Forderungsaufstellung besteht ein Titel?

11. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.06.2020 23:27:45
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungsaufstellung besteht ein Titel?

Hallo zusammen,
heute kam endlich die Forderungsaufstellung vom Inkasso.
Dank eurem Musterschreiben ..Zinsen verjährt usw.. ist die Forderung jetzt deutlich gesunken.
Am Telefon wurde gesagt, dass ein Titel besteht. Bei der Schufa steht der Fall (ohne tituliert).

Eine Kopie vom Titel in Kopie wurde wieder nicht mit geschickt.

Seht euch bitte die Forderungsaufstellung an und sagt mir bitte, wie ihr reagieren würdet.

20191211_134037.jpg

20191211_134054.jpg

Wie ich das sehe, wurde nur ein Mahnbescheid geschickt, oder liege ich da falsch?

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 286x hilfreich)

Du hast da in meinen Augen ein anderes Problem als einen Titel.
Auf diese Forderung wurden Teilzahlungen geleistet.
Wenn dort ein Schuldanerkenntnis unterschrieben worden ist wird es schwierig da noch mal rauszukommen ob Titel oder nicht.

Was hast Du denn angefordert beim IKB? Nur Unterlagen oder alle relevanten Auskünfte gemäß RDG §11a ?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12317.06.2020 23:27:45
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dort die Forderungsaufstellung + Titel (falls vorhanden) in Kopie angefordert.

Die Schulden sind vom meinem Schwager, er kann sich gar nicht erinnern , ob eine Teilzahlung erfolgt ist.

Wie würden Sie jetzt reagieren?

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#3
 Von 
guest-12317.06.2020 23:27:45
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Was mir noch dazu einfällt, er hat lange auf die Forderungsaufstellung gewartet.
Es kam immer ein Vergleichsangebot. Er hat daraufhin geschrieben, dass er sich auf Summe X einlassen würde. Das wollte das Inkasso aber nicht. Daraufhin kamen immer wieder neue Vergleichsangebote. Und heute dann die Forderungsaufstellung.
War dieses Vergleichsangebot evtl. das besagte Schuldanerkenntnis?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

Zitat:
Wenn dort ein Schuldanerkenntnis unterschrieben worden ist wird es schwierig da noch mal rauszukommen ob Titel oder nicht.

Es lässt zwar die Verjährung neu beginnen, aber wenn es so lange her ist, ändert das nichts an der Verjährung. ;-)

Die Anwaltsgebühr am 17.8.2007 deutet aber IMHO durchaus auf eine Titulierung hin, also sowohl Mahnbescheid als auch Vollstreckungsbescheid.

Ich würde hier dennoch auf dem Titel bestehen. Also mindestens das gerichtliche Aktenzeichen, damit man das prüfen könne.

Beispiel: "Wertes Inkasso. Ich fordere Sie erneut auf, mir den angeblich vorhandenen Titel in Kopie zuzusenden. Ohne Titel ist die Gesamtforderung verjährt. Mir ist hierzu keine Titulierung bekannt."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
guest-12317.06.2020 23:27:45
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. So werde ich das Schreiben. Ich dachte ein Vollstreckungstitel kostet extra und würde mit aufgeführt werden. So wie der Mahnbescheid.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

Zitat:
Vielen Dank. So werde ich das Schreiben. Ich dachte ein Vollstreckungstitel kostet extra und würde mit aufgeführt werden. So wie der Mahnbescheid.

Nein, an den Gerichtskosten ändert das nichts. Die bleiben gleich.
Inkassokosten bleiben auch bei pauschal 25€.
Bei Anwälten gibt es sowohl für den Mahnbescheid als auch den Vollstreckungsbescheid eine geringe Gebühr.

So oder so: Titel vorlegen lassen in Kopie, um sicher zu gehen. Man müsste ggf. das RVG prüfen von damals, ob die Gebührenhöhe auf MB und VB hindeutet. Aber ich habe das grob so in Erinnerung, dass es auf beides hindeutet von der Höhe her.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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