Forderungen der FLG Leasing GmbH inkl. unklaren Gebühren

16. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
wudefami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungen der FLG Leasing GmbH inkl. unklaren Gebühren

Hallo liebes Forum,

Ich hab von meinem verstorbenen Vater Schulden geerbt und mit dabei ist eine Forderung der FLG Leasing GmbH. Die Forderung habe ich euch im Link hinterlegt. Weder beim BDIU, noch im Register für Rechtsdienstleistungen lassen sich Informationen dazu finden, daher meine Frage an euch, inwiefern diese Forderung berechtigt ist und die Gebühren darin.

Ich wünsche euch eine angenehme Restwoche und danke euch im Voraus für Eure Hilfe.

Beste Grüße,
Jannick

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von wudefami):
Weder beim BDIU, noch im Register für Rechtsdienstleistungen lassen sich Informationen dazu finden, daher meine Frage an euch, inwiefern diese Forderung berechtigt ist und die Gebühren darin.

Was jetzt nicht sonderlich verwunderlich ist...



Als erstes würde ich mal prüfen, ob diese Leasing GmbH überhaupt zu Inkassodienstleistungen berechtigt ist.
Als zweites würde ich - gerichtsfest - die Berechtigung der Forderung bestreiten und die GmbH auffordern, sie möge erst mal den gesetzlichen Informationspflichten mal nachkommen und auch die Forderungen substantiiert belegen.


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#2
 Von 
wudefami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ja, genau das Schwarnte mir auch schon so im Kopf rum. Ich hab zwar im August eine Stelle bei den bösen Leuten mit E im Namen, allerdings nicht viel Erfahrung bisher. Ich werde das denke ich mal so machen wie du vorgeschlagen hast und dann berichten.

Beste Grüße,
Jannick

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2277 Beiträge, 357x hilfreich)

Also ich würde mir da ungeachtet der Rechtmäßigkeit der Forderung glaube ich einen Spaß daraus machen.

Für die Bezahlung einer Tankrechnung ist nämlich der Vertragspartner der Tankstelle und nicht der Fahrzeughalter zuständig.
Dass das überhaupt der Fahrzeughalter war unterstellt die Bude ja bisher noch nicht einmal.
An diesen Vertragspartner würde ich die Bude erstmal verweisen.

Und um der Pflicht nachzukommen bei der Ermittlung des Fahrers mitgeholfen zu haben (ist ja die Pflicht des Halters), würde ich dem Inkassobüro für weitere Auskünfte betreffend des damaligen Fahrers die Adresse der aktuellen Residenz des damaligen Fahrzeughalters (mitsamt Feld- und Platznummer) mitteilen. Ggf. noch darauf hinweisen, dass sich eine Kontaktaufnahme mit handelsüblichen Kommunikationsmedien als schwierig erweisen könnte.

Unabhängig davon:
"Arbeitszeit und Prüfungsaufwand" ist normalerweise nichts was von einer seriösen Inkassobude in Rechnung gestellt wird. Das sind eher Kosten, die ein Gläubiger noch nichtmal eintreiben darf, wenn sie bei ihm selbst anfallen.
Inkassobuden berechnen eher eher sowas wie "Rechtsdienstleistung gemäß RVG".

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von wudefami):
Ich hab von meinem verstorbenen Vater Schulden geerbt
...ganz abwegige Frage: Hätte dein Vater oder jemand, der sein Auto fährt, am 9.3.23 dort tanken können/wollen?

-- Editiert von User am 17. Mai 2023 15:13

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wudefami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey ihr,

Anhängend sind Bilder von der Tankstelle auf denen mein Vater mit seinem Auto zu sehen ist. Entschuldigt, eventuell hätte ich das gleich dazuschreiben sollen. Mir geht es dabei um die Rechtmäßigkeit, da hier ebend keine Gebühren nach Vergütung für Anwälte genutzt wird sondern schnurr irgendwelchen wilden Gebühren eingewürfelt werden und das Unternehmen nirgends registriert ist für Factoring oder Forderungsmanagement. Die Forderung habe ich zurückgewiesen mit dem Anliegen mir Nachweise zur Berechnung der Gebühren, einer Legitimierung zum Forderungsmanagement und einer Abtretungurkunde zukommen zu lassen. Ich hoffe das war soweit richtig.

