Forderungsausstellung nach 12 Jahren durch Inkasso

30. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.10.2013 10:08:50
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Frischling
(14 Beiträge, 47x hilfreich)
Forderungsausstellung nach 12 Jahren durch Inkasso

Hallo,

eine Freundin von mir hat eine Forderungsaufstellung gem. §§ 366/367 BGB von der UMB (Inkassobüro?) bekommen.

Dort wird eine Forderung aus dem Jahr 2001 geltend gemacht.
126,13 Euro 2001 --- jetzt 327,75 Euro! (bestehend aus GMV, GVZ-Gebühren und Zinsen)
Gläubiger soll angeblich die R+V Versicherung sein.

Meine Freundin weiss beim besten willen nicht, was das für ein Betrag sein soll. Auch hat sie nie eine Mahnung der R+V erhalten.

Des Weiteren schreibt die UMB, das es einen Schuldtitel gäbe und dieser erst nach 30 Jahren verjährt!

Ich bin da echt nicht vom Fach, aber für mich kommt dieses doch sehr fragwürdig vor.

Weiss da jemand rat?

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278 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nun, wenn dem so wäre, dass es einen Titel gäbe, dann wäre das auch erst nach 30 Jahren verjährt. Eventuell ist es verwirkt, müsste man aber mal schauen.

Ich würde im ersten Schritt eine Forderungsaufstellung, eine Vollmacht/Abtretungsurkunde gemäß BGB fordern. Dazu noch den Titel in Kopie.

Dann wird man sehen, was das sein soll. Ich hoffe mal, deine Freundin weiß noch, wo sie in 2001 gewohnt hat.

Mit den Infos kannst dich ja nochmal melden.

Kommen die angeforderten Unterlagen nicht oder nur unvollständig hartnäckig nachfragen und ggf. schreiben "Aufgrund der Verweigerung, die Unterlagen zuzusenden, weise ich alles vollumfänglich zurück."


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 30.03.2013 14:50

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.10.2013 10:08:50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallo,
danke für die rasche Antwort. Habe es bereits an meine Freundin weitergeleitet.

Ich finde das ganze sehr seltsam. Selbst wenn es vor 12!! Jahren eine Zahlungsaufforderung gab,welche nicht beglichen wurde, warum lässt man dann 12 Jahre verstreichen, ohne in dieser Zeit aktiv geworden zu sein?
Evt. um die Kosten von 126 Euro auf 327 Euro hochzutreiben?

Weil Kosten für GMV, GVZ und Zinsen 9% seit 2001 nicht nachvollziehbar sind.

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41x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Habt ihr bereits eine Forderungsaufstellung, also eine Liste der Ganzen kosten? Ist ersichtlich, dass was bezahlt wurde?
Oder hast du nur zurückgerechnet und vermutest du, dass es 9% Zinsen gab?
Zinsen von vor mehr als 3 Jahren sind ggf. sowieso verjährt.

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5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.10.2013 10:08:50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 47x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nun, das wäre theoretisch eine Forderungsaufstellung. Das erscheint aber komisch. Das Kürzel "KDA" kenne ich nicht. Scheint frei erfunden zu sein.
Von den Zinsen dürften hier eindeutig schon einmal viele Jahre verjährt sein. Davon abgesehen sind 9% nicht in Ordnung. Man darf nur 5% über basiszins fordern nach Modernisierung des Schuldrechts in 2003. Damit ist einer der größten Posten weg und von den Kosten bleibt kaum noch was übrig.
Tja, hinsichtlich der Hauptforderung, da ist halt die Frage, wo das herkommt, was das für ein Titel ist, ob der längst bezahlt ist oder ob sie hier wieder was probieren wegen einer Namensverwechslung.

Also Unterlagen abwarten würd ich sagen.


