Frage zu völlig übertriebenen Inkasso-Gebühren der Collectia GmbH (15€ HF - 170€ Endforderung)

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb517695-84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu völlig übertriebenen Inkasso-Gebühren der Collectia GmbH (15€ HF - 170€ Endforderung)

Moin!

Ich habe am Freitag einen Brief der Collectia GmbH im Briefkasten gehabt. In diesem geht es um eine nicht gezahlte Monatsrechnung über 15€ bei einem Fitness Studio. Die Forderung ist auf jeden Fall rechtens, der Beitrag im Mai 2018 konnte wohl nicht eingezogen werden. Ich bin zur gleichen Zeit in eine andere Stadt gezogen & habe bis Anfang diesen Jahres dort nicht mehr trainiert & es vergessen, mich um Begleichung der 15€ zu kümmern. Durch den Umzug habe ich auch bis zu dem Schreiben von Freitag nichts mehr in der Angelegenheit gehört & auch der Beitrag wurde fortlaufend weiter abgebucht.

Nun schreibt mir die Collectia GmbH, dass ich auf keine ihrer Schreiben reagiert hätte & "ihre Mandantschaft" sich nun den 21.6.19 als Stichtag für die Abgabe des Mahnbescheids gesetzt hätte.
Aus den 15€ sind nun inzwischen beachtliche 171,76€ geworden. Diese Summe setzt sich folgendermaßen zusammen:

02.05.2018 Mitgliedsbeitrag 15€
02.05.2018 Rücklastschriftkosten 6€
02.05.2018 Aufnahme-/Bearb.-Geb. 2,50€
18.05.2018 Aufnahme-/Bearb.-Geb. 2,50€
26.06.2018 1. Mahnung 54,00 €
13.07.2018 2. Mahnung 16,20 €
30.07.2018 1. RA-Mahnung 70,20 €
08.06.2019 Ermittlungskosten stpfl. 4,20 €

und ein paar Cent Zinsen, aber die lasse ich mal im Sinne der Übersichtlichkeit raus.


Wie schon erwähnt, habe ich durch den Umzug bis auf den Brief vom Freitag keine der Mahnungen erhalten. Während der gesamten Zeit war ich aber schon unter meiner neuen Adresse gemeldet, es wurde aber scheinbar erst am 8.6. die neue Adresse ermittelt. Das hätte man doch auch schon 1 Jahr früher machen können, als die Mahnungen mit "Empfänger unbekannt" zurückgekommen sein müssen....

Aber was mich viel mehr ärgert, sind die horrenden Gebühren, die die da verlangen! 54€ für die 1. Mahnung, 16€ für die 2. & 70€ für eine "RA-Mahnung"?


Ich habe mich mal in deren Schuldnerportal eingeloggt & für eine Ratenzahlung von 3-6 Monaten verlangen die nochmal 50€ oben drauf! Wo gibts denn sowas bitte?



Mich würde sehr interessieren, was ihr dazu meint & ob ihr denkt, dass ich das bezahlen muss?

Danke schonmal & LG



-- Editiert von fb517695-84 am 17.06.2019 15:16

-- Editiert von fb517695-84 am 17.06.2019 15:17

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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich bin zur gleichen Zeit in eine andere Stadt gezogen & habe bis Anfang diesen Jahres dort nicht mehr trainiert & es vergessen, mich um Begleichung der 15€ zu kümmern.

Das heißt, es gab eine Rücklastschrift? Also dein Konto war nicht gedeckt? Dem Studio hattest du keine neue Adresse mitgeteilt? Und einen Postnachsendeauftrag gab es auch nicht?

Zitat:
02.05.2018 Rücklastschriftkosten 6€

Etwas zu hoch. Manche Gerichte akzeptieren nur maximal 3,65€. Ich würde nur maximal 5€ akzeptieren.

Zitat:
02.05.2018 Aufnahme-/Bearb.-Geb. 2,50€
18.05.2018 Aufnahme-/Bearb.-Geb. 2,50€

Frei erfundener Quatsch und unzulässig. So eine Gebühr gibt es im RVG nicht.

Zitat:
08.06.2019 Ermittlungskosten stpfl. 4,20 €

OK, wenn die Adresse unbekannt war und es keinen Post-Nachsendeauftrag gab.

