Mein rechtliches Anliegen:
Ich bin der bevollmächtigte meines Stiefsohns.
Es geht um Mietschulden aus den Jahren 2016 und 2017.
Es gibt einen Kostenfestsetzungsbeschluss einen Titel und eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Der Anwalts des Gläubigers hat nachdem ich mich mit der konkreten Abrechnungsaufstellung beschäftigt habe mehrere Fehler korrigiert. Zum Beispiel falsche Gebühren oder zu hohe Gebühren. Die dadurch notwendigen Zinsänderungen wurden nicht geändert! Außerdem waren quittierte Bar-Rückzahlungen nicht verbucht. Auch hier keine Zinsänderung!
Im September 2020 kommt der Anwalt, ohne die Zinsanpassung, auf eine Restschuld von 77,21€. Unsere Berechnungen, auch ohne Zinsanpassung kommt auf eine Überzahlung von 59,99€.
Auf unsere Bitte die Angelegenheit als erledigt zu betrachten und uns dies zu bestätigen wird nicht reagiert! Datum vom 20.09.2020. Mehrere weitere Kontaktversuche sowohl telefonisch als auch per Email scheitern. Wir betrachten die Angelegenheit als erledigt.
Mit Schreiben vom 01.06.2023 nimmt der Anwalt, inzwischen im Ruhestand, nun Kontakt auf und mahnt eine Restforderung von 336,99 € an. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen sonst Gerichtsvollzieher.
Die Forderungsaufstellung unterscheidet sich nochmals von den vorhergehenden. Eine Detailprüfung habe ich mir bisher geschenkt.
Bei jedem Kontakt mit dem RA wurden Fehler nachgewiesen und eingeräumt!
Es wird/wurde extrem schlampig gearbeitet!
Ich habe den Verdacht, dass das Vorgehen des Anwalts System hat und Schuldner mit Zahlungsplänen bewusst abgezockt und betrogen werden. Ich glaube auch das seine Abrechnung noch weiterer Fehler enthält welche ich als Laie noch nicht entdeckt habe. Dies glaube ich weil die Begründungen für die eingeräumten Fehler geradezu hanebüchend sind.
Was kann ich tun? Wie kann ich mich wehren ohne Kosten für meinen Sohn zu verursachen?
Am liebsten würde ich den Anwalt bei der Kammer melden und parallel über Sozial Media weitere Opfer suchen!
Forderungsaufstellung ist nachgewiesen und akzeptiert fehlerhaft
7. Juni 2023
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juni 2023 | 00:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungsaufstellung ist nachgewiesen und akzeptiert fehlerhaft
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 7. Juni 2023 | 14:59
Von
Status: Junior-Partner (5047 Beiträge, 1952x hilfreich)
Zitat:Was kann ich tun? Wie kann ich mich wehren ohne Kosten für meinen Sohn zu verursachen?
Vollstreckungsabwehrklage, falls ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird.
Zitat:Am liebsten würde ich den Anwalt bei der Kammer melden
Sinnlos
Zitat:und parallel über Sozial Media weitere Opfer suchen!
Wozu? Das bringt nichts.
#2
Antwort vom 7. Juni 2023 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (116360 Beiträge, 39256x hilfreich)
ZitatAm liebsten würde ich den Anwalt bei der Kammer melden :
Zuvor würde ich Strafanzeige erstatten und die Bestätigung über die Anzeige zusammen mit der Beschwerde an die Kammer senden.
Falls ein Gerichtsvollzieher kommt, kann gegenüber diesem die Unrichtigkeit der Forderung substantiiert darlegen, oft wird dann die Vollstreckung eingestellt. Notfalls wird man vor Gericht klagen müssen.
quote=stepcke]parallel über Sozial Media weitere Opfer suchen!
Das sollte man besser lassen ...
Zitatohne Kosten für meinen Sohn zu verursachen? :
In dem man die Kosten selber trägt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
260.217
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
Top Inkasso Themen
-
6 Antworten