Hallo,
ich bräuchte Hilfe.
Telefonica (O2) hat meinen Handyvertrag fristlos gekündigt, weil ich nicht rechtzeitig bezahlt habe. Danach hat sich bei mir die KSP Kanzlei gemeldet und es wurden Raten in Höhe von 40 Euro vereinbart, leider konnte ich die Raten (seit August) nicht zahlen und jetzt kam ein Mahnbescheid, indem der Gläubiger (Telefonica, nicht die Kanzlei) einen Schadenersatz und i.H.v. 114,40 Euro und eine Einigungsgebühr (ca.70 Euro) fordert. In früheren Briefen, die vor Ratenzahlungsvereinbarung kamen, schreiben die Anwälte 'Der Anspruch folgt aus dem Gesetz, §§ 280, 281, 314 Abs. 4 BGB' (bezogen auf Schadenersatz). Außerdem schreiben sie 'Für diese Restlaufzeit wurde bei der Schadensersatzberechnung der monatliche Grundpreis bzw. der monatliche Mindestumsatz in Höhe von EUR 25,20 zugrunde gelegt und zugleich eine so genannte Abzinsung (6 % p.a.) zu Ihren Gunsten vorgenommen' (Das wären ungefähr 191 Euro bei Restlauf von 8 Monaten). Die Einigungsgebühr sei gemäß 'gemäß Ziffer 1000 VV RVG' begründet. Stimmt das so oder sind die Behauptung eher umstritten?
Was mich hier etwas wunder: die Hauptforderung wird nicht gefordert, sonder der Schadenersatz und die Einigungsgebühr. Ich vermute über die 8 Monate, über die ich die Raten gezahlt habe, wurde die ganze Hauptforderung (178,20 Euro) und ein Teil des Schadensersatz (191 Euro) beglichen (insgesamt 240 Euro).
Meine Frage hier:
Sind hier alle Gebühren (Einigungsgebühr und Schadenersatz) rechtens oder frei erfunden? Wie wären die Chancen für die Kanzlei das vor der Gericht durchzusetzen? Werden die das machen? Und warum fordert eigentlich Telefonica die Einigungsgebühr, die die Kanzlei in Rechnung gestellt hat?
Forderung von Telefonica (O2) KSP
12. November 2021
Thema abonnieren
Frage vom 12. November 2021 | 23:33
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Telefonica (O2) KSP
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. November 2021 | 12:23
Von
Status: Unbeschreiblich (119641 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatSind hier alle Gebühren (Einigungsgebühr und Schadenersatz) rechtens oder frei erfunden? :
Die Einigungsgebühr ist rechtens, beim Schadenersatz müsste man nochmals prüfen wie da die Berechnung und Begründung konkret lautet.
Zitat'Für diese Restlaufzeit wurde bei der Schadensersatzberechnung der monatliche Grundpreis bzw. der monatliche Mindestumsatz in Höhe von EUR 25,20 zugrunde gelegt und zugleich eine so genannte Abzinsung (6 % p.a.) zu Ihren Gunsten vorgenommen' :
Noch dazu müsste man den Wortlaut der Ratenzahlungsvereinbarung kennen.
ZitatWie wären die Chancen für die Kanzlei das vor der Gericht durchzusetzen? :
Relativ gut.
ZitatWerden die das machen? :
Vermutlich ja.
ZitatUnd warum fordert eigentlich Telefonica die Einigungsgebühr, die die Kanzlei in Rechnung gestellt hat? :
Weil sie von Schuldner zu zahlen ist
#2
Antwort vom 14. November 2021 | 13:01
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 25x hilfreich)
Ich finde es etwas schade, dass solche Fragen oft erst dann gestellt werden, nachdem sich bereits derart nachhaltig ungelenk verhalten wurde und im Prinzip sämtlich Fakten bereits geschaffen wurden.
ZitatFür diese Restlaufzeit wurde bei der Schadensersatzberechnung der monatliche Grundpreis bzw. der monatliche Mindestumsatz in Höhe von EUR 25,20 zugrunde gelegt und zugleich eine so genannte Abzinsung (6 % p.a.) zu Ihren Gunsten vorgenommen :
Es gibt etliche Gerichtentscheide, die Anbietern in solchen Fällen den Schadensersatz auf 50% der Kosten für die Restvertragslaufzeit zusammengestrichen haben. Dazu gibt es derart viele Entscheidungen, dass man hier wohl guten Gewissens von einer "herrschenden Rechtsmeinung" sprechen kann.
Man hätte sich also darauf berufen können/sollen bevor man mutmaßlich deren Forderung durch die Vereinbarung anerkannt hat und hätte jetzt deutlich bessere Karten.
Zitates wurden Raten in Höhe von 40 Euro vereinbart :
ZitatSind hier alle Gebühren (Einigungsgebühr ...) rechtens :
In dem Zusammenhang (leider) ganz klar ja. Hier hätte man sich sehr wahrscheinlich auch deutlich geschickter verhalten können wodurch die Antwort anders ausgefallen wäre.
Und jetzt?
Schon
267.043
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
46 Antworten
-
37 Antworten
-
1 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten