Hallo zusammen,
mein Fall:
Ich beauftragte Paypal einen Betrag von meinem Bankkonto abzubuchen. Leider konnte dies nicht durchgeführt werden und ich geriet bei Paypal ins Negative. Paypal schrieb mir daraufhin eine E-Mail dazu. Jedoch wird diese E-Mail Adresse von mir nicht mehr verwendet und ich konnte den Negativbetrag nicht feststellen. Soeben kam von der Rechtsanwaltskanzlei "ksp" ein Forderungsbescheid, welcher 3-mal so hoch ist wie der Negativsaldo bei Paypal (Gebühr,Auslagenpauschale und Verzugszinsen).
Meine Frage an Euch: Wie kann ich dagegen vorgehen?
Reicht es wenn ich lediglich bei Paypal den Betrag ausgleiche und zeitgleich der ksp eine Abmahnung schicke?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Im voraus schon mal besten Dank !
-----------------
""
Forderung von ksp-Rechtsanwälte/Paypal
18. Juni 2014
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Frage vom 18. Juni 2014 | 14:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von ksp-Rechtsanwälte/Paypal
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#1
Antwort vom 18. Juni 2014 | 17:04
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16210x hilfreich)
quote:
Reicht es wenn ich lediglich bei Paypal den Betrag ausgleiche
In der Theorie ja. Man sollte im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung+Zinsen+Porto+Rücklastschrift" ergänzen. Zudem neben dem ursprünglichen Betrag noch 3€ Rücklastschriftkosten und 2€ Briefporto hinzusetzen.
Ggf. weigert sich Paypal das korrekt richtig zu verbuchen und KSP lässt ggf. weitere Mahnbriefchen herabregnen.
Es ist zwar nicht unmöglich, dass die Inkassogebühren eingeklagt werden, aber es bleibt ein Restrisiko. Wobei KSP irgendwie nie zu klagen scheint und Paypal erst Recht nicht.
Gegenüber dem Inkasso reicht ein Dreizeiler: "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
Und nein, das ist keine "Abmahnung", was man dem Inkasso schickt, sondern ein hundsgewöhnlicher Brief.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 18. Juni 2014 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (128152 Beiträge, 40939x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Jedoch wird diese E-Mail Adresse von mir nicht mehr verwendet und ich konnte den Negativbetrag nicht feststellen. <hr size=1 noshade>
Und was genau hat Dich an der Kontrolle des Paypal-Kontos gehindert?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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