Forderung von Klarna / coeo Inkasso Gmbh

1. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
erik19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Klarna / coeo Inkasso Gmbh

Hallo!

Ich habe bei einem Onlinekauf bei ASOS einige Produkte umgetauscht und dann vergessen, den Restbetrag zu zahlen. Die Zahlungsfrist war am 07.04. und nun hat mich die coeo Inkasso Gmbh angeschrieben.
In der ersten Mail haben sie geschrieben, sie haben mich mit "
mit Schreiben vom 14.05.2018 haben wir Sie wegen einer Forderung der Firma Klarna AB angeschrieben.".

Am 14.05. habe ich jedoch keine Mail erhalten, auch nicht im Spam-Ordner gelandet.

Jetzt kam die nächste Mail, wo mir mitgeteilt wurde, dass der Restbetrag von 18,30€ nun bei 74,99€ liegt und über Klarna selbst kann ich auch nicht mehr über die Website bezahlen, dort wird mir der Status "In Inkasso" angezeigt.

"mit Schreiben vom 14.05.2018 hatten wir Sie über den gegen Sie gerichteten Inkassovorgang der Firma Klarna AB informiert.
Sie haben die Möglichkeit die offene Forderung, die sich inklusive Barzahlungs-Gebühren auf Euro 74,99 beläuft, in bar über barzahlen.de auszugleichen."


Kann ich versuchen, den frühen Betrag von 18,30€ an Klarna zu zahlen mit Kontodaten und Verwendungszweck aus der ersten Mail und mich an Klarna zu wenden? Was würdet ihr empfehlen?

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Würde die Hauptforderung überweisen, in den Verwendungszweck "nur HF" schreiben und den Rest mangels Verzug und dass Klarna keines Inkassos bedarf per Einschreiben zurückweisen. Dann ignorieren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
erik19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Würde die Hauptforderung überweisen, in den Verwendungszweck "nur HF" schreiben und den Rest mangels Verzug und dass Klarna keines Inkassos bedarf per Einschreiben zurückweisen. Dann ignorieren.

Vielen Dank für die Antwort.
Die Überweisung der Hauptforderung geht dann an das Inkasso Unternehmen und nicht an Klarna, ja?
Was würden sie in der Zurückweisung alles erwähnen?

-- Editiert von erik19 am 01.06.2018 12:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Überweisung der Hauptforderung geht dann an das Inkasso Unternehmen und nicht an Klarna, ja?

Im Prinzip egal. Wichtig ist nur der klare Verwendungszweck, dass es nur die Hauptforderung ist.

Zitat:
Was würden sie in der Zurückweisung alles erwähnen?

Ich würde schreiben "Ich weise die Forderung mangels Verzug vollständig zurück."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vermutlich wird klarna das Geld wieder retournieren mit dem Hinweis das coeo jetzt zuständig ist.
Wird in letzter Zeit oft gemacht da es sich inzwischen herumgesprochen hat das es zu keiner klage expl wg Inkassogebühren kommen wird. Durch diese Verunsicherngstaktik versucht man offenbar Zweifel zu sähen
Der kundige Kunde weis jedoch das klarna bei dieser Vorgehnsweise im Annahmeverzug gem §§ 293 ff. BGB ist

ERGO : In dem Fall nochmal zweckgebunden an klarna überweisen und mental auf weitere Post von coeo und Mumm enstellen. Schläft irgendwann ein bzw wird ausgebucht


-- Editiert von thehellion am 04.06.2018 14:31

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

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