Frage zur Forderung vom Inkassounternehmen

2. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
NL2014
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Forderung vom Inkassounternehmen

Guten Tag ich habe heute eine Email von infoscore Forderungsmanagement GmbH, 33401 Verl erhalten . Ich habe eine Zahlung bei einem Onlineunternehmen in Höhe von 240 Euro offen gehabt . Da ich diese momentan leider nicht begleichen konnte ging es an das Inkassounternehmen . Dieses machte daraus eine Forderung von 312 Euro . Ich schrieb diesem das es mir nicht möglich sei die volle Summe zu begleichen und ob eine monatliche Ratenzahlung von 30 Euro möglich wäre . Darauf hin erhielt ich diese Antwort :

[bgcolor=transparent]Sie haben uns einen Ratenzahlungsvorschlag unterbreitet. Grundsätzlich erklären wir hierzu unser Einverständnis, wenn die Ratenhöhe in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtforderung steht. Die von Ihnen vorgeschlagene Ratenhöhe ist jedoch zu niedrig.

Wir erwarten monatliche Ratenzahlungen in Höhe von mindestens 80,00 EUR ab dem

20.01.2019.
(Zahlungseingangsdatum)

Die weiteren Raten müssen jeweils zum entsprechenden Datum des Folgemonats bei uns eingegangen sein. Der Ratenvereinbarung wird unter Voraussetzung der Übernahme der 1,5 Einigungsgebühr zzgl. Auslagenpauschale, analog §§ 13 , 31b RVG i.V.m. Nr. 1000, 1003, 7002 VV, von 75,80 EUR zugestimmt. Teilzahlungen werten wir als Zustimmung.

Bei Zahlungsrückstand mit einer Rate oder einem Teil davon wird diese Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig. Die jeweils noch offene Restforderung ist dann in voller Höhe zur sofortigen Zahlung fällig.

Sollte Ihnen der von uns vorgeschlagene Ratenbetrag zu hoch sein, senden Sie uns bitte aktuelle Einkommensnachweise in Kopie (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid etc.) zu, damit wir eine Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angepasste Entscheidung treffen können.

Diese Vereinbarung beseitigt nicht die Gesamtfälligkeit der Forderung. Sollten die Zahlungstermine nicht eingehalten werden, so wird das Einzugsverfahren fortgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH
[/bgcolor]




Meine Frage nun , 80 Euro monatlich wären für mich im Moment nicht zu stemmen . Ist so eine hohe monatliche Summe überhaupt gerechtfertigt ? Über Antwort wäre ich sehr dankbar .

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7 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Da sich kein Gläubiger auf Ratenzahlungen einlassen muss, ist Deine Frage ob die 80 € gerechtfertigt sind, relativ sinnfrei.

Die Ratenzahlung hätte bereits vor Vertragsabschluss als Vertragsbestandteil vereinbart werden sollen.
Nur dann bestünde ein Anspruch darauf.

Jetzt zu argumentieren, dass man die unbestrittene Forderung nicht bezahlen kann, erweckt bei mir den Gedanken auf einen Eingehungsbetrug; damit wären wir im Bereich Strafrecht. Nicht sehr wahrscheinlich zwar, aber auch nicht gänzlich von der Hand zu weisen.

Berry

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wusste der Gläubiger von deinem Zahlungsproblem? Hast du vorher erfolglos beim Gläubiger nach einer Stundung oder einer Ratenzahlung gefragt?

Zitat:
Jetzt zu argumentieren, dass man die unbestrittene Forderung nicht bezahlen kann, erweckt bei mir den Gedanken auf einen Eingehungsbetrug; damit wären wir im Bereich Strafrecht. Nicht sehr wahrscheinlich zwar, aber auch nicht gänzlich von der Hand zu weisen.

Kurz als Ergänzung: Wenn man denn schon von Anfang an genau wusste, dass man es nicht zahlen kann, bevor bzw. als man den Vertrag einging.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
NL2014
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Mir ging es einfach nur darum ob mir hier jemand eventuell helfen kann , da ich vorher noch nie etwas mit Inkasso am Hut hatte und daher keine Ahnung von dem ganzen habe .Was ich vergessen habe zu erwähnen das es sich bei den 240 Euro Hauptforderung um den Rest einer Ratenzahlung handelt ,keine Ahnung ob das wichtig hierbei ist .

Nur gut das Fehler menschlich sind und jeder in solch eine Situation gelangen kann , aber jemanden so etwas zu unterstellen ist schon ein wenig frech.

Zitat (von Sir Berry):
Jetzt zu argumentieren, dass man die unbestrittene Forderung nicht bezahlen kann, erweckt bei mir den Gedanken auf einen Eingehungsbetrug; damit wären wir im Bereich Strafrecht. Nicht sehr wahrscheinlich zwar, aber auch nicht gänzlich von der Hand zu weisen

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#4
 Von 
NL2014
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe dem Gläubiger mehrmals darüber in Kenntniss gesetzt das ich im Moment Zahlungsschwierigkeiten habe. Habe die geforderten 2 monatliche Rate die zu diesem Zeitpunkt offen waren auch bezahlt , leider kam die Zahlung zu spät und die Ratenvertragskündigung flatterte ins Haus. Darauf hin schrieb ich dem Gläubiger erneut ob man das Inkassoverfahren noch stoppen könne was dieser verneinte .

Zitat (von mepeisen):
Wusste der Gläubiger von deinem Zahlungsproblem? Hast du vorher erfolglos beim Gläubiger nach einer Stundung oder einer Ratenzahlung gefragt?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Nur gut das Fehler menschlich sind und jeder in solch eine Situation gelangen kann , aber jemanden so etwas zu unterstellen ist schon ein wenig frech.

