Fortsetzung RA Hey/Vollstreckungsbescheid

8. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.09.2010 16:15:23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortsetzung RA Hey/Vollstreckungsbescheid


Hallo nun die Fortsetzung RA Heyl :

Ich habe folgendes Problem:
Ich hatte ein Girokonto bei der Postbank welches mit 700 € überzogen war.
Dies resultierte aus einer fehlenden Kautionszahlung meiner Ex- Vermieter (anderer Fall)
Bekam nach einiger Zeit Post von Herr Heyl, wir einigten uns auf eine Zahlung in Höhe von 985€, welche Ich durch meine Finanzberaterin der Sparkasse Überweisen ließ.
Circa 30 Tage später kam das Geld zurück, ohne Begründung.
Ich schrieb die Kanzlei Heyl in der Folgezeit 8 mal an (6 mal per Fax / ein Brief/ E-Mails).
Alles unbeantwortet!
Danach kam Post vom Amtsgericht (Mahnung), welche Ich sofort beantwortete ( ich will ja Zahlen, keine Zahlungsverweigerung).
Das Gericht antwortete : Es sei nicht zuständig, Ich sollte mich an Herr Heyl wenden.
Dieser reagiert aber nicht, was nun?
Muss ich noch Zahlen?
Wie wird der Schufa Eintrag behandelt?
Welche Optionen bleiben mir?

Habe dazu eine Menge Feedback erhalten, habe nun abgewartet und nun einen Vollstreckungsbescheid erhalten


Darin Fordert Herr Heyl nun:


1. Hauptforderung: 794,15€
2. Kosten wie Nebenstehend :111,95€
3. Nebenkosten: Auskünfte:10,00€
Inkasso : 139,23€
Anwaltsverg:120,67€
Kontofüh. :5,37€
4. Zinsen: Zinsen: 30,37€

= 1.212,10€


Was soll ich nun machen?
Bin ehrlich gesagt nicht gewillt die ganzen kosten zu stemmen, natürlich liegt das Geld (Hauptforderung) noch auf einem von mir angelegtem Sparbuch ( nachdem das Geld von Herr Heyl zurückkam).

Da ich bei meinem letzten Eintrag zeitnahes und Qualitativ hochwertiges Feedback erhielt, bin ich auch nun auf eure Tipps gespannt.

Viele Grüße

Gerrit Kerkmann

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hmm das hört sich ja sehr komisch an. Haben Sie die Vereinbarung mit dem RA schriftlich? Würde die vereinbarte Summe auch richtig überwiesen (nicht das der Bertrag aufgrund einer falschen Bankverbindung zurück kam)? Wurde der Betrag explizit zurück überwiesen?
Wenn dieses der Fall sein sollte würde ich gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen. Zu diesem Einspruch würde ich den Sachverhalt erneut darlegen und die Bereitschaft zur Zahlung der Vergleichsumme bekunden und nach cirka zwei Wochen beim RA anrufen und mir das Verhalten durch die Sachbearbeitung erläutern lassen.
Jedoch muss man hier sehr vorsichtig sein, da der RA vermutlich auch das streittige Verfahren durchführen wird (könnte zu weiteren Kosten führen).
Mein Tip daher sofort einen RA aufsuchen und mit diesem die Sachlage besprechen. Bitte vergessen Sie nicht, dass der Einspruch innerhalb von 2 Wochen erfolgen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Kerkmann
Kann mich an Dein Posting erinnern es wäre aber sinnvoll wenn Du den damaligen Threat fortführen würdest !!
Gibt es jetzt keine Gegenwehr Deinerseits hast Du später kaum eine Chance da wieder heil rauszukommen !

lg

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