Forderung von coeo Inkasso (bzw. Discount Telekom): Was muss ich zahlen?

8. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
lore123
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(64 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von coeo Inkasso (bzw. Discount Telekom): Was muss ich zahlen?

Hallo,

durch ein Telefonat in die Schweiz via Call-by-Call-Billigvorwahl ist ein ein offener Betrag von ursprünglich 5,92 Euro zustande gekommen, weil mein Buchungskonto bei der Telekom augenblicklich nicht entsprechend gedeckt war. (Ich überweise immer wieder etwas auf mein Buchungskonto der Telekom, muss dieser eine neue Einzugsermächtigung erteilen).

Die Discount Telecom S & V GmbH mit Sitz in Marburg schickte mir im Februar eine Mahnung dazu, deren Mahngebühren von 7,50 Euro mich irritierten:

- Forderungsanteil TBN-Rechnung: 5,92 Euro
- Mahngebühren: 7,50 Euro (Sind da Rückbuchungskosten drinn? Es ist nur von Mahngebühren die Rede.)

Das wollte ich noch klären, ob die Höhe dieser Mahngebühren rechtens ist.
Inzwischen wurde aber die Sache an coeo Inkasso weitergegeben. Diese schlägt gleich einmal 49,00 Euro Inkassokosten und 9,80 Euro Auslagenpauschale drauf, so dass nun 72,23 Euro insgesamt gefordert werden (ursprüngliche Call-by-Call-Kosten: 5,92 Euro):

- Hauptforderung gem. anliegender Forderungsbegründung: 13,42 Euro
- Verzugszinsen gem. § 288 BGB bis 10.03.2021: 0,01 Euro
- Inkassokosten entsprechend einer 1,0 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG* aus 5,92 €: 49,00 Euro
- Auslagenpauschale analog Nr. 7002 VV RVG*: 9,80 Euro

Was muss ich wem über die Ursprungsforderung hinaus bezahlen ???
Ich möchte gerne überweisen was ich schuldig bin.
Die coeo Inkasso setzt die Frist knapp an!

Und was muss ich der coeo Inkasso nach meiner Überweisung per Einschreiben schreiben ???

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße

-- Editiert von lore123 am 08.03.2021 13:58

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40 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16201x hilfreich)

Ob du die Ursprungsforderung an diese Marburger Firma überweist oder ans Inkasso ist eigentlich sogar egal. Wichtig ist, dass im Verwendungszweck steht "Nur HF + Porto" oder so etwas.

7,50€ wären für mich auch zu hoch. Ich würde auch maximal 1,50€ oder mit Rücklastschriftgebühr maximal 4,50€ extra bezahlen.

Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man bestreitet, dass die jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen und dass sie doch gerne mal den Komplettvertrag mit der Mandantin vorlegen sollen, sowie ein Arbeitsprotokoll.

Normalerweise bekommt man das nie.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man bestreitet, dass die jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen und dass sie doch gerne mal den Komplettvertrag mit der Mandantin vorlegen sollen, sowie ein Arbeitsprotokoll.

Normalerweise bekommt man das nie.


Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!

Ursprungsbetrag + 4,50 Euro für Porto und Rücklastschrift sind überwiesen und im Verwendungszweck benannt, das Schreiben an coeo Inkasso ist aufgesetzt.

Muss ich der Discount Telecom S & V GmbH ebenfalls ein Einschreiben schicken? Was wäre hier der passende Inhalt - der Hinweis auf die überhöhten Mahngebühren und den Verwendungszweck der Überweisung sowie die Anmerkung, dass sie kein Inkassounternehmen benötigen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16201x hilfreich)

Zitat:
Muss ich der Discount Telecom S & V GmbH ebenfalls ein Einschreiben schicken?

Nö. Brieffreundschaften sind unnütz. Es genügt, exakt einmal zu reagieren. Die Firma hat ja ein Inkasso beauftragt, also reicht es, sich nur ans Inkasso zu wenden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

in der Sache, um die es in diesem Thread geht und die im März 2021 erledigt wurde bekomme ich seit Monaten wieder Schreiben von ceo Inkasso.

Eine Kanzlei Mumm soll laut einem Schreiben der Auftraggeber sein.

Zwischenzeitlich kam auch mal ein Brief von einer Anwältin, den habe ich aber verlegt und weiß gerade nicht, ob es darin um dieselbe Sache geht. Wahrscheinlich aber schon.

