Frage zu Inkassevergütung

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495988-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Inkassevergütung

Guten Tag,
ich hätte zu folgendem Fall eine Frage.
Aufgrund keiner Reaktion bezüglich Mahnschreiben (zwei) wurde ein Inkasseunternehmen beauftragt.
Die Hauptforderung bei Erhalt des ersten Inkassoschreibens betrug 12,39,-.
Angegeben wurde eine "1,0 Inkassovergütung gemäß § 13 RVG mit Nr. 2300 VV RVG" in Höhe von 45,00,-.

Meine Frage, da ich im Internet nicht gänzlich fündig wurde, da es sich in den Beispielen nie um einen solchen "kleinen" Betrag handelte: Ist diese Inkassovergütung rechtens? Mir erscheint diese deutlich zu hoch. Aber ich bin kein Rechtsexperte.

Freundliche Grüße :)

-- Editiert von fb495988-33 am 23.07.2018 09:21

-- Editiert von fb495988-33 am 23.07.2018 09:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wer ist Gläubiger? Wer ist Inkassounternehmen?

Das ist hinsichtlich folgender Argumentationsstränge wichtig:
A) Liegt Konzerninkasso vor -> 0,00€ Inkassokosten
B) Liegt echtes/unechtes Factoring vor -> 0,00€ Inkassokosten
C) Liegt Masseninkasso ohne Einzelfallprüfung und Rechtsberatung vor -> etwas umstritten, es reicht von nichts über 0,3 Gebühr (insgesamt 18€) bis 0,8 Gebühr (insgesamt 43,20€)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb495988-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die rasche Antwort!
Es handelt sich bei dem Inkassounternehmen um Coeo.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Klarna?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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