Fragen zu HFG Inkasso Forderung von 2004

12. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Fragen zu HFG Inkasso Forderung von 2004

Hallo.

Zur Vorgeschichte:

2004 machte gründete ich eine GbR mit einem -wie ich damals dachte- guten Freund (Herr B). Ich muss zugeben, dass ich damals etwas naiv war. Ich wohnte damals bei meinen Eltern, da meine Mutter pflegte, die an Krebs erkrankt war.
Also war die Firmenanschrift auch die Anschrift meiner Eltern.

Mein Geschäftspartner begann irgendwann damit, über die EC Karte des Firmenkontos im Internet einzukaufen, obwohl das Konto nicht gedeckt war. Dies tat er ohne meine Einwiligung. Erst als Mahnungen kamen und ich ihn darauf ansprach, versicherte er mir, dass er sich darum kümmert und ich mir keine Gedanken machen soll.

Natürlich konnte er nicht zahlen. Als ich dann drohte zur Polizei zu gehen, flehte er mich an dies bitte nicht zu tun, da er Angst hatte ins Gefängnis zu kommen. Er war gerade frischer Vater geworden und da hatte ich Nachsicht mit ihm. Er hatte sich kurz vorher einen PC gekauft bei der Metro. Diesen könnte ich haben und dafür wären wir dann quit. Ich willigte ein und bekam den PC mit Drucker.
Ca. eine Woche später klingelte es bei meinen Eltern an der Tür. Die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl. Der PC, den Herr B mir gab war nicht abbezahlt. Also wurde der PC beschlagnahmt.

Ich bin dann von zu Hause ausgezogen um meine Eltern nicht noch weiter zu belasten.
Das Firmenkonto habe ich aufgelöst. Als Herr B davon erfuhr, spuckte er mir mitten in der öffentlichkeit ins Gesicht und drohte mir. Als ich dann zur Polizei ging, sagte mir der Polizist, dass Herr B bereits mehrfach vorbetraft sei.

Nun hatte ich keine Firma mehr und auch kein Geld mehr, da Herr B ja alles ausgegeben hatte. Ich gründete eine Einzelunternehmen und versuchte vom Jobcenter Unterstützung zu bekommen. Ich bezog also erstmal ALG II und hatte nebenbei die Firma.

Sämtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide kamen zu meinen Eltern. Da meine Mutter zu dem Zeitpunkt schon sehr krank war und meine Eltern von Klinik zu Klinik fuhren, haben sie es vergessen mir diese zu geben, bzw. habe mit diese erst gegeben als die Widerrufsfrist abgelaufen war. Herr B hatte viel im Internet eingekauft. Die Gesamtkosten beliefen sich auf knapp 5.000 €

Wie dem auch sei, versuche ich nun seit Jahren die Schulden zu bezahlen. Dafür lasse ich mit immer eine bereinigte Forderungsaufstellung und eine Kopie des Vollstreckungsbeischeides zukommen. Aktuell zahle ich noch Raten bei 2 Inkassounternehmen. Bis August dachte ich hätte ich alles gezahlt.

Jetzt kam aber wieder ein Schreiben von HFG Inkasso. Zahlen solle ich 463,40 €. Gedroht wird in dem Schreiben mit Pfändung von Wertgegenständen und Bankkonto, usw.
Ich habe daraufhin meine Unterlagen durchgeschaut, konnte aber keinen Vollstreckungsbescheid finden. Ich fand aber eine Mail von 2020, in der ich HFG Inkasso um eine um Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung und um eine Titelkopie bat. Beides wurde mir die zugesendet. Auch habe ich keine weiteren Schreiben von HFT Inkasso bekommen.
Erst im Januar 2023 kam erneut ein Schreiben mit oben genannter Forderung.
Ich schrieb also erneut eine Mail an das Inkassounternehmen und bat wieder um Forderungsaufstellung und Kopie des Vollstreckungsbescheides. Als nach ca. 3 Wochen keine Antwort kam, schickte ich nochmal einen Brief per Einschreiben. Daraufhin bekam ich dann Ende Februar zwar die Forderungsaufstellung, aber keine Kopie des Vollstreckungsbescheides zugesendet.