Beste Grüße,
Jannick

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von wudefami):
Entschuldigt, eventuell hätte ich das gleich dazuschreiben sollen.
Er ist also NACH dem 9.3.23 verstorben... mein Beileid.
Hier sind keine Bilder angehängt.

Wenn du schon alles Notwendige nachweislich gemacht hast--- abwarten, was geantwortet wird.

Hast du mal deren Website angesehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wudefami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Korrekt, er ist nach dem 9.3. verstorben. Ich habe der Forderung widersprochen, auf Urkunden die das nachweisen bezüglich des Ablebens warte ich allerdings noch.

Das würde ich dann dem IB zukommen lassen.

Beste Grüße,
Jannick

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von wudefami):
FLG Leasing GmbH

Auf der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen rechtsdienstleistungsregister.de
ist diese Firma nicht verzeichnet.

Insofern würde ich nun
- die zuständigen Behörden informieren etc.
- Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges erstatten



Zitat (von wudefami):
Anhängend sind Bilder von der Tankstelle auf denen mein Vater mit seinem Auto zu sehen ist.

Was überhaupt nicht beweist was er dort gemacht hat und / oder nicht gezahlt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen rechtsdienstleistungsregister.de
ist diese Firma nicht verzeichnet.

Insofern würde ich nun
- die zuständigen Behörden informieren etc.
- Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges erstatten
Warum? Ich kann nicht sehen, dass die FLG hier als Inkassofirma oder Rechtsdienstleister auftritt. Der urspr. Gläubiger hat einfach seine Forderung verkauft. Und aufkaufen darf die jeder ... unabhängig vom Status eines Rechtsdienstleisters.

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#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2277 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und aufkaufen darf die jeder ... unabhängig vom Status eines Rechtsdienstleisters.

Jemand, der eine Forderung aufkauft und dann in eigenem Namen eintreibt, darf aber dann auch nur diese eintreiben. Nicht noch die damit verschwendete Arbeitszeit und Schreibauslagen. Das ist nämlich dann deren unternehmerisches Risiko, welches er in den Kaufpreis der Forderung einzupreisen hat.

Aber etwas anderes ist ja auch noch gewaltig am stinken:
Wenn ich an eine Tankstelle fahre, dort tanke und bezahle, dann habe ich einen Vertrag mit der Tankstelle. Der Lieferant der Tankstelle hat üblicerweise (wenn ich jetzt mal 100% meiner Verträge über den Bezug von Treibstoff für mein KFZ zugrundelege) keine Forderung gegen den Tankenden.

Also ergeben sich zwei Möglichkeiten:
1. Der Lieferant der Tankstelle hat eine Forderung verkauft, die er gar nicht hat (Betrug zulasten des Aufkäufers).
2. Der FLG Leasing GmbH täuscht den TE um ihn zum Bezahlen einer nicht existierenden Forderung zu bewegen (Betrug zulasten des TE).

-- Editiert von User am 19. Mai 2023 16:17

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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Jemand, der eine Forderung aufkauft und dann in eigenem Namen eintreibt, darf aber dann auch nur diese eintreiben. Nicht noch die damit verschwendete Arbeitszeit und Schreibauslagen. Das ist nämlich dann deren unternehmerisches Risiko, welches er in den Kaufpreis der Forderung einzupreisen hat.
Und woher weißt Du, dass die Positionen von FLG Leasing stammen und nicht vom urspr. Gläubiger?

