Forderung wurde an Inkasso abgetreten aber unbekannt welches

21. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 78x hilfreich)
Forderung wurde an Inkasso abgetreten aber unbekannt welches

Guten Tag allerseits,

ich habe mal wieder einen Fall, bei dem ich mich sehr auf eure Mithilfe freuen würde:

Person A hat ein Abo für den öffentlichen Nahverkehr, welches von der Deutschen Bahn ausgestellt wird.

Nach einiger Zeit zieht Person A um sowie wechselt gleichzeitig das Bankkonto. Da die DB nicht den automatischen Kontoservicewechsel der Bank akzeptiert und Person A übersieht, der DB das neue Konto separat mitzuteilen, versucht die DB vergeblich weiterhin vom alten Konto abzubuchen.

Ein paar Monate später wird Person A kontrolliert und bekommt überascht mitgeteilt, dass das Ticket nicht gültig sei, da die DB es gestrichen hat, wodurch auf Nachfragen alles rauskommt. Person A bezahlt die Strafe für das Schwarzfahren und möchte die noch offenen Schulden für das Ticket bis zu dessen Streichung bezahlen.

Die DB teilt Person A allerdings mit, dass die Schulden bereits an ein Inkasso abgetreten wurden und sie diese dorthin zahlen muss. Allerdings weiß keiner bei der DB an welches Inkasso-Unternehmen es ging, sie hätten mehrere.
Person A versucht es mehrfach mündlich vor Ort am Bahnhof, per Email (keine Antwort) und per Telefon (entweder nimmt keiner ab oder man bekommt keine Auskunft).

Schließlich schickt Person A ein Einschreiben an die DB mit der Aufforderung den Namen des Inkassos mitzuteilen so dass die Schulden bezahlt werden und nicht weitere Kosten für die Adressermittlung und für Zinsen anfallen. Allerdings auch hier keine Reaktion.

Person A hat nun Angst, dass das Inkasso sich (absichtlich) viel Zeit lässt und dadurch irgendwann eine sehr hohe Forderung ins Haus flattert, gerade bei den derzeitigen Zinsen.
Person A empfindet es als ungerecht, für diese unnötigen Kosten aufkommen zu müssen, wenn sie bereit wäre zu zahlen, ihr aber keine Möglichkeit geboten wird.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1) Muss Person A für alle ab dem Einschreiben anfallenden Kosten aufkommen, wenn der Versuch zu zahlen nachgewiesen werden kann?
2) Wie kann und wie soll Person A hier am besten weiterverfahren um möglichst bald und mit möglichst wenigen Kosten aus der Sache rauszukommen?

Danke für eure Unterstützung und eure Antworten!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39217x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Die DB teilt Person A allerdings mit, dass die Schulden bereits an ein Inkasso abgetreten wurden und sie diese dorthin zahlen muss. Allerdings weiß keiner bei der DB an welches Inkasso-Unternehmen es ging, sie hätten mehrere.

Das hat man mindestens in Textform?



Zitat (von nyr):
Person A empfindet es als ungerecht, für diese unnötigen Kosten aufkommen zu müssen, wenn sie bereit wäre zu zahlen, ihr aber keine Möglichkeit geboten wird.

Die völlige Inkompetenz des Gläubigers bei der Aktenführung sollte nicht das Problem des Schuldners sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 78x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das hat man mindestens in Textform?

Leider nicht, da diese Aussage immer nur mündlich kam. Es gäbe gleichwohl Zeugen.

Das einzige was man gerichtsfest hat, ist das unbeantwortete Einschreiben.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat:
Da die DB nicht den automatischen Kontoservicewechsel der Bank akzeptiert


Bitte genauer!
Was hat die DB hier konkret abgelehnt?

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#4
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 78x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Bitte genauer!
Was hat die DB hier konkret abgelehnt?

Die Ablehnung kam leider nicht von DB selbst sondern wurde von dem Kontoumzugsservice der Bank selbst direkt übermittelt.

Konkret hat der Kontoumzugsservice für x Firmen angezeigt, dass sie erfolgreich über den Kontowechsel benachrichtigt wurden und für die DB, dass dort der Kontoumszugsservice nicht akzpeptiert wird und man es deshalb manuell machen muss - was dann vergessen wurde.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Schließlich schickt Person A ein Einschreiben an die DB
Wann hat A schließlich den sicheren Postweg gewählt?
Wieviel Zeit liegt zwischen dem Umzug/Versäumnis und dem Einschreiben an DB?

