Forderungsaufstellung verlangen!?

18. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bölödmann
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderungsaufstellung verlangen!?

Hallo miteinander,

kann mir jemand sagen, ob es eine rechtliche (oder überhaupt eine) Grundlage gibt, die es mir möglich macht, eine Forderungsaufstellung vom Gläubiger zu verlangen? Auch wenn er sich bis jetzt geweigert hast?

Vielen Dank und lieben Gruß :smoke:

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Tituliert ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bölödmann
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Ne ist nicht tituliert geht gerade erst los die ganze Sache! Aber die kommen damit nicht rüber...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Warum weiß Du selbst nicht wieviel Hauptforderung Du schuldest ?
Noch ist keine Nebenforderung entstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bölödmann
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich kann ja mal eben den Sachverhalt schildern.
Ich habe per Mail eine Mahnung bekommen, ich möchte doch bitte den geschuldeten Betrag in Höhe von 79,38 bezahlen. Nun weiß ich aber das die Hauptforderung 4,99 betragen hat. Und die Inkassokollegen sagen mir nicht woher der Rest kommt... Also von 4,99 auf fast 80 finde ich schon ein bisschen happig. Für eine Mahnung.

Und ich wollte nun wissen, ob es möglich ist das Inkassounternehmen zu zwingen, mir eine Aufstellung zukommen zu lassen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vergiss mal die Forderungsaufstellung
75 € Gebühren bei einer 4,99 € Forderung ist aber kaum vor Gericht erstattungsfähig :)
Ist wahrscheinlich schon ein Inkasso Vertragsadvokat nachgeschoben worden ?
Hauptforderung von 4,99 ist unstrittig ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Vergiss mal die Forderungsaufstellung
75 € Gebühren bei einer 4,99 € Forderung ist aber kaum vor Gericht erstattungsfähig


nicht erstattungsfähig ?
Wer kann das garantieren ?
Es hängt von der Sichtweise jeweiligen Richter ab !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du gehst doch nicht im ernst davon aus das das vor Gericht geht ?
Das Inkassobüro ist sicherlich kein Geldvernichter

lg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen