Hallo,
ich habe eine Forderungsaufstellung von einem Inkassobüro erhalten, wo im gleichen Schreiben mein vorgeschlagener Vergleich durch eine einmalige Zahlung abgelehnt wurde. Ich habe mit diesem Inkassobüro nie eine gütliche Einigung erzielt. Sie haben über die vergangenen Jahre lediglich meine Vergleichsvorschläge abgelehnt und die Zwangsvollstreckung gegen mich betrieben. Nun enthält die Forderungsaufstellung jedoch mehrfach den Posten gütliche Erledigung. Gleichzeitig bot ich dem Inkassobüro im letzten Vergleichsschreiben eine alternative Tilgung in Kleinstraten an, mit der Bitte auf Zinsen sowie weitere Kosten zu verzichten, woraufhin das Inkassobüro nun jedoch eine Teilzahlungsgebühr in Höhe von 87,96 Euro geltend macht. Mir kommt es so vor, dass hier kein ernsthaftes Interesse an einer Lösung besteht, sondern lediglich die Forderung künstlich in die Höhe getrieben werden soll.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob es neben der Teilzahlungsgebühr (die entsprechende Vereinbarung dazu werde ich nicht unterschreiben) weitere verdächtige Posten in der Forderungsaufstellung gibt?
Vielen Dank im Voraus!
https://drive.google.com/file/d/1bgEdP_JBoVMoTG008z9YPXfWOjciTR9F/view?usp=drive_link
Forderungsaufstellung Inkassobüro - sind Kosten, Zinsen, Nebenforderungen angemessen?
1. Mai 2024
Thema abonnieren
Frage vom 1. Mai 2024 | 16:36
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungsaufstellung Inkassobüro - sind Kosten, Zinsen, Nebenforderungen angemessen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Mai 2024 | 17:43
Von
Status: Unbeschreiblich (126957 Beiträge, 40736x hilfreich)
ZitatMir kommt es so vor, dass hier kein ernsthaftes Interesse an einer Lösung besteht, sondern lediglich die Forderung künstlich in die Höhe getrieben werden soll. :
Richtig.
ZitatNun enthält die Forderungsaufstellung jedoch mehrfach den Posten gütliche Erledigung. :
Ja, das ging wohl jeweils über den GV, war aber offenbar nicht erfolgreich.
Wenn man pfändungsfrei lebt, dann sollte man einfach damit leben und das Inkasso in Ruhe lassen.
Man könnte auch überlagen, eine Insolvenz zu durchlaufen und sich der Schulden so zu entledigen.
#2
Antwort vom 1. Mai 2024 | 18:17
Von
Status: Weiser (17700 Beiträge, 9688x hilfreich)
Naja - ein großer Teil der Posten ist verjährt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Mai 2024 | 18:23
Von
Status: Student (2556 Beiträge, 744x hilfreich)
ZitatMir kommt es so vor, dass hier kein ernsthaftes Interesse an einer Lösung besteht :
Von deiner Seite her wird ja auch nicht gezahlt. Wo ist denn dein Lösungsansatz, außer dass die Gegenseite verzichten soll? Ich kenne dein Alter+finanzielle Situation nicht, aber vielleicht hofft das IB noch, dass du irgendwann mal was hast. Sollte die 93 in deinem Namen für das Geburtsjahr stehen, so dürfte die Hoffnung berechtigt sein.
Zitatweitere verdächtige Posten in der Forderungsaufstellung gibt? :
Ich sehe keine. Vor deinem "Angebot" hätte man ggf über eine Zinsverjährung reden können. Ernsthafte Verhandlungen lassen die Verjährung aber neu beginnen.
ZitatMan könnte auch überlagen, eine Insolvenz zu durchlaufen und sich der Schulden so zu entledigen. :
Wegen 1800 €?
ZitatTeilzahlungsgebühr (die entsprechende Vereinbarung dazu werde ich nicht unterschreiben :
Musst du auch nicht. Zahlen wäre ein Anfang.
#4
Antwort vom 1. Mai 2024 | 19:16
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Von deiner Seite her wird ja auch nicht gezahlt. Wo ist denn dein Lösungsansatz, außer dass die Gegenseite verzichten soll? Ich kenne dein Alter+finanzielle Situation nicht, aber vielleicht hofft das IB noch, dass du irgendwann mal was hast. Sollte die 93 in deinem Namen für das Geburtsjahr stehen, so dürfte die Hoffnung berechtigt sein.
