Hallo ich habe eine Frage für einen Freund. Und zwar hat er über den Namen seiner Freundin schulden gemacht.Nun hat diese aber negative Schufaeinträge, weiß aber nichts davon. Nun hat er Angst, dass sie es bei der Anforderung der Schufadaten herausbekommt.
Ich habe ihn gefragt ob er die gläubiger nicht anschreiben kann und "beichtet" so dass alles auf ihn läuft und die schufaeinträge bei der freundin verschwinden. nun ist die frage ob dies möglich ist? oder muss die freundin dann erst einen antrag stellen dass es gelöscht ist weil die einträge nicht stimmen? geht das denn überhaupt?
wer macht den eintrag bei der schufa? das inkassobüro, der gläubiger (Sportscheck und Esprit sweit ich weiß) oder beide? wen schreibt man diesbezüglich an?
Geht das en überhaupt dass er es ohne ihr wissen löschen lässt?
danke
eine wertung des verhaltens meines freundes braucht ihr nicht abzugeben ich hab ihm schon gesagt das das absolut ******* war!!!
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Frage zu Schufa eintrag löschen
Eine Wertung ist wohl auch nicht nötig ....
Die Daten werden der Schufa entweder durch den Gläubiger selbst, zumeist aber durch ein mit dem Forderungseinzug beauftragtes Unternehmen eingemeldet. Das ist z.B. das mit dem Einzug beauftragte Inkasso Unternehmen.
Dieses wird sich aber vor der Datenübermittlung mit der Freundin Ihres Freunds (FIF) in Verbindung setzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass FIF es über die Schufa erfährt ist also eher gering. Vielmehr wird FIF eine freundliche aber bestimmte Zahlungsaufforderung durch das Inkasso erhalten.
Wie kann F vorgehen?
Wenn Sie mich fragen, beichtet F das Ganze FIF und zwar möglichst bald, da FIF es sonst durch das IKU erfährt. Sollte eine Mahnung vom Gläubiger oder dem IKU kommen, kann FIF der Forderung substantiiert widersprechen und den tatsächlichen Schuldner benennen. Der wird dann allerdings die Folgen zu tragen haben - Mahngebühren, IKU Gebühren, etc.. Wenn er die Sache schnell (nach der ersten Manhnung bzw. der ersten Ankündigung der Datenübermittlung bezahlt, kommt es nicht zur Einmeldung bei der Schufa.
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Danke für die Antwort.Kann die FIF dann die Schufaeinträge löschen lassen? wird dies automatisch gemacht oder muss sie das erst beantragen? benötigt sie dafür eine anzeige des freundes?
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Liegen die denn überhaupt schon vor? Eine Anzeige des Freundes braucht es auch dann nicht, eher so einen Brief, sorry, ich habe da Schrott gemacht, ich bin selbstverständlich der Schuldner (und der Ansprechpartner für die ganze Geschichte), ich habe bezahlt, Kontoauszug in der Anlage (der Punkt ist wichtig!!!), alles ist also okay, sie hat damit nichts zu tun gehabt, gut, dass ich das jetzt klarstellen konnte oder so in der Hinsicht.
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Sorry das verstehe ich nun wieder nicht. Also wird sie die schufaeinträge nicht los, wenn sie schon existieren?
es ist ihr aufgefallen weil sie nichts mehr bestellen konnte. nun will sie so eine auskunft anfordern und schauen warum.
Die inkassobriefe hat er soweit ich weiß abgefangen und sich in ihrem namen mit der IU in Verbindung gesetzt...daher ist sehr wahrscheinlich dass schufaeinnträge bestehen....ich habe die briefe gesehen...es war einmal die EOS/DID und einmal mediafinanz....DID ist wohl vertragspartner der schufe, mediafinanz weiß ich nicht...
also ibt es eine möglichkeit, dass die FIF die einträge nun losbekommt? sie hat ja im grunde der datenübermittlung nicht zugestimmmt...kann sie die einträge sperren lassen oder sonst was? ist es schlimm einen gesperrten eintrag zu haben? beeinflusst das den score?
kann sie jetzt einspruch einlegen und den F als eigentlichen schuldner angeben?