Zitat:
26.06.2018 1. Mahnung 54,00 €
13.07.2018 2. Mahnung 16,20 €

Auch das ist in seiner Struktur frei erfundener Quatsch. Das ist wohl der Versuch, eine Inkassogebühr absichtlich falsch zu deklarieren, um zu verwirren. Denn in Summe gibt es die ominösen 70,20€ (sogenannte 1,3 Gebühr mit Auslagen).

Zitat:
30.07.2018 1. RA-Mahnung 70,20 €

Frei erfundener Blödsinn bzw. Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Die Kostendopplung aus Inkasso und Anwalt ist schlichtweg nicht erlaubt.

Zitat:
Mich würde sehr interessieren, was ihr dazu meint & ob ihr denkt, dass ich das bezahlen muss?

Die Inkasso-/Anwaltsgebühr und deren Höhe gesamt würde ich auf 0,00€ einschätzen. Ganz einfach, weil sich jemand, der mit so einem Unfug hantiert, sowieso von selbst disqualifiziert und sich damit auch sicher nicht vor ein Gericht traut. Daneben gibt es weitere Argumente. Beantworte mal die zusätzlichen Fragen, denn eventuell bekommt man es schon auf anderer Ebene besser ausgehebelt. Beispielsweise wenn es einen Post-Nachsendeauftrag gab.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb517695-84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin mepeisen,
vielen Dank für deine Antwort!

Zitat:
Das heißt, es gab eine Rücklastschrift? Also dein Konto war nicht gedeckt? Dem Studio hattest du keine neue Adresse mitgeteilt? Und einen Postnachsendeauftrag gab es auch nicht?


Leider alles korrekt. Ich war zu der Zeit nicht ganz bei Sinnen, bzw hatte andere Dinge im Kopf & habe dem Studio keine neue Adresse mitgeteilt. Gemeldet war ich jedoch die ganze Zeit über unter der Adresse, unter der sie mich nun auch erreicht haben. Da die alte Wohnung eine Firmen-Wohnung war, kann ich nicht sagen, ob die Post dort einfach weggeworfen wurde oder sie tatsächlich als Unbekannter Empfänger zurückging.

Einen Nachsendeauftrag gab es nicht, da ich dort fast keine Post empfangen habe.


Ist es ratsam, die Gesamtforderung - 70,20€ zweckgebunden zu überweisen & in einer Mail auf die Nicht-Zulässigkeit der RA-Gebühren hinzuweisen?

Vielen Dank!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Vertrag lief unter der Firmenadresse?

Signatur:

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#4
 Von 
fb517695-84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der Vertrag lief unter der Firmenadresse?


Genau!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

OK. Dann würde ich die Hauptforderung, Zinsen, Adressermittlung, Rücklastschrift und ggf. 18€ für ein Schreiben einfacher Art bezahlen. Oder auch die 18€ weglassen, je nach Geschmack.
Dem Anwalt würde ich schreiben, dass man ihm viel Spaß vor Gericht wünscht und gespannt er ist, wie er die verbotenen Gebühren (insbesondere die verbotene Kostendopplung) dort begründen will.

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#6
 Von 
fb517695-84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
OK. Dann würde ich die Hauptforderung, Zinsen, Adressermittlung, Rücklastschrift und ggf. 18€ für ein Schreiben einfacher Art bezahlen. Oder auch die 18€ weglassen, je nach Geschmack.
Dem Anwalt würde ich schreiben, dass man ihm viel Spaß vor Gericht wünscht und gespannt er ist, wie er die verbotenen Gebühren (insbesondere die verbotene Kostendopplung) dort begründen will.



Und die 70,20€ müssen nicht gezahlt werden? Also nicht die für das RA-Schreiben, sondern für die 1. & 2. Mahnung?

Danke für deine Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Und die 70,20€ müssen nicht gezahlt werden? Also nicht die für das RA-Schreiben, sondern für die 1. & 2. Mahnung?

Meiner Meinung nach nicht, nein. Das, was das Inkasso gemacht war, war ein sogenanntes "Schreiben einfacher Art". Dafür gibt's besagte 18€ maximal.

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#8
 Von 
fb517695-84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

OKay, danke für deine Hilfe!

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