Auf der Forderungsaufstellung sind einige Punkte, zu denen ich Fragen habe.

Bei der Hauptsache sind angegeben:
112,91 € zzgl. 6,14 % Zinsen seit 2004
20,00 € zzgl. 6,14 % Zinsen seit 2004
2,67 € zzgl. 6,14 % Zinsen seit 2004

Ich möchte wissen, woraus sich diese Beträge zusammensetzen. Was benötige ich dafür?

Dann gibt es Titulierte Kosten in Höhe von 61,13 € zzgl. 5,00 %-Pkt. über Basiszins seit 2004. Diese titulierten Kosten werden in der Aufstellung als festg. Mahnkosten (18,00 € und 43,13 €) aufgeführt. Ich habe mir mal alle vorliegenden Vollstreckungsbescheide von den anderen Fällen angesehen. Nirgendwo wurden die Mahnkosten so hoch berechnet. Meistens so 2,50 €. Das höchste waren 11,50 €. Steht auf den Vollstreckungsbescheiden bei Nebenforderungen.
Außer den festg. Mahnkosten werden nochmal 12,50 € vorger. Mahnkosten aufgeführt.
Sind diese Mahnkosten gerechtfertigt?
Laut Schuldnerberatung dürfen Mahngebühren in der Höhe berechnet werden, in der tatsächlich Kosten durch den Versand der Mahnung entstanden sind (Porto, Druck- und Papierkosten). Verwaltungs- oder Personalkosten dürfen nicht berechnet werden.
(https://www.schuldnerberatung.de/mahngebuehren/)

Dann gibt es auf der Forderungsaufstellung noch folgende Punkte bei denen ich nicht sicher bin ob sie gerechtfertigt sind und wenn ja, ob die Höhe der Forderung gerechtfertigt ist:

Inkassokosten HFG: 44,40 €
Auslagenoauschale: 8,88 €
Ratenzlg.ok: 12,00 €
Schadensersatzpauschale: 38,65 €
Kosten Telefonabfrage: 3,00 €

Ist es richtig, dass Inkassounternehmen an die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) gebunden sind? Diese besagt, dass keine vermeidbaren Kosten entstehen dürfen.


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20 Antworten
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#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2001 Beiträge, 628x hilfreich)

Da die Forderung offenbar tituliert ist, ist die Beschwerde über die Kosten sinnbefreit.

Zitat (von manko79):
Ist es richtig, dass Inkassounternehmen an die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) gebunden sind? Diese besagt, dass keine vermeidbaren Kosten entstehen dürfen.

Das ist richtig, aber die von dir benannten Kosten waren offenbar nicht vermeidbar. Bei vermeidbaren Kosten geht es darum, dass man z.B. nicht monatlich eine Adressermittlung startet, nicht ständig den GV beauftragt oder gar eine Detektei beauftragt, oder oder oder.

Zitat (von manko79):
Kosten Telefonabfrage: 3,00 €

Das ist Privatvergnügen des IB sofern nicht tituliert.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Das ist richtig, aber die von dir benannten Kosten waren offenbar nicht vermeidbar. Bei vermeidbaren Kosten geht es darum, dass man z.B. nicht monatlich eine Adressermittlung startet, nicht ständig den GV beauftragt oder gar eine Detektei beauftragt, oder oder oder.


Dann mussen die Kosten nachgewiesen werden. Hätte ich gerne einzeln aufgelistet.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Da die Forderung offenbar tituliert ist, ist die Beschwerde über die Kosten sinnbefreit.


Auch hier hätte ich gerne die Kopie des Vollsteckungsbescheides, bzw. des Titels.
Und den bekomme ich ja nicht zugesendet. Sind Inassounternehmen überhaupt verpflichtet, mir eine Kopie zu senden?