Das hat nichts mit frech zu tun. Wir kennen dich und deine Vorgeschichte nicht und du hast dazu nichts geschrieben.
Aber es ist halt immer eine persönliche Frage, denn wenn dem so gewesen wäre, sollte man vielleicht eher etwas defensiver agieren.

Zitat:
Darauf hin schrieb ich dem Gläubiger erneut ob man das Inkassoverfahren noch stoppen könne was dieser verneinte .

Sehr gut. Denn dann sind die Inkassokosten automatisch vom Tisch. Ich würde dem Inkasso nun folgendes schreiben:
"Wertes Inkasso. Ich habe mich zwischenzeitlich informiert. Ihre Mandantin wusste die ganze Zeit von meinen Zahlungsschwierigkeiten. Mehrfach habe ich versucht, eine Einigung zu erzielen, was verweigert wurde. Aufgrund dieser nachweisbaren Verweigerung sind ihre Inkassokosten ganz grundsätzlich nicht durchsetzbar und werden von mir als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Eine rateneinigungsgebühr ist zudem ebenfalls nicht von mir zu bezahlen. Wenden Sie sich hinsichtlich ihrer Bezahlung gemäß ZPO gefälligst an ihre Mandantin.
Ich werde meinerseits nun die Hauptforderung so abbezahlen, wie es mir möglich ist. Einer Verrechnung meiner Zahlungen mit ihren Inkassokosten oder ähnlichem stimme ich ausdrücklich nicht zu. Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren werde ich entsprechend mit Teilwiderspruch und Antrag auf Abgabe ans zuständige Gericht reagieren."

Dann zusehen, was die machen.

Du kannst den gerichtlichen Mahnbescheid nicht aufhalten. Aber du kannst dafür sorgen, dass deren Gebührenunfug da weg kommt. Zum Vergleich: Das gerichtliche Mahnverfahren kostet 32€ Gerichtskosten, 25€ Inkassopauschale. Dann eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher, sind glaube ich immer noch 4€ pro Rate.

Das ist in Summe deutlich weniger als Inkassokosten + Einigungsgebühr. Insofern: Rein kaufmännisch betrachtet, wäre das also der bessere Weg für dich.

Bezahle von den 240€ ansonsten ab, was du bezahlen kannst ohne Miete/Lebenserhaltung zu riskieren. Ggf. kommen noch Zinsen dazu, das war es aber dann. Zweckgebunden überwiesen. Das heißt, im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" ergänzen.

-- Editiert von mepeisen am 03.01.2019 09:37

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#6
 Von 
NL2014
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag ich bin es noch einmal . Ich habe wie geraten dem Inkassounternehmen geschrieben und darauf diese Antwort erhalten .

,,Gemäß den einschlägigen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)/ Einfühnjngsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) sind Inkassokosten bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehenden Vergütung erstattungsfähig.
Im Regelfall sind Inkassokosten in Höhe einer entsprechenden 1,3 Gebühr gemäß W RVG erstattungsfähig. Die Gebühr/Kosten werden auf Grundlage des Streitwertes, also der Höhe der Hauptforderung berechnet. Im vorliegenden Fall sind die berechneten Inkassokosten in Höhe von 70,20 EUR daher angemessen und werden zu Recht geltend gemacht."

Wir erwarten den Ausgleich der Gesamtforderung in Höhe von
311,54 EUR
(Saldo zum Zahlungstermin)

bis zum
25.01.2019
(Zahlungseingangsdatum).

Nach ungenutztem Fristablauf werden wir das Verfahren fortsetzen.


Wie verhalte ich mich jetzt am richtigsten ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Wie verhalte ich mich jetzt am richtigsten ?

Stur das bezahlen, was du bezahlen kannst., um die Hauptforderung los zu werden.

Wenn man sie in Diskussionen verzetteln will, würde ich denen folgendes schreiben
--
Wertes Inkasso.

Sie möchten diskutieren? Gerne. Das Bundesverfassungsgericht höchst selbst widerspricht ihnen. Es hat festgestellt, dass insbesondere bei Bekanntwerden von Zahlungsproblemen ein legitimer Grund vorliegt, dass ein Inkassobüro oder Anwalt nicht mehr hinzugezogen werden kann bzw. zu weiteren außergerichtlichen Mahnungen nicht bezahlt werden muss. Sie wollen doch sicher nicht hier den Richtern des Bundesverfassungsgerichts widersprechen. Oder etwa doch?

Auch ihre Angaben, dass im Regelfall eine 1,3 Gebühr zulässig sei, ist absurd und vom Bundesgerichtshof schon dutzendfach verneint worden. Vielmehr stellt der Bundesgerichtshof darauf ab, was getan wurde und zu was sie beauftragt wurden. Wollen Sie sich auch hier gegen die Richter des Bundesgerichtshofs stellen? Insofern fordere ich sie hiermit auf, mir unverzüglich vorzulegen:
* Eine vollständige Vertragskopie des zwischen Ihnen und der Gläubigerin abgeschlossenen Vertragswerkes (bezogen auf den gesamten infoscore-Konzern).
* Einen ausführlichen Tätigkeitsbericht
* Einen Beweis in Form eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall von der Gläubigerin bezahlt wurden
Bei Weigerung, mir diese Unterlagen vorzulegen, muss ich nun von einem Betrugsversuch ihrerseits ausgehen, gerade auch in Hinblick auf das Urteil des BGH von Anfang 2018 zu echtem/unechtem Factoring (sie wissen, was ich meine). Diesen werde ich dann leider anzeigen müssen. Sie haben 14 Tage Zeit, mir diese Unterlagen vorzulegen.


-- Editiert von mepeisen am 18.01.2019 06:48

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