Frage bezüglich EOS Inkasso Kosten

27. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin H
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage bezüglich EOS Inkasso Kosten

Hallo liebes Forum,
ich fang einfach mal an.
Ich habe vor Jahren etwas bei OTTO bestellt und kam nach ungefähr 2 Jahren der Ratenzahlung in finanzielle Schwierigkeiten und konnte zwei Raten nicht zahlen, die habe ich OTTO damals per mail mitgeteilt aber das war denen wohl egal und haben mir EOS an den Hals gehetzt!
Seitdem bekomme ich regelmäßig Post von denen, diese hab ich bis jetzt ignoriert und weiterhin an OTTO gezahlt! Im letzten Brief stand aber die restliche Summe die ich zahlen soll und die konnte nach meiner berechnung nicht stimmen also hab ich um eine komplette Kostenaufstellung gebeten, diese kam heute und sieht wie folgt aus:

Hauptforderung: 1744,34€
Inkassovergütung (Verzugsschaden gem §§ 280, 286 BGB) 289,01€
Zinsen bis 23.07.2021 abzgl. seit dem 31.01.2019 178,78€
geleistete Zahlungen 1.500,00€
Restbetrag zzgl. Verzugszinsen 5% auf restliche Hauptforderung 712,13€

Meine Frage dazu wäre jetzt: ist das so rechtens?
Darf EOS fast 300€ verlangen?
Und falls nicht, wie gehe ich am besten dagegen vor?
Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar :)
Ganz liebe Grüße
Kerstin

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

EOS gehört zum Otto-Konzern. Die Inkassokosten sind daher schonmal frei erfundener Quatsch.
Ich würde denen daher schreiben, dass sie das doch streichen sollen, sowie die Zinsen korrigieren mögen.

Deine Zahlung von 1500€ passt oder haben die da eine Einzahlung vergessen? Auch die 1700€ ursprüngliche Rechnung stimmen? Waren in den 1700€ schon Zinsen dabei?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Darf EOS fast 300€ verlangen?


Ja!
Aber diese EUR 300 sind gerichtlich nicht durchsetzbar.

Zitat:
Hauptforderung: 1744,34€
Inkassovergütung (Verzugsschaden gem §§ 280, 286 BGB) 289,01€
Zinsen bis 23.07.2021 abzgl. seit dem 31.01.2019 178,78€
geleistete Zahlungen 1.500,00€


Versuche bitte schleunigst die EUR 244,34 (Differenz) direkt an Otto zweckgebunden ("NUR HAUPTFORDERUNG") zu zahlen.

Bitte pass auf! Einem gerichtlichen Mahnbescheid, der zur besten Urlaubszeit (wenn Sie nicht zu Hause sind) eintrudeln wird, bitte rechtzeitig widersprechen!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kerstin H
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mepeisen und vundaal, danke für eure Antworten!
Die Hauptforderung stimmt und die geleisteten Zahlungen bis jetzt auch.

Es ist mir leider finanziel nicht möglich die 244€ auf einmal zu zahlen :/

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kerstin H
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Also es ärgert mich sehr dass die mir 300€ berechnen für ein paar Briefe und würde mich gerne dagegen wehren, also wenn jemand eine Idee hat wie, wäre ich sehr sehr dankbar! Ich bin leider eine absolute Niete was formulierungen betrifft also wäre ich für die hilfe bei einem Schriftstück auch sehr glücklich. Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es bringt gar nichts, wenn Sie jetzt mit EOS eine Brieffreundschaft anfangen.
Sie können da schreiben, was Sie wollen. EOS wird Ihnen nicht antworten, dass man die Forderung fallen lässt.
Das ist aber völlig egal. EOS weiss, dass die Forderung (nur Inkassokosten) per Klageverfahren gerichtlich nicht durchsetzbar ist.
Aus diesem Grund ist nach einem widersprochenen Mahnbescheid + 1,2 Bettelbriefen der Spuk regelmäßig zu Ende.

Noch einmal: EOS Inkasso setzt auf die Unwissenheit, Angst, Panik, Aktionismus von vermeintlichen Schuldnern, um diese zum Zahlen zu bringen.

Spielen Sie da bitte nicht mit, sondern lehnen sich einfach nach hinten zurück.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man sollte allerdings einmalig deutlich mit Angabe von Gründen widersprechen. Einfach um einen Schufa-Eintrag zu verhindern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kerstin H
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

@vundaal

also meinen sie ich sollte einfach die letzten 5 raten a 50€ normal weiter zahlen und dann die zahlung einstellen?


@mepeisen

würden sie mir evtl dabei helfen einen begründeten wiederspruch zu formulieren?

ganz liebe grüße und danke für eure hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
also meinen sie ich sollte einfach die letzten 5 raten a 50€ normal weiter zahlen und dann die zahlung einstellen?


Ja, bzw. nur EUR 44 bei der letzten Rate. Bitte immer "NUR VERRECHNUNG HAUPTFORDERUNG" in den Verwendungszweck schreiben.


Zitat:
@mepeisen

würden sie mir evtl dabei helfen einen begründeten wiederspruch zu formulieren?


Da muss man nicht viel begründe. Es reicht schriftlich und nachweisbar EOS mitzuteilen, dass man den Inkassokosten vollständig widerspricht, da hier ein internes Konzerninkasso betrieben wird.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kerstin H
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo ihr lieben, ich werde nun die letzte Rate von 44€ am Ende des Monats überweisen! Meint ihr eine Email reicht um den Inkassokosten (nochmals) zu wiedersprechen? Oder muss ich das per Einschreiben machen? Ganz liebe Grüße Kerstin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Aus diesem Grund ist nach einem widersprochenen Mahnbescheid + 1,2 Bettelbriefen der Spuk regelmäßig zu Ende.


Das halte ich für ein Gerücht bei einer HF von
Zitat (von Kerstin H):
Hauptforderung: 1744,34€
. Wird einem MB komplett widersprochen wird EOS mit Sicherheit klagen und gewinnen.

Meines Erachtens ist hier ein Teil WI gegen den MB einzulegen (Kosten EOS) und den Rest titulieren zu lassen.

Ein Anspruch des TE auf weitere Ratenzahlung besteht jedenfalls nicht und EOS wird ohne weitere Maßnahmen auch nicht dulden, dass der TE zahlt wie er will oder kann.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Kerstin H):
Meint ihr eine Email reicht um den Inkassokosten (nochmals) zu wiedersprechen? Oder muss ich das per Einschreiben machen?

Ich sehe überhaupt gar keinen Sinn darin, sich zu widerholen - aber wenn man es machen will, dann würde ich die 2 EUR für ein Einwurf-Einschreiben investieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Das halte ich für ein Gerücht bei einer HF von


Liest du eigentlich auch mal vor deinen Post`s?


vom 27.7.2021 / 11:31

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Zitat (von Kerstin H):
Hauptforderung: 1744,34€


Zitat (von Kerstin H):
geleistete Zahlungen 1.500,00€



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Meines Erachtens ist hier ein Teil WI gegen den MB einzulegen


Unsinn! Die TE zahlt jetzt die letzte Raten in Höhe von 44,-€ und einen Mahnbescheid gibt es gar nicht.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ein Anspruch des TE auf weitere Ratenzahlung besteht jedenfalls nicht


Das hat auch niemand behauptet.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
EOS wird ohne weitere Maßnahmen auch nicht dulden, dass der TE zahlt wie er will oder kann.


Das ist nur deine persönliche Meinung die hiermit widerlegt ist.

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Upps sorry habe den Thread überlesen.

Zitat (von Kerstin H):
Hallo ihr lieben, ich werde nun die letzte Rate von 44€ am Ende des Monats überweisen!
.
Somit würde ich die Zahlungen einstellen sofern keine Zinsen mehr offen sind.

Zitat (von Kerstin H):
Meint ihr eine Email reicht um den Inkassokosten (nochmals) zu wiedersprechen?

Wozu? Du hast doch bereits widersprochen.

Es wird evtl noch einen MB geben. Diesem wäre dann per Einschreiben zu widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Es wird evtl noch einen MB geben.


Über die Inkassokosten !?


Wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit dafür ein?

EOS hat es offensichtlich seit Juli laufen gelassen!?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Über die Inkassokosten !?


Wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit dafür ein?

Klar über die Inkassokosten. Die Wahrscheinlichkeit liegt ziemlich hoch. Aber einfach bei dem beiliegendem Formular WI komplett ankreuzen und per Einschreiben zurück ans AG.

0x Hilfreiche Antwort

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