Frage zu Amtsgericht RA Heyl

5. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Amtsgericht RA Heyl

Guten Abend Forum Gemeinde,

Ich habe folgendes Problem.

Ich hatte ein Konto bei der Postbank das im Minus geschlossen wurde, das minus wurde von mir und meiner Mutter in der Filiale beglichen. Als ich nach Jahren nichts mehr von der Bank gehört hatte war der Fall für mich natürlich erledigt.

Mehr als 5 Jahre später schreibt mir der Rechtsanwalt Heyl das er den Fall übernimmt und das Geld einfordert das ich bei der Bank im Minus war. Leider habe ich nach der Zeit keine Bestätigungen mehr. Ich habe ihm geschildert das es bezahlt wurde und meine Mutter das bezeugen kann, dass hat Ihn aber scheinbar nicht interessiert.

Nach kurzer Funkstille war wieder ein Brief vom Rechtsanwalt Heyl im Briefkasten. Trotz Wiederspruch und erneuter Funkstille wohlgemerkt ging diese immer von Herrn Heyl aus hatte ich irgendwann einen Brief vom Amtsgericht Euskirchen im Briefkasten, worauf ich widersprochen habe. Nach erneuter Funkstille kommt jetzt ein Brief des örtlichen Amtsgericht. Es geht Um eine Verfügung in der

1. Ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt wird
2. Die beklagte Partei hat die Absicht binnen einer Notfrist von 2 Wochen Schrift anzuzeigen.

Leider bin ich kein Anwalt, besitze keine Rechtsschutzversicherung


Was soll ich tun bitte helft mir... Vielen Dank im vorraus

-- Editiert von Moderator am 05.06.2021 22:44

-- Thema wurde verschoben am 05.06.2021 22:44

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Das Gericht hat gefragt, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen.
D.h. Sie müssen innerhalb der Frist antworten, sonst haben Sie quasi automatisch verloren.

Sie sollten einen Anwalt beauftragen - dabei unbedingt darauf achten, dass die Frist eingehalten wird.
Sprechen Sie den Anwalt auf Prozesskostenhilfe an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Was sagt denn die Postbank?
Kontoauszüge müssen von der Bank 10 Jahre aufbewahrt werden.
Der Kontoausgleich sollte sich daher belegen lassen.

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#3
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Postbank sagt es wurde nichts ausgeglichen obwohl wir dafür extra in der Filiale waren.

Ich habe seit dem nichts mehr von der Bank gehört und nie eine Mahnung erhalten bis ich 2018 vom RA Heyl einen Brief bekam

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von gyod1985):
Kontoauszüge müssen von der Bank 10 Jahre aufbewahrt werden.

Zum einen findet sich das denknotwendigerweise nicht auf den Kontoauszügen, im übrigen muss die Bank die nicht herausgeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Nun, ich ging davon aus, dass Ausgleichszahlungen dem entsprechenden Kontominus gegengebucht werden.
Demnach wären sie auf dem Kontoauszug ersichtlich.

Da die Kontoauszüge 10 Jahre von der Bank aufbewahrt werden müssen, bestünde dann ja durchaus die Möglichkeit bei der Bank anzufragen, ob man gegen ein Entgelt eine Kopie bekommt.

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#6
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok und was soll ich dem Amtsgericht jetzt mitteilen?

Soll ich einen Wiederspruch einlegen oder was mache ich da jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Sachargumente im Sinne von ich habe nie eine Mahnung der Postbank erhalten und erst davon was gehört als der RA sich gemeldet hat?

Oder das meine Mutter als Zeugin dient das, das Konto in der Filiale ausgeglichen wurde?

Kann eigentlich auch im Fall ein Verglwich vor Gericht ausgehandelt werden bzw. kann ich auch jetzt mit dem RA ein Vergleich aushandeln?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn man Geld auf ein Konto einzahlt, dann bekommt man doch eine Quittung, bzw. hat die Durchschrift des Einzahlungsformulars?

wirdwerden

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#10
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem die Bank Jahre lang ca. 7-8 Jahre nicht gemeldet hat hab ich die Sachen entsorgt, denn es war erledigt für mich und meine Mutter

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#11
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es sinnvoll einen Vergleich bei Gericht zu bekommen oder ist es schlauer dem ra einen Vergleich vorzuschlagen?

