Forderung von Infoscore

2. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
marcel75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Infoscore

Hallo Gemeinde,
habe auch Post vom Imfoscore bekommen.
Der Hintergrund ist, dass ich meinen Vertrag von 2011 gekündigt habe und mein Leihgerät nicht zurück gesendet habe, weil ich dieses bereits 2012 verkauft habe. Das habe ich Sky nach der Aufforderung den Receiver zurückzusenden auch mitgeteilt. Es kam dann eine zweite Mahnung wegen Receiver zurück senden, ich habe dann auf meinen bereits ersten Brief verwiesen und nun dieses Schreiben mit folgender Forderung:

1. Hauptforderung 75 Euro (4,5 Jahre altes Gerät)
2. Inkassokosten 70,20 Euro
= 145,20

1) Kann für ein 4,5 Jahre altes Gerät 75 Euro verlangt werden ? Zeitwert ?
2) Wie sollte ich mich verhalten ? die 75 Euro überweisen und Brief an IS schreiben, wie hier bereits mehrfach geraten?
...oder doch mit Sky über den Zeitwert streiten ?

In der zweiten Mahnung von sky, wird keine Zahlungsfrist gesetzt, es steht, dass sky die 75Euro geltend machen wird, es wird lediglich von einer 14 tägigen Rücksendefrist für Receivers geschrieben. Kann ich das nutzen und sagen, dass es keine Zahlungsfrist von sky gab ???

Ich sitze sicher vor schlaflosen Nächten :-(
Oder lieber doch einen Anwald einschalten ?

-- Editier von marcel75 am 02.03.2016 21:31

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nein, die können sicher keine 75 € für ein so altes Gerät geltend machen. Dafür bekommt man ein neues Gerät, ganz abgesehen davon dass Sky sicher nicht den normalen Handelspreis bezahlt. Realistisch ist der eigentlich gar nichts mehr wert.

Nachdem Du mitgeteilt hast, dass Du das Gerät nicht mehr hast, liegt eine Unmöglichkeit der Leistung von Deiner Seite vor. D.h. Du brauchst auch den Receiver nicht mehr zurücksenden und Sky kann aus meiner Sicht mit der fehlenden Rücksendung keinen Verzug begründen. Sie hätten nun dafür Schadenersatz geltend machen können, nach Deiner Darstellung wurde das aber nicht oder zumindest nicht mit Fristsetzung getan. Damit musst Du die Inkassokosten nicht ersetzen.

Wie ich vorgehen würde: Ich würde einen angemessenen Betrag (mal recherchieren, was ein ähnlicher Receiver bei Ebay bringt) direkt an Sky überweisen mit dem Verwendungszweck "nur HF, Restwert des Geräts" und natürlich der Vertragsnummer.

Dem Inkasso schreibst Du dann per Einwurfeinschreiben: "Ich weise Ihre Fordeurng vollumfänglich zurück. Es lag kein Verzug vor und Sky hat mittlerweile den Restwert des Geräts von mir erstattet bekommen. Ich untersage die Meldung an Auskunfteien sowie die persönliche und telefonische Kontaktaufnahme.
Ich werde keine Zahlung leisten, egal wie viele Schreiben Sie noch schicken und auch wenn Sie einen Anwalt einschalten. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Falls Sie etwas wollen, dann klagen Sie. Einem Verfahren sehe ich gelassen entgegen, den Richter wird die völlig überhöhte Schadenersatzforderung für einen 4,5 Jahre alten Receiver sicher amüsieren."

Mental auf ein paar weitere Bettelbriefe einstellen, evtl. kommt noch ein gerichtlicher Mahnbescheid (fristgerecht widersprechen!), aber dass das vor Gericht geht halte ich für nahezu ausgeschlossen. Sky hat nicht das geringste Interesse daran, dass ein Gericht prüft, ob die 75€ für einen uralten gebrauchten Receiver angemessen sind. Gibt ja genügend Leute, die das einfach bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

schön, dass es zwei Themen gibt :-/
Ich wiederhole hier deswegen mal: Forderungen aus 2011 oder 2012 könnten mittlerweile verjährt sein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Der Vertrag ist von 2011 und er schreibt von einem 4,5 Jahre alten Gerät. Die Kündigung war also frühestens 2015.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marcel75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry wegen der zwei Einträge, Admins bitte zusammenführen, ich konnte nicht mehr löschen, bin auf flaschen Button gegangen, sorry.

Vertag ist von 2011 und gekündigt zum 11.2015.
Danke für eure Beiträge. Heute kann ich sicher besser schlafen.
Ich werde die Briefe aufsetzten und hoffe, dass es so reicht. Sonst habe ich auch Rechtsschutz, wenn
es vor Gericht geht.
In meinem ersten Brief an sky habe ich auch geschrieben, dass wahrscheinlich die Kosten des Rückversandes des Receivers wohl die Portokosten übersteigen würden :-)

Leider weiß ich nicht mehr, welchen Receiver ich hatte, ist schon 4 Jahre her, war aber nichts besonders,
keine Festplatte oder sonst was. In den Unterladen steht nur eine Gerätenummer.

Ist das eigentlich ok, dass sky meine Daten an irgendein Inkassobüro weitergibt ?

VIELEN DANK "


-- Editiert von marcel75 am 03.03.2016 17:39

-- Editiert von marcel75 am 03.03.2016 17:54

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist das eigentlich ok, dass sky meine Daten an irgendein Inkassobüro weitergibt ?

Klar, die sind ja der Meinung, dass irgendetwas zu bezahlen wäre...
ist es ja auch, wenn du deren Eigentum einfach verkaufst... Also ich meine den Router, nicht die Inkassokosten.

-- Editiert von mepeisen am 04.03.2016 07:55

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.832 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen