Forderung von Paypal

2. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb415814-6
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)
Forderung von Paypal

Hallo liebe Community,
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Im März habe ich einen Einkauf bei eBay getätigt, der Artikel kam nach einiger Zeit an, im Karton befand sich der Artikel und eben eine Rechnung mit meiner KUndennummer und einer Rechnungsnummer.
Ich dachte mir nichts weiteres und habe an die Firma die 9,99€ überwiesen mit der RN und der KD in Verwendungszweck.

Heute bekam ich ein schreiben vom Inkasso Büro mit der Forderung bis zum 8.6 51,81 zu zahlen, gefordert wird das ganze von Paypal.
nach Stunden langen Telefonaten habe ich jetzt endlich rausbekommen das ich es falsch überwiesen habe, ich hätte die Rechnung bei Paypal begleichen müssen, mir ist da nur nichts aufgefallen da ich ein Paypal Konto habe und dort keine offenen Beträge waren.
Kaufe wöchentlich mit meinem Paypal Konto ein. Nunja die Firma die bei eBay verkauft hat sagte mir dann eben am Telefon nach einiger Zeit Ratlosigkeit "ach warten Sie mal, sie haben hier 9,99€ plus auf dem Kundenkonto"

Naja wie auch immer, sind seitdem 2 1/2 Monage vergangen, habe nicht einmal eine Zablungserinnerung von Paypal oder eBay erhalten und auch keine Mahnung. Selbst die Firma die mein Geld erhalten hat hätte mir ja mal Bescheid geben können, ich war mir keiner Schuld bewusst.

Kann ich da irgendwas machen oder bleibt es tatsächlich an mir hängen? hätte man mir nicht zumindest mal eine Email mit einer Mahnung zukommen lassen müssen?

Mit freundlichen Grüßen.

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20 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Drollig, das häuft sich in letzter Zeit. So eine Zahlungsart über Paypal auf Rechnung ist mir noch nicht untergekommen. Wenn aber die Daten auf der Rechnung halbwegs eindeutig sind, liegt doch kein Fehler beim Kunden vor. Also auch kein Verzug. Also keine Zusatzgebühren.
Lässt sich das nicht über den Händler klären?

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#2
 Von 
fb415814-6
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Ne, auf Rechnung ist mir das auch eigentlich nicht bekannt, war wie gesagt anscheind nen Eigenverschulden von mir das ich falsch überwiesen habe, wobei ich mir so sicher war, dass das ein Kauf auf Rechnung war, das würde auch die beiliegende Rechnung erklären. Allerdings sagt mir der Händler er kann meine 9,99 trotz Rechnungsnummer nicht nachvollziehen.
Das stinkt mir das ganze, zahle ich nicht bis Ende der Woche soll ich weitere 70€!! zahlen..

handelt sich übrigens um Infoscore Forderungsmanagment, Paypal als Forderer, conrad als Lieferant und eBay als Middleman. keiner von denen, nichmal Paypal kann mir mehr sagen, nur das Inkasso Büro was mich auf Paypal und eBay hinweist.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von fb415814-6):
ich hätte die Rechnung bei Paypal begleichen müssen,

Zitat (von fb415814-6):
Ne, auf Rechnung ist mir das auch eigentlich nicht bekannt

Dann erklär mal bitte die Bezahlmethode. Hast Du per PP bezahlt und ein Lastschrifteinzug hat nicht geklappt oder was ist eigentlich die Ursache? Meine Kristallkugel ist gerade zum Aufpolieren ...

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#4
 Von 
fb415814-6
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Laut dem Inkasso Büro hätte ich bei Paypal die Rechnung begleichen müssen!

Überwiesen habe ich aber nicht an Paypal sondern an conrad selbst, da conrad in dem Paket ebenfalls eine Rechnung liegen hatte und ich der Annahme war das ich an die direkt überweisen sollte.
Jetzt hat sich herausgestellt das ich nicht an conrad sondern paypal überweisen sollte, hatte aber von keiner Instanz irgendwann mal eine Nachricht erhalten das irgendwas nicht bezahlt oder falsch überwiesen wurde.

