Forderungsaufstellung prüfen

4. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.11.2025 00:37:29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungsaufstellung prüfen

Hallo,

es geht um eine Forderungsaufstellung, die ich bereits habe bereinigen lassen. Allerdings bin ich der Meinung, dass die Zinsen aus dem Zeitraum 2011-2013/14 auch verjährt sein müssten.

Könnte mir das jemand bestätigen oder liege ich damit total falsch?

Beste Grüße an euch und vielen Dank im Voraus.

Ursprüngliche Forderungsaufstellung: https://docdro.id/zdorP6D

Bereinigte Forderungsaufstellung: https://docdro.id/lqs8ZWN


-- Editiert von Daniel E. am 04.06.2019 19:11




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

IMHO leider nicht. Es gab offenbar von 2014 beginnen regelmäßig Vollstreckungsversuche. Das lässt die Verjährung jeweils neu beginnen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.11.2025 00:37:29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Nur damit ich das ganze auch verstehe wie man das ganze korrekt berechnet.

Ich habe das folgendermaßen gesehen:


25.07.2009 Gerichtsvollzieherkosten (Hemmung beginnt für 6 Monate)
01.02.2010 (Hemmung beendet)
01.01.2011 (Verjährung beginnt) <-- 1. Jahr
01.01.2012 <-- 2. Jahr
01.01.2013 <-- 3. Jahr
30.10.2014 Gerichtsvollzieherkosten


Ich vermute mal das die Verjährung erst am 01.01.2014 eingetreten wäre, aber durch die Vollstreckung 2014 neu anlief?

Oder wie genau muss man das berechnen? Wo liegt der Fehler?


-- Editiert von Daniel E. am 04.06.2019 23:36

-- Editiert von Daniel E. am 04.06.2019 23:37

-- Editiert von Daniel E. am 04.06.2019 23:37

0x Hilfreiche Antwort

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