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achso falsch gelesen: also er schreibt einen brief an die inkassogesellschaften und stellt das klar und die nehmen ihn dann als schuldner...wie schnell wid dann so ein inkassoeintrag in der schufa gelöscht? muss man das separat beantragen?
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Er muss das Missverständnis mit dem Inkasso und dem Gläubiger klären und zahlen, damit der Ärger mit den Mahnungen und Inkassobriefen und so aufhört.
Und falls Schufaeinträge vorliegen (da kann sie ja anfragen, ich glaube, es kostet ein bisschen was, aber nicht so viel), klärt er dort das Missverständnis ebenfalls und weist mit Belegen nach, dass er gezahlt hat, und man beantragt vor diesme Hintergrund dann die Löschung, und dann werden allfällige Einträge gegen sie gelöscht. Ruft doch mal bei der Schufa an und fragt, was die genau brauchen und wie das Prozedere ist.
-- Editiert am 02.10.2010 20:23
ich habe aber mal gelsen, dass nicht nur die schufa sachen speichert...wenn er das irekt bei der DID/EOS klärt löschen di dann den Eintrag gegen sie in Ihrem System automatisch?
kann die FIF auch die Einträge solange ungeklärt sperren lassen? das müsste dann doch auf der Eigenauskunft als gesperrt erscheinen oder steht das dann gar nicht drauf? wie ist das mit gesperrten einträgen? werden die bei anfragen von 3. dann auch übermittelt also, dass ein gesperrter eintrag vorliegt? wirkt sich sowas auf den score aus? wie lange dauert es, bis die schufa solche einträge gelöscht hat? ein paar wochen oder geht dass schnell?
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hab da mal allgemein noch ne verständnisfrage:
wenn es jetzt der ehepartner ist, der hne das wissen des anderen auf dessen namen schulden macht und der ehepartner dann in der schufa steht gilt dann das gleiche?
kann der ehepartner irgendwie gegen die einträge vorgehen oder die sperren lassen?
gibt es einen gesetzestext aus dem sich eine anspruch auf löschung ergibt, weil ein dritter diese schulden gemacht hat?
oder gilt dann nur die zugewinngeminschaft`? ich meine im Grunde kann das doch nicht sein, dass der ehepartner einfach ohne mein wissen schulden auf meinen namen macht und ich dann plötzlich neg. in der schufa stehe obwohl ich gar nicht weiß was los ist...da muss man doch auch löschen können....
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Der unschuldig Betroffene fordert einfach eine Korrektur der Daten nach BDSG.
Egal ob Freund, Mann oder Schwiegermutter. Wenn der Schuldige einen Brief zu den Umständen besteuert, wäre das gut.
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" Gruss aus Offenbach"
und welches gesetz kann man da anführen, wenn man die einträge löschen lassen will?
will heißen: A ist schuldiger und schreibt ein schuldanerkenntnis, B beantragt die löschung
Alle gläubiger treten nun an A heran.
müssen die Gläubiger dann zustimmen? oder ist das sache des ehepaares?
wo muss dann die löschung der EInträge eingefordert werden? bei den Gläubigern/Inkasso oder direkt bei der schufa? benötigt man dazu irgendwelche unterlagen oder reicht ein formloses schreiben beider ehepartner (schuldner und "gehörnter")?
Und wie lange kann sowas dauern, bis es gelöscht ist? Wann verändert sich der score dann wieder? sofort oder erst später (auch hinsichtlicher der FIF)
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Das ist relativ einfach zu beantworten ...
§ 35 Löschung
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
Kurz und bündig: Die Daten sind umgehend zu löschen, wenn sie unrichtig sind.
Aber Vorsicht, das müsste substantiell belegt sein. Bis zu einer Klärung kann der Betroffene aber immerhin die Sperre der Daten fordern:
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
(4) Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt.
Und, was im Falle der Schufa noch wichtig ist, :
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
(4a) Die Tatsache der Sperrung darf nicht übermittelt werden.
Zuletzt noch ein Tip:
Ich glaube weniger, dass ein Eintrag bei der Schufa steht.
Viel wahrscheinlicher ist, dass der bei EOS (Auskunftei der Creditreform, Neuss) eingetragen wurde.
Wichtig ist, dass der Verursacher outet!
Ohne dessen Mitwirkung kann es schwer werden.
Die Leistungen wurden an der Adresse der FIF erbracht und sowohl der Leistungserbringer, als auch das mit dem Forderungseinzug beauftragte Unternehmen wissen bis dato nichts von dem echten Verursacher. Schließlich wurden die Leistungen an der Adresse angenommen und auf die (Mahn-)Post wurde von dort reagiert. Wenn Ihr Freund also einen Ar... in der Hose hat, dann macht er jetzt Tabula rasa und kümmert sich selbst um die Richtigstellung!
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Danke für die antwort.
gelten denn die selben regeln die oben geschrieben wurden (gesetz,äßigkeiten) auch bei EOS?
darf ein Gläubiger darauf bestehen, dass eine Strafanzeige vorgelegt wird, um die schuld zu übertragen?
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Das Gesetz gilt für alle!
Ohne Ausnahme!
Aber es wäre natürlich einfach, seine eigenen Schulden auf diese Art zu verschleiern!?
Deshalb muss substatiiert widersprochen werden.
Und das geht nun mal am Besten, wenn sich der Schuldige gegenüber dem Gläubiger bzw. dessen IKU outet.
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besten dank.
aber trotzdem beschäftigt mich die frage noch, ob ein gläubiger verlangen kann, dass ein aus der familie stammender schuldner (ehepartner, Mutter, Tocchter, Bruder) angezeigt wird...?! wenn schuldner und fälschlicherweise als schuldner behandelter übereinstimmend erklären, dass das so stimmt...
wenn sie nicht verheiratet sind, kann er dann darauf bestehen? (Also freund oder freundin) und kann er einen abzug der strafanzeige fordern?
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Er kann nicht auf einer Strafanzeige bestehen, aber er kann sie selbst stellen.
Sie winden sich wie ein Aal!?
Tatsache ist doch, dass es Gläubiger gibt, die Ihnen eine vereinbarte Leistung erbracht haben und Sie versuchen nun einen Weg zu finden, wie Sie denen das ihnen zustehende vorenthalten können!?
Eine andere Erklärung gibt es eigentlich nicht für Ihre Fragen?!
Seehen Sie zu, dass die Foprderung bezahlt wird, bevor der große Stein ins Rollen kommt ...
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das stimmt nicht. aber unsere fragen wurden nun ausreichend beantwortet. dankefür die hilfe
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Hallo nochmal, habe heute nochmal mit meinem F tellefoniert.
Er teilte mir mit, dass er nun die versandhäuser angeschrieben hat (Esprit - noch kein inkasso, H und M - noch kein Inkasso, Zalando- mediafinanz, Sportscheck und bonPrix- Eos DID) sowie die Inkassounternehmen (EOS DID, Mediafinanz) und den Sachverhalt erklärt hat...
Wortlaut soll ungefähr so gewesen sein:
Leider habe ich auf den namen meiner freundin ohne deren wissen und berechtigung bestellungen getätigt. Die Forderungen sind noch offen (werden gerade von mir abbezahlt). Bitte löschen sie die Daten meine Freundin betreffend (Name, Anschrift) da diese laut BDSG (hier hat er noch ein Zitat das hier gepostet wurde zum Paragraphen/Gesetzestexteingefügt) und wenden sie sich die Forderung betreffend an mich (Name, Anschrift). Ich erkenne die schulden an und werde diese im vollen Umfang begleichen.
So ähnlich jedenfalls soll es gewesen sein. Wenn hilfreicher werde ch mir den Brief nochmal geben lassen damit ihr das evtl. besser beurteilen könnt...
Aber ist das so sinngemäß richtig? wie würde es jetzt weitergehen? Setzen sich die Inkassos und Gläubiger jetzt mit beiden in verbindung und klrären dass oder blocken die erstmal ab. haben die jetzt eine handhabe dass zurückzuweisen und auf die forderung der freundin gegenüber zu bestehen? oder müssen die da jetzt handeln und das auf meinen F schreiben?
Gibt es Gläubiger und Inkassos, die dann eine anzeige schalten?