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-- Editiert mepeisen am 30.03.2013 16:23

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gizmo33
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo, ich geselle mich mal dazu. Habe heute ebenfalls ein Schreiben dieser Firma UMB bekommen. Auch bei mir soll es eine Forderung der R+V und einen Schuldtitel (??? von dem ich nichts weiß) geben. Der Titel wäre demnach 18 Jahre alt, sprich aus 1995. Ich hatte bei der R+V mal was und zwar viel zu viel. Im zarten Alter vom 19 hat man mich überversichert. Ich konnte dann auch nicht mehr bezahlen und habe gekündigt. Eine Restschuld verblieb, ich zahlte 1997/1998 ein paar Raten bis ich eine Ausbildung machte. Hatte mich mit der Sachberaterin einvernehmlich geeinigt die Raten bis auf Weiteres ruhen zu lassen, und seit her kam nichts mehr. Nun nach 15 Jahren aus heiterem Himmel eine Forderung über 2340€. Bei mir werden 4% Zinsen verlangt, habe hier auch schon was von 9% gelesen. Die Ur-Forderung würde sich - sofern das stimmt - auf 1393€ belaufen, Rest Zinsen. Ich bin bereit sofern eine berechtigte Schuld besteht diese zu begleichen, aber mir kommt das mit dem Schuldtitel seltsam vor, das wüsste ich doch?? Das geht doch übers Gericht etc., oder? Sowas vergisst man doch nicht. Ich bin leider auch nicht mehr im Besitz irgendwelcher Unterlagen aus der Zeit und weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll. Anwalt kann ich mir momentan auch nicht leisten. Was ich noch sagen wollte, auf dieser Aufstellung steht GVZ-Kosten (Gerichtsvollzieher??)für 1999 - ich schwöre es war keiner da!!! Abkürzungen wie EMA oder GMV sind mir ein Rätsel, eine Legende ist nicht anbei. Seltsam auch, dass alle Leute hier in den letzten Tagen solche Schreiben erhalten haben. Geht das mit rechten Dingen zu? Danke schon mal für eure Antworten und liebe Grüße

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16x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

"KDA"

Kraft Durch Arbeit ? ;-))


Ansonsten : Erst mal Titelkopie einfordern

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gizmo33
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo thehellion,
ja ich denke die Kopie von dem Titel ist erstmal am Wichtigsten. Kann mir immer noch nicht vorstellen, das sowas ohne mein Wissen existiert. Weißt du vielleicht auch, ob man evtl. auf dem Gericht Auskunft über den angeblichen Titel erhalten kann und falls ja bei welchem Gericht?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Beim 1. Fragesteller würde ich jede Wette halten, dass ein Vollstreckungstitel nicht besteht. Denn zum einen kriegt man normalerweise mit, wenn man einen Mahn- und im Anschluss einen Vollstreckungsbescheid zugstellt bekommt. Zum anderen werden durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid Kosten verursacht, die in der Kostenaufstellung nicht enthalten sind (so etwa 90 EUR, z.B. hier zu berechnen). Ich glaube kaum, dass der Inkasso-Laden vergisst, eine titulierte Kostenforderung geltend zu machen. Vielmehr dürfte es halt nie zu einer Titulierung gekommen sein.

Beim 2. Fragesteller dürfte es dasselbe sein.

Ich würde so in etwa schreiben:

quote:

Betreff: Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxxx, Aktenzeichen ....

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen mit Schreiben vom xx.xx.xxxx geltend gemachte Forderung werde ich nicht begleichen.

Falls Sie glauben, dass eine Forderung besteht, erläutern Sie bitte, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. auf welchem Vertrag die Forderung beruhen soll. Legen Sie außerdem eine Kopie des von Ihnen behaupteten Vollstreckungstitels vor. Falls ein Vollstreckungstitel nicht existiert, ist die Forderung offensichtlich verjährt.

Mit freundlichen Grüßen
...


Nachtrag: Gerichte geben durchaus Auskunft. Dazu müsstest du aber das Mahngericht und das Aktenzeichen des Mahn-/Vollstreckungsbescheides kennen. Beides kann dir nur der Inkasso-Laden mitteilen (falls die Bescheide überhaupt bestehen). Ich glaube nicht, dass die Mahngerichte ohne Nennung eines Aktenzeichen einen zwölf Jahre alten Mahnbescheid raussuchen werden.

-- Editiert Heinz Dieter am 30.03.2013 23:27

6x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Ich kann den Vorrednern nur zustimmen.
Vollmacht und verständliche Forderungsaufstellung sowie Titelkoie anfordern.