Unter demselben Aktenzeichen fordert ceo Inkasso also nun (Stand 14.04.2022, jetzt wird es mehr sein) 56,17 Euro.

Was soll das? Die greifen wohl extra erledigte Sachen wieder auf, um zu versuchen, bei Leuten etwas zu holen?! Muss ich da irgendwie reagieren, denen schreiben, dass das doch mit meiner Zahlung über den Betrag, den ich rein gesetzlich zahlen musste, erledigt war ???

Viele Grüße

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2538 Beiträge, 744x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Die greifen wohl extra erledigte Sachen wieder auf, um zu versuchen, bei Leuten etwas zu holen?! Muss ich da irgendwie reagieren, denen schreiben, dass das doch mit meiner Zahlung über den Betrag, den ich rein gesetzlich zahlen musste, erledigt war ???


Wieso erledigt? Du hast doch nicht vollständig bezahlt und wie du auf die Idee kommst mit der Zahlung der HF und von dir und mepeisen ausgedachten Beträgen wäre die Forderung erledigt ist wohl ein Irrtum.

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
7,50€ wären für mich auch zu hoch. Ich würde auch maximal 1,50€ oder mit Rücklastschriftgebühr maximal 4,50€ extra bezahlen.
War nur keine "normale" Rücklastschriftgebühr auf einem Bankkonto. Sondern eine Abweisung der Zahlung durch die Telekom, weil auf dem Account des TE bei der Telekom nicht genügend Geld war.

Zitat (von mepeisen):
Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man bestreitet, dass die jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen und dass sie doch gerne mal den Komplettvertrag mit der Mandantin vorlegen sollen, sowie ein Arbeitsprotokoll.
Und was war hier die Antwort von coeo?

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#7
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und was war hier die Antwort von coeo?


Es kam keine und ich hatte nach der Erledigung der Sache wie hier besprochen auch Monate nichts von dem Inkasso gehört. Erst im Dezember kam auf einmal wieder ein Brief von denen!

Ich hatte das für mich längst abgehakt, weil in der Weise überwiesen, wie hier geschrieben. Musste vorhin erst nochmal nachlesen, wie das damals war.

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#8
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 73x hilfreich)

Mit Coeo / RAin Monika Mumm hatte ich kürzlich auch ein schönes Happening am Amtsgericht...

Wechselseitig ging man mir fast ein Jahr lang mit einer angeblichen Forderung von Klarna auf den Zeiger, die aber nicht bestand. Forderung vollumfänglich bestritten und um Vollmachtsvorlage gebeten, außer Standartmüllbriefen kam nie eine Reaktion.

Dann kam der Mahnbescheid. Widersprochen und Durchführung des Verfahrens beantragt.

Nun hat Frau Mumm sich dazu herabgelassen, die Klage "aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten" zurückzunehmen.

Hierauf habe ich dem Gericht dann mitgeteilt, dass Frau Mumm mangels Vollmacht zur Klagerücknahme gar nicht berechtigt ist.

Nach drei Erinnerungen durch die Vorsitzende kam dann irgendwann eine "Vollmacht" von Klarna, die nicht unterschrieben war. Lediglich ein Name war in Comic Sans MS eingedruckt :grins:

Auf meine Rüge der fehlenden Unterschrift hin ist Frau Mumm aktuell wieder am Straucheln und sucht....und sucht....mal sehen wie lange das Gericht sich so verar...en lässt.

Zuständige Kammer (für Frau Mumm) und Aufsichtsbehörde (für COEO) sind informiert, die scheint das aber alles nicht die Bohne zu interessieren.....

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#9
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Mit Coeo / RAin Monika Mumm hatte ich kürzlich auch ein schönes Happening am Amtsgericht...

Wechselseitig ging man mir fast ein Jahr lang mit einer angeblichen Forderung von Klarna auf den Zeiger, die aber nicht bestand. Forderung vollumfänglich bestritten und um Vollmachtsvorlage gebeten, außer Standartmüllbriefen kam nie eine Reaktion.

Dann kam der Mahnbescheid. Widersprochen und Durchführung des Verfahrens beantragt.

Nun hat Frau Mumm sich dazu herabgelassen, die Klage "aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten" zurückzunehmen.

Hierauf habe ich dem Gericht dann mitgeteilt, dass Frau Mumm mangels Vollmacht zur Klagerücknahme gar nicht berechtigt ist.

Nach drei Erinnerungen durch die Vorsitzende kam dann irgendwann eine "Vollmacht" von Klarna, die nicht unterschrieben war. Lediglich ein Name war in Comic Sans MS eingedruckt

Auf meine Rüge der fehlenden Unterschrift hin ist Frau Mumm aktuell wieder am Straucheln und sucht....und sucht....mal sehen wie lange das Gericht sich so verar...en lässt.

Zuständige Kammer (für Frau Mumm) und Aufsichtsbehörde (für COEO) sind informiert, die scheint das aber alles nicht die Bohne zu interessieren.....


Das ist ja alles eine krasse Geschichte. Was ist das für eine Rechtsanwältin, diese Monika Mumm... Es müssen wohl einige Menschen noch mehr ähnliche Geschichten mit dieser erzählen können.

In meinem Fall wurde diese Frau Mumm von coeo Inkasso bevollmächtigt, die die Forderung von der Dicount Telecom S&V GmbH einziehen will.

Die letzten zwei Briefe kamen wieder von ceo. Ich hatte mich letztes Jahr im März darum gekümmert (im Thread zu lesen) und fühle mich ehrlich gesagt mit den weiteren Briefen von denen überfordert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und was war hier die Antwort von coeo?


Der letzte Brief, den ich zur Hand habe (vom Mai) verweist auf das Portal von coeo Inkasso, wo ich die Forderungsaufstellung lesen könne. Vielleicht klappt das einloggen nicht, weil ich kein Smartphone dafür verwende.

Habe aber noch den Brief von der Frau Monika Mumm (Rechtsanwältin) vom März mit einer Forderungsaufstellung gefunden. Diese wurde von coeo Inkasso beauftragt, die versucht, einen Forderungsbetrag der Discount Telecom S&V GmbH einzuziehen.
Meine Frage hier an Experten im Hinblick auf meine entsprechend gekennzeichnete Überweisung vom März 2021 (Hauptforderung + Porto + Rücklastschrift): Ob denn da aus der Sicht des Gesetztes/eines Richters überhaupt noch eine berechtigte Forderung besteht und wenn ja, wie hoch denn diese ist???

Die Aufstellung der Frau Mumm (Gesamtforderung 56,14 Euro):

08.01.2021: Forderungsanteil TBN-Rechnung: 5,92 (Das ist die Hauptforderung über ein Telefonat im November 2020!!)

09.02.2021: Mahngebühr: 7,50

(03.03.2021: In der Spalte "unverzinsl. Kosten": Inkassovergütung und Auslagenapauschale gem. Nr. 2300,7002 VV RVH: 58,80 (unverzinsl. Kosten)

03.03.2021: 1,0 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG aus 5,92: 49,00

09.03.2021: Zahlung: -10,42 (Das habe ich überwiesen)
[b]09.03.2021: Zahlung Schuldner: -5,92
[/b] (das nicht)

10.03.2021: 4,12 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 5,92 vom 14.02.2021 - 10.03,2022: 0,26

10.03.2022: Forderungsstand: 56,14

SELTSAM auch: Diese 5,92 Euro vom 09.03.2021 habe ich nicht überwiesen, sondern nur diese 10,42 Euro an die Discount Telecom S und V GmbH (Hauptforderung + Porto + Rücklastschrift)!!
Danach hörte ich wie gesagt bis Dezember nichts. Auf einmal kam wieder ein Brief.

Wer kann die Forderung in dieser Aufstellung beurteilen???
Bin dankbar für sachkundigen Rat!!

Gruß









-- Editiert von lore123 am 13.06.2022 21:37

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Wer kann die Forderung in dieser Aufstellung beurteilen???
Du hast m.E. nicht alles abgetippt oder irgendwa falsch abgetippt. Die Summe stimmt nicht.

Bitte einen kostenlosen Bilderhostingdienst nutzen und das Schriftstück (anonymisiert) hier mal zeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Du hast m.E. nicht alles abgetippt oder irgendwa falsch abgetippt. Die Summe stimmt nicht.

Bitte einen kostenlosen Bilderhostingdienst nutzen und das Schriftstück (anonymisiert) hier mal zeigen.


Hallo, ich habe das Schreiben der Frau Mumm mal hochgeladen. Die Aufstellung befindet sich auf Seite 2.

