Forderung von Sky über Haas & Kollegen

12. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.09.2022 15:18:24
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Sky über Haas & Kollegen

Hallo,

ich bekomme seit Wochen permanent Mails von den Anwälten Haas & Kollegen für eine angebliche Forderung von Sky. Ich hatte die Anwälte mehrfach gebeten mit Unterlagen zukommen zu lassen, da ich keinen Vertrag mit der Firma Sky in den letzten Jahren abgeschlossen hatte.

Daraufhin teilte man mir mit das man mit nichts zuschicken könnte da ich eine Mail nicht beantwortet hätte die man mir zugeschickt hat. Diese hatte ich aber nicht bekommen. Auf meine freundlichen Bitte die nochmals zuzusenden, bekam ich den Hinweiß das dies nicht geht und ich mein Spam Postfach prüfen müsse!

Da in diesem auch nicht war, teile man mir dann mit das es keine Unterlagen zu der Forderung gäbe und diese Forderung berechtigt ist!

Wie gehe ich am besten mit diesem Unternehmen vor? Für mich fühle sich das schwer nach Betrug an. Es handelt sich schließlich um eine Summe von über 553,69 Euro

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tina-Pauli
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 16x hilfreich)

Stelle die Kommunikation mit den Leuten ein und warte ab bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt und den widersprichst du dann. wenn diese Leute dir keine Forderungsaufstellung schicken können und nur per Mail mit dir kommunizieren ist das wahrscheinliche eine Abzockmasche. Wende dich doch mal an die Verbraucherzentrale eurer Stadt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von sascha46):
teile man mir dann mit das es keine Unterlagen zu der Forderung gäbe und diese Forderung berechtigt ist!

Wenn man das in Textform hat, würde ich Strafanzeige erstatten und Beschwerde bei der Anwaltskammer einlegen.


Des Weiteren würde ich die Bestätigung der Erstattung der Strafanzeige in Kopie mit folgenden Worten an diese Leute senden:
Hallo Abzocker,
ich habe Strafanzeige erstattet (siehe Anlage) und Beschwerde bei der Anwaltskammer einlegt.
Solltet ihr euren Betrugsversuch weiter durchziehen und ich weitere Forderungschreiben erhalten, werde ich ohne weitere Kommunikation über einen seriösen Rechtsanwalt negative Feststellungsklage einreichen.
Ich erwarte unverzüglich ein entsprechendes Erledigtschreiben.

Unterschrift



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12329.09.2022 15:18:24
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieses Schreiben habe ich heute bekommen:
Forderung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Kundennummer xxxxxxxxxxxxxxx

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

Ihre erneute Mitteilung zu oben genannter Forderung haben wir erhalten. Unterlagen zu der Sache liegen der Akte nicht bei. Wir können hier keine weitere Auskunft geben.

Insofern ist, wie bereits in unserem letzten Schreiben mitgeteilt, die Forderung berechtigt.

Ihre Zahlung in Höhe von EUR 553,69 erwarten wir nun unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens bis zum 24.06.2021.

Wir bitten Sie, von weiteren Schreiben oder Mitteilungen in dieser Sache, die keine neuen Erkenntnisse enthalten, Abstand zu nehmen. Diese werden wir nicht mehr beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Haas & Kollegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



Jetzt drehen wir uns nur noch im Kreis. Ich denke das da ein seriöser Rechtsanwalt ran muss. Wieder 150,-- Euro Selbstbeteiligung für nichts. Da könnte man im Strahl xxxx

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#5
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von sascha46):
Jetzt drehen wir uns nur noch im Kreis. Ich denke das da ein seriöser Rechtsanwalt ran muss. Wieder 150,-- Euro Selbstbeteiligung für nichts. Da könnte man im Strahl xxxx


Nö - da muss kein Rechtsanwalt dran. Solange die nur Email schreiben ignoriert man die. Kommt was per Post, schreibt man einmal klar und deutlich per Einwurfeinschreiben zurück, dass man jegliche Forderung betreitet, jeglichem Mahnbescheid wiedersprechen wird und gleichzeitig Beschwerde bei der Kammer einlegt.

