Forderungsaufstellung und Gerichtsvollzieher Kosten

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.11.2020 13:37:30
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungsaufstellung und Gerichtsvollzieher Kosten

Hallo zusammen,

ich hatte gestern das "Vergnügen" eine Postzustellungsurkunde von meinem geschätzten Gerichtsvollzieher im Briefkasten vorzufinden. Dabei geht es um eine Forderung aus einem Vollstreckungsbescheid von Januar 2012.
Gesamt wird gefordert (Im Vollstreckungsbescheid) 172 Euro, uvz. 29,25; vz. Kosten 78; Hauptforderung 55,14.

Über den Gesamten Zeitraum wurden 5% über den Basiszinssatz auf die Kosten von 78 Euro berechnet. Ebenfalls gibt es ein Eintrag über 6% Zinsen auf die Hauptforderung 55,14 Euro; diese wurden der Forderungsaufstellung in einem Feld über den Gesamten Zeitraum berechnet, Höhe 26,06.

Nun bin ich ein wenig verwundert, da Zinsen auf der Hauptforderung sowie den 78 Euro berechnet werden. Mir war immer so, als wenn Zinsen nur auf die Hauptforderung berechnet werden dürfen?

Ebenfalls gibt es folgende Posten:
21.02.2012 => 12 EUR =>Kosten VA
21.02.2012 => 12 EUR => Kosten EV
21.02.2012 => 41,50 EUR => GVK und GK Überwachung (Was sind das für Kosten??)

Wie verhält es sich mit der Verjährung der o.g. Posten?

Ebenso ist ein Posten vorhanden:
12.08.2019 => 18 EUR => VA

Auf dem Anschreiben dem Anschreiben hat der Gerichtsvollzieher die Gesamtforderung + 68,90 EUR Gerichtsvollzieher kosten gefordert.

Sind die 68,90 Angemessen, sprich erhält der liebe Gerichtsvollzieher nun die 12 Euro für ein Vollstreckungsauftrag + 68,90 Euro für die allgemeine Tätigkeit?


Leider plagt mich die Forderung schon ein gewissen Zeitraum, da ich im Jahr 2011 / 2012 einige Probleme hatte. Aber seit mehreren Jahren versuche ich alle Probleme in finanzieller Hinsicht zu korrigieren. So habe ich u.a. das betreffende Inkasso bereits 2017 und wiederholt 2018 um die Übersendung einer Kopie des Vollstreckungsbescheides gebeten, es gab keinerlei Reaktion. Stimmt nicht ganz, die letzte Reaktion war, man übergab den Fall dem Gerichtsvollzieher ;-)

Ich wäre Froh und Dankbar, wenn ihr mir bei der Rechtsmäßigkeit der Forderung (nicht der titulierten) sowie bei der Verjährung ein paar Tipps geben könntet. Zumal sich die Hauptforderung binnen 7 Jahren um das 6 Fache angestiegen ist :-(

Natürlich werde ich die Forderung, nachdem ich die schwere Zeit überstanden habe, und nun im bescheidenden Lohn und Brot stehe begleichen, nur nicht Blind, damit sich andere die Taschen voll machen ;-)

Viele Grüße

Marcel

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1 Antwort
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mir war immer so, als wenn Zinsen nur auf die Hauptforderung berechnet werden dürfen?

Da liegst du daneben. Das ist schon so in Ordnung. Sollte übrigens auch im Titel stehen.

Zitat:
Wie verhält es sich mit der Verjährung der o.g. Posten?

Die zusätzlichen Kosten verjähren nur mit dem Titel selbst. Also min. 30 Jahre.

Zitat:
21.02.2012 => 41,50 EUR => GVK und GK Überwachung (Was sind das für Kosten??)

Dieser Posten klingt für mich nach frei erfundenem Unsinn. Es gibt keine Überwachung durch einen Gerichtsvollzieher.

Ansonsten wurde offenbar in 2012 und in 2019 eine Vermögensauskunft beantragt. Wenn dem so war, musst du das auch bezahlen.

Zinsen könnten hier einige verjährt sein. Ich würde den Gv anschreiben, die Zahlung ankündigen, aber auf die Zinsverjährung hinweisen und dass du diesen einen Posten aus 2012 nicht als eine Vollstreckungsmaßnahme erkennst und sie vermutlich frei erfunden ist. Dass du den Rest gerne direkt gegen Aushändigen des Titels bezahlen würdest.

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