Forderung von Mahnkosten durch Grundversorger

28. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)
Forderung von Mahnkosten durch Grundversorger

Nach Kauf eines Hauses hat es ca. 1,5 Jahre gedauert, bis die Renovierung soweit abgeschlossen war, das ich umziehen konnte. Dadurch habe ich mich nicht um die Stromversorgung gekümmert, sondern bin beim Grundversorger geblieben.
Die Abschlagszahlungen werden per Dauerauftrag überwiesen.
Nach Ablauf des ersten Jahres wurden die Abschlagszahlungen erhöht.
Aufgrund von Arbeitsüberlastung habe ich die Anpassung erst zwei Monate später vorgenommen und auch die Differenz und Stromnachforderung beglichen.
Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen. Anstatt zum 27. eines Monats habe ich den Dauerauftrag zum letzten eines Monats eingerichtet.
Anfang Februar bekam ich dann eine Mahnung, in der EUR 20,- Mahnkosten für 4 Mahnschreiben (incl. diesem) aufgeführt waren. Dies war allerdings die erste Mahnung, die ich erhalten habe.
Ich habe für die Mahnung einen Betrag von EUR 1,50 zweckgebunden und ohne Anerkennung einer Rechtpflicht überwiesen und einen Zustellungsnachweis für die anderen Mahnungen verlangt, sowie die Höhe der angesetzten Pauschale zurückgewiesen.
Ich bekam folgende Antwort:

Zitat:
Nach Recherche in unserem System tielen wir Ihnen mit, dass es zu keinen Postrückläufern gekommen ist. Dadurch gelten die Schreiben als zugestellt und die Mahnkosten sind somit berechtigt.

Ein Auszug aus der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz, die dem allerersten Schreiben zu Beginn der Versorgung beilag:
Zitat:
§17 Zahlung, Verzug
...
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Grundversorger, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch eien Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.

Weiß jemand, wie Gerichte momentan die Argumentation "kein Rückläufer - also angekommen" auffassen? Manche Briefe sind ja auch angekommen.
Kann der Grundversorger einen Wechsel zu einem anderen Versorger aufgrund der nicht beglichenen Mahnforderungen verhindern?

Gruß

Shihaya

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Weiß jemand, wie Gerichte momentan die Argumentation "kein Rückläufer - also angekommen" auffassen?

Mal so, mal so.
Da aber auch 5€ pro Brief in meinen Augen einfach nur viel zu hoch sind, würde ich mal vermuten, dass der Verbraucher hier bessere Karten hat.

Zumal man noch ein Detail bedenken sollte: Als Geschäftskunden kann man durchaus vergünstige Briefe absenden, bei denen es schon Post-seitig keine Rückläuferbearbeitung gibt. Die genauen Details müsste man mal nachschlagen.

Zitat:
Kann der Grundversorger einen Wechsel zu einem anderen Versorger aufgrund der nicht beglichenen Mahnforderungen verhindern?

Normalerweise nicht. Zumal es sich um streitig gestellte bzw. beanstandende Gebühren handelt. Ggf. kann man den Wechsel einklagen.

Ich würde parallel mal den Anbieter auffordern, exakt aufzuschlüsseln, wie sich diese 5€ zusammensetzen. Wie viel das Briefpapier kostet, wie viel das Briefporto usw. Ich würde beispielsweise gegen halten, dass Druckerpapier inklusive Toner und Strom pro Seite 10 Cent kostet, sowie Briefporto beispielsweise 65 Cent (stimmt das noch?). Dass es zudem vollkommen automatisiert abläuft und deswegen auch keine Personalkosten anfallen.

-- Editiert von mepeisen am 28.02.2017 11:26

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Bislang hat sich der Kundendienst des Versorgers durchaus gut verhalten. Auf meine zwei E-Mails habe ich per Post Antwort erhalten. Die Briefe kamen auch an. ;-)
Beim letzten Mal waren auch alle Mahnungen in Kopie dabei.
Was mich stutzig macht, ist, dass ich ausgerechnet die Mahnungen nicht erhalten habe, die Jahresendabrechnung aber doch.

Briefporto kostet inzwischen übrigens 70 Cent.

Gruß

Shihaya

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#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Noch eine Frage: Da die neuen Abschlagsbeträge aufgrund einer Schätzung festgelegt wurden, befürchte ich, das ich bei der Endabrechnung noch ein Guthaben haben werde und dieses vom Versorger dann einfach mit seinen Forderungen verrechnet wird.
Wäre das dann Unterschlagung?
Alle meine Zahlungen waren zweckgebunden. Auch in meinen E-Mails habe ich noch einmal deutlich gemacht, dass ich die Mahnkosten nicht akzeptiere.

Gruß

Shihaya

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wäre das dann Unterschlagung?

Nö.

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