Forderungen aus Titel nebst Zinsen

22. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
WOPASCH
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungen aus Titel nebst Zinsen

Guten Tag,
ich hoffe, dass ich hier in diesem Bereich richtig bin.
Es geht um folgenden Sachverhalt. Eine Bekannte von mir hat für ihrem Exmann bei vielen Dingen für den gewerblichen Bereich mit unterschrieben und steht seit Jahren mit in der Verantwortung bei unterschiedlichen Forderungen von Gläubigern. Da der Exmann schon lange nicht mehr zahlen kann, ist seine ehemalige Frau für die Zahlungen verantwortlich. Es wächst ihr nun aber langsam alles über den Kopf. Sie schafft es einfach nicht mehr, alle Gläubiger zu bedienen.
Ich habe da etwas von Verjährung von fälligen Zinsen in Verbindung eines Titels gelesen.
Der Gläubiger hat 2003 einen Titel erwirkt mit der Hauptforderung von knapp 1.050,00 € nebst Zinsen von 15% daraus (gewerblich) .
Mittlerweile bestehen Gesamtforderungen von über 3.300,00 € zzgl. Tageszinsen von 0,43 € per 04.2019 und Kosten in Höhe von etwa 350,00 €. Wahrscheinlich jetzt noch mehr, da wir 2022 haben.

Der Titel ist aus 2003. Im Jahr 2004 haben unterschiedliche GV versucht, beim Exmann vergeblich die Forderungen zu holen. Im Jahre 20016 wurde die Exfrau angeschrieben und um Begleichung gebeten. In den Jahren zwischendurch hat sich wohl nichts weiter von Seiten des Gläubigers getan. Die Exfrau kann es jedenfalls nicht sagen, da absolut kein Kontakt zum Damaligen besteht.
Seit 2016 hat meine Bekannte so wie sie konnte, Zahlungen in Raten vorgenommen. So war es mit dem Gläubiger abgemacht. Mittlerweile, Stand heute, sind etwa 2.200,00 € beglichen. 2021 hatte sie einige Zeit mit den Zahlungen ausgesetzt. Jetzt stand der GV vor ihrer Tür.
Ich habe zufällig von diesen Forderungen jetzt etwas mitbekommen. Ich habe gelesen, dass nach drei Jahren Zinsen verjähren. Und wie sieht es mit den laufenden Zinsen (Tageszinsen von 0,43 €) aus, sind diese weiter fällig oder hat sie Glück und ist davon jetzt auf Grund der langen Zeit (Verjährungszeit) befreit?

Über eine Antwort würde ich mich freuen. Aber bitte an alle, die gern antworten, versucht es leicht verständlich zu schreiben und last das Juristendeutsch so weit wie möglich außen vor.

Vielen Dank im Voraus
WPS

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von WOPASCH):
Seit 2016 hat meine Bekannte so wie sie konnte, Zahlungen in Raten vorgenommen

Damit ist die Verjährung unterbrochen. (Ich gehe davon aus, dass die letzte Zahlung nicht 2018 oder früher war).

Zitat (von WOPASCH):
schafft es einfach nicht mehr, alle Gläubiger zu bedienen.

Das ganze klingt für mich nach einem Fall für eine Schuldnerberatung für eine Sanierung/Insoberatung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Das ganze klingt für mich nach einem Fall für eine Schuldnerberatung für eine Sanierung/Insoberatung.

Sehe ich auch so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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