Es liest sich so, als habe da ein Inkasso alte Forderungen aus der Mottenkiste aufgekauft?


Als nächstes kommt wohl ein Vergleichsangebot von um die 50% mit kurzer Zahlungsfrist und dem Versprechen das dann "alles erledigt" sei?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

EMA = Einwohnermeldeamt-Anfrage. ;-)

Davon abgesehen: Bei einem Fragesteller kann das noch Zufall sein, bei zwei am gleichen Tag nicht mehr. Ja, hier wurde evtl. was aus der Mottenkiste aufgekauft. Abwarten, was an Unterlagen kommt und ob die überhaut einen Titel haben. Wenn nicht, handelt es sich um Betrug/Nötigung. Ganz einfach, dann könnte man sogar zur Polizei gehen. Die dürfen nicht einfach behaupten, sie hätten einen Titel, wo ihr zu dem Zeitpunkt gelebt habt.

Wenn sie einen Titel haben aber beispielsweise auf falsche Adresse, dann versuchen die irgendwelche alten Sachen anderen Menschen anzuhängen. Dann widersprechen, sagen dass ihr das nicht seid und nachfragen, wieso die auf die Idee kommen, ihr seid das gewesen. Vertragskopien anfordern usw. Es wäre gut zu wissen, wann ihr dort gelebt habt.

Davon abgesehen. Wie ich oben schon schrieb: Die meisten Zinsen sind verjährt. Die verjähren trotz Schuldtitel, denn es ist nicht erkennbar, dass es hier jemals Bestrebungen gab, etwas einzutreiben in all den vielen jahren. An Zinsen nur die letzten 3 Jahre.

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-- Editiert mepeisen am 31.03.2013 09:03

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drabzess
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 25x hilfreich)

Ich habe auch gestern ein Schreiben der UMB bekommen und gleich darauf (nach Durchsicht meiner Unterlagen) im Internet nach solchen Fällen gesucht.
Zuerst fündig geworden bin ich in diesem Forum. Dort ist mein Fall auch im Detail geschildert, ich kopiere hier mal Auszüge:

quote:
.. ich habe heute (30.03.13) ein auf den 27.03.13 datiertes Schreiben der UMB GmbH, Abteilung Forderungsmanagement, bekommen und diese hätte gerne einen Betrag von etwas über €530,- von mir in Bezug zu einem Schuldentitel aus dem Jahre 1998!
...
Als Gläubiger ist auch bei mir die R+V (Allgemeine Beiträge) angegeben. Auch der Titel und das Aktenzeichen ist angegeben, aber leider nichts dazu mitgeschickt.
Aus der Forderungsaufstellung geht folgendes hervor:
...
Jetzt, nach beinahe 15 Jahren der nächste Posten auf der Aufstellung: 4,00% vom Juni 1998 bis zum März 2013!

Ich kann mich nicht erinnern, in den letzten Jahren Post mit Mahngebühren, einen Gerichtsvollzieher o.Ä. hier gehabt zu haben. Außerdem wären im Laufe der Jahre angefallende Kosten für soetwas doch sicherlich in der Forderungsaufstellung vermerkt, oder? Auf der Aufstellung klafft nur die große zeitliche Lücke von beinahe 15 Jahren.
Auch habe ich mich bei Umzügen immer artig umgemeldet, war also immer greifbar.
...
Damit ich nicht falsch verstanden werde: falls sich der Vorgang (Hauptschuld) als zulässig herausstellt, bin ich gerne bereit den zu begleichen. ...


Bezüglich der Zinsen über den Zeitraum von 15 Jahren bin ich Dank dieses Forums schon schlauer. Auch, welche Unterlagen von mir angefordert werden müssen (wie sieht es mit einer Beglaubigung der Titelkopie aus?) weiß ich mittlerweile.

Ich wohnte seinerzeit übrigens im nahen Umfeld von PLZ33332. Wie sieht es bei den anderen beiden Fällen aus? Gibt es da Parallelen oder sind unsere Fälle deutschlandweit gestreut?

edit: freundlicherweise bietet man mir im Schreiben der UMB auch gleich folgendes an:
Zitat:
Wenn es Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Gesamtforderung in einer Summe auszugleichen, rufen Sie uns bitte unbedingt vor Ablauf der Frist an. ...