Oder soll ich lieber darauf pochen das die Bank nie eine Mahnung gestellt hat bzw in der Pflicht ist mir nachzuweisen das sie das getan hat und somit evtl mich nicht in Verzug gesetzt und somit evtl. Verjährt

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Es könnte halt ein Beweisproblem geben. Viel mehr kann man dazu nicht sagen, denke ich. Wenn die Aussage der Mutter reicht, bekommt ihr Recht. Wenn nicht, dann nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#13
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Muß die Postbank nicht nachweisen das sie mir eine Mahnung geschickt hat? Wäre es denn nicht dann schon verjährt?

Kann ich auch bei Gericht noch einen Vergleich anstreben oder soll ich das vorher mit dem RA klären?

Und allgemein sollte ich es vor Gericht darauf ankommen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Na wenn du sagst, dass du wegen einem Minus bei einem geschlossenen Konto vor Ort warst, müssen sie doch nichts mehr nachweisen. Dann hast du doch zugegeben, eine Mahnung erhalten zu haben oder wieso warst du sonst am Schalter?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#15
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. Ich war am Schalter, weil ich am Morgen bei der Bank war und mir gesagt wurde das Konto ist gesperrt. Am nachmittag waren wir da und haben das minus ausgeglichen und der Fall war erledigt. Wenn etwas falsch gelaufen ist hätte die Bank sich doch melden müssen

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#16
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Verjährung zieht hier nicht, da vor der 3 jährigen Verjährung die 10 jährige Hemmung greift.

Die Mutter als Zeugin ist m.E. nichts wert.

Beantrage die Kontoauszüge bei der Postbank. Wobei das m.E. nichts nutzen wird, weil deine angebliche Zahlung mit Sicherheit nicht vermerkt sein wird.

Warum der RA mit dir einen Vergleich vereinbaren sollte erschließt sich mir nicht. Du hast derzeit nichts geschrieben, was einen Vergleich rechtfertigt. Mutti als angebliche Zeugin ist ein bisschen wenig.

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#17
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

D.h. einfach zahlen?

Mit dem RA klären oder dem Amtsgericht mitteilen das ich mich nicht verteilen will und die Schuld anerkenne? Kommen dann noch mehr Kosten auf mich zu?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Verjährung zieht hier nicht, da vor der 3 jährigen Verjährung die 10 jährige Hemmung greift.

Nur wenn man in Verzug war und wenn es sich um einen Dispo handelt. Bei einfachen Kontoführungsgebühren o.ä. bzw. weniger als 200€ zieht das mit den 10 Jahren nicht.

Mir stellt sich noch die Frage, ob das Konto wirklich damals gekündigt war. Oder ob es nur gesperrt war, aber die ganze Zeit weiterlief. Dann wäre das eine Forderung aus Kontoführungsgebühren vermutlich.

Steht dazu etwas in der Klageschrift, ob und wann da eine Kündigung des Kontos erfolgte? Oder was exakt nun gefordert wird?

Wenn das Konto weiterlief, ihr aber davon ausgegangen seid, es sei gekündigt worden und wenn viele Jahre sich niemand von der Bank gemeldet hat, könnte eine sogenannte Verwirkung in Frage kommen. Aber das ist eine schwierige Materie und das würde ich definitiv nicht ohne eigenen Anwalt probieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#19
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht das das Konto aufgelöst oder der Vertrag aufgelöst wurde.


Aber ist es ratsam vor Gericht zu gehen einen teuren Anwalt zu nehmen wenn mir hier die Hälfte sagt das es nicht sehr gut aussieht für mich?

Ist es besser dem Amtsgericht zu sagen das ich mich nicht verteidige und die Schuld anerkenne und den Betrag zahle?


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#20
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Das wird dir hier niemand sagen können.
Darüber hinaus wäre man dann schon sehr weit in einer unzulässigen Rechtsberatung.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#21
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nur um einen Tipp.

Ich will nur wissen ob ich mit dem RA das klären soll mit der fälligen Zahlung und ob man das außerhalb vom Gericht machen kann?

Oder muss ich mich vor Gericht verteidigen oder muss ich dann die Schuld anerkennen kommen dann noch weitere Kosten dazu?