Zitat (von Kalanndok):
Wenn ich an eine Tankstelle fahre, dort tanke und bezahle, dann habe ich einen Vertrag mit der Tankstelle. Der Lieferant der Tankstelle hat üblicerweise (wenn ich jetzt mal 100% meiner Verträge über den Bezug von Treibstoff für mein KFZ zugrundelege) keine Forderung gegen den Tankenden.
Gewagte Aussage. Es handelt sich bei der Tankstelle um eine Shell. Bei diesen kann man z.B. mit Shell Tankkarten bezahlen, bei denen die Abrechnung direkt mit Shell erfolgt. Ebenso können die Tankstellenbetreiber Zahlsysteme von Shell nutzen, der verkaufte Sprit ist dabei Kommissionsware, die Abrechnung erfolgt also direkt mit Shell.

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#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2277 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Bei diesen kann man z.B. mit Shell Tankkarten bezahlen, bei denen die Abrechnung direkt mit Shell erfolgt.

Wenn der Vorwurf aber lautet "tanken ohne Bezahlen", dann ist auch nicht versucht worden mit einer Tankkarte zu bezahlen.

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#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wenn der Vorwurf aber lautet "tanken ohne Bezahlen", dann ist auch nicht versucht worden mit einer Tankkarte zu bezahlen.
Zitat (von bostonxl):
Ebenso können die Tankstellenbetreiber Zahlsysteme von Shell nutzen, der verkaufte Sprit ist dabei Kommissionsware, die Abrechnung erfolgt also direkt mit Shell.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Neuling12345
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe schon viel hier gelesen aber jetzt muste ich mich mal Anmelden und auch etwas dazu sagen.

1. Für mich zum Verständnis.
Die Forderung der Ware (Sprit) gehört dem Ölkonzern oder doch der Tankstelle. Diese nicht bezahlte Forderung wurde so wie in dem Schreiben mitgeteil gekauft. Der tatsächliche Pfrüfungsaufwand sichten von Material ect. darf woweit ich Informiert bin auch in Rechnung gestellt werden, solange diese nachweißbar sind. Ähnlich wie beim schwarz Fahren die Gebühren für die durchführung der Prüfung/Kontrolle und dessen Aufwand. Diese Firma hat also nichts mit Inkasso zu tun und handelt in eigenem Namen, richtig? Im Normalfall würde dort anrufen und um Minderung der Gebühren bitten da es bis zu einem Anzeige und einem Verfahren kommen kann. Unabhängig davon hat der Sprit seinen Weg ins Auto deines verstorbenen Vaters (Mein Beileid) gefunden wie anscheinend mitgeteil wurde.
Aber:
Dein Vater ist den Sprit schuldig und nicht DU. Somit geht diese Forderung meiner Meinung ins leere. Teile der Firma dieses (evtl. mit einer Sterbeurkunde) mit und es solte sich erledigt haben.

2. Aus eigener Erfahrung ich habe vor 2 Jahren zu Corona Zeiten auf der Autobahn bei ARAL getankt und 4 Wochen später kam ein Schreiben von einem Anwalt der die Forderung der Tankstelle von mir haben wollte auch mit Gebühren, habe mich dann mit der Kanzlei in Verbindung gesetzt und das ganz etwas billiger geregelt. Dewegen mein Vorschlag.

3. Belehrt mich wenn ich total flasch liege.

Grüße der Neuling

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Neuling12345):
Somit geht diese Forderung meiner Meinung ins leere. Teile der Firma dieses (evtl. mit einer Sterbeurkunde) mit und es solte sich erledigt haben.

Das sieht der Gesetzgeber - wie vom TS geschrieben - komplett gegenteilig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ChristlFu1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habe auch eine Forderung der FLG GmbH bekommen. Ist das eine neue Masche um an Geld zu kommen? Ich konnte bis heute auch keine Telefonnummer raus bekommen und auf meine Email wurde auch nicht reagiert.
Gruß Christl

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von ChristlFu1):
Ist das eine neue Masche um an Geld zu kommen?

Nö.
Inkasso gab es schon bei den alten Ägyptern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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