Forderung von abilita

9. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
amz449417-26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von abilita

Hallo, hab gestern diesen Brief erhalten

Tipp24 Service Ltd ./. MAX MUSTERMANN
wegen Teilnahme Spielangebot
Gesamtforderung : Spielkonto Nr. "XXXX" zum 10.02.2016
Spielername: "MAX"

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit zeigen wir die Vertretung der Firma Tipp24Service Ltd, 2nd Floor, Buckley Building, 49 Clerkenwell Green, EC1R 0EB London, UNITED KINGDOM an, Ordnungsgemäßige Bevollmächtigung wird versichert.

....
...

also der Vorfall:
ich hatte auf Tipp 24 mal ein Konto (wurde wie ich fest stelle jetzt gelöscht)
dort habe ich gelegentlich gespielt, beim letzten mal wie die behaupten habe ich nicht genügend Geld auf dem Konto gehabt, deswegen ist die Lastschrift geplatzt, ok, aber seit dem habe ich weder gespielt noch habe ich eine Mahnung bekommen das ich noch minus auf dem Konto habe, weder per Post noch per e-mail bekam ich irgend wann eine Nachricht.

Jetzt bekomme ich aber eine von abilita die sagen ich soll denen 60€ zahlen, ist zwar nicht viel Geld aber immer noch 40€ mehr als ich minus drauf hatte, ich bin zur Zeit total pleite, weiß einer wie ich wieder raus kommen kann indem ich nur den von mir gemachten Schaden zahle? Also die 20€

ich meine auf dem Zetell steht 4,17% Zinsen auf insg. 22,16€ Hauptforderungen vom 10.02.2016 bis 30.06.2016,
4,14% Zinsen auf insg. 22,16€ Hauptforderungen vom 01.07.2016 bis 05.09.2016


aber hatte nie eine Forderung?!

Ich möchte auf keinen Fall das es zu Gericht kommt, da zahle ich lieber den Betrag

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Behaupten kann jeder viel.
Stimmt das denn mit der Rücklastschrift? Frage mal deine Bank, ob es eine Rücklastschrift gab. Zudem ist deine Bank verpflichtet, dich aktiv zu informieren. Hat sie das? Stand was auf dem Kontoauszug?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz449417-26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Behaupten kann jeder viel.
Stimmt das denn mit der Rücklastschrift? Frage mal deine Bank, ob es eine Rücklastschrift gab. Zudem ist deine Bank verpflichtet, dich aktiv zu informieren. Hat sie das? Stand was auf dem Kontoauszug?


vielleicht habe ich mal ein Kontoauszug der Bank bekommen mit nicht genügend Geld auf Konto (habe ich bestimmt)
jedoch mache ich für gewöhnlich in solchen fällen nichts nur warten bis wieder Lohn kommt

-- Editiert von amz449417-26 am 09.09.2016 10:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Tja, dann blättere deine Kontoauszüge mal durch, ob das überhaupt stimmt. Blättere deine Rechnungen bei Tipp24 durch.
Ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist, können wir dir nicht beantworten. Das musst du selbst prüfen.

Sollte es richtig sein und eine Rücklastschrift gegeben haben, warst du alleine durch die Rücklastschrift in Verzug.

Gibt mehrere Aspekte:
1. Tipp24 ist kein in Deutschland zugelassener Anbieter. Gemäß BGB kannst du deinen gewinn dort nicht einklagen. Die können aber auch die Forderung nicht einklagen.
2. Inkassogebühren können vielleicht bestritten werden und nur die Hauptforderung bezahlt werden. Mag klappen oder nicht. Mag vor allem klappen, wenn man Punkt 1 beachtet.
3. Zwar war man mit Rücklastschrift aufgrund einer Selbst-Mahnung (so nennen Juristen das) in Verzug, allerdings halte ich persönlich das direkte Einschalten eines Inkassos für Blödsinn.

Ich persönlich würde die Zahlung verweigern und um solche halbseidenen Glücksspiel-Webseiten in Zukunft einen Bogen machen. Wenn ich mir die veröffentlichten Beschwerden bei Verbraucherzentralen anschaue, zahlen diese Anbieter so gut wie nie höhere Gewinne aus.
Ich würde bestenfalls direkt Lotto spielen beim normalen Lotto und sonst nichts.
Dem Inkasso würde ich schreiben "Tut mir leid. Ich zahle nichts. Ihre Mandantin betreibt offenbar illegale Glücksspiel. Ich verweise auf §762 BGB . Sollten Sie mir weitere Drohbriefe schicken, werde ich ihre Mitarbeiter wegen Nötigung anzeigen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde die Forderung schriftlich zurückweisen und der telefonischen Kontaktaufnahme expl untersagen

Diese Tipp24 Forderung ist nach deutschem Recht nicht durchsetzungsfähig und wird mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt

Habe das selbst bei einem Kunden mitverfolgt
Rücklastschrift /Inkassobüro und anschließend RA Schreiben - Mental vorbereitet sein
Allerdings landet man dann logischerweise bei Tipp24 auf einer schwarzen Liste und kann dort nicht mehr Lotto spielen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man spielt dort eh kein Lotto. Man wettet auf Lotto und es gib Berichte dass, wenn man höhere Gewinne hätte, die nie ausbezahlt werden von denen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz449417-26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber ich habe mit den 22€ gespielt bzw. gewettet? ich bin ja bereit diese zu zahlen da es meine Schuld war das das Konto nicht gedeckt war nur bin ich nicht bereit ohne eine einzige Mahnung gleich 40€ mehr zu zahlen als ich Schaden verursacht habe.

Wie sieht denn so eine Schriftliche Zurückweisung aus?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

.....Sehr geehrtes Inkasso
Ich weise die forderung vollumfanglich zurück. Weitere briefe ihres hauses sowie ihrer vertragskanzlei werden zu keiner zahlung führen. Einen gerichtl mb werde ich widersprechen.ich untersage die Kontaktaufnahme per Telefon .....

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz449417-26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von alucard2005):
.....Sehr geehrtes Inkasso
Ich weise die forderung vollumfanglich zurück. Weitere briefe ihres hauses sowie ihrer vertragskanzlei werden zu keiner zahlung führen. Einen gerichtl mb werde ich widersprechen.ich untersage die Kontaktaufnahme per Telefon .....


danke, schicke ich dann morgen per Einschreiben ab

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.858 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.