Forderung von Inkasso Becker über 1600 Euro

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
inkasso_becker_fan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Inkasso Becker über 1600 Euro

Hallo,

An meine alte Adresse, unter der ich seit über 4 Jahren nicht mehr gemeldet bin, wurde am 11.10. eine Zahlungsaufforderung über 1600 Euro von Inkasso Becker geschickt. Am 2.11. kam erneut ein Schreiben, in dem ich bis Zahlung zum 16.11. aufgefordert werde, um "die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu vermeiden".

Die Forderung wurde von der GEMA abgetreten. Eine GEMA-Kundennummer und ein Vollstreckungsbescheid von einem Amtsgericht von 2002 (inkl. Identifikationsnummer) ist auf dem Brief aufgeführt.

Eine beigefügte Forderungsaufstellung besteht aus ca. 20 verschiedenen Posten. Bei was es sich in der Hauptforderung handelt, wird allerdings nicht näher beschrieben. Aus der Forderungsaufstellung geht auch hervor, dass es 2002 zu zwei Teilzahlungen kam.

Ich habe noch nie in meinem Leben irgendwas mit der GEMA zu tun gehabt, und auch nie irgendwelche Veranstaltungen durchgeführt, die die GEMA interessieren könnten. Auch an irgendwelche Teilzahlungen von 2002 kann ich mich überhaupt nicht erinnern.
Die GEMA hat mir auf telefonische Nachfrage bestätigt, dass die aufgeführte Kundennummer nicht im System zu finden ist.

Das alles ist für mich also sehr ominös. Dass ich diese beiden Briefe gestern gelesen habe, ist reinster Zufall, da ich da wie oben geschrieben schon seit mehreren Jahren einen anderen Wohnsitz habe.

Ich habe gestern Abend bereits gegoogelt, was in so einem Fall zu machen ist. Dabei habe ich Ratschläge von "komplett ignorieren" bis zu "auf jeden Fall so schnell wie möglich was unternehmen" gefunden. Vielleicht kann das Forum hier etwas mehr Klarheit in die Angelegenheit bringen? :)

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19 Antworten
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#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich würde die Briefe zurückgehen lassen mit "unbekannt verzogen". Falls dies nicht möglich ist würde ich kurz schreiben
Wertes IB,
an der Adresse wohne ich seit Jahren nicht mehr und außerdem bestreite ich diese Forderung. Ich habe mit der GEMA nichts zu tun. Suchen Sie sich Ihren richtigen Schuldner!
MfG

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Problem ist die Frage, ob man dich trotzdem für den richtigen Schuldner hält. Denn mit Zusenden der VB in Kopie beginnt die Frist zu laufen, da die Zustellung geheilt wurde.

Das ist eine Zwickmühle. Der Vorschlag von ExInkassoMA geht davon aus, dass auch beispielsweise ein Gericht bei einem Pfändungsversuch davon ausgeht, dass du die falsche Person bist. Wir hatten das schon einmal hier mit einem Anwalt durchdiskutiert, dass dies gefährlich ist.

Denn mir ist persönlich ein Fall bekannt, wo ein Inkasso mit gefakten Meldeamtanfragen dafür gesorgt hat, einen "Beweis" zu haben, dass es sich um den echten Schuldner handele. Alle Einwände des Schuldners blieben ungehört und dann sagte das Gericht am Ende "Die Zustellung damals war nicht erfolgreich, wurde aber später geheilt, du musst nun zahlen." Das Inkasso hat mit fingierten Beweisen plötzlich die Schulden einem Unbeteiligtem angehangen.

Sofern auf dem VB eine Adresse drauf ist, wo man damals nicht gewohnt hatte, würde ich mich nun ans Mahngericht wenden. Einspruch einlegen und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Als Begründung schreibt man, dass das Inkasso einen unter älterer Adresse angeschrieben hat, man damit erstmals Kenntnis bekommen hat mit Briefzustellung am XX.XX.XXXX. Dass man den Titel vorher nicht gekannt hat, die Teilzahlungen nie geleistet hat, und es damals zu einer Falschzustellung kam oder dass es ein Versuch des Inkassos ist, eine Personenverwechslung zu provozieren. Ich würde das Gericht entsprechend bitten, den Titel entweder aufzuheben oder auf Kosten des Gläubigers festzustellen, dass man nicht der Schuldner sei. Eine außergerichtliche Klärung sei aufgrund der 14 Tages-Frist für einen Einspruch leider nicht möglich. Als Beweis für die Falschzustellung eine Meldeauskunft in Kopie, auf der ersichtlich ist, dass man 2002 woanders gewohnt hat.