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#22
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Wenn die Gegenseite schon Klage eingereicht hat, wird es mit "außerhalb des Gerichts" wohl nichts mehr werden.

Sie sollten auf jeden Fall gegenüber dem Gericht die Verteidigungsbereitschaft anzeigen. Damit gewinnen Sie erstmal Zeit.

Welche Taktik die richtige ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Sie kennen die Klageschrift, wir nicht. Daraus wird dann ja irgendwie hervorgehen, warum die Postbank meint, noch Geld verlangen zu können, obwohl Sie das Konto ausgeglichen haben.
Banken sind zwar manchmal Saftläden - aber eingezahltes Geld verschwindet normalerweise nicht, sondern findet sich auf irgendwelchen Kontoauszügen wieder. RA Heyl wird ja in der Klageschrift irgendwelche Beweise angeboten haben, die (nach seiner Sicht) die Forderung rechtfertigen.
Sie sollten die Klageschrift zumindest jemandem zeigen, der sich damit auskennt. Das kann (und darf) ein Online-Forum nicht leisten,
Vielleicht ist es geschickt, einen Anwalt erstmal nur(!) damit zu beauftragen, Sie einmalig zu beraten. Das ist dann auch nicht ganz so teuer.

Um wie viel Geld geht es eigentlich?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Beweis genug für die andere Seite ist das die Postbank sagt da wurde nichts eingezahlt. Da arbeiten nur Menschen ist es denn so ausgeschlossen das da mal ein Fehler passiert.

Wenn ich mich verteidigen vor Gericht was kommen denn für Kosten da auf mich und? Und welche wenn ich jetzt einfach sage ich zahle den Quatsch.

Es handelt sich um ca €1500.-

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#24
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Das Kostenrisiko, wenn Sie vor Gericht verlieren, beträgt, wenn nur die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten wird etwa 550 EUR.
An günstigsten dürfte es sein, wenn Sie die Forderung anerkennen, etwa 240 EUR.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von andreas124):
Das Kostenrisiko, wenn Sie vor Gericht verlieren, beträgt, wenn nur die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten wird etwa 550 EUR.
An günstigsten dürfte es sein, wenn Sie die Forderung anerkennen, etwa 240 EUR.



Was würden Sie mir denn Raten? Stehen die Chancen gut das ich den geschilderten Fall so gewinnen kann oder, kann man vor Gericht noch einen Vergleich anzetteln oder sollte ich besser einfach aufgeben in den Sauren Apfel beissen und den Betrag zahlen, eine Raten Zahlung ist schließlich auch immer möglich um das ganze aus der Welt zu schaffen.

Es geht ja nicht um seine Rechtsberatung sondern nur um einen Tipp welcher in diesem Fall wichtig ist für mich. Am ende des Tages werde ich das so oder so selber entscheiden müssen.

Vielen Dank :)

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#26
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Das fragst du jetzt schon mehrmals, aber wir haben hier doch keine Glaskugel. Wenn es keinen Beweis für deine Zahlung gibt, dann wirst du höchstwahrscheinlich verlieren.

-- Editiert von The Mentalist am 10.06.2021 15:03

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Beweis genug für die andere Seite ist das die Postbank sagt da wurde nichts eingezahlt.

D.h. der Klage liegt ein Kontoauszug bei, aus dem das weiterhin bestehende Minus ersichtlich ist?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie wollen uns erzählen, dass Ihre Mutter EUR 1500 in Bar bei der Postbank ohne Beleg eingezahlt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Bfpd
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sie wollen uns erzählen, dass Ihre Mutter EUR 1500 in Bar bei der Postbank ohne Beleg eingezahlt hat?



Es geht um knapp 700 mit Zinsen und allem drum und dran liegen wir bei diesen knapp 1500.

Es wurde eingezahlt, da wir mehr als 5 Jahre nichts mehr gehört haben von der Bank oder sonst jemandem haben wir das natürlich nicht weiter aufgehalten

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sie wollen uns erzählen, dass Ihre Mutter EUR 1500 in Bar bei der Postbank ohne Beleg eingezahlt hat?

Es hilft desöfteren vor dem Antworten den Sachverhalt durch lesen zu erfassen ...
Zitat (von Bfpd):
Leider habe ich nach der Zeit keine Bestätigungen mehr.



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0x Hilfreiche Antwort

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