Als ich im März 2021 den Betrag über die Hauptforderung + Porto + Rücklastschrift (10,42 Euro) überwies, wurde die Sache sicher nicht von der besagten Frau bearbeitet. Da lag sie bei coeo Inkasso. Der letzte Brief (mit dem Passwort für deren Portal) war auch wieder von coeo.

Der "Vertragsgegenstand" bestand in dem einmaligen Vorwählen einer Billig-Vorwahl für das Telefonat in die Schweiz.

Seite 1 des Schreibens

Seite 2 mit Aufstellung

-- Editiert von lore123 am 14.06.2022 14:28

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Hallo, ich habe das Schreiben der Frau Mumm mal hochgeladen. Die Aufstellung befindet sich auf Seite 2.

Als ich im März 2021 den Betrag über die Hauptforderung + Porto + Rücklastschrift (10,42 Euro) überwies, wurde die Sache sicher nicht von der besagten Frau bearbeitet. Da lag sie bei coeo Inkasso. Der letzte Brief (mit dem Passwort für deren Portal) war auch wieder von coeo.

Der "Vertragsgegenstand" bestand in dem einmaligen Vorwählen einer Billig-Vorwahl für das Telefonat in die Schweiz.


Hier habe ich noch mal die anderweitig hochgeladenen Uploads verlinkt ohne die Notwendigkeit, sie herunterladen zu müssen:

Seite 1 des Schreibens: https://ibb.co/m4VVBk2

Seite 2 des Schreiben mit Aufstellung: https://ibb.co/TLQZGBg

-- Editiert von lore123 am 14.06.2022 21:09

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Hier habe ich noch mal die anderweitig hochgeladenen Uploads verlinkt ohne die Notwendigkeit, sie herunterladen zu müssen:


Hallo,

mag niemand auf meinen Thread antworten?

Ich muss herausfinden, ob ich jetzt noch was an dieses Inkasso zahlen muss oder nicht beziehungsweise was ich denen schreiben sollte.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Hier habe ich noch mal die anderweitig hochgeladenen Uploads verlinkt ohne die Notwendigkeit, sie herunterladen zu müssen:


Hallo,

mag niemand auf meinen Thread antworten?

Ich muss herausfinden, ob ich jetzt noch was an dieses Inkasso zahlen muss oder nicht beziehungsweise was ich denen schreiben sollte.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126148 Beiträge, 40607x hilfreich)

Ich kann nur schrieben was ich da machen würde ...

1. entsprechende Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen
2. Anzeige gegen alle Beteiligten wegen des Verdachts des Betruges


Schreiben würde ich

Es gibt keine offene Forderung mehr. Ihre zusammenphantasierte Aufstellung die zur Abzocke dienen soll beeindruckt mich nicht. Weitere Bettelbriefe werden nicht zur Zahlung führen sondern eher zu einer negativen Feststellungsklage.

Beschwerde beim Aufsichtsgericht sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen alle Beteiligten wurde gestellt


Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bzw. die Betätigung darüber nebst Aktenzeichen würde ich noch als Kopie beifügen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

nach meinen Posts von 2021 in der Sache "Forderung von coeo Inkasso (bzw. Discount Telekom): Was muss ich zahlen?" muss ich hier in dieser leider wieder schreiben. Denn Coeo Inkasso hat wieder angefangen, mir Briefe zu schicken und mit Mahnbescheid zu drohen. Anonymisierter Brief über den Link unten abrufbar. Kurzfassung der Ereignisse gleich im nächsten Abschnitt. Details in diesem Thread nachlesbar.

Upload des Schreibens:
https://ibb.co/CsphB1Q

Die Hauptforderung (für Billigvorwahl in die Schweiz, genutzt bei Telefonat im Januar 2021) belief sich auf 05,92 Euro. Gezahlt hatte ich damals auf Anraten hier im Thread an den ursprünglichen Gläubiger - nicht Coeo Inkasso - Ursprungsbetrag + 4,50 Euro für Porto und Rücklastschrift.
Wie ich in diesem nachlese, hatte ich damals anschließend ein Einschreiben an Coeo Inkasso verschickt inklusive der Aussage, dass ich bestreite, dass dieses jemals eine Rechtsdienstleistung erbringt, auf das dieses nicht reagierte.