Dann würde ich abwarten.

Zitat:
Die GEMA hat mir auf telefonische Nachfrage bestätigt, dass die aufgeführte Kundennummer nicht im System zu finden ist

Wundert mich nicht. Die wenigsten Firmen heben Daten noch länger wie 10 Jahre auf. Dürfen sie in vielen Fällen auch nicht. Und wenn ein Titel vorliegt, muss man das auch nicht.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Denn mit Zusenden der VB in Kopie beginnt die Frist zu laufen, da die Zustellung geheilt wurde.


Falls dieser in Kopie mitgeschickt wurde:

Zitat (von inkasso_becker_fan):
Eine GEMA-Kundennummer und ein Vollstreckungsbescheid von einem Amtsgericht von 2002 (inkl. Identifikationsnummer) ist auf dem Brief aufgeführt.

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#4
 Von 
inkasso_becker_fan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten! :)

Die Antwort von mepeisen macht mir natürlich Sorgen ("Das Inkasso hat mit fingierten Beweisen plötzlich die Schulden einem Unbeteiligtem angehangen"). Allerdings beruht das möglicherweise auf einer etwas unklaren Aussage in meinem Eingangspost.

mepeisen, du meintest:

Zitat:
Denn mit Zusenden der VB in Kopie beginnt die Frist zu laufen, da die Zustellung geheilt wurde.


So weit ich das überblicke, habe ich keine Kopie des VB bekommen. Auf den VB von 2002 wird lediglich in dem Schreiben an zwei verschieden Stellen verwiesen, und eine dazugehörige Identifikationsnummer wird aufgeführt. Aber weitere Informationen über den VB, oder gar eine Kopie, sind nicht zu finden.

Tasti123, du hattest Recht. ;)

Ändert das was?

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#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Wenn Du in Deiner Post ein Aktenzeichen oder eine Identifikationsnummer vom Amtsgericht rauslesen kannst, dann rufe bitte beim Amtsgericht an und frage nach, ob es unter diesem Aktenzeichen einen Titel auf Deinem Namen und der Adresse existiert. Lass' Dir eine Kopie per Post zusenden.

-- Editiert von hausfrau66 am 09.11.2017 10:23

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
So weit ich das überblicke, habe ich keine Kopie des VB bekommen

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Sie wollen zunächst meine aktuelle Adresse berücksichtigen. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Mir ist solch ein Vollstreckungsbescheid gänzlich unbekannt. Ich gehe von einer Personenverwechslung aus und fordere Sie auf, mir ein Erledigt-Schreiben zukommen zu lassen. Falls Sie gegenteiliger Ansicht sind, möchten Sie mir den VB samt Zustellnachweis in Kopie zusenden. Ich behalte mir vor bei nicht ordnungsmäßiger Zustellung dagegen vorzugehen."

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#7
 Von 
inkasso_becker_fan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal für die Antworten, und vor allem für den Textvorschlag von mepeisen. Ich habe heute Abend ein entsprechendes Schreiben verfasst und abgeschickt. Sobald ich die Kopie des VB habe, melde ich mich wieder. :)

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Textvorschlag stellt das Inkasso jedenfalls vor eine Wahl:
A) Zugeben, dass es eine Personenverwechslung ist. Diesen Brief würde ich dann entsprechend 30 Jahre mindestens aufheben.
B) Bekräftigen, dass man der richtige Schuldner ist und deswegen dürfte dann auch klar sein, dass man gegen den VB vorgehen muss,
Werden Inkassos bei diesen Personenverwechslungen erwischt, behaupten sie ja immer, es sei nur Zufall. Aber so zufällig sind die nicht. Die wissen genau, was abläuft. Also nicht auszuschließen, dass das Inkasso kalte Füße bekommt und schreibt "UUps, wollten wir ja nicht".

-- Editiert von mepeisen am 10.11.2017 06:55

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#9
 Von 
inkasso_becker_fan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein kurzes (und sehr verspätetes!) Update zu dem Fall:

Als Antwort auf mein Schreiben hat Inkasso Becker eine Kopie des Vollstreckungsbescheides geschickt. Der Bescheid war gegen folgende Person gerichtet:

Martin Fritz Mustermann
Hauptstraße 60

Meine Name und meine ehemalige Adresse lautet:

Martin Hans Mustermann
Hauptstraße 68

(Namen und Adressen sind natürlich geändert)

Ich bezweifle, dass es sich um eine unabsichtliche Personenverwechslung von Seiten von Inkasso Becker gehandelt hat. Ich habe damals angerufen und den Sachverhalt dargestellt. Seitdem kam kein Schreiben mehr. :)

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Den entwerteten Titel hast du nicht bekommen? Auch kein Erledigt-Schreiben?