Kennst du denn die angebotene Vergleichssumme, um hier urteilen zu können? Ein Vergleich in der von mir vorgeschlagenen Höhe ist ganz sicher ein guter Lösungsansatz. Worin besteht hier die Leistung des Inkassobüros, außer standardisierte Baukastenbriefe abzuschicken und damit die Forderung in die Höhe zu treiben? 93 ist übrigens auch nicht mein Geburtsjahr.
Zitat:Ich sehe keine. Vor deinem "Angebot" hätte man ggf über eine Zinsverjährung reden können. Ernsthafte Verhandlungen lassen die Verjährung aber neu beginnen.
Sind ernsthafte Verhandlungen, dass man sämtliche Vorschläge des Schuldners mit Baukastenbriefe ablehnt?
Zitat:Musst du auch nicht. Zahlen wäre ein Anfang.
Natürlich zahle ich dem Inkassobüro jetzt quasi 1 Jahr lang Raten, um die Ratenzahlungsvereinbarung zu „bezahlen" und der Mandant sieht kein Cent davon und die Schulden sind genauso hoch wie vorher. Dafür muss man wahrscheinlich ehemaliger Inkassodienstmitarbeiter sein, um das sinnvoll finden zu können.
#5
Antwort vom 1. Mai 2024 | 19:39
Von
Status: Unbeschreiblich (126957 Beiträge, 40736x hilfreich)
ZitatNaja - ein großer Teil der Posten ist verjährt. :
Ich sehe da noch keine Verjährung?
Wo soll die herkommen?
#6
Antwort vom 1. Mai 2024 | 20:28
Von
Status: Weiser (17700 Beiträge, 9688x hilfreich)
ZitatIch sehe da noch keine Verjährung? :
Wo soll die herkommen?
Indem man dem Inkassobüro den Einwand der Verjährung mitteilt.
Aus der Forderungsaufstellung ist jedenfalls keine Titulierung der Kosten ersichtlich.
Die Beträge vom 06.09.13 sind tituliert.
Für Kosten, die nach dem 06.09.13 und vor dem 01.01.21 angefallen sind, könnte man Verjährung geltend machen.
Das ständige Unterbreiten von Vergleichsangeboten ist taktisch ungeschickt. Damit signalisiert man dem Inkassobüro, dass doch Geld zu holen ist, wenn das Inkassobüro hartnäckig genug bleibt.
#7
Antwort vom 1. Mai 2024 | 21:04
Von
Status: Unbeschreiblich (126957 Beiträge, 40736x hilfreich)
ZitatDas ständige Unterbreiten von Vergleichsangeboten ist taktisch ungeschickt. :
Da sehe ich mehr, nämlich einen Fall des § 203 BGB (Hemmung der Verjährung)
Denn so wie ich das lese, wurde als Folge des Unterbreiten von Vergleichsangeboten zur gütlichen Erledigung der GV eingeschaltet, zuletzt 2022.
Und durch das ständige wechselseitige Unterbreiten von Vergleichsangeboten und der Reaktion des Inkassos hat noch keine Seite die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Und das (taktisch geschickte) einschalten des GV zeigt auch die notwendige "Ernsthaftigkeit" seitens des Inkassos.
#8
Antwort vom 1. Mai 2024 | 21:27
Von
Status: Weiser (17700 Beiträge, 9688x hilfreich)
Die Tätigkeit des GV verhindert die Verjährung der titulierten Forderung (die aber sowieso erst 2043 verjährt wäre).
Ich sehe nicht, dass die Einschaltung des GV die Verjährung der nicht titulierten Kosten verhindert.
Es ist aber müßig zu diskutieren.
Der Fragesteller hat sich abgemeldet und die Forderungsaufstellung gelöscht.
#9
Antwort vom 1. Mai 2024 | 21:40
Von
Status: Unbeschreiblich (126957 Beiträge, 40736x hilfreich)
ZitatEs ist aber müßig zu diskutieren. :
Der Fragesteller hat sich abgemeldet und die Forderungsaufstellung gelöscht.
Schade ... dann wird man keine Details im Ablauf mehr aufklären können ...
Und jetzt?
Schon
282.920
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Inkasso Themen
-
33 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten