Frage Bezug eines Inkassoschreibens an meine Schwiegerelter

16. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 216x hilfreich)
Frage Bezug eines Inkassoschreibens an meine Schwiegerelter

Ich habe hier gerade eine kleine Frage bei der ich Hilfe bräuchte:

Als ich meine Frau 1990 heiratete wohnte sie mit ihren Eltern in der Stadt X.
Ihre Tochter zog dann zu mir. Kurz später zogen ihre Eltern nach Thailand. Irgendwann wieder nach Deutschland nach y, dann wieder Thaiand und z zt wohnen sie in Z in Deutschland. Gut 10 km von mir entfernt. Ende des jahres wollen sie wieder nach Thailand (sicherlich die letzte Reise ...)

Vor knapp einer Woche – meine Frau und Tochter sind tags zuvor in Urlaub nach Thailand – trudelte hier eine Brief an meine Frau ein. Nach kurzem Chat, ob ich ihn öffnen könnte,öffnete ich ihn.
Drin war das Schreiben eines Inkassobüros, deren Adresse an die Eltern in X ging. Dahin, wo die Eltern seit 30 Jahren nicht mehr wohnen (Urteil von 1998) ,mit einer Forderung von 21.000.-
Also schnell meine Frau angerufen um deren Telefonnummer zu erfragen und dann zu der Wohnung der Eltern gefahren, wo mich die Frau ( beide gut 90 Jahre alt) erwartet hat und den Brief entgegen genommen hat.

Gut dachte ich, damit hat sich das Thema erledigt.

Heute flatterte erneu son Brief rein. Diesmal vom Amtsgericht
Vorläufiges Zahlungsverbot ….. 21000.- … Pfändung

Ich versuchte die Eltern anzurufen – nichts außer AB ohne Namen. Bin dann dort hingefahren. Ist so ne Art Pension, in der 5 Familien wohnen. Jede in einer eigenen Wohnung.
Allerdings steht weder aufm Briefkasen der name der Eltern, noch auf einer Klingel ( 2 haben keinen Namen) Schien auch niemand daheim zu sein. Werder die 2 leeren Klingeln noch der Besitzer. Also wieder heimgefahren.

So: was soll darf muss ich tun?
Sicherlich kennt das gericht nicht deren Adresse und sicher hatten die damals gar nicht zurück gerufen.
Ich habe allerdings auch keine Lust, da dauernd Briefe hinzubringen.
Die richtige Adresse werde ich natürlich dem Inkasso nicht nennen.
Was ist, wenn ich die Briefe nicht mehr weiter leite? (Ich bin ja nicht die Post )
Kann da etwas auf uns später zukommen? Das wir das zahlen müssen oder so?
Wie gesagt: Im November verschwinden die wieder nach Thailand. Für immer !

Das ist die Frage.

-- Editiert von User am 16. August 2024 16:42




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Ich habe allerdings auch keine Lust, da dauernd Briefe hinzubringen.
Die richtige Adresse werde ich natürlich dem Inkasso nicht nennen.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Daskalos):
Heute flatterte erneu son Brief rein.

Adressiert an wen konkret?



Zitat (von Daskalos):
Diesmal vom Amtsgericht
Vorläufiges Zahlungsverbot ….. 21000.- … Pfändung

Da wäre mal der Wortlaut relevant.

Und es scheint einen Titel zu geben -darum sollte man sich dann auch mal kümmern.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 216x hilfreich)

Danke Harry

1) da gibts kein Widerspruch!
Die Briefe gehen an meine Frau, da keiner die Adresse deren Eltern weiß. Ich weiß sie natürlich und bringe die Briefe hin

2) An meine Frau adressiert, da die Adresse derer Eltern nicht bekannt ist. Meine Frau ist bis Ende des Monats im Urlaub

3) Vorläufiges Zahlungsverbot ( §845 ZPO)
Der Gläubiger kann von xxxxx vom 09.09.98 folgende Forderung beanspruchen: x+y+z= 21000
Wegen dieser Ansprüche steht die Pfändung (...) gegen Drittschuldner: 1) Bank A 2) Bank B 3) Bank C)

Und dann gibts noch ein paar zeilen eines Gerichtsvollziehers (Adrees der Eltern Ort X ohne datum)
Hiermit werden ihnen die Schriftstücke zugesand, bitte verwahren sie sie auf.
Wird der Zustelladressat in der angegebenen Wohnung nicht angetroffen, kann der brief beim Empfenger eingelegt werden.
(So in etwa)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
1) Bank A 2) Bank B 3) Bank C)

Und, habt ihr bei einer der Banken ein Konto?



