Forderungseintreibung ohne Rechnung und Mahnung

25. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Süsse
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderungseintreibung ohne Rechnung und Mahnung

Hallo,
habe von einer Inkassofirma eine Forderungseintreigung bekommen über eine Rechnung vom 22.05.07, die ich weder bekommen habe, noch eine einzige Mahnung darüber. Es handelt sich um eine Internetapotheke, bei der ich öfter bestelle und noch nie Schwierigkeiten hatte. Ich habe dort angerufen, es wurde mir gesagt, sie hätten mich per e-mail angemahnt. Ich habe keine Mahnung erhalten und das ganze überhaupt nicht nachvollziehen. Der Rechnungsbetrag war ursprüngl. 30 E und nun 84 E. Muss ich das bezahlen? Hatte noch nie in meinem Leben mit sowas zu tun!

Danke für eine schnelle Antwort!

Gisa

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde die nichtstrittige Hauptforderung
von 30 € plus Mahngebühr von z.b 5 € unangekündigt direkt auf das kto der Internetapotheke überweisen.
Dann wieder posten wenn das Inkasso sich meldet

lg

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Süsse
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

habe die Hauptforderung von 30 E an die Apotheke bezahlt und gleichzeitig mitgeteilt, dass ich die Spesen und Gebühren nicht bezahle, da die Voraussetzungen des Verzugs nicht vorlagen, da keine konkrete Zahlungsaufforderung mit 30-Tagesfrist vorhanden war. Nun nach 5 Wochen bekomme ich von dem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung über die GEbühren von 54 E und gleichzeitig Kopien über Zahlungsaufforderungen ohne Unterschrift der Apotheke, die ich nie bekommen habe, ich finde das ist eine Unverschämtheit, was kann ich tun???? Muss ich wirklich zahlen?

Danke für eine schnelle Antwort!
Gisa

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das IB vertritt nicht Deine Interessen ;)
Ich würde die Forderung gegenüber dem IB vollumfänglich zurückweisen und - falls das Inkassobüro - anderer Meinung sein sollte - den rechtsweg anheim stellen.
Der Kontaktaufnahme per Telefon ausdrücklich untersagen sowie der Speicherung meiner Daten gem BDSG widersprechen.
Per Fax UND email machen.
Nicht expl auf den Sachverhalt eingehen und nicht zu freundlich formulieren.
Tenor etwa ...
Sehr geehrter Inkassomandatar,
ich weise die Forderung....etc
Schläft nach 2 bis 3 Bausteinbriefen ein bzw wird mangels Erfolgsaussichten ausgebucht

lg

-----------------
"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Süsse
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort, werde es so machen!

Gisa

1x Hilfreiche Antwort

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