Bezüglich meinem Anliegen hier auf 123recht.de vom 13.02.2020 gab es innerhalb der Folgemonate noch einige Schreiben von Pair Finance mit Zahlungsaufforderungen. Die Hauptforderung und die Mahnspesen waren längst beglichen und ich hatte per Einschreiben alle weiteren Forderungen vollumfänglich zurückgewiesen.
Am 09.10.2020 wurde mir ein Mahnscheid über 173,48 € vom Amtsgericht Wedding zugestellt. Antragsteller: Liquandum Capital GmbH, Hardenbergstr. 32, 10623 Berlin. Prozessbevollmächtigte: Reg. Inkassounternehmen (§ 10 RDG) Pair Finance GmbH (gleiche Adresse wie Liquandum Capital).
In dem Mahnbescheid wird eine Hauptforderung (70,20 €) bezüglich eines Kaufvertrags inkl. einer Kaufvertragsnummer mit dem Datum vom 22.05.2020 angegeben. Zudem ist ein Verzugsschaden (45,20 €) mit dem Datum vom 05.10.2020 aufgeführt. Des Weiteren sind Gerichtskosten (32,00 €) und Auslagen des Antragstellers (25,00 €) sowie Zinsen (1,08 €) angegeben.
Ein Kaufvertrag mit dem Datum vom 22.05.2020 existiert nicht. Ich hatte lediglich das Procedere, bezüglich dem ich am 13.02.2020 hier angefragt hatte. Diesbezüglich gab es einen Kaufvertrag vom November 2019 (Hauptforderung und Mahnspesen habe ich im Januar 2020 beglichen, wie bereits o.g.).
Dem Mahnbescheid habe ich komplett widersprochen.
Gestern habe ich von Pair Finance ein Schreiben bekommen mit der Forderung, meinen Widerspruch zurückzunehmen und den Betrag von 172,40 € an Pair Finance zu überweisen. Andernfalls werde Pair Finance einen Antrag auf Durchführung eines streitigen Verfahrens stellen und die Sache vor Gericht verhandeln, so der weitere Wortlaut in dem Schreiben. Die diesbezüglichen Kosten seien von mir zu tragen.
Da es keinen Kaufvertrag vom 22.05.2020 gibt, habe ich nichts zu befürchten.
Meine Fragen:
- Könnte Pair Finance irgendwelche Forderungen bezüglich dem Kaufvertrag vom November 2019 stellen,
obwohl ich Hauptforderung und Mahnspesen im Januar 2020 bezahlt habe?
-Kann ich Pair Finance wegen Nötigung, Drohung und falscher Beschuldigung (Verleumdung) anzeigen? Also: Ist
das aufgrund der Tatbestände möglich und bringt das was?
Frage bzgl. Forderung von Pair Finance
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Ursprungsthema: https://www.123recht.de/forum/inkasso/Inkasso-__f568955.html
Ich würde hier Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges und des Prozessbetruges. Die haben deine Zahlung absichtlich falsch verrechnet. Du hast den Nebenforderungen widersprochen. Die tun aber im Mahnbescheid so, als sei eine Hauptforderung offen. Das ist natürlich frei erfundener Quatsch. Auch ist das Kaufvertragsdatum einfach nur frei erfunden von denen.
Ich will nochmal auf den Ursprungsthema zu sprechen kommen. Da hast du folgendes geschrieben:
Zitat:Pair-Finance habe den Auftrag bereits am 14.01.2020 und Klarna habe den ursprünglichen Rechnungsbetrag erst nach dem 22.01.2020 (1. Schreiben von Pair-Finance) erhalten.
Die sollen dir erst mal erklären, wieso sie ein Schreiben rückdatieren (2019 angeblich erstellt, aber Mahnkosten sogar für die Zukunft schon erhoben) und dann aber plötzlich behaupten, das Inkasso habe das schon Tage bevor dich dieses Schreiben erreichte und Tage bevor diese Mahngebühren eingebucht wurden übernommen? Denn auch das klingt nach Betrug. Sie wollen hier den Zeitablauf fälschen bzw. lügen dabei. Der Zeitablauf ist aber durchaus ein wichtiges Kriterium, ob Inkassogebühren überhaupt erhoben werden dürfen.
Auch dass deine Überweisung angeblich rund eine Woche unterwegs gewesen sei, halte ich für eine Lüge. Passt ebenfalls zum Betrugsverdacht.
Zitat:Zudem ist ein Verzugsschaden (45,20 € ) mit dem Datum vom 05.10.2020 aufgeführt.
Und das ist noch größerer Quatsch. Das ist frei erfunden. Würde ich auch bei der Anzeige so erwähnen.
Zitat:Des Weiteren sind Gerichtskosten (32,00 € ) und Auslagen des Antragstellers (25,00 € ) sowie Zinsen (1,08 € ) angegeben.
Das ist OK. Aber nur, wenn der Mahnbescheid an und für sich OK ist. Da er das meiner Meinung nach nicht ist, fällt das natürlich flach.
Zitat:Gestern habe ich von Pair Finance ein Schreiben bekommen mit der Forderung, meinen Widerspruch zurückzunehmen und den Betrag von 172,40 € an Pair Finance zu überweisen. Andernfalls werde Pair Finance einen Antrag auf Durchführung eines streitigen Verfahrens stellen und die Sache vor Gericht verhandeln, so der weitere Wortlaut in dem Schreiben. Die diesbezüglichen Kosten seien von mir zu tragen.
Und das wäre mir direkt eine zweite Anzeige Wert. Wegen versuchter Nötigung. Denn frei erfundenen Quatsch musst du weder bezahlen, noch musst du Gerichtskosten bezahlen für frei erfundenen Quatsch. Darüber hinaus steht ja der ursprüngliche Betrugsverdacht im Raum.
Zitat:Könnte Pair Finance irgendwelche Forderungen bezüglich dem Kaufvertrag vom November 2019 stellen
Meiner Meinung nach nicht. Der Zeitablauf war so, dass Klarna dir eine Mahnung geschickt hat und dann müssen sie schon wenigstens ein bisschen abwarten. Ich halte die Behauptung, das Geld habe sie erst fast eine Woche später erreicht, nur damit ein Inkasso dazu gezogen werden kann für eine Lüge.
Zitat:und falscher Beschuldigung (Verleumdung)
Das sehe ich hier nicht. bestenfalls wäre eine "Kreditgefährdung" noch möglich, sollte das in der Schufa u.ä. landen.
Eine Anzeige bringt nur bedingt etwas. Sie werden sich mit allerhand Ausreden herausreden. Meist klappt das auch. Es geht hier aber auch um das Signal, was man aussendet. Und das heißt: Vorsicht: Ich habe eure Betrügereien durchschaut.
Ich würde ergänzend ans Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Sie haben soeben eine Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen betrugs und der Nötigung gewonnen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit der Staatsanwaltschaft. Sie dürfen sicher sein, dass ich mich vor Gericht verteidigen werde und mich nicht durch ihre Straftaten einschüchtern lasse."
Also ich würde komplett auf Konfrontation gehen. Die haben vor Gericht allerhand zu erklären und normalerweise wird einem Richter das dann zu bunt und er lehnt das dann gerne mal ab (pro Verbraucher).
Darüber hinaus hat man noch die vielen anderen Begründungen an der Hand gegen ein Inkasso.
-- Editiert von mepeisen am 08.11.2020 12:19
Ist es ratsam, bei meinen Vorhaben eine Rechtsschutzversicherung bzw. einen Anwalt zu haben? Leider habe ich aktuell keine Rechtsschutzversicherung und vermutlich kann ich für dieses Anliegen eine Rechtsschutzversicherung, die ich jetzt abschließen würde, nicht nutzen oder?
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Nein, eine Rechtsschutzversicherung ist üblicherweise nur für zukünftige Themen zuständig.
In meinen Augen braucht man derzeit keinen Anwalt. Die müssen ja erst mal eine Klage abgeben und wenn man deutlich macht, dass man sich nicht veralbern lässt, ist das normalerweise sehr selten der Fall.
Ich an Deiner Stelle würde dem Rat von mepeisen folgen ... aber nur wenn Du Dir bzgl. diese Kaufvertrags vom 22.5. absolut sicher bist.
Pair Finance ist ja nun mal ein Inkassbüro, das unter anderem für Zalando, MyDays usw. agiert. Ist nirgendwo mehr eine Rechnung offen?Zitatbezüglich eines Kaufvertrags inkl. einer Kaufvertragsnummer mit dem Datum vom 22.05.2020 :
Zitat:
In dem Mahnbescheid wird eine Hauptforderung (70,20 €bezüglich eines Kaufvertrags inkl. einer Kaufvertragsnummer mit dem Datum vom 22.05.2020 angegeben.
Der Betrag von genau 70,20 Euro angebliche HF klingt nach deren Inkassogebühren die oft zusammen genau diese 70,20 ergeben.