Es gab Phasen, in denen Coeo Inkasso massenhaft Briefe geschickt und mit Mahnbescheid etc. gedroht hatte. Dann gab es Phasen, in denen das Inkasso andere Maschen fuhr und Phasen, in denen gar keine Briefe kamen.

Ich hatte Coeo Inkasso bzw. alle Beteiligten inklusive der Rechtsanwältin Monika Mumm bei der Online-Polizei angezeigt. Erstmal dauerte es ganz lange bis die Sache bearbeitet wurde. Dann ging das alles an die Staatsanwaltschaften. Dann wurden die Verfahren eingestellt. Seitens der Staatsanwaltschaften wurde nicht geäußert, dass die Forderung berechtigt sei.

Danach hielt Coeo für einen längeren Zeitraum die Füße still.

Ich habe die Schreiben über die Einstellung der Verfahren nicht mehr sowie auch kaum noch Schreiben von dem Inkasso von davor. Denn ich bin davon ausgegangen, dass dieses jetzt endlich mal aufhören würde, mir Briefe zu schicken. Die Mails an die Online-Polizei mit Dateianhängen habe ich jedoch noch.

Ich bin umgezogen. Über einen Adressdienst fand Coeo die neue Adresse (auch nicht mehr aktuell) heraus und begann wieder, mir Briefe zu schicken !!!
Aktuell will dieses Inkasso 60,20 Euro haben.
Der Gesamtbetrag betrüge 76,54 Euro. Bezahlt hätte ich angeblich 16,34 Euro. (Muss ich nochmal abgleichen, ob das überhaupt der Betrag ist, den ich für HF + Porto + Rücklastschrift bezahlt hatte.)
In ihrer Aufstellung weisen sie 63,12 Euro für "Kosten und Zinsen" aus.

Stehen diesem Inkasso wirklich keinerlei Inkassokosten zu ???
Was kann / sollte ich da jetzt unternehmen ???

Ich achte auf eine saubere Schufa und will nicht, dass einer daherkommt und bei der Schufa anzeigt, es gäbe offene Forderungen gegen mich oder durch ein Vorgehen gegen mich meine saubere Schufa beschmutzt wird.
Die machen ja mit Unterbrechungen bald vier Jahre Terror.

Danke vorab für Antworten und Rat!

Viele Grüße!

-- Editiert von User am 30. Oktober 2024 22:10

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126148 Beiträge, 40607x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Es gab Phasen, in denen Coeo Inkasso massenhaft Briefe geschickt und mit Mahnbescheid etc. gedroht hatte. Dann gab es Phasen, in denen das Inkasso andere Maschen fuhr und Phasen, in denen gar keine Briefe kamen.

Ja, und jetzt ist wieder Jahresende, damit wieder Saison, dann senden die wieder massenhaft Bettelbriefe raus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8309 Beiträge, 1734x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Es gab Phasen, in denen Coeo Inkasso massenhaft Briefe geschickt und mit Mahnbescheid etc. gedroht hatte.


Das nennt man auch Kalletaler Dreieck... Und da sie den Mahnbescheid nicht beantragt haben, siehst Du dass die sich mit der Forderung auch nicht sicher sind.

Zitat (von lore123):
Was kann / sollte ich da jetzt unternehmen ???


Briefe abheften - nur bei gerichtlichem Mahnbescheid reagieren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126148 Beiträge, 40607x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
nur bei gerichtlichem Mahnbescheid reagieren

Naja, man könnte jetzt mal die Auskunfteien durchgehen, ob da was drinsteht. Und dann versuchen diese zu bereinigen.

Und man sollte damit rechnen, dass der Mahnbescheid zur besten Urlaubszeit reinkommt, der nächste Termin wäre erfahrungsgemäß Ende Dezember / Anfang Januar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2538 Beiträge, 744x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und man sollte damit rechnen, dass der Mahnbescheid zur besten Urlaubszeit reinkommt, der nächste Termin wäre erfahrungsgemäß Ende Dezember / Anfang Januar.

Stimmt, dann könnte die Verjährung eintreten. Also Ende Dezember.

Allgemein wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass seit Okt. 2021 Inkassokosten reguliert und problemlos durchsetzungsfähig sind.

Ob das IB es versuchen wird diese auch durchzusetzen, wirst du abwarten müssen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 1x hilfreich)

Was soll das heißen "inkassokosten reguliert"?Hast du urteile oder Entscheidungen dazu?Stelle keine Aussagen in den Raum ohne die belegt zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126148 Beiträge, 40607x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Hast du urteile oder Entscheidungen dazu?