Ich denke ich warte mal Antworten ab von anderen Usern. Von einem User der sich "Ex Inkassomitarbeiter" nennt und bei dem das Profil dazu noch nicht öffentlich ist, kann ich wohl keine Antworten erwarten, die mir weiterhelfen.

-- Editiert von User am 12. März 2023 19:18

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109165 Beiträge, 38265x hilfreich)

Zitat (von manko79):
Auch hier hätte ich gerne die Kopie des Vollsteckungsbescheides, bzw. des Titels.
Und den bekomme ich ja nicht zugesendet. Sind Inassounternehmen überhaupt verpflichtet, mir eine Kopie zu senden?

Die Inkassos sind nicht verpflichtet die schlampige Buchhaltung der Schuldner auszugleichen.
Die müssen einzig ihre Berechtigung die Forderung beizutreiben nachweisen, wenn der Schuldner das fordert. Da kann dann aber schon die Vollmacht des Gläubigers oder die Info "Inkasso YX vertritt mich" ausreichend sein.

Gab es in den ganzen Unterlagen ein Aktenzeichen des Titels?
Dann Titelkopie beim zuständigen Gericht anfordern.



Zitat (von manko79):
Sind diese Mahnkosten gerechtfertigt?

Wenn sie tituliert sind, ist das irrelevant.



Zitat (von manko79):
Ratenzlg.ok: 12,00 €

Scheinbar hat man eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen



Zitat (von manko79):
Schadensersatzpauschale: 38,65 €

Zitat (von manko79):
Kosten Telefonabfrage: 3,00 €

Die beiden Posten wären erläuterungsbedürftig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Inkassos sind nicht verpflichtet die schlampige Buchhaltung der Schuldner auszugleichen.


Wahrscheinlich können Sie nicht richtig lesen. Denn sonst hätten Sie in meinem Post gelesen, dass sämtliche Bescheide an die Adresse meiner Eltern geschickt worden sind, als ich dort nicht mehr wohnte. Versuchen Sie das doch nochmal zu lesen und zu verstehen, bevor Sie mir eine schlampige Buchhaltung vorwerfen.

Und nein, in den Schreiben gibt es kein Aktenzeichen des Titels. Nur eines vom Inkassounternehmen.

Es steht da lediglich: lt. Vollstreckungsbescheid von bla, bla 2004,...
Kein Aktenzeichen sonst.
Aktenzeichen und zuständiges Gericht würden mir schon reichen.

Bei den anderen Inkassounternehmen war das auch kein Problem.
Ich bin mir zudem nicht sicher, ob Ihre Behauptung stimmt, dass Inkassounternehmen nicht verpflichtet sind einen Vollstreckungsbescheid nachzuweisen. Gibt es da eine Gesetzesgrundlage?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109165 Beiträge, 38265x hilfreich)

Bereits das

Zitat (von manko79):
dass sämtliche Bescheide an die Adresse meiner Eltern geschickt worden sind, als ich dort nicht mehr wohnte.

ist schlampige Buchhaltung und man hätte viele Kosten vermeiden können, hätte man korrekt gehandelt.



Zitat (von manko79):
lt. Vollstreckungsbescheid von bla, bla 2004,...

Wenn sich keiner unter den vorhanden finden lässt, der mit dem Datum übereinstimmt, auch das Gericht unbekannt ist, wird man wohl warten müssen bis der GV sich meldet und eventuell freundlicherweise eine Kopie übersendet.

Ich hoffe man hat von allen anderen Gläubigern die entwerteten Titel bekommen?



Zitat (von manko79):
Gibt es da eine Gesetzesgrundlage?

Ja, es fehlt die Gesetzesgrundlage die sie dazu verpflichtet.