Zitat (von Daskalos):
2) An meine Frau adressiert, da die Adresse derer Eltern nicht bekannt ist

Dann sollte man mal dagegen vorgehen, dass man mit solch fremder Post belästigt wird.

Als erstes würde ich mal eine Auskunft nach DSGVO einfordern, wie man an meine Anschrift kommt.
Dann wäre über eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nachzudenken.
Und das hier sensible Daten Dritter verbreitet werden ist auch nicht legal, auch da wäre wohl Anzeige mindestens mal beim Landesdatenschutzbeauftragten fällig.



Zitat (von Daskalos):
da gibts kein Widerspruch!

Doch, denn wenn man nichts damit zu tun haben will und keine Lust auf Nachteile hat, dann teilt man die wahre Anschrift des Schuldners mit.
Sonst steht irgendwann mal der GV in der Wohnung bzw. bei der Bank auf der Matte und bedient sich erst mal.


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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 216x hilfreich)

1) Nein

2) Das nächste mal vielleicht.
hatte den Brief in einen neutralen Umschlag getan, den Namen des Vaters drauf geschrieben und bin noch einmal zur Pension gefahren (is ne Apartmenthouse Vermietung). natürlich immer noch niemand da.
Jetzt habe ich aber neben den Briefkästen der Mitbewohner ach einen des Eigentümers gefunden. Und dort steht neben groß in der Mitte dessen Name und Logo, oben rechts ein Tesastreifen großer Kleber mit dem Nachnamen der Eltern. Da habe ich den Brief eingeworfen

3) Wieso? Der GV hat doch selbst geschrieben, man soll ihn bei den Eltern einwerfen. Und er kann nicht von mir verlangen, dass ich die Adresse rausrück. Er kann mir ja nicht mal nachweisen, dass ich sie weiß / nicht weiß.
Und selbst wenn er Pfänden will: Außer ein paar alte Hausschuhe haben die nichts...
und sind sowieso in 8 Wochen wieder in Thailand...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Und selbst wenn er Pfänden will: Außer ein paar alte Hausschuhe haben die nichts...
und sind sowieso in 8 Wochen wieder in Thailand...

Nö, der kommt dann durchaus in eure Wohnung ... und ich habe das Gefühl, das da mehr als ein paar alte Hausschuhe rumstehen.


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#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 216x hilfreich)

und warum sollte er das? Ich hatte nie etwas mit der Familie zu tun, geschweige denn von der Zahlung / Schulden gewußt. Als die Schulden entstanden wohnte seine Tochter seit 8 jahren bei mir und hatte auch keinen Kontakt mehr.
Und nach 30 Jahren kann er sowieso nichts von uns wollen.

Nenn mir mal einen % der das befürworten soll!?

-- Editiert von User am 16. August 2024 22:53

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
und warum sollte er das?

Weil er annehmen muss, das der Schuldner dort anzutreffen ist - schließlich konnten alle Schreiben problemlos dort zugestellt werden.



Zitat (von Daskalos):
Und nach 30 Jahren kann er sowieso nichts von uns wollen

Keine Ahnung, wie man da auf 30 Jahre kommt.
Aber, wenn man da so sicher ist, dann muss man ja weder was machen noch was befürchten.


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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 216x hilfreich)

1) und woher weiß er dass ich die briefe zugestellt habe?

2) https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=schwiegereltern+haben+schulden.+muss+ich+zahlen%3F

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#9
 Von 
privaternutzer123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja so ist das in einem Forum, da bekommste Ratschläge :)


Der Gerichtsvollzieher mag in deine Wohnung kommen, kann dir aber gar nichts, wenn du nachweisen kannst, das deine Schwiegereltern nicht bei dir wohnen.

Die Ratschläge mit DSGVO und Unterlassungserklärung kosten dich nur Zeit und vermutlich auch nur Geld.

Den nächsten Brief sendet du zurück

Alles durchstreichen vorne und an Absender zurück, ab in den Briefkasten

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#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2761 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat (von privaternutzer123):
kann dir aber gar nichts, wenn du nachweisen kannst, das deine Schwiegereltern nicht bei dir wohnen.


Wenn das aber etwas ist, was (egal ob berechtigt, irrtümlich oder böswillig) gegen Deine Frau läuft (und da an die Frau adressiert ist, würde ich das nicht ausschließen wollen!), sieht das wieder anders aus. In dem Fall müsste man hart dagegen vorgehen, was auch immer da ist.

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5106 Beiträge, 1981x hilfreich)

Zitat:
An meine Frau adressiert, da die Adresse derer Eltern nicht bekannt ist


Wird Deine Frau denn auch als Schuldnerin im dem Titel erwähnt ?

Zitat:
(Urteil von 1998) ,mit einer Forderung von 21.000.-


Gegen wen wurde das Urteil denn erwirkt ?

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#12
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4398 Beiträge, 729x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Die Briefe gehen an meine Frau, da keiner die Adresse deren Eltern weiß.

Und woher hat das Inkassobüro die Adresse deiner Frau?
Hat sie mal für etwas gebürgt? Alles etwas seltsam.

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#13
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 216x hilfreich)

sorry, hab jetzt erst wieder hier reingeschaut:

1) Nein, wird sie nicht und sie weiß auch gar nichts davon!
2) Gegen ihren Vater mit Adresse in X, wo er + Frau seit gut 20 Jahren nicht mehr wohnen.

@Loni: Keine Ahnung. Aber scheinbar kommt man über die Eltern an die Tochter, dass sie geheiratet hat und sie mit Ehemann jetzt hier wohnt (und wir gemeldet sind).
Und nein: Sie hat nie gebürgt oder Schulden gehabt.

Seit dem zweiten Brief am 16.08. ist nichts mehr gekommen.

-- Editiert von User am 26. August 2024 23:13

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Seit dem zweiten Brief am 16.08. ist nichts mehr gekommen.

Dann halt einfach mal abwarten was kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 216x hilfreich)

der Fairness wegen kommt hier eine erneute Antwort:

Also ein Schreiben ist nicht mehr gekommen.
Dafür gestern eine Mitteilung meiner Frau (die Eltern sind übrigens wieder in Thailand):
Ihre Mutter scheint die Schuld eingesehen zu haben (Kredit über 5000.- DM vor 30 Jahren, aber nie eine Rückzahlung) und zahlt jetzt monatlich 200.- (in Worten: zweihundert!) Euro zurück.
Ihr Ehemann wußte davon auch nichts und scheint ihr das "krumm" zu nehmen! Er bekommt gut 5000.- Rente monatlich, unterstützt sie aber mit keinem cent!)
Wie meine Frau auch mitteilte, würde - bei nichtzahlung - das Geld später von der Rente der Mutter abgezogen werden.
(verstehe dass allerdings nicht, denn ihre Mutter hatte nie im Leben gearbeitet und würde auch nie eine Rente erhalten. Außerdem ist sie schon lange im Rentenalter! - Aber egal!)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Danke für das Update



Zitat (von Daskalos):
Ihre Mutter scheint die Schuld eingesehen zu haben (Kredit über 5000.- DM vor 30 Jahren, aber nie eine Rückzahlung) und zahlt jetzt monatlich 200.- (in Worten: zweihundert!) Euro zurück.

Das Inkasso wird "gefüttert" also ist es zufrieden und still - ist wie bei Babys.



Zitat (von Daskalos):
Er bekommt gut 5000.- Rente monatlich, unterstützt sie aber mit keinem cent!)

Schade, er hat das mit dem "in Guten wie in schlechten Zeiten" wohl nicht so ganz verstanden.



Zitat (von Daskalos):
Wie meine Frau auch mitteilte, würde - bei nichtzahlung - das Geld später von der Rente der Mutter abgezogen werden.

Man kann die Rente entsprechend pfänden lassen. So wie das Guthaben vom Bankkonto oder die Kaution beim Vermieter.



Zitat (von Daskalos):
verstehe dass allerdings nicht, denn ihre Mutter hatte nie im Leben gearbeitet und würde auch nie eine Rente erhalten.

Zum einen kann man auch Rente erhalten ohne jemals gearbeitet zu haben.
Zum anderen kennt das Inkasso die Rentenansprüche nicht, bevor die Drittschuldnererklärung nicht wirkt.


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