Die braucht es nicht, denn es steht so im Gesetz.



Zitat (von go498533-45):
Stelle keine Aussagen in den Raum ohne die belegt zu haben.

Für alle, deren google gerade kaputt ist, einfach mal in das "Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) schauen, das gibt es hier https://www.gesetze-im-internet.de zu lesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, man könnte jetzt mal die Auskunfteien durchgehen, ob da was drinsteht. Und dann versuchen diese zu bereinigen.

Und man sollte damit rechnen, dass der Mahnbescheid zur besten Urlaubszeit reinkommt, der nächste Termin wäre erfahrungsgemäß Ende Dezember / Anfang Januar.


Meine Schufa-Selbstauskunft und mein Schufa-Bonitätscheck waren dieses Jahr tadellos. Es wäre verheerend, wenn dieses Coeo Inkasso mir die Schufa versauen würde...
Ich hatte mal Schulden durch einen Arbeitgeber, der mir den Lohn für mehrere Monate schuldig blieb. Diese hatte ich nach Jahren, in denen es mir nicht möglich war, endlich bereinigt... Ein schlechter Score bzw. ein Negativeintrag bedeuten z. B. Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche und sonstige Diskriminierung...
Ein Schufa-Eintrag klebt selbst nach Bezahlung eines verlangten Betrages drei Jahre an einem...

Ich werde mal eine erneute Schufa-Selbstauskunft anfordern. Dies soll ja jetzt anders als früher öfter als nur einmal im Jahr möglich sein.

Doch wenn ein Eintrag von Coeo Inkasso vorhanden ist, wie kann ich dann die Schufa davon überzeugen, dass dieser ungerechtfertigt ist? Würde die damalige Bezahlung der Ursprungsforderung von 05,95 Euro + Porto + Rücklastschrift im März 2021 an den Gläubiger statt an das Inkasso der Schufa reichen, um den Eintrag zu löschen ???

Ich weiß auch nicht, von welchem Adressdienst das Inkasso meine zwischenzeitliche Adresse hatte. Vielleicht auch von der Schufa. Dann wäre da ein Eintrag vorhanden. Schrecklich.

-- Editiert von User am 4. November 2024 17:20

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2538 Beiträge, 744x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Doch wenn ein Eintrag von Coeo Inkasso vorhanden ist, wie kann ich dann die Schufa davon überzeugen, dass dieser ungerechtfertigt ist? Würde die damalige Bezahlung der Ursprungsforderung von 05,95 Euro + Porto + Rücklastschrift im März 2021 an den Gläubiger statt an das Inkasso der Schufa reichen, um den Eintrag zu löschen ???

Nein, es würde nicht reichen. Warum sollte man eine nicht widersproche Forderung löschen, nur weil der Schuldner meint einen Teil der Forderung gezahlt zu haben und dann noch an den falschen Empfänger. Solange die Meldevoraussetzungen bestehen bleibt ein Eintrag.

Zitat (von lore123):
Dies soll ja jetzt anders als früher öfter als nur einmal im Jahr möglich sein.

Stimmt nicht, du kannst dir einmal jährlich eine kostenfreie Datenauskunft verlangen. Eine Selbstauskunft kostet immer und kann, bei Bedarf, täglich mehrfach gezogen werden.

Zitat (von lore123):
Ein schlechter Score bzw. ein Negativeintrag bedeuten z. B. Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche und sonstige Diskriminierung...

Da kann man ehrlich nur mit dem Kopf schütteln, was mache als Diskriminierung bezeichnen.

Zitat (von lore123):
Ich weiß auch nicht, von welchem Adressdienst das Inkasso meine zwischenzeitliche Adresse hatte. Vielleicht auch von der Schufa. Dann wäre da ein Eintrag vorhanden. Schrecklich.

Eine reine Adressanfrage steht m.W. nur in der Datenauskunft und Selbstauskunft und wird nicht beauskunftet. Woher das IB die Adresse hat kannst du erfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Stimmt, dann könnte die Verjährung eintreten. Also Ende Dezember.

Allgemein wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass seit Okt. 2021 Inkassokosten reguliert und problemlos durchsetzungsfähig sind.