Das einzige was sie dann bei fehlendem Nachweis nicht mehr geltend machen können, sind die ganzen Zinsen, Kosten etc. ab dem Zeitpunkt der Verweigerung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Hier mal die Forderungsaufstellung:

Hauptsache
04 / 2004 Hauptsache: 112,xx € zzgl. 6,14% Zinsen
05 / 2004 Hauptsache: 20,xx € zzgl. 6,14% Zinsen
05 / 2004 Hauptsache: 2,xx € zzgl. 6,14% Zinsen

Hauptsache zusammen: 135,58 €

Titulierte Kosten

11 / 2004 Titulierte Kosten: 61,xx € zzgl. 5,00%-Pkt. über Basiszinssatz

Forderungsverlauf

Hauptsache 135,58 €

unverzinsl. Kosten:

[Kein Datum] vorger. Mahnkosten 12,xx € -- (Sind diese Mahnkosten gerechtfertigt?)
04 / 2004 - Schadensersatzpauschale: 38,xx € -- (Muss ich das zahlen?)
05 / 2004 - Geb.MS (1 w. Rechn): 3,xx € -- (Ich weiß nicht was das sein soll)
09 / 2004 - Kosten Telefonabfrage: 0,xx €
06 / 2005 - Inkassokosten HFG: 44,xx €
06 / 2005 - Auslagenpauschale: 8,xx €
02 / 2008 - Kosten Ext. Erm.: 9,xx € -- (Ich weiß nicht was das sein soll)
06 / 2009 - Ratenzlg. ok: 12,xx €
07 / 2009 - Zahlung: - 68,xx € -- (Hier habe ich wohl mal eine Rate gezahlt?)
07 / 2009 - Saldo: 60,xx €
10 / 2012 - Zahlung: - 7,xx €
10 / 2012 - Saldo: 53,xx €
dann kommt lange Jahre nichts.....
02 / 2023 - Saldo: 53,xx €

Titulierte Kosten:

11 / 2004 - festg. Mahnkosten: 18,xx €
11 / 2004 - festg. Mahnkosten: 43,xx €

Zinsen:

Zinsen auf Hauptsache: 9,53 €
Zinsen auf tit. Kosten: 1,97 €
Zinsen gesamt: 11,50 €

Saldo Zinsen 2004 - 11,50 € -- (Anfangsbestand)
06 / 2009 - Zinsen auf Hauptsache: 34,32 €
06 / 2009 - Zinsen auf tit. Kosten: 18,32 €
07 / 2009 - Saldo Zinsen: 64,14 € -- ( 11,50 + 34,32 + 18,32) Hier war Ratenzahlung von 68€
07 / 2009 - Zinsen auf Hauptsache: 27,12 €
07 / 2009 - Zinsen auf tit. Kosten: 10,27 €
10 / 2012 - Saldo Zinsen: 101,53 € (64,14 + 27,12 + 10,27)
10 / 2012 - Zinsen auf Hauptsache: 26,29 €
10 / 2012 - Zinsen auf tit. Kosten: 8,88 €
dann kommt lange Jahre nichts.....
02 / 2023 - Saldo Zinsen: 136,71 € (101,53 + 26,29 + 8,88)

Soweit die Forderungsaufstellung.
Leider ist die mir zugesendete Forderungsaufstellung ziemlich unübersichtlich, so dass ich nicht nachvollziehen kann, ob die Zinsen die eigentlich verjährt sind mit beigerechnet wurden oder nicht.

Ich kann mich auch nicht daran erinnern, jemals eine Ratenzahlung mit HFG vereinbart zu haben. Ich besitze ein P-Konto. Evtl. wurde das Geld gepfändet. Denn die Ratenzahlung von 7,xx € mach keinen Sinn. Ich muss dazu sagen, dass ich zu diesem Zeitpunkt ALG II erhalten habe. Mir wurden auch hin und wieder die Leistungen gekürzt, weshalb ich nie eine Ratenzahlung einhalten konnte.

Wie gesagt hat mich mein ehemaliger Geschäftspartner in diese Situation gebracht. Es kamen immer mehr Mahnungen und Vollstreckungsbescheide. Irgendwann habe ich die Übersicht verloren. Dazu kam, dass ich von ALG II weg wollte, daher noch Jobsuche und ich meine Mutter noch bis zu Ihrem Tod gepflegt hatte.
Ich selber habe noch nie in meinem Leben Schulden gemacht.