Hatte vorhin mit dem iPad geschrieben, nicht gesehen das ich es so undeutlich ausgedrückt habe.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Drollig, das häuft sich in letzter Zeit

Mittlerweile vermute ich System dahinter. Nicht unbedingt aus strafrechtlicher Sicht. Vielleicht einfach irgendein neues Features, was entweder die Händler oder Paypal absolut nicht im Griff haben

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von fb415814-6):
Jetzt hat sich herausgestellt das ich nicht an conrad sondern paypal überweisen sollte,
Und das soll nebst Zahlungsdaten wann und wie dir bekannt gemacht worden sein? Wirklich kein Paypal-Konto?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb415814-6
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Nein, angeblich hätte ich mit 1click Paypal bezahlt laut dem Inkasso Unternehmen, ohne mein Paypal Konto benutzt zu haben, habe aber nirgends eine Aufforderung erhalten an paypal Geld zu zahlen sondern eben nur die Rechnung die bei Lieferung beilag.

Also habe ich an conrad überwiesen, da stand auch drauf: geben sie bei ihrer Überweisung Rechnungs- und Kundennummer an.
(Conrad konnte die Zahlung nicht zuordnen und fragte sich nur wieso 9,99€ Plus auf diesem Konto sind ohne mal bei mir nachzufragen)

Im Brief steht jetzt u.a. :

Haupt- / Restforderung - 9,99 EUR
5,00 Prozentpunkte über basiszins bis zum 7.6.2015 - 0,02 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen - 9,40 EUR
Reduzierte Inkassovergütung Verzugsschaden §§ 280,286 BGB , 0,60 gebühr analog § 13 - 27,00 EUR
RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG
Post- und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr 7002 VV RVG - 5,40 EUR
Wir fordern sie auf, den Gesamtetrag von 51,81 EUR zu überweisen, so das das dieser bis zum 08.06.2015 auf unserem Konto eingeht.

Nach dieser Frist erhöht sich der Verzugsschaden auf 70,20 EUR.

Wo zur Hölle kommen diese Hohen zahlen her?
Ich sehe es irgendwie nicht ein das zu zahlen.
Wie kann es sein, mein Ebay Konto ist mit meinem paypal Konto verknüpft aber in meinem Paypal Konto ist nichts über diese Zahlung zu finden. Wie soll ich ohne Paypal Konto bestellt haben, wenn die Konten sowieso zueinander gehören? Totaler Bull**** ist das.

-- Editiert von fb415814-6 am 02.06.2015 21:35

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb415814-6
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Nach einigen Recherchen bin ich tatsächlich auf der ebay Seite fündig geworden wenn ich die Einzelheiten zum Kauf aufrufe:


Warten Sie, bis Sie den Artikel erhalten haben und vergewissern Sie sich, dass alles in Ordnung ist.
Überweisen Sie 9,99 EUR bis Donnerstag, 16. Apr. 2015 auf das Bankkonto von PayPal. Sie benötigen kein PayPal-Konto, um diese Zahlung abzuschließen.

Das habe ich nach langem suchen auf der ebay Seite gefunden aber bis heute nicht eine Nachricht erhalten das ich an Paypal überweisen sollte, sondern eben nur das Inkasso Schreiben.
Das ist doch nen großer Scherz mich nicht weiter darauf hinzuweisen das eine Rechnung, so extrem versteckt auf der ebay Seite, noch zu begleichen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nochmal langsam zum Mitschreiben:

Du hast bestellt und bist der Meinung, die Zahlung per Rechnung gewählt zu haben. Das Inkasso ist der Meinung, dass Du 1-Click-Paypal gewählt hast.

Die Lieferung kam dann zu Dir und da lag eine Rechnung dabei. Die hast Du dann überwiesen. Und die Überweisung kam auch nicht zurück (bspw. wegen Tippfehler bei den Bankdaten). Und die Rechnungsnummer war auf der Überweisung drauf.

Der Händler kann die Überweisung aber trotzdem nicht finden.

Nachfrage: Stand auf der Rechnung was von wegen "bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag blablabla"? Ist nicht wirklich wichtig, hilft aber bei der Argumentation.

Ich würde dem Inkasso nur folgendes per Einwurfeinschreiben und/oder Fax schicken:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Ihre Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe "Bezahlung per Rechnung" ausgewählt und den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware auch direkt an den Händler überwiesen [Anm.: ggf. Audruck der Einzelbuchung beilegen]. Wenn Ihr Mandat hier fehlerhafte Informationen über die gewählte Bezahlart vom Händler übermittelt bekommen hat, so ist dies nicht mein Problem. Gegen Ihre Darstellung des Auswahl von PayPal als Bezahlmethode spricht übrigens, dass ich die Ware in diesem Fall ohne vorherige Bezahlung erhalten hätte, was bei dieser Bezahlart völlig unüblich ist. Ich würde Ihnen dringend vorschlagen, die Angelegenheit mit dem Händler zu klären. An dieser Stelle möchte ich auch anmerken, dass es nicht mein Problem ist, wenn der Händler meine Überweisung trotz Angabe der Rechnungsnummer nicht finden kann. Ich kann die Bezahlung nachweisen und mehr interessiert mich nicht.

Ich untersage Ihnen ausdrücklich die Einmeldung der Forderung an Auskunfteien sowie die telefonische und persönliche Kontaktaufnahme. Weitere Schreiben werde ich ignorieren und darauf lediglich mit einer Beschwerde beim für Sie zuständigen Aufsichtsgericht reagieren, dass Sie nichtexistente Forderungen einzutreiben versuchen. Weder die Einschaltung eines Rechtsanwalts noch ein gerichtlicher Mahnbescheid werden zu einer Zahlung führen. Letzterem werde ich widersprechen."

Wenn man es noch ein wenig auf die Spitze treiben will, dann kann man noch folgendes ergänzen:
"Um sicherzugehen, dass Sie mich verstanden haben:
[Anm.: Die Schrift so groß, dass es gerade noch in eine Zeile passt]Es wird keine Zahlung erfolgen!"
Habe ich mal gemacht, danach war Ruhe... gab allerdings vorher schon eine kleine Brieffreundschaft, die ich damit beenden wollte ;)



2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb415814-6
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für deine Antwort erstmal,

Ja, wie sich herausgestellt hat war es tatsächlich ein Rechnungskauf und das Inkasso hat Recht, es war von Paypal, ich sollte 9,99€ an Paypal bezahlen.
Diese Aufforderung habe ich nachdem Kauf vermutlich zu schnell weggeklickt und mir nichts weiter bei gedacht, bei einem Rechnungskauf liegt i.d.R. ja eine Rechnung bei.

Das Paket ist auch angekommen, eine Rechnung lag ebenfalls drin, was genau dort drauf stand, kann ich jetzt nicht 1zu1 erläutern, was auf jedenfall ersichtlich war, dass auf der Rechnung stand: Bitte geben sie Ihr Kundenkonto und die Rechnungsnummer bei einer Überweisung an.

Ich habe statt an Paypal die 9,99 an Conrad direkt überwiesen d.h. Conrad hat zweimal Geld für diesen Einkauf erhalten.
Die 9,99€ die ich überwiesen habe an Conrad stehen auch in meinem Kundenkonto vermerkt wo aber keiner bei Conrad wusste wo diese Zahlung herkommt (Obwohl Rechnungsnummer und Kundenkonto ja drauf standen, die hätten sich ja wenigstens mal melden können..)

Ich habe jetzt erstmal bei Conrad nach der Rechnung nochmal angefragt, ich habe sie leider nicht mehr.
Hoffe die stellen sich jetzt nicht quer und sagen es gab keine Rechnung, sie wissen bereits was mein Anliegen oder besser gesagt Problem ist, die meinten am Telefon schon zu mir das ich der Aufforderung des Inkasso Büros nachkommen muss.


-- Editiert von fb415814-6 am 02.06.2015 22:05

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von fb415814-6):
das ich der Aufforderung des Inkasso Büros nachkommen muss.
Quatsch!
Der Zugang von Rechnung und Zahlungsinformationen muss erst mal nachgewiesen werden. Ob der erhöhte Nachrichtenzähler unter Ebay-Nachrichten als gerichtsfesten Rechnungszugang zu werten ist, wage ich zu bezweifeln. Soll Conrad erst mal zurücküberweisen. Genau den Betrag kann man dann an Paypal weiterleiten.
Ich würde nach JogyB´s Vorschlag vorgehen.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Der Händler kann die Überweisung aber trotzdem nicht finden.

Das ist übrigens vollkommen egal. Solange alles korrekt überwiesen wurde und man nachweisen kann, dass es überwiesen wurde, hat der Händler 0 Argumente, dass er das Geld nochmals bekommen soll. Und Paypal ebenfalls nicht. Paypal kann sich maximal die Forderung abtreten lassen. Man kann aber Paypal gegenüber immer dieselben Einwände erheben wie gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger.
Es gibt also aus meiner Sicht 0 Chancen, dass Paypal überhaupt irgendeinen Anspruch hat.