Ob das IB es versuchen wird diese auch durchzusetzen, wirst du abwarten müssen


Das Telefonat in die Schweiz, bei dem ich die Call-by-Call-"Billig"-Vorwahl nutzte, war im Januar 2021.
Dann war ja das Konto nicht ausreichend gedeckt, als die Telekom versuchte, abzubuchen. Dann die Mahnung von der Discount Telekom, die mich irritierte, die ich nicht eindeutig Call-by-Call zuordnen konnte. Stress. Überforderung. Im März 2021 war die Sache längst bei Coeo. In jenem März auch meine Zahlung des Ursprungsbetrages von 05,95 Euro + 4,50 Euro für Porto + Rücklastschrift an die Discount Telekom. (Laut Coeo habe ich 16,32 Euro gezahlt, was nicht stimmen kann...)

"Seit 01.10.2021 ist das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht in Kraft. Dadurch wurden auch die Inkassokosten weiter reguliert. Ziel des Gesetzes ist es, Verbraucher/-innen vor überhöhten Inkassokosten zu schützen.

(...) Ist die Forderung bestritten, ändert sich an der Rechtslage nichts.
In der Regel berechnet das Inkassounternehmen dann den 1,3-fachen Satz einer Rechtsanwaltsgebühr.

(...)Verfügt ein Unternehmen über eine eigene Mahnabteilung, so stellt sich die Frage, welchem Zweck es dient, ein Inkassobüro zu beauftragen."

Quelle: https://www.vis.bayern.de/geld_versicherungen/kredite_finanzierung/inkassogebuehren.htm#:~:text=Seit%2001.10.2021%20ist%20das,vor%20%C3%BCberh%C3%B6hten%20Inkassokosten%20zu%20sch%C3%BCtzen

Fragen:

Würde Coeo Inkasso auch in Anbetracht der Verjährung zu Ende Dezember wohl genug Erfolgsaussichten sehen, um nach den vier Jahren jetzt noch einen Mahnbescheid zu beantragen ???

Etwaige Kosten für einen Adressdienst kann dieses wohl von der Steuer absetzen. Die Kosten für einen Rechtsstreit jedoch nicht.

Was Coeo unter dem Begriff "Kosten und Zinsen" fordert, entspricht vielleicht etwa einer 1,3-fachen Rechtsanwaltsgebühr? Ließen sich diese Inkassokosten problemlos durchsetzen oder würden sie als überhöht gelten in Anbetracht der Ursprungsforderung von 05,92 Euro ??? Coeo deklariert den Betrag plus die ursprünglichen Mahnkosten des Original-Gläubigers als Ursprungsforderung.
Hier nochmal mein Upload des letzten Schreibens: https://ibb.co/CsphB1Q

Die Discount Telekom hätte natürlich damals auch den Schaden mindern können, indem sie kein Inkasso eingeschaltet hätte.
Hat die gesetzliche Änderung von Oktober 2021 Einfluss auf Forderungen aus der Vergangenheit?

Wenn ein Mahnbescheid erlassen würde, wie würde ein Richter bei meinem Widerspruch gegen diesen entscheiden ???
Bei einem Mahnbescheid hätte ich sofort einen negativen Schufaeintrag. Wie wären die Aussichten, diesen vor diesem Hintergrund umgehend erfolgreich löschen zu lassen ???

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#27
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Nein, es würde nicht reichen. Warum sollte man eine nicht widersproche Forderung löschen, nur weil der Schuldner meint einen Teil der Forderung gezahlt zu haben und dann noch an den falschen Empfänger. Solange die Meldevoraussetzungen bestehen bleibt ein Eintrag.


Ich hatte damals per Einschreiben widersprochen, wie mir hier am Beginn des Threads geraten wurde. Ich glaube, ich habe dieses Schreiben jedoch nicht mehr.

Nach dem ganzen Aufwand inklusive Anzeige des Inkassos bei der Online-Polizei hoffte/dachte ich nämlich, dass dieses nun endlich Ruhe geben würde.

Ein Eintrag war bei der letzten Prüfung nicht vorhanden. Die letzte Selbstauskunft habe ich eingeholt, bevor Coeo über einen Adressdienst meine zwischenzeitliche Adresse herausfand, um mir erneut Briefe zu schreiben. Ob es nun einen Eintrag gibt oder nicht, kann ich vor einer erneuten Selbstauskunft nicht sagen...

-- Editiert von User am 4. November 2024 18:18

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126148 Beiträge, 40607x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Stimmt nicht, du kannst dir einmal jährlich eine kostenfreie Datenauskunft verlangen.

Der Gesetzgeber hat keine zahlenmäßige Begrenzung für diese Auskunftspflicht festgelegt, die einzige Grenze wäre die Missbräuchlichkeit.



Zitat (von lore123):
Wenn ein Mahnbescheid erlassen würde, wie würde ein Richter bei meinem Widerspruch gegen diesen entscheiden ???

Mit einem Urteil.



Zitat (von lore123):
Wie wären die Aussichten, diesen vor diesem Hintergrund umgehend erfolgreich löschen zu lassen ???

Die lägen bei 0,00001%



Zitat (von lore123):
Ich glaube, ich habe dieses Schreiben jedoch nicht mehr.

Das wäre schleicht.



Aktuell ist man in der Zwickmühle, denn man könnte der Forderung immer noch widersprechen, dann wären entsprechende Einträge in den Auskunfteien zu sperren.
Wenn man widerspricht hat, man allerdings den Mahnbescheid sicher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#29
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell ist man in der Zwickmühle, denn man könnte der Forderung immer noch widersprechen, dann wären entsprechende Einträge in den Auskunfteien zu sperren.
Wenn man widerspricht hat, man allerdings den Mahnbescheid sicher.


Gute Frage, ob ein Eintrag bei der Schufa diesbezüglich vorhanden sein kann, wo die ganzen Jahre keiner vorhanden war...

Ich habe nun eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragt. Die Wartezeit auf diese beträgt aber mindestens 5 Tage.
Wartet dieses Coeo Inkasso erfahrungsgemäß bis Ende Dezember, bis es Mahnbescheide rausschickt, wenn es dies vorhat?

Steht es Deiner Einschätzung nach etwa 50:50, ob ein Richter im Fall eines Mahnbescheids und meinem Widerspruch gegen diesen zu Gunsten von Coeo Inkasso entscheiden würde ???
Selbst, wenn er nur einem kleinen Teil der Forderung des Inkassos zustimmen würde, hätte ich spätestens dann einen Schufa-Eintrag, der nach Zahlung dieser Summe drei Jahre bliebe... :(

Und auf den letzten Metern vor der Verjährung diese Forderung einfach bezahlen, um die Gefahr eines Mahnbescheides zu bannen ??? Wäre auch ein sehr, sehr blödes Gefühl...

Und wenn es einen Eintrag gäbe und auf einen Widerspruch automatisch ein Mahnbescheid folgen würde... Sollte es da noch eine kurzfristige Handlungsoption geben, etwa Widerspruch gegen die Forderung, damit diese aus der Schufa genommen wird. Dann zahlen. Und hoffen, dass sich dies nicht mit dem Mahnbescheid überschneidet? Oder ist man dann ganz und gar der Willkür aller ausgeliefert?



-- Editiert von User am 4. November 2024 21:09

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#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126148 Beiträge, 40607x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Gute Frage, ob ein Eintrag bei der Schufa diesbezüglich vorhanden sein kann, wo die ganzen Jahre keiner vorhanden war...

Das sind nur ein paar Mausklicks für das Inkasso ...



Zitat (von lore123):
Wartet dieses Coeo Inkasso erfahrungsgemäß bis Ende Dezember, bis es Mahnbescheide rausschickt, wenn es dies vorhat?

In der Regle ja.
Viele sind dann im Urlaub und wenn sie zurückkommen ist die Frist oft abgelaufen.



Zitat (von lore123):
Steht es Deiner Einschätzung nach etwa 50:50, ob ein Richter im Fall eines Mahnbescheids und meinem Widerspruch gegen diesen zu Gunsten von Coeo Inkasso entscheiden würde ???

Aufgrund der Vielzahl an unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von lore123):
Selbst, wenn er nur einem kleinen Teil der Forderung des Inkassos zustimmen würde, hätte ich spätestens dann einen Schufa-Eintrag, der nach Zahlung dieser Summe drei Jahre bliebe...

Richtig.



Zitat (von lore123):
Und auf den letzten Metern vor der Verjährung diese Forderung einfach bezahlen, um die Gefahr eines Mahnbescheides zu bannen ??? Wäre auch ein sehr, sehr blödes Gefühl...

Das blöde Gefühl wird sich noch verstärken, wenn es dann im Anschluss die ganzen Einträge bei den Auskunfteien gibt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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