Forderungsverkauf im Privatinsolvenzverfahren

14. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Verzweifelte123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderungsverkauf im Privatinsolvenzverfahren

Hallo,
ich, als Privatperson habe eine Forderung gegen eine andere Privatperson. Die Schuldnerin befindet sich in der Wohlverhaltensphase eines laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens. Gehe ich leer aus, ist meine Existenz bedroht. Mir ist bewusst, dass man keine grosse Erwartungen stellen darf, aber jeder Euro zählt.
Nun suche ich nach einem seriösen Unternehmen um meine Forderung zu akzeptablen Konditionen zu verkaufen.
Hat jemand diesbezüglich schon positive Erfahrungen gemacht bzw. kann mir jemand ein seriöses Unternehmen nennen?
Vielen Dank.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von Verzweifelte123):
Die Schuldnerin befindet sich in der Wohlverhaltensphase eines laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens.


Wie lange läuft diese noch?

Zitat (von Verzweifelte123):
habe eine Forderung gegen eine andere Privatperson.


In welcher Höhe in etwa?

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 945x hilfreich)

Wenn ich mir Deine anderen Threads so durchlese, wird Dir diese Forderung niemand abkaufen. Du hattest schon in 2015 die Forderung tituliert, seit 2021 befindet sich die Schuldnerin in der Insolvenz. Und in der Forderungsaufstellung hast Du die Forderung nicht als "als vbuH" gekennzeichnet.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130993 Beiträge, 41626x hilfreich)

Zitat (von Verzweifelte123):
Nun suche ich nach einem seriösen Unternehmen um meine Forderung zu akzeptablen Konditionen zu verkaufen.

Was bedeutet "akzeptable Konditionen"
Das das verkaufen für Dich ein Minusgeschäft wird, ist Dir schon klar?



Zitat (von bostonxl):
Wenn ich mir Deine anderen Threads so durchlese, wird Dir diese Forderung niemand abkaufen.

Ja, das Pferd ist wohl tot ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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