Forderung von coeo Inkasso (bzw. Discount Telekom): Was muss ich zahlen?

8. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
lore123
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(52 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von coeo Inkasso (bzw. Discount Telekom): Was muss ich zahlen?

Hallo,

durch ein Telefonat in die Schweiz via Call-by-Call-Billigvorwahl ist ein ein offener Betrag von ursprünglich 5,92 Euro zustande gekommen, weil mein Buchungskonto bei der Telekom augenblicklich nicht entsprechend gedeckt war. (Ich überweise immer wieder etwas auf mein Buchungskonto der Telekom, muss dieser eine neue Einzugsermächtigung erteilen).

Die Discount Telecom S & V GmbH mit Sitz in Marburg schickte mir im Februar eine Mahnung dazu, deren Mahngebühren von 7,50 Euro mich irritierten:

- Forderungsanteil TBN-Rechnung: 5,92 Euro
- Mahngebühren: 7,50 Euro (Sind da Rückbuchungskosten drinn? Es ist nur von Mahngebühren die Rede.)

Das wollte ich noch klären, ob die Höhe dieser Mahngebühren rechtens ist.
Inzwischen wurde aber die Sache an coeo Inkasso weitergegeben. Diese schlägt gleich einmal 49,00 Euro Inkassokosten und 9,80 Euro Auslagenpauschale drauf, so dass nun 72,23 Euro insgesamt gefordert werden (ursprüngliche Call-by-Call-Kosten: 5,92 Euro):

- Hauptforderung gem. anliegender Forderungsbegründung: 13,42 Euro
- Verzugszinsen gem. § 288 BGB bis 10.03.2021: 0,01 Euro
- Inkassokosten entsprechend einer 1,0 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG* aus 5,92 €: 49,00 Euro
- Auslagenpauschale analog Nr. 7002 VV RVG*: 9,80 Euro

Was muss ich wem über die Ursprungsforderung hinaus bezahlen ???
Ich möchte gerne überweisen was ich schuldig bin.
Die coeo Inkasso setzt die Frist knapp an!

Und was muss ich der coeo Inkasso nach meiner Überweisung per Einschreiben schreiben ???

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße

-- Editiert von lore123 am 08.03.2021 13:58

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ob du die Ursprungsforderung an diese Marburger Firma überweist oder ans Inkasso ist eigentlich sogar egal. Wichtig ist, dass im Verwendungszweck steht "Nur HF + Porto" oder so etwas.

7,50€ wären für mich auch zu hoch. Ich würde auch maximal 1,50€ oder mit Rücklastschriftgebühr maximal 4,50€ extra bezahlen.

Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man bestreitet, dass die jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen und dass sie doch gerne mal den Komplettvertrag mit der Mandantin vorlegen sollen, sowie ein Arbeitsprotokoll.

Normalerweise bekommt man das nie.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man bestreitet, dass die jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen und dass sie doch gerne mal den Komplettvertrag mit der Mandantin vorlegen sollen, sowie ein Arbeitsprotokoll.

Normalerweise bekommt man das nie.


Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!

Ursprungsbetrag + 4,50 Euro für Porto und Rücklastschrift sind überwiesen und im Verwendungszweck benannt, das Schreiben an coeo Inkasso ist aufgesetzt.

Muss ich der Discount Telecom S & V GmbH ebenfalls ein Einschreiben schicken? Was wäre hier der passende Inhalt - der Hinweis auf die überhöhten Mahngebühren und den Verwendungszweck der Überweisung sowie die Anmerkung, dass sie kein Inkassounternehmen benötigen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Muss ich der Discount Telecom S & V GmbH ebenfalls ein Einschreiben schicken?

Nö. Brieffreundschaften sind unnütz. Es genügt, exakt einmal zu reagieren. Die Firma hat ja ein Inkasso beauftragt, also reicht es, sich nur ans Inkasso zu wenden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

in der Sache, um die es in diesem Thread geht und die im März 2021 erledigt wurde bekomme ich seit Monaten wieder Schreiben von ceo Inkasso.