Ist ein solches Angebot (Ratenzahlungsvereinbarung?) üblich oder eher ein Versuch von 'was wir haben, haben wir'?

-- Editiert drabzess am 31.03.2013 21:34

6x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wie sieht es mit einer Beglaubigung der Titelkopie aus? <hr size=1 noshade>

Beglaubigung wäre zwar denkbar, würde ich aber im ersten Moment nicht drauf bestehen. Die werden schon nicht so dreist sein und den Titel selbst fälschen. wenn doch, ist das wohl gewerbsmäßiger schwerer Betrug und Urkundenfälschung und was weiß ich :-)

Wenn sich hier zeitgleich einige melden, hat jemand in eine Mottenkiste gegriffen. Das wäre meine Meinung dazu, wo es herkommt.


Zu deiner letzten Frage:
Definitiv nicht anrufen und auch nichts unterschreiben. Zuerst die Unterlagen anfordern. Schriftlich.
Telefongespräche nützen nichts und lassen sich nicht beweisen. Irgendwelche Vereinbarungen, Ratenzahlungen u. ä. ohne auch nur den Anflug einer Ahnung zu haben, was das ist, sind Bärendienste.

Davon ab gibt es so etwas wie Verwirkung. Wer sich über ein Jahrzehnt nicht um einen Titel bemüht, der könnte genau da reinrennen. Man müsste schon beispielsweise ab und zu Vermögensverzeichnisse anfordern usw. Ist eine unsichere Geschichte aber es gibt da ein paar wenige Urteile:
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 8. 10. 2002 – 13 W 54/02
Weitere oder aktuellere Urteile müsste man recherchieren. Ich würde, wenn die wirklich einen Titel haben, zwei Wege gehen:
1. Recherchieren ob ihr wirklich da gewohnt habt und es wirklich ihr seid.
2. Recherchieren (Banken nach alten Kontoauszügen fragen was weiß ich), ob ihr das nicht beispielsweise bezahlt habt. Gerichte nach den Aktenzeichen befragen, da waren ja ganz am Anfang mal Gerichtsvollzieher tätig. Womöglich ist es beim Gerichtsvollzieher bezahlt worden und der Titel ist "übrig" geblieben. Irgendeinen Grund hatte es, dass da nie was nachkam.
3. Wenn ihr auf Verwirkung setzt, dann nicht ohne Anwalt.

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-- Editiert mepeisen am 31.03.2013 23:08

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

An die beiden Fragesteller :

Ich würde ganz einfach folgendes Fax an das jeweilige Inkassobüro schicken

"..Sehr geehrtes Inkasso Team,

zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Zusendung der Titelkopie sowie einer detailierten Forderungsaufstellung gem BGB 367 .."

Dann einfach abwarten
Kommt nichts in der Richtung dann hat das Inkassobüro geflunkert was ja in dieser Branche nicht unbedingt selten ist ;)

Vorab : Keine Ratenzahlungs Anfrage oder gar Vereinbarung


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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gizmo33
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 50x hilfreich)

Danke thehellion und auch an die anderen! Habe mir ganz Ostern den Kopf darüber zermartert und nach vorhandenen Papieren gesucht, aber es ist nichts dazu da.
Ich hoffe, dass ich keinen Formfehler in der Kommunikation mache. Werde mich an deinen Text halten thehellion. Dachte auch schon dran doch zum Anwalt zu gehen, aber vielleicht ist ja an dem Titel nichts dran dann wäre das rausgeworfenes Geld.
Noch eine Frage, wenn die JETZT versuchen zu pfänden muss ich dann alle Zinsen zahlen, also nicht nur die der letzten 3 Jahre? Was muss ich tun um Verwirkung der Zinsen einzureichen und zu welchem Zeitpunkt?
Es wäre super nett, wenn mir hier nochmal jemand helfen könnte. Vielen, vielen Dank!