Zitat (von nyr):
Person A hat nun Angst, dass das Inkasso sich (absichtlich) viel Zeit lässt
mE machen beauftragte IB das nicht absichtlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat:
Die Ablehnung kam leider nicht von DB selbst sondern wurde von dem Kontoumzugsservice der Bank selbst direkt übermittelt.


Für mich klingt das aber hier arg nach Gläubigerverzug seitens der DB.

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#7
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 78x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann hat A schließlich den sicheren Postweg gewählt?
Wieviel Zeit liegt zwischen dem Umzug/Versäumnis und dem Einschreiben an DB?


Der Umzug des Wohnorts und des Bankkontos erfolgten im Dezember 2022.
Die Fahrkartenkontrolle, bei der dann die fehlenden Abbuchungen usw herauskamen, waren im Februar 2023.
Das Einschreiben wurde dann nach wochenlangen Nachfragen per Telefon, Mail und persönlich Mitte Mai 2023 verschickt.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von nyr):
persönlich Mitte Mai 2023 verschickt.
ICH würde abwarten, wann, wie, wer darauf antwortet.
Erst dann weiteres Vorgehen entscheiden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 78x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH würde abwarten, wann, wie, wer darauf antwortet.
Erst dann weiteres Vorgehen entscheiden.

Das Einschreiben wurde am 15.05 abgeschickt und eine Frist zum 29.05 gesetzt zur Informationsauskunft.
Da die Frist nun seit drei Monaten abgelaufen ist, macht es Sinn, noch weiter zu warten?

Oder gibt es irgendwelche Schritte, die jetzt proaktiv ergriffen werden können, so dass man dann nicht in x Monaten bis Jahren eine Menge Extrakosten zahlen muss?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39217x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Oder gibt es irgendwelche Schritte, die jetzt proaktiv ergriffen werden können

Naja, wenn entsprechende Zahlungsdaten vorliegen, könnte man die berechtigte Forderung ja glatt mal den Gläubiger überweisen und abwarten was passiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 78x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, wenn entsprechende Zahlungsdaten vorliegen, könnte man die berechtigte Forderung ja glatt mal den Gläubiger überweisen und abwarten was passiert.

Ich habe eine IBAN gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob das die richtige ist - von der DB gibt es ja sehr viele Tochtergesellschaften usw.
Auch ist der genaue Betrag nicht bekannt, vermutlich zwei oder drei Monate, aber wer weiß.

Ich vermute, das überwiesene Geld wird dann zurückgeschickt - wäre es trotzdem aus rechtlicher Sicht vorteilhaft, das gemacht zu haben?

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von nyr):
wäre es trotzdem aus rechtlicher Sicht vorteilhaft, das gemacht zu haben?
Wenigstens hättest du dann Belege dafür. Das wäre schon mehr als nur Telefonate.
Zitat (von nyr):
Auch ist der genaue Betrag nicht bekannt, vermutlich zwei oder drei Monate, aber wer weiß.
Eben. Du wirst es nicht *von der Backe* haben, wenn du jetzt an xy die großzügig gedachte Summe überweist.
Zitat (von nyr):
von der DB gibt es ja sehr viele Tochtergesellschaften usw.
Wohin hast du denn dein Einschreiben geschickt? Vermutlich dauert es dann auch *ewig*, bis irgendwer/-was die offensichtliche Fehlüberweisung an DB zurück bucht?

Was kann passieren?
Dein überwiesenes Geld wäre nicht weg, aber woanders, dein Einschreiben läge ungelesen irgendwo oder rotiert weitergeleitet, DB hat an Unbekannt abgetreten, Inkasso hat die Sache aber seit x Monaten in der Pipeline. Inkasso arbeitet *automatisch* die Aufträge ab und schreibt dich irgendwann an und fordert X €.
Dann zappelst du rechtlich und/oder genervt und versuchst, zu erklären und/oder nachzuweisen... evtl. never endig story.





Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 78x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wohin hast du denn dein Einschreiben geschickt? Vermutlich dauert es dann auch *ewig*, bis irgendwer/-was die offensichtliche Fehlüberweisung an DB zurück bucht?

Das Einschreiben ging an die Adrese, die von der DB für Abos dieses Verkehrsverbunds angegeben war und die auch auf allen Briefen stand.

Soeben sind auch noch Emails aufgetaucht, in denen die Bahn die Kündigung und die Abtretung an das Inkasso mitteilte und auf diese mit der Bitte um die Inkasso-Daten genatwortet wurde - eine automatische Eingangsbestätigung der Bahn dafür liegt vor, aber keine Antwort.

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