Eine Kanzlei Mumm soll laut einem Schreiben der Auftraggeber sein.

Zwischenzeitlich kam auch mal ein Brief von einer Anwältin, den habe ich aber verlegt und weiß gerade nicht, ob es darin um dieselbe Sache geht. Wahrscheinlich aber schon.

Unter demselben Aktenzeichen fordert ceo Inkasso also nun (Stand 14.04.2022, jetzt wird es mehr sein) 56,17 Euro.

Was soll das? Die greifen wohl extra erledigte Sachen wieder auf, um zu versuchen, bei Leuten etwas zu holen?! Muss ich da irgendwie reagieren, denen schreiben, dass das doch mit meiner Zahlung über den Betrag, den ich rein gesetzlich zahlen musste, erledigt war ???

Viele Grüße

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Die greifen wohl extra erledigte Sachen wieder auf, um zu versuchen, bei Leuten etwas zu holen?! Muss ich da irgendwie reagieren, denen schreiben, dass das doch mit meiner Zahlung über den Betrag, den ich rein gesetzlich zahlen musste, erledigt war ???


Wieso erledigt? Du hast doch nicht vollständig bezahlt und wie du auf die Idee kommst mit der Zahlung der HF und von dir und mepeisen ausgedachten Beträgen wäre die Forderung erledigt ist wohl ein Irrtum.

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
7,50€ wären für mich auch zu hoch. Ich würde auch maximal 1,50€ oder mit Rücklastschriftgebühr maximal 4,50€ extra bezahlen.
War nur keine "normale" Rücklastschriftgebühr auf einem Bankkonto. Sondern eine Abweisung der Zahlung durch die Telekom, weil auf dem Account des TE bei der Telekom nicht genügend Geld war.

Zitat (von mepeisen):
Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man bestreitet, dass die jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen und dass sie doch gerne mal den Komplettvertrag mit der Mandantin vorlegen sollen, sowie ein Arbeitsprotokoll.
Und was war hier die Antwort von coeo?

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#7
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und was war hier die Antwort von coeo?


Es kam keine und ich hatte nach der Erledigung der Sache wie hier besprochen auch Monate nichts von dem Inkasso gehört. Erst im Dezember kam auf einmal wieder ein Brief von denen!

Ich hatte das für mich längst abgehakt, weil in der Weise überwiesen, wie hier geschrieben. Musste vorhin erst nochmal nachlesen, wie das damals war.

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#8
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Mit Coeo / RAin Monika Mumm hatte ich kürzlich auch ein schönes Happening am Amtsgericht...

Wechselseitig ging man mir fast ein Jahr lang mit einer angeblichen Forderung von Klarna auf den Zeiger, die aber nicht bestand. Forderung vollumfänglich bestritten und um Vollmachtsvorlage gebeten, außer Standartmüllbriefen kam nie eine Reaktion.

Dann kam der Mahnbescheid. Widersprochen und Durchführung des Verfahrens beantragt.

Nun hat Frau Mumm sich dazu herabgelassen, die Klage "aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten" zurückzunehmen.

Hierauf habe ich dem Gericht dann mitgeteilt, dass Frau Mumm mangels Vollmacht zur Klagerücknahme gar nicht berechtigt ist.

Nach drei Erinnerungen durch die Vorsitzende kam dann irgendwann eine "Vollmacht" von Klarna, die nicht unterschrieben war. Lediglich ein Name war in Comic Sans MS eingedruckt :grins:

Auf meine Rüge der fehlenden Unterschrift hin ist Frau Mumm aktuell wieder am Straucheln und sucht....und sucht....mal sehen wie lange das Gericht sich so verar...en lässt.

Zuständige Kammer (für Frau Mumm) und Aufsichtsbehörde (für COEO) sind informiert, die scheint das aber alles nicht die Bohne zu interessieren.....

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#9
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Mit Coeo / RAin Monika Mumm hatte ich kürzlich auch ein schönes Happening am Amtsgericht...

Wechselseitig ging man mir fast ein Jahr lang mit einer angeblichen Forderung von Klarna auf den Zeiger, die aber nicht bestand. Forderung vollumfänglich bestritten und um Vollmachtsvorlage gebeten, außer Standartmüllbriefen kam nie eine Reaktion.

Dann kam der Mahnbescheid. Widersprochen und Durchführung des Verfahrens beantragt.

Nun hat Frau Mumm sich dazu herabgelassen, die Klage "aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten" zurückzunehmen.

Hierauf habe ich dem Gericht dann mitgeteilt, dass Frau Mumm mangels Vollmacht zur Klagerücknahme gar nicht berechtigt ist.

Nach drei Erinnerungen durch die Vorsitzende kam dann irgendwann eine "Vollmacht" von Klarna, die nicht unterschrieben war. Lediglich ein Name war in Comic Sans MS eingedruckt

Auf meine Rüge der fehlenden Unterschrift hin ist Frau Mumm aktuell wieder am Straucheln und sucht....und sucht....mal sehen wie lange das Gericht sich so verar...en lässt.

Zuständige Kammer (für Frau Mumm) und Aufsichtsbehörde (für COEO) sind informiert, die scheint das aber alles nicht die Bohne zu interessieren.....


Das ist ja alles eine krasse Geschichte. Was ist das für eine Rechtsanwältin, diese Monika Mumm... Es müssen wohl einige Menschen noch mehr ähnliche Geschichten mit dieser erzählen können.

In meinem Fall wurde diese Frau Mumm von coeo Inkasso bevollmächtigt, die die Forderung von der Dicount Telecom S&V GmbH einziehen will.

Die letzten zwei Briefe kamen wieder von ceo. Ich hatte mich letztes Jahr im März darum gekümmert (im Thread zu lesen) und fühle mich ehrlich gesagt mit den weiteren Briefen von denen überfordert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und was war hier die Antwort von coeo?


Der letzte Brief, den ich zur Hand habe (vom Mai) verweist auf das Portal von coeo Inkasso, wo ich die Forderungsaufstellung lesen könne. Vielleicht klappt das einloggen nicht, weil ich kein Smartphone dafür verwende.

Habe aber noch den Brief von der Frau Monika Mumm (Rechtsanwältin) vom März mit einer Forderungsaufstellung gefunden. Diese wurde von coeo Inkasso beauftragt, die versucht, einen Forderungsbetrag der Discount Telecom S&V GmbH einzuziehen.
Meine Frage hier an Experten im Hinblick auf meine entsprechend gekennzeichnete Überweisung vom März 2021 (Hauptforderung + Porto + Rücklastschrift): Ob denn da aus der Sicht des Gesetztes/eines Richters überhaupt noch eine berechtigte Forderung besteht und wenn ja, wie hoch denn diese ist???

Die Aufstellung der Frau Mumm (Gesamtforderung 56,14 Euro):

08.01.2021: Forderungsanteil TBN-Rechnung: 5,92 (Das ist die Hauptforderung über ein Telefonat im November 2020!!)

09.02.2021: Mahngebühr: 7,50

(03.03.2021: In der Spalte "unverzinsl. Kosten": Inkassovergütung und Auslagenapauschale gem. Nr. 2300,7002 VV RVH: 58,80 (unverzinsl. Kosten)

03.03.2021: 1,0 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG aus 5,92: 49,00

09.03.2021: Zahlung: -10,42 (Das habe ich überwiesen)
[b]09.03.2021: Zahlung Schuldner: -5,92
[/b] (das nicht)

10.03.2021: 4,12 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 5,92 vom 14.02.2021 - 10.03,2022: 0,26

10.03.2022: Forderungsstand: 56,14

SELTSAM auch: Diese 5,92 Euro vom 09.03.2021 habe ich nicht überwiesen, sondern nur diese 10,42 Euro an die Discount Telecom S und V GmbH (Hauptforderung + Porto + Rücklastschrift)!!
Danach hörte ich wie gesagt bis Dezember nichts. Auf einmal kam wieder ein Brief.

Wer kann die Forderung in dieser Aufstellung beurteilen???
Bin dankbar für sachkundigen Rat!!

Gruß









-- Editiert von lore123 am 13.06.2022 21:37

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Wer kann die Forderung in dieser Aufstellung beurteilen???
Du hast m.E. nicht alles abgetippt oder irgendwa falsch abgetippt. Die Summe stimmt nicht.

Bitte einen kostenlosen Bilderhostingdienst nutzen und das Schriftstück (anonymisiert) hier mal zeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Du hast m.E. nicht alles abgetippt oder irgendwa falsch abgetippt. Die Summe stimmt nicht.

Bitte einen kostenlosen Bilderhostingdienst nutzen und das Schriftstück (anonymisiert) hier mal zeigen.


Hallo, ich habe das Schreiben der Frau Mumm mal hochgeladen. Die Aufstellung befindet sich auf Seite 2.

Als ich im März 2021 den Betrag über die Hauptforderung + Porto + Rücklastschrift (10,42 Euro) überwies, wurde die Sache sicher nicht von der besagten Frau bearbeitet. Da lag sie bei coeo Inkasso. Der letzte Brief (mit dem Passwort für deren Portal) war auch wieder von coeo.

Der "Vertragsgegenstand" bestand in dem einmaligen Vorwählen einer Billig-Vorwahl für das Telefonat in die Schweiz.

Seite 1 des Schreibens

Seite 2 mit Aufstellung

-- Editiert von lore123 am 14.06.2022 14:28

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Hallo, ich habe das Schreiben der Frau Mumm mal hochgeladen. Die Aufstellung befindet sich auf Seite 2.

Als ich im März 2021 den Betrag über die Hauptforderung + Porto + Rücklastschrift (10,42 Euro) überwies, wurde die Sache sicher nicht von der besagten Frau bearbeitet. Da lag sie bei coeo Inkasso. Der letzte Brief (mit dem Passwort für deren Portal) war auch wieder von coeo.

Der "Vertragsgegenstand" bestand in dem einmaligen Vorwählen einer Billig-Vorwahl für das Telefonat in die Schweiz.


Hier habe ich noch mal die anderweitig hochgeladenen Uploads verlinkt ohne die Notwendigkeit, sie herunterladen zu müssen:

Seite 1 des Schreibens: https://ibb.co/m4VVBk2

Seite 2 des Schreiben mit Aufstellung: https://ibb.co/TLQZGBg

-- Editiert von lore123 am 14.06.2022 21:09

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Hier habe ich noch mal die anderweitig hochgeladenen Uploads verlinkt ohne die Notwendigkeit, sie herunterladen zu müssen:


Hallo,

mag niemand auf meinen Thread antworten?

Ich muss herausfinden, ob ich jetzt noch was an dieses Inkasso zahlen muss oder nicht beziehungsweise was ich denen schreiben sollte.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lore123
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lore123):
Hier habe ich noch mal die anderweitig hochgeladenen Uploads verlinkt ohne die Notwendigkeit, sie herunterladen zu müssen:


Hallo,

mag niemand auf meinen Thread antworten?

Ich muss herausfinden, ob ich jetzt noch was an dieses Inkasso zahlen muss oder nicht beziehungsweise was ich denen schreiben sollte.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119944 Beiträge, 39804x hilfreich)

Ich kann nur schrieben was ich da machen würde ...

1. entsprechende Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen
2. Anzeige gegen alle Beteiligten wegen des Verdachts des Betruges


Schreiben würde ich

Es gibt keine offene Forderung mehr. Ihre zusammenphantasierte Aufstellung die zur Abzocke dienen soll beeindruckt mich nicht. Weitere Bettelbriefe werden nicht zur Zahlung führen sondern eher zu einer negativen Feststellungsklage.

Beschwerde beim Aufsichtsgericht sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen alle Beteiligten wurde gestellt


Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bzw. die Betätigung darüber nebst Aktenzeichen würde ich noch als Kopie beifügen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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