Alles weiteren Schreiben bis zum Mahnbescheid nutzt man z.b. als Kaminanzünder. Dem Mahnbescheid widerspricht man dann. Sollte Haas & Kollegen dann doch klagen kann man den Anwalt immer noch mandantieren.

Bis dahin braucht man - sofern man nicht den Weg der negativen Feststellungsklage geht - sowieso keinen Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von sascha46):
Unterlagen zu der Sache liegen der Akte nicht bei. Wir können hier keine weitere Auskunft geben.

Insofern ist, wie bereits in unserem letzten Schreiben mitgeteilt, die Forderung berechtigt.

Manchmal muss man sich fragen, was Rechtsanwälte dazu veranlasst derart hirnlose Sätze zu verfassen.


Ich würde jetzt Strafanzeige gegen die Betreffenden erstatten, dann Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer und der Beschwerde die Kopie der Bestätigung über die Erstattung der Anzeige beilegen.

Dann abwarten.


Für all das benötigt man keinen Rechtsanwalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ihre erneute Mitteilung zu oben genannter Forderung haben wir erhalten. Unterlagen zu der Sache liegen der Akte nicht bei. Wir können hier keine weitere Auskunft geben.

Insofern ist, wie bereits in unserem letzten Schreiben mitgeteilt, die Forderung berechtigt.

Ab zur Polizei. Strafanzeige gegen den Anwalt wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Wenn keinerlei Unterlagen vorliegen, lügen sie. Denn ohne Unterlagen kann die Bewertung nur sein "Die Forderung ist nicht berechtigt". Sie versuchen dich zu täuschen und mit ihrer Drohkulisse, dass sie Anwälte sind, richtiggehend illegal Geld zu erschwindeln.

Gleichzeitig würde ich eine Beschwerde an die Anwaltskammer senden und bitten, die mögen die Zulassung überprüfen. Ein Anwalt, der behauptet, dass eine Forderung bei "keinerlei vorliegenden Unterlagen" berechtigt ist, der hat offenbar in den Jura-Vorlesungen nicht aufgepasst. Der darf keine Zulassung haben.

Sollen die Anwälte doch der Staatsanwaltschaft und der Anwaltskammer erklären, wie sie auf so einen Unsinn kommen.

Zitat:
Kommt was per Post, schreibt man einmal klar und deutlich per Einwurfeinschreiben zurück, dass man jegliche Forderung betreitet, jeglichem Mahnbescheid wiedersprechen wird und gleichzeitig Beschwerde bei der Kammer einlegt.

Soweit alles Richtig. Da man aber ja bereits widersprochen hat, ist denke ich jedes weitere Schreiben überflüssig. Ich würde hier jetzt nichts weiter an die Anwälte schicken. Die bekommen die Beschwerde bei der Kammer und die Anzeige ja mit. Die werden sich dann ziemlich sicher nicht mehr melden.

Wie du schreibst: Sobald der Mahnbescheid via Gericht kommt, diesem widersprechen. Ich denke aber, nach der Anzeige und der Beschwerde kommt da nichts mehr. Denn dann käme noch Prozessbetrug dazu und das wissen die Anwälte. Denn beim Mahnbescheid gibt es ja die unscheinbare Erklärung des Gläubigers, dass "eine Gegenleistung bereits erbracht sei". Wenn die aber genau wissen, dass gar keine Gegenleistung erbracht wurde, dass sie keinerlei Unterlagen haben, ist das für mich dann Prozessbetrug.

-- Editiert von mepeisen am 24.06.2021 11:56

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von sascha46):
Wir bitten Sie, von weiteren Schreiben oder Mitteilungen in dieser Sache, die keine neuen Erkenntnisse enthalten, Abstand zu nehmen. Diese werden wir nicht mehr beantworten.


Da würde ich doch glatt nochmal drauf antworten:
"Gleichsam erwarte ich von Ihrer Kanzlei, von weiteren Schreiben oder Mitteilungen Abstand zu nehmen, sofern diese keine neuen Erkenntnisse wie beispielsweise die Rechtsgrundlage der Forderung enthalten. Bitte unterzeichnen Sie hierfür die beiliegende strafbewährte Unterlassungserklärung."

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