Forderung von Sirius Inkasso nach RSB, Weigerung der Daten-Löschung DSGVO

11. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)
Forderung von Sirius Inkasso nach RSB, Weigerung der Daten-Löschung DSGVO

Hallo,

ich hatte in einem anderen dritten Thema um Hilfe gebeten, die mir auch gut gegeben wurde. Leider wurde das Thema überflüssiger Weise geschlossen, dass man nicht nachhaken, ergänzen und den Ausgang erklären kann.
Zum Fall: Sirius Inkasso hatte trotz vor 3 Jahren erteilter RSB eine Forderung gestellt und mit sofortiger Kontenpfändung gedroht, wenn nicht bezahlt würde (über 900€). Ich habe auf die RSB hingewiesen, eine Vollstreckungsabwehrklage angedroht, sowie Anzeige wegen § 263 StGB.
Nun hat man die Forderungseinziehung mit dem Grund der RSB eingestellt.

Aber: Ein Löschungsrecht der Daten steht man mir indes nicht zu.
Begründung: Im Zusammenhang mit Inkassodienstleistungen (§2 Abs 2 RDG) wurden die Daten zu Geschäftszwecken verarbeitet, sodaß gesetzliche Aufbewahrungspflichten, aus Steuer- und Handelsrecht dagegen stehen (Art 17 Abs 3lit. b DSGVO). Die Sonderregelungen der Art. 17 Abs. 1 Lit. d und e DSGVO, die gleichwohl eine Löschungspflicht bedingen könnten, sind vorliegend nicht gegeben. Meine Daten werden daher weiterhin zu Archivierungs-, Nachweis- und Rechtsverteidigungszwecke verarbeitet, weswegen man dem Löschungsanspruch nicht nachkommen kann.
Meine persönlichen Daten werden jedoch mit einem Sperr- und Löschkonzept des Unternehmens unterworfen und dementsprechend in der Verarbeitung eingeschränkt (Art. 18 DSGVO).

Meine Frage hierzu:
Ist das überhaupt rechtens?
Denn ich wurde wegen Schlampigkeit der Sirius Inkasso GmbH behelligt, weil die ihren Job nicht machen wie es sich gebührt. Eine einfache Recherche hätte ergeben, dass vor Jahren eine RSB erteilt wurde, was das weitere Vorgehen dererseits und meinerseits obsolet gemacht hätte.
Es wurde also unnötiger Weise ein Vorgang in Bewegung gesetzt, der für mein Befinden einen Datenmissbrauch zur Folge hat und hatte.

Vielen Dank nochmal für eine Meinung und danke an die Herrschaften, die bereits im anderen Thema hilfreich zur Seite standen. Das hat mir viel Ärger gespart.

MfG

Franz.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Franziskus):
Ist das überhaupt rechtens?

Ja.



Zitat (von Franziskus):
Eine einfache Recherche hätte ergeben, dass vor Jahren eine RSB erteilt wurde

Und wie und wo genau hätte diese "einfache Recherche" erfolgen sollen?

Im übrigen hat die RSB die Forderung ja nicht *piffpuff* in Luft aufgelöst, die Forderung ist ja noch existent. Nur ist die Beitreibung erheblich erschwert.
Es ist dem Gläubiger also durchaus erlaubt, da weiter tätig zu werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Franziskus):
Es wurde also unnötiger Weise ein Vorgang in Bewegung gesetzt, der für mein Befinden einen Datenmissbrauch zur Folge hat und hatte.

Welcher Datenmissbrauch? So ein Quatsch.

Die Forderungen vor der Inso bestehen im Übrigen weiterhin und dürfen auch weiterhin gefordert werden. Nur zwangsweisen Einziehen ist nicht mehr möglich.

0x Hilfreiche Antwort

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