Hallo an alle,
ich habe jetzt eine Forderungsaufstellung bekommen. Finde ich etwas dubios, und wollte mal eure Meinung wissen.
1. Hauptforderung aus 11/18 ca. 80€
2. Gebühren für Rücklastschrift 10€
3 Mahnauslagen 7,50 €
4. Inkassogebühren Datum 01/19, ca.64€
5, Bonianfrage 1,67€
6. GK Mahnbescheid 32,00€
7. Vergütung gem §4 Abs. 4 RDGEG 25,00€
8-11 Zinsen ca. 21€
insgesamt also ca. 250€
Leider steht bei der Position der Hauptforderung nur eine Vertragsnummer, also weiß ich noch nicht einmal bei wemm die Schulden entstanden sind. Ich gehe mal davon aus das ich auch die Hauptschuld irgendwann beglichen habe, eben über den Mahnbescheid. Das versuche ich noch rauszufinden, ist nach über 3 Jahren nicht so einfach. Wären die anderen Positionen soweit okay? das ich beazhlen muss, ist wahrscheinlch unumgänglich, aber zuviel muss auch nicht sein.
Danke für eine antwort. oder mehrere
Forderungsaufstellung vom Inkasso durchsetzbar?
15. Januar 2023
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Frage vom 15. Januar 2023 | 16:40
Von
Status: Praktikant (682 Beiträge, 247x hilfreich)
Forderungsaufstellung vom Inkasso durchsetzbar?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2023 | 21:16
Von
Status: Praktikant (841 Beiträge, 200x hilfreich)
Zitatund wollte mal eure Meinung wissen. :
Das legt nahe der MB wurde vor dem 01.01.2021 erlassen, war somit geeignet, die Verjährung der Forderung aus 2018 zu hemmen.ZitatGK Mahnbescheid 32,00€ :
#2
Antwort vom 15. Januar 2023 | 21:44
Von
Status: Lehrling (1960 Beiträge, 620x hilfreich)
Zitat, Bonianfrage 1,67€ :
Ist Privatvergnügen des IB.
Rest ist iO.
Wann wurde der MB erlassen?
ZitatLeider steht bei der Position der Hauptforderung nur eine Vertragsnummer, :
Reicht doch wenn man auch privat eine ordentliche Buchführung hat. Wo liegt also das Problem? Auch ist der MB üblich nicht das 1. Schreiben eines IB's.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Januar 2023 | 14:14
Von
Status: Unbeschreiblich (108056 Beiträge, 38114x hilfreich)
Zitatich habe jetzt eine Forderungsaufstellung bekommen. :
Einfach so aus heiterem Himmel?
Oder gibt es dazu auch eine Vorgeschichte?
ZitatWären die anderen Positionen soweit okay? :
Nö.
Mahnauslagen und Bonianfrage sind mehr als zweifelhaft.
Gab es den Mahnbescheid wirklich?
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