Zitat:
wo aber keiner bei Conrad wusste wo diese Zahlung herkommt

Wenn sie das Geld nicht zuordnen können, dürfen sie es aber auch nicht einfach so behalten und hoffen, dass sich niemand meldet... Die Geschichte von Conrad ist doch Blödsinn.

Zitat:
und sagen es gab keine Rechnung

Das wäre extrem unglaubwürdig, denn woher solltest du A) die Rechnungsnummer, B) die Kontonummer und C) deine Kundennummer denn sonst haben?

Und dem letzten Beitrag von Mr.Cool stimme ich zu 100% zu. Da gibt es ein neues Feature, was die Händler nicht im Griff haben. Die Händler schicken Rechnungen und fordern zu Überweisungen auf trotzdem eigentlich Paypal das Geld fordern soll. Der pflichtbewusste Kunde überweist an den Händler und soll am Ende doppelt löhnen und sogar noch Inkassogebühren. Das ist verschwurbelter Blödsinn.

Ich würde JogyB Textvorschlag noch um einen rot geschriebenen Satz ergänzen bzw. einen Satz hervorheben und leicht abwandeln: "Ich würde Ihnen dringend vorschlagen, die Angelegenheit mit dem Händler zu klären, da ich im Internet auf dutzende Berichte gestoßen bin, wonach hier permanent Bezahlung aufgrund von Rechnungen an Händler gezahlt wurden und sich plötzlich im Namen Paypals ihr Haus meldet. Bei mir drängt sich der Verdacht auf, dass hier entweder die Händler das System absolut nicht im Griff haben oder dass hier systematisch Straftaten von ihrer Mandantin begangen werden."

Damit würde man überdeutlich sein und wenn das Inkasso dann immer noch meint, es müsste Geld fordern, würde ich direkt zur Polizei gehen und die wegen Nötigung und Beihilfe zum Betrug anzeigen.

-- Editiert von mepeisen am 03.06.2015 10:06

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb415814-6
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für deine sehr ausfürhliche Antwort, so wie Ihr das sagt, würd ich es gern durchziehen, ich habe allerdings echt Schiss, dass am Ende noch mehr Geld von mir gefordert wird, die 51€ sind in meiner aktuellen Situation schon schwer zu stemmen und sie ab Donnerstag die Gebühren auf 70€ erhöhen anstatt 27 wenn keine Zahlung eingetroffen ist.

Der Wortlaut:
Nach Fruchtlosem Ablauf der o.g. Frist werden wir umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass wir derzeit freiwillig nur einen Teil der uns eigentlich zustehenden Bearbeitungsgebühr berechnen. Nach Fruchtlosem Ablauf der o.g. Frist können wir dieses Angebot nicht mehr aufrecht erhalten. Dann wird sich unsere Inkassovergütung auf 70,20 EUR erhören (1,3 Gebühr § 13 analog RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Pauschale nach Nr 7200 VV; Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB )

Maschinelles Schreiben, ohne Unterschrift gültig.

Ist das so Rechtens ? Die setzen einen ziemlich unter Druck.

Man könnte wirklich meinen das Paypal, Conrad und Infoscore hier zusammen arbeiten und doppelt Rechnungen schreiben, leider fehlt mir das Schreiben von Conrad, nachdem ich es überwiesen habe und sich niemand gemeldet hat, wurde die Rechnung entsorgt (es ging auch eben nur um 9,99€), sie weigern sich mir irgendwas neu auszuhändigen, sie sagten nur in der Email das Paypal für mich in Vorkasse getreteb ist und ich dort den Betrag ausgleichen soll und das sie mir die 9,99 EUR zurck überweisen.

Ich habe nochmal Email Kontakt zu Paypal und Conrad aufgenommen und jede Schuld von mir abgewiesen.
Conrad hat heute das Geld zurücküberwiesen laut Email, 2 Monate zu spät.
Ich habe Conrad auch darauf aufmerksam gemacht wie es sein kann das ich die Lieferung erhalte mit einem Schreiben wo Rechnungsnummer, Kundennummer und die Bankdaten drauf stehen plus den Betrag der zuüberweisen ist.
Nen Lieferschein hätte da gereicht ohne weitere Daten, dann hätte es keine Verwirrung gegeben.