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3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was muss ich tun um Verwirkung der Zinsen einzureichen und zu welchem Zeitpunkt? <hr size=1 noshade>

Verjährung - Erst mal checken ob tituliert ist - dann gegebenfalls Einrede der Verjährung bezügl der Zinsen - evtl lohnt sich auch - falls tituliert sein sollte - die Verwirkungskarte § 242 BGB ,zu spielen und die komplette Forderung deswegen zurückzuweisen
18 Jahre (!) ist eine lange Zeit

http://www.anwalt.de/rechtstipps/verwirkung-einer-titulierten-forderung_021103.html

quote:<hr size=1 noshade>Noch eine Frage, wenn die JETZT versuchen zu pfänden <hr size=1 noshade>


Warum gab es in den letzten 18 Jahrenkeinerlei beitreibungsmaßnahmen ?
Angesichts der Höhe der Ursprungs Summe 1393€ seltsam - zumal angebl tituliert sein soll


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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Selbst bei einem Vollstreckungsversuch dürfte wie gesagt der Großteil der Zinsen verjährt sein. Denn die Zinsen selbst unterliegen durchaus der normalen 3jährigen Verjährungsfrist, es sei denn, es liegt eine Hemmung vor (andauernde Ratenzahlung/ Zahlungsunfähigkeit bei Versuchen der Vollstreckung usw.)
Dazu gibt es auch Urteile.

Der Titel selbst verjährt erst nach 30 Jahren. Da gibt es ansonsten noch das Moment der Verwirkung und wer 18 Jahre nicht ein einziges mal versucht, etwas zu vollstrecken, der dürfte in diese Argumentation reinlaufen. Aber dem Link von thehellion ist nichts hinzuzufügen. Bei der Verwirkung sollte man einen Anwalt hinzuziehen.

Das aber erst nachdem man die Infos hat (Kopie des Titels usw.)

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drabzess
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich wollte mich nicht vorab auf eine Ratenzahlung einlassen sondern fragte mich nur, ob so ein Angebot im Anschreiben üblich sei.
Morgen geht mein Rückschreiben per Einwurf-Einschreiben raus.

quote:<hr size=1 noshade>bezugnehmend zu Ihrem Schreiben mit obigem Aktenzeichen fordere ich Sie hiermit auf, mir umgehend eine Kopie der Hauptforderung, des Schuldtitels sowie der Abtretungsurkunde gem. §§ 410 BGB zuzusenden.
Bis zur weiteren Klärung weise ich Ihre Forderung ausdrücklich zurück. <hr size=1 noshade>

Ist das so in Ordnung oder fehlt etwas?

5x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich würde vielleicht noch eine Vertragskopie verlangen. Soll ja angeblich eine Forderung einer Versicherung sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Weitergabe Deiner Daten gem BDSG würde ich ebenfals noch untersagen

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6x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drabzess
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke euch beiden, beides ist jetzt im Schreiben aktualisiert.

-- Editiert drabzess am 01.04.2013 18:17

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Gizmo33
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo zusammen,

habe nun auch das Anschreiben fertig und werde es zur Sicherheit wie mein Vorredner per Einschreiben schicken. Parallel dazu habe ich bei verschiedenen Gerichten angefragt zwecks Einsicht in den (möglichen) Titel. Das Mahngericht Coburg ist für so alte Fälle nicht zuständig.

Nun hab ich mal gegooglet wie so ein gerichtliches AZ auszusehen hat und keinerlei Ähnlichkeiten zu den Nummern des Inkassobüros gefunden. Weder die Nummer des Titels noch das angegebene AZ hat einen Buchstaben drin. Kann das sein, gibt es gerichtliche Aktenzeichen die keine Buchstaben-Zahlen-Kombinationen beeinhalten?

Langsam kommt mir das immer seltsamer vor....

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4x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Das gerichtliche Mahnverfahren hat sich zigfach geändert. Auch die Zuständigkeit. Ich würde alleine aus dem Aktenzeichen nicht ablesen, ob das schon frei erfunden ist oder nicht. Schon gar nicht nach einem bis zwei Jahrzehnten.
Erst wenn sie die Unterlagen nicht vorlegen und sich nebulös geben (beispielsweise "nach Prüfung teilen wir Ihnen mit, dass der Anspruch nicht weiterverfolgt wird"), könnte man vielleicht von einem Betrugsversuch ausgehen.