Ein IKB hat das bei mir genau so versucht vor 3einhalb Jahren . Da ich deren 70,20 Euro nicht zahlte und widersprach und die eigentliche HF und Mahngebühr an den Gläubiger mit eindeutigen Verwendungszweck überwies,, kamen die üblichen Bettelbriefe. Die ich ignorierte. Im MB dann plötzlich jene 70,20 als Hauptforderung mit anderer Rechnungsnummer plus Fantasiegebühren von wegen Verzug ect. Hatte dem MB widersprochen und nie mehr was gehört. Da das dass erste, einzige und letzte Mal war, dass ich mit IKBs persönlich betroffen was zu tun hatte bin ich so froh und begeistert von den Mitstreitern hier, denn durch Euch hatte ich das Problem gelöst damals, war aber nur stiller Mitleser.
Bei mir waren es damals nicht korrekt verbuchte Retouren, als das aufgedröselt war, was ich behalten und zu bezahlen hatte und das auch bis auf einen Kleinbetrag von 3 Euro auch alles bezahlt hatte, blöderweise beim Online-Banking statt 19.99 16.99 eingegeben hatte, kam das Inkasso ins Spiel ohne das die fehlenden 3 Euro angemahnt wurden. Mahngebühr tauchte im Schreiben des Inkasso trotzdem auf und ich zahlte die dann aus Kulanz, weil ich den Zahlendreher verbockt hatte. Ich hatte Waren von über 500 Euro behalten und bis auf die verdrehten 3 Euro alles bezahlt. Der Shop hatte Mordsprobleme die Retouren richtig zu erfassen und auszubuchen.
Das IKB wollte dann die fehlenden 3 Euro plus 70,20 plus Mahngebühren. Die 3 Euro und 2,50 hab ich an den Shop direkt gezahlt mit expliziter Verwendung. Die 70,20 zurückgewiesen, die das IKB mit dem MB und danach Klageandrohung unbedingt beitreiben wollte.
Könnten diese ominösen 70,20 auch hier die nicht bekommen Inkassogebühren sein und die versuchen es auch hier jetzt so und generieren eine Art Fake HF und suggerieren eine unbezahlte Ware, die es so nie gegeben hat?
-- Editiert von Maline am 08.11.2020 15:54
Zitat:Könnten diese ominösen 70,20 auch hier die nicht bekommen Inkassogebühren sein und die versuchen es auch hier jetzt so und generieren eine Art Fake HF und suggerieren eine unbezahlte Ware, die es so nie gegeben hat?
Genau das ist meine Rede und das wäre dann ja eindeutig Betrug.
Wie dem auch sei. Ich will das nochmal präzisieren.
1. Sollte es jemals vor Gericht gehen, würde ich einfach erst mal sagen "Sorry, aber es gibt keinen Kaufvertrag vom 22.05.2020. kein Kaufvertrag = Keine Zahlung = Klage abweisen."
2. Und sobald denen der "versehentliche Fehler" auffällt, würde ich sagen "Sorry, aber es ist keine Hauptforderung offen. Keine Hauptforderung = Keine Zahlung = Klage abweisen."
3. Und sollten sie dann korrigieren würde ich auf die absichtlich falsche Verrechnung hinweisen.
4. Sollten sie dann abstellen, dass es nur noch Inkassokosten sind, würde ich A) die komischen 40€ Gebühren als frei erfunden zurückweisen (da haben die 0 Argumente, werden es nie versuchen zu begründen) und B) den Zeitablauf abstreiten und abstellen, dass eine Klarna nicht vor letztem Mahnbrief schon ein Inkasso einschaltet. Dass dies widersinnig ist. Auch ist das Geld nicht eine Woche unterwegs.
5. Selbst wenn dann doch alles irgendwie klar ist, würde ich abstellen, dass das Inkasso ja nur echtes/unechtes Factoring betreibt usw.
Wie man sieht: Es sind viele Abwehrmöglichkeiten. je nachdem, wie sie die Klage dann begründen. Sollten sie mit der Klageschrift en ein oder anderen Schritt übersprungen und nicht ansprechen, würde ich darauf hinweisen, dass es nicht sein kann, dass die Klage etwas völlig anderes beinhaltet als der Mahnbescheid und was das denn bitteschön soll.
Normalerweise wird einem Richter das wie gesagt zu bunt. Aber in 99% der Fälle versuchen die den Quatsch gar nicht erst vor Gericht zu begründen.
Zitat: Pair Finance ist ja nun mal ein Inkassbüro, das unter anderem für Zalando, MyDays usw. agiert. Ist nirgendwo mehr eine Rechnung offen?
Nein, der 22.05.2020 ist frei erfunden. Bei Zalando und MyDays bestelle ich grundsätzlich nicht und Klarna ist seit der benannten Angelegenheit bei mir auch raus. Von daher bin ich absolut save.
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