen Tippfehler gehabt und meine Emailadresse für die Zahlung war falsch. Dadurch hae ich nie eine Mahnung o.ä. erhalten. Auch nicht auf dem Postweg. Jetzt soll ich statt 32,75€ 75,98€ zahlen...

Hauptforderung: 32,76€
Zinsen: 0,03€
Reduzierte Inkassovergütung- Verzugsschaden/ 0,8 Gebühr: 36,00€
Post- und Telekommunikationspauschale: 7,20€

Sind 75,98€

Hab mit denen telefoniert und wurde sehr unfreundlich behandelt, richtig fertig gemacht. Es gäbe keine Pflicht Mahnungen zu versenden, ob mir das eigentlich klar wäre. Und das es mein Verschulden ist (das weiß ich auch) usw.

Wenn ich heute nicht überweise kommen nochmal 27€ dazu heißt es....

Ich muss also heute tätig werden.

Kann ich da noch heil rauskommen wenn ich den ursprünglichen Betrag (ggfs. zzgl. angemessenen Mahngebühren) direkt an Paypal und nicht an Infoscore überweise? Würden die wegen der restlichen Kosten wirklich einen Mahnbescheid rausschicken und ein Gerichtsverfahren einleiten?

Ich habe mit einem RA unserer Rechtsschutz telefoniert. Die sagen Infoscore ist immer so und ich soll einfach überweisen und es abhaken, da sich das sonst ewig hinzieht.

Ich bedanke mich schonmal vorab für hilfreiche Antworten.


-- Editiert von malou2013 am 25.05.2020 14:31

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ja, kann man so machen und einfach nur die HF an PayPal und infoscore widersprechen.
Was danach kommt kann dir natürlich keiner sagen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es gäbe keine Pflicht Mahnungen zu versenden, ob mir das eigentlich klar wäre.

So eine Aussage ist an Unsinnigkeit und Dreistigkeit nicht zu überbieten. Aber die Inkassobranche und speziell Infoscore verbreiten tatsächlich diesen juristischen Blödsinn sogar in ihren "Inkasso-Lexika".

Diese Aussage ist an und für sich einfach nur total falsch.

Im Regelfall muss immer eine Mahnung versendet werden, um den Verzug auszulösen.

Natürlich ist der Tippfehler deine Schuld. Genauso gut kann man aber sagen, dass sie beim eMail-Rückläufer es erst mal auf dem Postweg hätten probieren können. Die Ware kam ja offenbar an.

Zitat:
Wenn ich heute nicht überweise kommen nochmal 27€ dazu heißt es....

Das ist übrigens ebenfalls totaler Blödsinn. In der Sache und als Druckmittel. Die wollen nur nicht, dass du dich informierst.

Zitat:
Würden die wegen der restlichen Kosten wirklich einen Mahnbescheid rausschicken und ein Gerichtsverfahren einleiten?

Normalerweise nicht. Die meckern, aber wenn man einmal schriftlich seine Meinung klar macht, hören die auf und lassen es sein. Die wissen genau, dass das vor Gericht Probleme gibt und auf negative Urteile wegen Inkassogebühren sind die nicht aus.

Es gibt nämlich noch ganz andere Argumente gegen ihre Gebühren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
malou2013
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Ich habe jetzt vorerst nur die HF direkt an Paypal überwiesen.

Jetzt habe ich nach einer Vorlage für den Widerspruch gegen die Inkassokosten gesucht und habe diese Passage gefunden:

„Musterbrief: fehlende Mahnung

Ein Inkassounternehmen darf nur dann eingeschaltet werden, wenn Sie die berechtigte Forderung Ihres Vertragspartners (Gläubigers) trotz seiner Mahnung nicht beglichen haben. Er muss Sie also zunächst vergeblich an die Zahlung erinnert haben. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen. Wurde beispielsweise im Vertrag bestimmt, dass Ihre Leistung an einem bestimmten Kalendertag erbracht werden muss, dann kommen Sie auch ohne eine weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall kann der Gläubiger sofort ein Inkassounternehmen einschalten. Die Kosten für das Inkassobüro können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Wenn Sie zu keinem Zeitpunkt eine Mahnung erhalten haben und diese auch nicht überflüssig war, dann befinden Sie sich auch nicht im Zahlungsverzug! In diesem Fall dürfen Ihnen die Kosten des Inkassounternehmens nicht in Rechnung gestellt werden. Haben Sie dennoch ein Inkassoschreiben mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, sollten sie aktiv werden! Mit diesem Musterbrief können Sie dem Inkassodienstleister mitteilen, dass Sie die geforderten Inkassokosten nicht begleichen werden. Das Schreiben sollten Sie in Kopie an den Gläubiger senden.


Musterbrief: überhöhte Inkassokosten

Seit dem 9. Oktober 2013 gilt eine Deckelung der Inkassogebühren. Inkassodienste dürfen für ihre Arbeit nicht mehr verlangen, als ein Rechtsanwalt für die gleiche Tätigkeit in Rechnung stellen würde. Für außergerichtliche Inkassotätigkeiten können sie einen Gebührensatz von 0,5 bis 2,5 verlangen. Mehr als eine Gebühr von 1,3 darf nur genommen werden, wenn Ihre Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig zu prüfen war. Bei standardisierten Schreiben, die keine individuellen, fallbezogenen rechtlichen Erklärungen enthalten, ist ein Gebührensatz von über 1,3 nicht angemessen. Eine solche Forderung sollten Sie mit diesem Musterbrief zurückweisen."

Quelle: https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/musterbriefe-zum-thema-inkassoforderungen-13587




In meinem Fall steht auf der Rechnung vom 17.03.2020:

Zahlbar bis 14.04.2020 an Paypal Europe usw.

Die Rechnung habe ich vom Händler bekommen per Mail.



Bedeutet es, dass es in meinem Fall wirklich nicht nötig war eine Mahnung zu versenden?
Davon abgesehen wurden sicher mehrere Mails versendet, die mich aufgrund des Tippfehlers nur nie erreichten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet es, dass es in meinem Fall wirklich nicht nötig war eine Mahnung zu versenden?

Solche Fristen sind komplett unwirksam. Nur, wenn schon im Vertrag bzw. bei Vertragsabschluss so eine Frist klar vereinbart wurde, ist das relevant. Ansonsten sind solche Fristen auf der Rechnung nicht mehr als eine fromme Wunschvorstellung des Gläubigers.

Zitat:
Davon abgesehen wurden sicher mehrere Mails versendet, die mich aufgrund des Tippfehlers nur nie erreichten.

Wie gesagt kann man das so oder so sehen. Ich würde daher die Diskussion um den Tippfehler eher vermeiden.

Infoscore erbringt keine Rechtsdienstleistung und darf daher keine Gebühren verlangen. Das ist die deutlich wirksamere Argumentation.

Signatur:

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