Ich habe hier gerade eine kleine Frage bei der ich Hilfe bräuchte:
Als ich meine Frau 1990 heiratete wohnte sie mit ihren Eltern in der Stadt X.
Ihre Tochter zog dann zu mir. Kurz später zogen ihre Eltern nach Thailand. Irgendwann wieder nach Deutschland nach y, dann wieder Thaiand und z zt wohnen sie in Z in Deutschland. Gut 10 km von mir entfernt. Ende des jahres wollen sie wieder nach Thailand (sicherlich die letzte Reise ...)
Vor knapp einer Woche – meine Frau und Tochter sind tags zuvor in Urlaub nach Thailand – trudelte hier eine Brief an meine Frau ein. Nach kurzem Chat, ob ich ihn öffnen könnte,öffnete ich ihn.
Drin war das Schreiben eines Inkassobüros, deren Adresse an die Eltern in X ging. Dahin, wo die Eltern seit 30 Jahren nicht mehr wohnen (Urteil von 1998) ,mit einer Forderung von 21.000.-
Also schnell meine Frau angerufen um deren Telefonnummer zu erfragen und dann zu der Wohnung der Eltern gefahren, wo mich die Frau ( beide gut 90 Jahre alt) erwartet hat und den Brief entgegen genommen hat.
Gut dachte ich, damit hat sich das Thema erledigt.
Heute flatterte erneu son Brief rein. Diesmal vom Amtsgericht
Vorläufiges Zahlungsverbot ….. 21000.- … Pfändung
Ich versuchte die Eltern anzurufen – nichts außer AB ohne Namen. Bin dann dort hingefahren. Ist so ne Art Pension, in der 5 Familien wohnen. Jede in einer eigenen Wohnung.
Allerdings steht weder aufm Briefkasen der name der Eltern, noch auf einer Klingel ( 2 haben keinen Namen) Schien auch niemand daheim zu sein. Werder die 2 leeren Klingeln noch der Besitzer. Also wieder heimgefahren.
So: was soll darf muss ich tun?
Sicherlich kennt das gericht nicht deren Adresse und sicher hatten die damals gar nicht zurück gerufen.
Ich habe allerdings auch keine Lust, da dauernd Briefe hinzubringen.
Die richtige Adresse werde ich natürlich dem Inkasso nicht nennen.
Was ist, wenn ich die Briefe nicht mehr weiter leite? (Ich bin ja nicht die Post )
Kann da etwas auf uns später zukommen? Das wir das zahlen müssen oder so?
Wie gesagt: Im November verschwinden die wieder nach Thailand. Für immer !
Das ist die Frage.
-- Editiert von User am 16. August 2024 16:42
Frage Bezug eines Inkassoschreibens an meine Schwiegerelter
Zitat :Ich habe allerdings auch keine Lust, da dauernd Briefe hinzubringen.
Die richtige Adresse werde ich natürlich dem Inkasso nicht nennen.
Finde den Widerspruch ...
Zitat :Heute flatterte erneu son Brief rein.
Adressiert an wen konkret?
Zitat :Diesmal vom Amtsgericht
Vorläufiges Zahlungsverbot ….. 21000.- … Pfändung
Da wäre mal der Wortlaut relevant.
Und es scheint einen Titel zu geben -darum sollte man sich dann auch mal kümmern.
Danke Harry
1) da gibts kein Widerspruch!
Die Briefe gehen an meine Frau, da keiner die Adresse deren Eltern weiß. Ich weiß sie natürlich und bringe die Briefe hin
2) An meine Frau adressiert, da die Adresse derer Eltern nicht bekannt ist. Meine Frau ist bis Ende des Monats im Urlaub
3) Vorläufiges Zahlungsverbot ( §845 ZPO)
Der Gläubiger kann von xxxxx vom 09.09.98 folgende Forderung beanspruchen: x+y+z= 21000
Wegen dieser Ansprüche steht die Pfändung (...) gegen Drittschuldner: 1) Bank A 2) Bank B 3) Bank C)
Und dann gibts noch ein paar zeilen eines Gerichtsvollziehers (Adrees der Eltern Ort X ohne datum)
Hiermit werden ihnen die Schriftstücke zugesand, bitte verwahren sie sie auf.
Wird der Zustelladressat in der angegebenen Wohnung nicht angetroffen, kann der brief beim Empfenger eingelegt werden.
(So in etwa)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :1) Bank A 2) Bank B 3) Bank C)
Und, habt ihr bei einer der Banken ein Konto?
Zitat :2) An meine Frau adressiert, da die Adresse derer Eltern nicht bekannt ist
Dann sollte man mal dagegen vorgehen, dass man mit solch fremder Post belästigt wird.
Als erstes würde ich mal eine Auskunft nach DSGVO einfordern, wie man an meine Anschrift kommt.
Dann wäre über eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nachzudenken.
Und das hier sensible Daten Dritter verbreitet werden ist auch nicht legal, auch da wäre wohl Anzeige mindestens mal beim Landesdatenschutzbeauftragten fällig.
Zitat :da gibts kein Widerspruch!
Doch, denn wenn man nichts damit zu tun haben will und keine Lust auf Nachteile hat, dann teilt man die wahre Anschrift des Schuldners mit.
Sonst steht irgendwann mal der GV in der Wohnung bzw. bei der Bank auf der Matte und bedient sich erst mal.
1) Nein
2) Das nächste mal vielleicht.
hatte den Brief in einen neutralen Umschlag getan, den Namen des Vaters drauf geschrieben und bin noch einmal zur Pension gefahren (is ne Apartmenthouse Vermietung). natürlich immer noch niemand da.
Jetzt habe ich aber neben den Briefkästen der Mitbewohner ach einen des Eigentümers gefunden. Und dort steht neben groß in der Mitte dessen Name und Logo, oben rechts ein Tesastreifen großer Kleber mit dem Nachnamen der Eltern. Da habe ich den Brief eingeworfen
3) Wieso? Der GV hat doch selbst geschrieben, man soll ihn bei den Eltern einwerfen. Und er kann nicht von mir verlangen, dass ich die Adresse rausrück. Er kann mir ja nicht mal nachweisen, dass ich sie weiß / nicht weiß.
Und selbst wenn er Pfänden will: Außer ein paar alte Hausschuhe haben die nichts...
und sind sowieso in 8 Wochen wieder in Thailand...
Zitat :Und selbst wenn er Pfänden will: Außer ein paar alte Hausschuhe haben die nichts...
und sind sowieso in 8 Wochen wieder in Thailand...
Nö, der kommt dann durchaus in eure Wohnung ... und ich habe das Gefühl, das da mehr als ein paar alte Hausschuhe rumstehen.
und warum sollte er das? Ich hatte nie etwas mit der Familie zu tun, geschweige denn von der Zahlung / Schulden gewußt. Als die Schulden entstanden wohnte seine Tochter seit 8 jahren bei mir und hatte auch keinen Kontakt mehr.
Und nach 30 Jahren kann er sowieso nichts von uns wollen.
Nenn mir mal einen % der das befürworten soll!?
-- Editiert von User am 16. August 2024 22:53
Zitat :und warum sollte er das?
Weil er annehmen muss, das der Schuldner dort anzutreffen ist - schließlich konnten alle Schreiben problemlos dort zugestellt werden.
Zitat :Und nach 30 Jahren kann er sowieso nichts von uns wollen
Keine Ahnung, wie man da auf 30 Jahre kommt.
Aber, wenn man da so sicher ist, dann muss man ja weder was machen noch was befürchten.
1) und woher weiß er dass ich die briefe zugestellt habe?
2) https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=schwiegereltern+haben+schulden.+muss+ich+zahlen%3F
Ja so ist das in einem Forum, da bekommste Ratschläge
Der Gerichtsvollzieher mag in deine Wohnung kommen, kann dir aber gar nichts, wenn du nachweisen kannst, das deine Schwiegereltern nicht bei dir wohnen.
Die Ratschläge mit DSGVO und Unterlassungserklärung kosten dich nur Zeit und vermutlich auch nur Geld.
Den nächsten Brief sendet du zurück
Alles durchstreichen vorne und an Absender zurück, ab in den Briefkasten
Zitat :kann dir aber gar nichts, wenn du nachweisen kannst, das deine Schwiegereltern nicht bei dir wohnen.
Wenn das aber etwas ist, was (egal ob berechtigt, irrtümlich oder böswillig) gegen Deine Frau läuft (und da an die Frau adressiert ist, würde ich das nicht ausschließen wollen!), sieht das wieder anders aus. In dem Fall müsste man hart dagegen vorgehen, was auch immer da ist.
Zitat:An meine Frau adressiert, da die Adresse derer Eltern nicht bekannt ist
Wird Deine Frau denn auch als Schuldnerin im dem Titel erwähnt ?
Zitat:(Urteil von 1998) ,mit einer Forderung von 21.000.-
Gegen wen wurde das Urteil denn erwirkt ?
Zitat :Die Briefe gehen an meine Frau, da keiner die Adresse deren Eltern weiß.
Und woher hat das Inkassobüro die Adresse deiner Frau?
Hat sie mal für etwas gebürgt? Alles etwas seltsam.
sorry, hab jetzt erst wieder hier reingeschaut:
1) Nein, wird sie nicht und sie weiß auch gar nichts davon!
2) Gegen ihren Vater mit Adresse in X, wo er + Frau seit gut 20 Jahren nicht mehr wohnen.
@Loni: Keine Ahnung. Aber scheinbar kommt man über die Eltern an die Tochter, dass sie geheiratet hat und sie mit Ehemann jetzt hier wohnt (und wir gemeldet sind).
Und nein: Sie hat nie gebürgt oder Schulden gehabt.
Seit dem zweiten Brief am 16.08. ist nichts mehr gekommen.
-- Editiert von User am 26. August 2024 23:13
Zitat :Seit dem zweiten Brief am 16.08. ist nichts mehr gekommen.
Dann halt einfach mal abwarten was kommt.
der Fairness wegen kommt hier eine erneute Antwort:
Also ein Schreiben ist nicht mehr gekommen.
Dafür gestern eine Mitteilung meiner Frau (die Eltern sind übrigens wieder in Thailand):
Ihre Mutter scheint die Schuld eingesehen zu haben (Kredit über 5000.- DM vor 30 Jahren, aber nie eine Rückzahlung) und zahlt jetzt monatlich 200.- (in Worten: zweihundert!) Euro zurück.
Ihr Ehemann wußte davon auch nichts und scheint ihr das "krumm" zu nehmen! Er bekommt gut 5000.- Rente monatlich, unterstützt sie aber mit keinem cent!)
Wie meine Frau auch mitteilte, würde - bei nichtzahlung - das Geld später von der Rente der Mutter abgezogen werden.
(verstehe dass allerdings nicht, denn ihre Mutter hatte nie im Leben gearbeitet und würde auch nie eine Rente erhalten. Außerdem ist sie schon lange im Rentenalter! - Aber egal!)
Danke für das Update
Zitat :Ihre Mutter scheint die Schuld eingesehen zu haben (Kredit über 5000.- DM vor 30 Jahren, aber nie eine Rückzahlung) und zahlt jetzt monatlich 200.- (in Worten: zweihundert!) Euro zurück.
Das Inkasso wird "gefüttert" also ist es zufrieden und still - ist wie bei Babys.
Zitat :Er bekommt gut 5000.- Rente monatlich, unterstützt sie aber mit keinem cent!)
Schade, er hat das mit dem "in Guten wie in schlechten Zeiten" wohl nicht so ganz verstanden.
Zitat :Wie meine Frau auch mitteilte, würde - bei nichtzahlung - das Geld später von der Rente der Mutter abgezogen werden.
Man kann die Rente entsprechend pfänden lassen. So wie das Guthaben vom Bankkonto oder die Kaution beim Vermieter.
Zitat :verstehe dass allerdings nicht, denn ihre Mutter hatte nie im Leben gearbeitet und würde auch nie eine Rente erhalten.
Zum einen kann man auch Rente erhalten ohne jemals gearbeitet zu haben.
Zum anderen kennt das Inkasso die Rentenansprüche nicht, bevor die Drittschuldnererklärung nicht wirkt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
12 Antworten
-
Inkassogebühren zahlen? - Mahnungen nie erhalten, Rechnung vor Eintreffen des Inkassoschreibens begl4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten