Nach Kauf eines Hauses hat es ca. 1,5 Jahre gedauert, bis die Renovierung soweit abgeschlossen war, das ich umziehen konnte. Dadurch habe ich mich nicht um die Stromversorgung gekümmert, sondern bin beim Grundversorger geblieben.
Die Abschlagszahlungen werden per Dauerauftrag überwiesen.
Nach Ablauf des ersten Jahres wurden die Abschlagszahlungen erhöht.
Aufgrund von Arbeitsüberlastung habe ich die Anpassung erst zwei Monate später vorgenommen und auch die Differenz und Stromnachforderung beglichen.
Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen. Anstatt zum 27. eines Monats habe ich den Dauerauftrag zum letzten eines Monats eingerichtet.
Anfang Februar bekam ich dann eine Mahnung, in der EUR 20,- Mahnkosten für 4 Mahnschreiben (incl. diesem) aufgeführt waren. Dies war allerdings die erste Mahnung, die ich erhalten habe.
Ich habe für die Mahnung einen Betrag von EUR 1,50 zweckgebunden und ohne Anerkennung einer Rechtpflicht überwiesen und einen Zustellungsnachweis für die anderen Mahnungen verlangt, sowie die Höhe der angesetzten Pauschale zurückgewiesen.
Ich bekam folgende Antwort:
Zitat:Nach Recherche in unserem System tielen wir Ihnen mit, dass es zu keinen Postrückläufern gekommen ist. Dadurch gelten die Schreiben als zugestellt und die Mahnkosten sind somit berechtigt.
Ein Auszug aus der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz, die dem allerersten Schreiben zu Beginn der Versorgung beilag:
Zitat:§17 Zahlung, Verzug
...
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Grundversorger, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch eien Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.
Weiß jemand, wie Gerichte momentan die Argumentation "kein Rückläufer - also angekommen" auffassen? Manche Briefe sind ja auch angekommen.
Kann der Grundversorger einen Wechsel zu einem anderen Versorger aufgrund der nicht beglichenen Mahnforderungen verhindern?
Gruß
Shihaya