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#11
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Wenn er die Person auf dem VB nicht ist, hat er keinen Anspruch auf den entwerteten VB.
Ein Erledigtschreiben in den eigenen Akten ist sinnvoll. Falls sie es irgendwann wieder versuchen...

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Problem habe ich oben ja skizziert. Man ist drauf angewiesen, dass sie es wirklich nicht mehr probieren. Sollten sie es nochmals probieren, haben sie einen Zustellnachweis und wenn ein Gericht dann der Ausführung nicht folgt, dass es eine Personenverwechslung ist (immerhin nahezu identischer Name und fast richtige Adresse)…

Ansonsten lief das ja wieder mal telefonisch ab. Und an Telefongespräche werden die sich bestimmt nicht wieder erinnern...

Aber gut, solange nichts mehr folgt.

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#13
 Von 
inkasso_becker_fan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Man ist drauf angewiesen, dass sie es wirklich nicht mehr probieren.


Sie haben es wieder probiert. :(

Vor 4 Wochen, also knapp 2 Jahre nach dem ersten Versuch, kam erneut eine Zahlungsaufforderung von Inkasso Becker. Da ich das mit der Personenverwechselung im Härtefall zweifelsfrei nachweisen kann, habe ich das Schreiben zunächst ignoriert.

Heute kam dann das nächste Schreiben:
"... bla bla bla... werden wir die Bearbeitung der Forderung an einen Rechtsanwalt abgeben und dann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen sie einleiten. blabla erhebliche Mehrkosten bla bla Pfändung von Kontoguthaben blabla Untergang des Abendlands".

Gegen den Rat von @mepeisen habe ich vorhin bei Inkasso Becker angerufen. Nachdem ich das mit der Personenverwechselung geschildert habe, wurde mir folgendes gesagt:

Das Einwohnermeldeamt hätte bestätigt, dass ich, wohnhaft in [meine aktuelle Adresse, mein korrektes Geburtsdatum], die Person wäre, gegen die der Vollstreckungsbescheid gerichtet wäre. Deshalb würde Inkasso Becker nicht von ihren Forderungen abrücken.
Außerdem meine ich herausgehört zu haben, dass es sich dieses Mal um einen neuen Vorgang handelt (also dass die Daten erst vor kurzem (erneut) angefordert wurden, weil die Forderung in der Datenbank noch offen waren).

Natürlich kann es sehr gut sein, dass der Mitarbeiter von Inkasso Becker Halbwahrheiten oder Lügen verbreitet hat. Aber ist es möglich, dass ein Einwohnermeldeamt tatsächlich bestätigt, dass es sich bei diesen beiden Personen um die gleiche Person handelt?

Person A (Schuldner): Martin Fritz Mustermann, Hauptstraße 60
Person B (ich): Martin Hans Mustermann, Hauptstraße 68

Ich bin jetzt natürlich unsicher, wie ich am Besten weiter vorgehe. Einen Rechtsanwalt würde ich gerne (zumindest vorerst) vermeiden.
Falls das mit dem Einwohnermeldeamt stimmen sollte, dann würde mit Inkasso Becker per Einschreiben kommunizieren wohl auch nicht viel bringen (oder?).

Wäre es hilfreich, wenn ich eine Melderegisterauskunft über mich selbst anfordere? Werden darauf auch Adressen von 2001/2002 aufgeführt? Falls ja, dann sollte das eigentlich als Nachweis für die Personenverwechselung ausreichend sein (oder?).
Eine Kopie dieses Nachweises könnte ich dann mit einem entsprechendem Schreiben an Inkasso Becker schicken.




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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Zitat (von inkasso_becker_fan):
Aber ist es möglich, dass ein Einwohnermeldeamt tatsächlich bestätigt,

Klar, auch bei Ämtern passieren Fehler.



Zitat (von inkasso_becker_fan):
Wäre es hilfreich, wenn ich eine Melderegisterauskunft über mich selbst anfordere?

Das wäre mal der erste Schritt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
inkasso_becker_fan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar, auch bei Ämtern passieren Fehler.


Stimmt, könnte ein Fehler sein. Laut Wikipedia gilt nämlich "um eine positive Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten, muss die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden". Bei abweichender Adresse und Zweitnamen kann man wohl nicht von "eindeutig" sprechen. ;)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre mal der erste Schritt.