-- Editiert von fb415814-6 am 03.06.2015 10:50

-- Editiert von fb415814-6 am 03.06.2015 10:54

-- Editiert von fb415814-6 am 03.06.2015 10:58

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb415814-6
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 15x hilfreich)

Verdammt, ich habe das Dokument tatsächlich gefunden, und es ist wirklich nur ein Lieferschein und keine Rechnung.

Das ist mir ehrlich gesagt sogar etwas peinlich jetzt.
Allerdings sind eben Rechnungsnummer und Kundennummer darauf vermerkt und daunter steht "Bei Zahlungen und Rückfragen unbedingt angeben" Soweit ich weiß kann ich das nicht Grund angeben oder? Nen Lieferschein zählt egal in welchem Falle nicht als Rechnung oder? Egal wie verwirrend es ist?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
ich habe allerdings echt Schiss, dass am Ende noch mehr Geld von mir gefordert wird

Das ist unbegründet.
Nochmal: Bezahlt ist bezahlt. Du hattest gute Gründe, es so zu bezahlen, wie du es bezahlt hast. Du hast schließlich eine Zahlungsaufforderung (=Rechnung) des Händlers erhalten.
Dass Paypal und der Händler sich nicht einig sind, dass sie kaufmännischen und rechtlichen Blödsinn treiben und ein Inkasso deswegen einschalten, ist etwas, was die beiden unter sich ausmachen müssen.

Zitat:
Ist das so Rechtens ? Die setzen einen ziemlich unter Druck.

Das ist ebenfalls absoluter Blödsinn. Es gibt 0 rechtliche Gründe, selbst wenn die Gebühren durchsetzbar seien, sie einfach willkürlich zu erhöhen, nur weil der Schuldner sich nicht meldet oder nicht sofort bezahlt. Die Gebühren sind an Tatbestände gekoppelt. Die außergerichtliche Mahnung ist ein Tatbestand. Davon dass der Schuldner sich nicht meldet oder weigert zu zahlen, ändert sich dieser Tatbestand nicht.

Du hast es richtig gesehen. "Die setzen einen ziemlich unter Druck". Genau das tun sie, richtig. Sie setzen einen unter Druck, erzählen Lügengeschichten und bei all dem steht in deinem Fall aber "Sie fordern, nun sogar wissentlich, dass du etwas doppelt bezahlst..." Das geht nicht. Damit kommen die vor Gericht nicht durch.

Zitat:
Conrad hat heute das Geld zurücküberwiesen laut Email, 2 Monate zu spät.

Ich würde dann das Geld erneut an Conrad überweisen und zwar nur diese 9,99€ mit dem zusätzlichen Verwendungszweck (neben Rechnungsnummer usw.) "Geldannahme verweigert".

Wie wäre es, wenn du vor Gericht einen Beratungsschein holst und dann zu einem Anwalt geht, der negative Feststellungsklage erhebt? Das wäre die einzige Antwort, die ich gegenüber Paypal und Inkasso abgeben würde.

-- Editiert von mepeisen am 03.06.2015 11:23

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Mal andersrum erklärt:
PP ist Zahlungsdienstleister für C. Zahlt man an C statt an PP, insbesondere wegen der Rechnung, dann hat der Kaufvertragspartner C (!! nicht PP) doch sein Geld, wenn auch unter Umgehung von PP und es gibt keine einklagbare Forderung. Infoscore und Co. sind die modernen Grimms Märchen :grins:

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#17
 Von 
amz424759-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

wir haben im Moment leider dasselbe Problem mit Paypal und Co. Für uns hieß "auf Rechnung" zu kaufen auch immer, dass man DIREKT BEIM VERKÄUFER bezahlt. Und die Kontodaten saugt man sich ja auch nicht aus den Fingern. Ich finde es wirklich dreist, wie hier mit Kunden umgegangen wird, die einfach nur einen Internetkauf tätigen möchten, ohne jeglichen kriminellen Hintergedanken. Soll man es auf das Gerichtsverfahren ankommen lassen?
Besten Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Soll man es auf das Gerichtsverfahren ankommen lassen?

Ich persönlich würde es nicht nur darauf ankommen lassen, sondern es sogar wie oben geschrieben aktiv darauf anlegen (negative Feststellungsklage).

