Forderung von Telefonica (O2) KSP

12. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Telefonica (O2) KSP

Hallo,

ich bräuchte Hilfe.
Telefonica (O2) hat meinen Handyvertrag fristlos gekündigt, weil ich nicht rechtzeitig bezahlt habe. Danach hat sich bei mir die KSP Kanzlei gemeldet und es wurden Raten in Höhe von 40 Euro vereinbart, leider konnte ich die Raten (seit August) nicht zahlen und jetzt kam ein Mahnbescheid, indem der Gläubiger (Telefonica, nicht die Kanzlei) einen Schadenersatz und i.H.v. 114,40 Euro und eine Einigungsgebühr (ca.70 Euro) fordert. In früheren Briefen, die vor Ratenzahlungsvereinbarung kamen, schreiben die Anwälte 'Der Anspruch folgt aus dem Gesetz, §§ 280, 281, 314 Abs. 4 BGB' (bezogen auf Schadenersatz). Außerdem schreiben sie 'Für diese Restlaufzeit wurde bei der Schadensersatzberechnung der monatliche Grundpreis bzw. der monatliche Mindestumsatz in Höhe von EUR 25,20 zugrunde gelegt und zugleich eine so genannte Abzinsung (6 % p.a.) zu Ihren Gunsten vorgenommen' (Das wären ungefähr 191 Euro bei Restlauf von 8 Monaten). Die Einigungsgebühr sei gemäß 'gemäß Ziffer 1000 VV RVG' begründet. Stimmt das so oder sind die Behauptung eher umstritten?
Was mich hier etwas wunder: die Hauptforderung wird nicht gefordert, sonder der Schadenersatz und die Einigungsgebühr. Ich vermute über die 8 Monate, über die ich die Raten gezahlt habe, wurde die ganze Hauptforderung (178,20 Euro) und ein Teil des Schadensersatz (191 Euro) beglichen (insgesamt 240 Euro).
Meine Frage hier:
Sind hier alle Gebühren (Einigungsgebühr und Schadenersatz) rechtens oder frei erfunden? Wie wären die Chancen für die Kanzlei das vor der Gericht durchzusetzen? Werden die das machen? Und warum fordert eigentlich Telefonica die Einigungsgebühr, die die Kanzlei in Rechnung gestellt hat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119641 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von voules):
Sind hier alle Gebühren (Einigungsgebühr und Schadenersatz) rechtens oder frei erfunden?

Die Einigungsgebühr ist rechtens, beim Schadenersatz müsste man nochmals prüfen wie da die Berechnung und Begründung konkret lautet.

Zitat (von voules):
'Für diese Restlaufzeit wurde bei der Schadensersatzberechnung der monatliche Grundpreis bzw. der monatliche Mindestumsatz in Höhe von EUR 25,20 zugrunde gelegt und zugleich eine so genannte Abzinsung (6 % p.a.) zu Ihren Gunsten vorgenommen'



Noch dazu müsste man den Wortlaut der Ratenzahlungsvereinbarung kennen.



Zitat (von voules):
Wie wären die Chancen für die Kanzlei das vor der Gericht durchzusetzen?

Relativ gut.



Zitat (von voules):
Werden die das machen?

Vermutlich ja.



Zitat (von voules):
Und warum fordert eigentlich Telefonica die Einigungsgebühr, die die Kanzlei in Rechnung gestellt hat?

Weil sie von Schuldner zu zahlen ist


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Ich finde es etwas schade, dass solche Fragen oft erst dann gestellt werden, nachdem sich bereits derart nachhaltig ungelenk verhalten wurde und im Prinzip sämtlich Fakten bereits geschaffen wurden.

Zitat (von voules):
Für diese Restlaufzeit wurde bei der Schadensersatzberechnung der monatliche Grundpreis bzw. der monatliche Mindestumsatz in Höhe von EUR 25,20 zugrunde gelegt und zugleich eine so genannte Abzinsung (6 % p.a.) zu Ihren Gunsten vorgenommen


Es gibt etliche Gerichtentscheide, die Anbietern in solchen Fällen den Schadensersatz auf 50% der Kosten für die Restvertragslaufzeit zusammengestrichen haben. Dazu gibt es derart viele Entscheidungen, dass man hier wohl guten Gewissens von einer "herrschenden Rechtsmeinung" sprechen kann.

Man hätte sich also darauf berufen können/sollen bevor man mutmaßlich deren Forderung durch die Vereinbarung anerkannt hat und hätte jetzt deutlich bessere Karten.

Zitat (von voules):
es wurden Raten in Höhe von 40 Euro vereinbart
Zitat (von voules):
Sind hier alle Gebühren (Einigungsgebühr ...) rechtens

In dem Zusammenhang (leider) ganz klar ja. Hier hätte man sich sehr wahrscheinlich auch deutlich geschickter verhalten können wodurch die Antwort anders ausgefallen wäre.

1x Hilfreiche Antwort

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