Ok, ich hab mich da mal eingelesen. Eine einfache Melderegisterauskunft beinhaltet nur die aktuelle Adresse, bringt also nichts. Eine erweiterte Melderegisterauskunft beinhaltet auch frühere Adressen, aber dafür muss man wohl ein "glaubhaftes Interesse" nachweisen können.
Aber es gibt wohl auch die Möglichkeit, eine Selbstauskunft zu beantragen, in der frühere Adressen gelistet werden. Ich erkundige mich morgen gleich beim Einwohnermeldeamt, wie die Beantragung hier abläuft.

Edit: Das Einwohnermeldeamt hat mir gerade gesagt, dass man eine erweiterte Melderegisterauskunft für sich selbst auch ohne weitere Nachweise bekommen kann. :)

-- Editiert von inkasso_becker_fan am 19.11.2019 18:55

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Zitat (von inkasso_becker_fan):
aber dafür muss man wohl ein "glaubhaftes Interesse" nachweisen können.

Nö, als betroffende Person geht man zum Amt, beantragt mündlich, bezahlt und bekommt. Zumindest bei uns.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde nach wie vor davon ausgehen, dass die einfach lügen. Das machen die gerne am Telefon. Diese Bestätigung des Meldeamtes ist meist frei erfunden.

Ob die dann aufgeben, wenn du denen eine Kopie schickst. Wer weiß. Wenn ich es richtig lese, hast du bisher nichts Schriftlich gemacht. Ich würde daher folgendes tun: Nun schriftlich überdeutlich werden. Beispiel:
"Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe nie unter der entsprechenden Adresse gewohnt und ihre telefonische Behauptung, dass das Einwohnermeldeamt ihnen beauskunftet hätte, ich sei der gesuchte Schuldner, weise ich als frei erfunden zurück. Sie können sich sicher sein, dass ich problemlos das Gegenteil beweisen kann. Ich habe auch nie im Leben irgendetwas getan, was eine solche Gema-Rechnung ausgelöst hätte. Ich erwarte binnen 14 Tagen ihr Erleidgt-Schreiben, andernfalls werde ich mit vorbehalten, aktiv via Anwalt und Gericht gegen Sie vorzugehen. Ich bin mir sicher, dass sie das nicht wollen und dass sie diese Kosten oder gar den Verlust des Titels nicht riskieren wollen."

Signatur:

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#18
 Von 
inkasso_becker_fan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Gestern kam ein Schreiben von der Rechtsanwältin Claudia Wendel, in dem die Forderung wiederholt wurde und eine außergerichtliche Klärung vorgeschlagen wurde. Es endet mit: "[Falls bis zur genannten Frist nicht bezahlt wird,] werde ich meiner Auftraggeberin empfehlen, die Forderung gerichtlich durchzusetzen."

Mir ist übrigens aufgefallen, dass nicht nur die Hausnummer falsch ist, sondern auch die Straße:

Person A (Schuldner): Martin Fritz Mustermann, Hauptstraße 60, Musterdorf
Person B (ich): Martin Hans Mustermann, Obere Hauptstraße 68, Musterdorf

Inzwischen habe ich zwei Selbstauskünfte aus dem Melderegister, die zweifellos bestätigen, dass ich 1) bis 2007 nie in Musterstadt gewohnt habe, 2) erst 2008 in die Obere Hauptstraße 68 in Musterstadt gezogen bin.
Also ist nicht nur die Straße und Hausnummer falsch, sondern auch zeitlich ist es unmöglich, dass der Vollstreckungsbescheid von 2002 gegen mich gerichtet war.

Falls das an Beweisen nicht ausreichen sollte: Laut dem Aktenauszug, der mir von der Inkasso geschickt wurde, wurde 2002 der Vollstreckungsbescheid an eine dritte Person (Marta Musterfrau) ersatzzugestellt. Mein Vater kennt die Eltern von Marta Musterfrau (die nach wie vor in der Hauptstraße 60, Musterdorf leben) und wird in den nächsten Tagen freundlich nachfragen, ob sie den ursprünglichen Schuldner kennen. Es gibt also sogar potentielle Zeugen, die aussagen können, dass ich nicht der Schuldner bin. :grins:

Weiteres Vorgehen:
Ich habe den Textvorschlag von @mepeisen (Danke!) etwas ausgebaut und werde das per Einschreiben an die Inkasso und Claudia Wendel schicken.









-- Editiert von inkasso_becker_fan am 22.11.2019 09:36

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde dir raten, da nicht nachzufragen. Das geht euch nichts an und es auch nicht eure Aufgabe, das restlos aufzuklären.

Das einzige, was du selbst aktiv tun könntest, sollten sie auf den Brief nicht reagieren: Negative Feststellungsklage. Zum Feststellen, dass du unmöglich die gesuchte Person bist. Das würde ich mit Hilfe eines Anwalts machen.

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