Guten Tag,
Ich habe vor kurzem eine berechtigte Forderung von einem Inkassounternehmen bekommen. Und natürlich sind auch wieder Die üblichen Inkassogebühren dabei. Und dann habe ich gehört das Inkassogebühren nicht einklagbar sind und hier nachgelesen. doch was ich hier lese bedeutet dass das nur gilt wenn ich nicht zahlen will bzw. kann. Also heißt das wenn ich mit dem Inkassobüro in Verbindung setze und versuche die Forderung in Raten abzubezahlen muss ich die Inkassogebühren tragen, oder?
Ich habe ja auch schon versucht die Forderung beim Jeweiligen Unternehmen in Raten zu begleichen doch meine Anfrage wurde abgelehnt mit der Begründung es läge schon beim Inkassounternehmen.
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Frage zum Inkassobescheid
10. Juli 2008
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Frage vom 10. Juli 2008 | 13:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Inkassobescheid
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2008 | 17:09
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
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