Signatur:

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#19
 Von 
amz424759-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke mepeisen für die Rückmeldung.
Inzwischen habe ich mit dem Händler telefoniert und es hat sich eine interessante Wendung ergeben, die die Dreistigkeit von PayPal & Co nochmals auf die Spitze treibt- hier mein darauffolgendes Schreiben an infoscore:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Forderung i. H. v. XXX€ aus o. g. Schreiben weisen wir vollumfänglich zurück. Wir möchten dies wie folgt begründen:
Nachdem ein erneutes Telefonat mit der infoscore Forderungsmanagement GmbH heute leider fruchtlos geblieben ist und ihre Mitarbeiterin kulanterweise eine Zahlung von 100€ vorgeschlagen hatte, wenn diese unverzüglich erfolgt, sahen wir es als einzig lösungsorientierten Ansatz an, den XXX-Shop –als Verkäufer- mit den mit Ihnen verbundenen Unannehmlichkeiten zu konfrontieren. Dieses Gespräch war kurz, sehr konstruktiv und fruchtbar!
Ich habe eben mit dem Geschäftsführer des XXX-Shops, Herrn XXX telefoniert. Dieser hat mir mehrfach bestätigt -wie von uns nicht anders zu erwarten war- dass der Artikel im Wert von XX€ am XX.XX.2015 durch uns bezahlt wurde. Von Paypal hingegen habe der XXX-Shop NIE einen Betrag erhalten. Die Transaktion –Kauf, Bezahlung & Versand- ist zwischen Käufer und Verkäufer beiderseits gewissenhaft, unkompliziert und KUNDENORIENTIERT abgelaufen und abgeschlossen worden. Bitte überdenken Sie ihre Bezahlmethoden bzw. die Verankerung derselben im Onlinekaufprozess, um künftig Irritationen solcherart zu vermeiden.
Ich bitte Sie nun zum letzten Mal die Angelegenheit zu prüfen und fordere Sie hiermit auf, uns nicht weiter mit Ihren Methoden zu belästigen. Nehmen Sie sich einfach ein Beispiel am EHRBAREN KAUFMANN und Abstand davon, den Markt mit seinen Menschen mit zweifelhaften Methoden zu beglücken.
Herr XXX hat sich darüber hinaus bereit erklärt, in dieser Angelegenheit als Zeuge zu fungieren, was wir als Geste eines WAHREN EHRBAREN KAUFMANNES aufnehmen, wofür wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken möchten.
Von PayPal als Bezahlservice nehmen wir in Zukunft Abstand und behalten uns vor dem Hintergrund unserer Internetrecherchen vor mit der Angelegenheit an die investigative Presse zu gehen. Die Vermutung liegt sehr nahe, dass es sich bei Ihren Methoden nicht um Einzelfälle handelt. Die Gesellschaft und momentane wie zukünftige Kunden sollten in unseren Augen darüber aufgeklärt werden.
Wir erwarten nun von Ihnen, dass Sie die Angelegenheit bis zum 10.10.2015 intern klären und uns Ihre Einsichtigkeit kurz schriftlich bestätigen.
Bis dahin danken wir Ihnen im Voraus und verbleiben"



2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde Strafanzeige gegen Paypal wegen gewerblichen Betrugs erstatten, sowie gegen Infoscore wegen Beihilfe zum gewerblichen Betrugs und Nötigung. Die Info, dass der Shop nie Geld von Paypal erhalten hat, ist schon eine Hausnummer. Den Shop-Betreiber würde ich als Zeuge benennen. Auch ruhig angeben, dass es diese Bezahlvariante wohl erst seit Kurzem gibt und dass es in zig Internetforen nur Beschwerden gibt. Offenbar scheint das hier Abzocker-Methode zu haben bei Paypal.

Dem Inkasso würde ich nichts schreiben. Bestenfalls nur "Wertes Inkasso. Sie wurden soeben aufgrund der Informationen des Verkäufers wegen Beihilfe zum gewerblichen Betrugs angezeigt. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt mit einer negativen Feststellungsklage beauftragen. Ich hoffe, das war nun deutlich genug."

Und ruhig mal alle Medien informieren, die einem so einfallen, dass Paypal hier seit Sommer massiven Betrug betreibt. Die haben doch erst eine Werbungsoffensive hinter sich, wie einfach und sicher alles doch sei... Das ist glatte Verarschung am Kunden und an den Shop-Betreibern.

-- Editiert von mepeisen am 02.10.2015 12:37

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