Wie lange dauert das denn ungefähr? Wann kann er mit Rückmeldung rechnen?
Danke nochmal für eure liebe mithilfe
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habe einen kleinen fehler drinnen: h und m wurde auch mit inkasso angemahnt über gothia
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ich weiß leider nicht wie ich editieren kann...daher nochmal eine neue antwort.
Mein F fragt mich grade, was passiert, wenn das inkasso eine anzeige wegen betrugs stelllt und wie er dann vorgehen soll bzw. was dann auf ihn zukommt?
habe ihn erst einmal beruhigt, dass er es ja jetz tzugegegeben hat...ich selbst kann mir nicht unbedingt vorstellen, dass die inkassos da jetzt großartig wegen betruges verklagen denn dann müsste er ja strafe zahlen wenns vors gericht geht und das geld das gericht und anwalt bekämen würde doch vor den forderungen der inkassos stehen...schneiden die sich dann nicht ins eigene fleisch?
also wie gesagt habe ihn erst einmal beruhigt und ihm gesagt, dass sie sich sicher dann nächste woche mit ihm in verbindung setzen werden...
stimmt doch so....!?
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wie hoch schätzt ihr denn jetzt persönlich das risiko ein, dass eine anzeige geschaltet wird?
wird dann nur vom Gläubiger oder nur vom Inkassounternehmen oder von beiden eine anzeige gemacht?
Gibt es gläubiger und inkassos die auf alle fälle anzeige machen werden?
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quote:Wenn er das in die Briefe geschrieben hat, dann werden die IKU den Teufel tun ihn anzuzeigen.
Ich erkenne die schulden an und werde diese im vollen Umfang begleichen.
Nein, das wäre völlig absurd!
Sie werden die Schuldnerdaten im eigenen System ändern und sie sollten, so sehen es die Einmeldeverträge zwischen den IKUs und den Auskunfteien im Allgemeinen vor, diesen einen Schuldnerwechsel melden.
Das führt bei den Auskunfteien zu einer Löschung der ursprünglichen Eintragung und einer entsprechenden Eintragung des "neuen" Schuldners.
Was hat Ihr Freund zu erwarten?
Er wird künftig möglicherweise Probleme bei der Bestellung via Internet, bei der Belieferung gegen offene Rechnung und bei der Kreditnahme haben. Ansonsten wird er nicht viel davon merken.
Respekt für Ihren F, wenn er das so gemacht hat - war das einzig Richtige!
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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ...
Ja, warum sollte es da eine Strafanzeige geben bzw. da würde man doch bestimmt eh wieder eine Einstellung kriegen können, denn er kuckt doch, dass er den Schrott, den er gemacht hat, quasi wieder gut macht und aufklärt, so dass sie keinen Nachteil mehr davon hat.
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Hallo Ihr lieben,
ich bin neu und hänge mich hier mal an. Ich habe das gleiche Problem und möchte deshalb keinen neuen Beitrag eröffnen.
Gibt es irgendwo eine Vorlage, wie ein solches Schreiben an die Gläubiger aussehen muss, um eine erfolgreiche Umschreibung auf den neuen Schuldner zu ermöglichen?
Vielen Dank für Eure Mühe.
Zitat :Ich habe das gleiche Problem und möchte deshalb keinen neuen Beitrag eröffnen.
Das wäre aber durchaus wünschenswert, denn sich an einen 16 Jahre alten Thread zu hängen grenzt an Leichenschändung, denn auch wenn das Problem, das gleiche ist, ist es Dein eigenes Problem.
Zitat :Gibt es irgendwo eine Vorlage...
Da solche Taten regelmäßig mit Identitätsdiebstahl und/oder Betrug einhergehen, sprich sie auch strafrechtlich relevant sein können, gibt es keine pauschalen Vorlagen, auf die man sich berufen kann, noch sollte, falls man tatsächlich eine findet, oder "ChatGTP" Dir eine bastelt.
Aber wie gesagt, eigenes Problem, eigener Beitrag, dort können wir dann gerne weiter diskutieren.
Da hab ich das Datum tatsächlich überlesen. Tut mir leid.
Ich mach dann mal neu.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
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