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3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Gizmo33
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 50x hilfreich)

Ok, dann ist es grundsätzich schon möglich, das es alte Gerichts-Aktenzeichen gibt die keine Ähnlichkeit mit den heutigen haben. Hab jetzt über eines der Gerichte eine mögliche Verbindung zu einem Gericht in Baden-Württemberg herausfinden können. Dort habe ich nun auch angefragt.
Einfacher wäre es bestimmt auf die Antwort des Inkassobüros zu warten, aber mir lässt das keine Ruhe, ob da was dran ist.

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3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Hier ist jedenfalls die aktuelle Struktur der Aktenzeichen beschrieben: http://www.mahngerichte.de/verfahren/gestaltung/gnr.htm. Früher gab es wohl erst eine zweistellige Zahl, dann ein großes "B" und dann eine weitere Zahlenfolge.

Aus dem Aktenzeichen wirst du aber nicht auf das Mahngericht schließen können. Zuständig ist anscheinend das Mahngericht in dem Bundesland, in welchem der Gläubiger wohnt. Siehe hier: http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zustaendigkeiten.htm. Die R+V AG sitzt in Wiesbaden.

Das aber nur zur Info nebenbei. Ich würde dringend raten, einfach abzuwarten, auch wenn's schwer fällt. Die Chancen sind hoch, dass überhaupt kein Vollstreckungsbescheid existiert.

-- Editiert Heinz Dieter am 02.04.2013 19:39

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Zuständig ist anscheinend das Mahngericht in dem Bundesland, in welchem der Gläubiger wohnt

So ist es im Moment bzw. seit einigen Jahren. Die zentralen Mahngerichte gibt es aber auch noch nicht so lang. Wie lange genau, da bin ich aber auch überfragt.

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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Gipsnacken
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 23x hilfreich)

Hier bin ich richtig*g

Meine Frau hat am Ostersonnabend auch einen Brief von der UMB mit einer Forderung über 3532,91 Euro für Rückständige Beiträge der R und V Versicherung bekommen. Es soll ein Schultitel aus den Jahr 1997 sein, nur kann meine Frau sich nicht dran erinnern. Ich kann mir auch nicht erklären wie solche summe an Rückständen zustande kommen soll. Der schreck war erstmal groß ! Wenn ich das hier nun so Lesen das es anderen auch so geht kommt der Verdacht auf , das es sich um ne abzocke handelt. Ich hab den erstmal bei der UMB den Titel und ne Bevollmächtigung angefordert, bin mal gespannt ob was kommt.

Der Schuldtitel hat die Nr. 97-7819265-0-8 und ein Aktenzeichen 201011302545

Hat einer die selbe Nummer ????




Gruß Gips Nacken


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3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
drabzess
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 25x hilfreich)

quote:
Der Schuldtitel hat die Nr. 97-78...-0-8 und ein Aktenzeichen 201011...

Nein, meine sind anders. Die ersten beiden im Titel kennzeichnen offenbar das Jahr des Titels. Im Aktenzeichen (2010-11) würde das als Jahreskennung kaum Sinn machen. Das hieße ja, man hätte da seit November 2010 etwas in der Hand und hat sich jetzt erst bemüht Schritte einzuleiten.
Mein Schreiben ist am Dienstag rausgegangen. Sobald eine Antwort da ist, melde ich mich hier auf jeden Fall wieder.

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Gizmo33
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Gipsnacken,
meine Nummern sind genau so strukturiert, aber nicht die selben Ziffern. Das mit dem AZ sehe ich wie drabzess, das wäre schon arg komisch wenn sich die Zahlen auf die Jahre 2010/11 beziehen würden. Hab da nämlich auch definitiv nichts bekommen. Auch ich warte auf Antwort von denen und hoffe natürlich das da nichts vorhanden sein wird.
Haben wir also alle ein "schönes" Osterwochenende gehabt Dank UMB & R+V...ich hoffe nur die berücksichtigen die Feiertage bei den Fristen!

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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Gipsnacken
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 23x hilfreich)

ich hab festgestellt das drabzess und meine Frau aus der selben Ecke kommen. Wär schon merkwürdig wenn alle aus der selben region kommen !

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