-- Editiert von User am 13. März 2023 01:31

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#8
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
ist schlampige Buchhaltung und man hätte viele Kosten vermeiden können, hätte man korrekt gehandelt.


Dummes Geschwätz. Wie hätte ich denn korrekt handeln sollen? Mir wurde ja die Bescheide nicht ausgehändigt.
Oder sind Sie hier nur am rumtrollen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich hoffe man hat von allen anderen Gläubigern die entwerteten Titel bekommen?


Von allen anderen Gläubigern habe ich eine Kopie des Vollstreckungsbescheides erhalten. Außerdem bis jetzt von allen nochmal eine Kopie des Vollsrtreckungsbescheides mit dem Vermerk "Erledigt" wenn alles bezahlt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109165 Beiträge, 38265x hilfreich)

Zitat (von manko79):
Wie hätte ich denn korrekt handeln sollen?

Nun, man hätte den Gläubigern ja einfach mal die korrekte Anschrift mitteilen können.
Oder (täglich?) vorbeigehen und sich um seine Post kümmern.

Also die ganz normalen Pflichten die schon ein 0815-Bürger erfüllen muss, vom Unternehmern mal ganz zu schweigen.



Zitat (von manko79):
02 / 2008 - Kosten Ext. Erm.: 9,xx € -- (Ich weiß nicht was das sein soll)

"Externe Ermittlungen" bedeutet das das Inkasso irgendwen irgendwas zum Schuldner gefragt hat. In der Regel nicht erstattungsfähig.



Zitat (von manko79):
so dass ich nicht nachvollziehen kann, ob die Zinsen die eigentlich verjährt sind mit beigerechnet wurden oder nicht.

Eventuell sind die Zinsen auch noch nicht verjährt, auch das wäre zu prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, man hätte den Gläubigern ja einfach mal die korrekte Anschrift mitteilen können.
Oder (täglich?) vorbeigehen und sich um seine Post kümmern.

Also die ganz normalen Pflichten die schon ein 0815-Bürger erfüllen muss, vom Unternehmern mal ganz zu schweigen.


Wie soll ich Gläubigern meine korrekte Anschrift mitteilen, wenn ich von den Gläubigern erstmal nichts weiß? Ich habe ja dann erst davon erfahren, als mir meine Eltern die Briefe irgendwann gegeben haben. Und das hat manchmal gedauert. Meine Eltern waren ja die meiste Zeit bei Ärzten, Klinikaufenthalte, etc.
Da bringt es auch nichts, täglich vorbei zu gehen. Ich hatte ja keinen Schlüssel vom Briefkasten.

Beim Einwohnermeldeamt habe ich mich auch gleich umgemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell sind die Zinsen auch noch nicht verjährt, auch das wäre zu prüfen.


Zinsen verjähren nach 3 Jahren. Punkt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Was mir noch aufgefallen ist:

Ich habe ja 2x eine Zahlung geleistet. 68,00 € und 7,00 €.
Diese insgesamt 75,00 € wurden aber nicht von der Hauptforderung oder den titulierten Kosten abgezogen, sondern von den unverzinslichen Kosten.
Alleine mit den 68,00 € wären die titulierten Kosten bezahlt gewesen. So sind sie nicht bezahlt und es kommen die ganzen Jahre Zinsen dazu. Auch die Hauptforderung wäre nach den 75,00 € nur noch 60,00 € gewesen. Auch dann wären die Zinsen niedriger.

Wie sieht das aus, in Bezug auf die Schadensminderungspflicht? Diese sieht ja kurz gesagt vor, dass alles, was die Situation des Schuldners verschlimmern würde, zuerst von ihm abzuwenden ist. Hätten also mit meinen Ratenzahlungen nicht ersmal die Hauptforderung, bzw. die tit. Kosten ausgeglichen werden müssen?

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#14
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5310 Beiträge, 1229x hilfreich)

Zitat (von manko79):
Oder sind Sie hier nur am rumtrollen?


Harry van Sell trollt ganz bestimmt nicht. Er fragt sich aber - und das sind auch meine Fragen:
- als man ausgezogen war, hat man
- - die Firma umgemeldet?
- - einen Nachsendeauftrag für die Firma eingerichtet?

Aber das führt jetzt zu nichts. Ganz ehrlich: Ich würde zu einer Schuldnerberatung gehen. Und das ganze professionell mal begutachten lassen. Irgendwann wollen Sie ja damit auch abschließen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
- als man ausgezogen war, hat man
- - die Firma umgemeldet?
- - einen Nachsendeauftrag für die Firma eingerichtet?

Aber das führt jetzt zu nichts. Ganz ehrlich: Ich würde zu einer Schuldnerberatung gehen. Und das ganze professionell mal begutachten lassen. Irgendwann wollen Sie ja damit auch abschließen.


Die Firma (GbR) wurde abgemeldet. Es wurde eine neue Firma gegründet (Einzelunternehmen).

Ist aber auch egal jetzt. Ich sage ja auch nicht, dass ich nicht berreit bin zu zahlen. Ich möchte aber nicht mehr zahlen, als ich eigentlich muss. Daher habe ich mir eine um Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung zukommen lassen, sowie eine Kopie des Vollstreckungsbescheides.

Die Kopie des Vollstreckungsbescheides wurde mir überhaupt nicht zugesendet und bei der Forderungsaufstellung wurden die Zinsen nicht bereinigt. Ich verweise hier auf §197 Abs. 2 BGB.

Frage: Kann / Darf das Inkassounternehmen die Verjährung der Zinsen verweigern?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1609 Beiträge, 252x hilfreich)

Nein. Aber dazu müssten die Zinsen erstmal verjährt sein. Das passiert nicht automatisch.
Wann und wie wurde denn die Einrede der Verjährung erhoben? Kann man nachweisen, dass diese Einrede den Empfänger erreicht hat?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Nein. Aber dazu müssten die Zinsen erstmal verjährt sein. Das passiert nicht automatisch.
Wann und wie wurde denn die Einrede der Verjährung erhoben? Kann man nachweisen, dass diese Einrede den Empfänger erreicht hat?


Die Einrede der Verjährung wurde zunächst via Mail erhoben. HFG Inkasso gibt auf seinen Schreiben eine Kostenfreie Hotline, sowie eine Mailadresse an. Allerdings habe ich bis jetzt noch nie eine Antwort erhalten, wenn ich an diese Adresse eine Mail geschickt habe.
Also habe ich am 12.01.2023 das ganze nochmal per Einschreiben gemacht. Das Einschreiben ist auch angekommen und ich kann die Unterschrift des Empfängers einsehen.

Die Forderungsaufstellung wurde auch geschickt, allerdings keine bereinigte.




-- Editiert von User am 13. März 2023 14:55

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109165 Beiträge, 38265x hilfreich)

Zitat (von manko79):
Wie soll ich Gläubigern meine korrekte Anschrift mitteilen, wenn ich von den Gläubigern erstmal nichts weiß?

In der Regel gehen den Mahnbescheiden zahlreiche Mahnungen / Inkassoschreiben voraus, die hätten doch an der Firmenanschrift aufschlagen müssen?



Zitat (von manko79):
Ich hatte ja keinen Schlüssel vom Briefkasten.

Sollte man haben wenn da die Firmenpost hingeht ...



Zitat (von manko79):
Zinsen verjähren nach 3 Jahren. Punkt.

Das ist - wie man diversen, seriösen Stellen nachlesen kann - schlicht falsch ... aber wenn man meint ...



Zitat (von manko79):
Hätten also mit meinen Ratenzahlungen nicht ersmal die Hauptforderung, bzw. die tit. Kosten ausgeglichen werden müssen?

Nein, wenn die Zahlung nicht zweckgebunden ist, dann darf der Gläubiger das verrechnen wie er will.
Und da die Inkassos Geld verdienen möchten, verrechnen sie natürlich auf die Posten die am wenigsten einbringen ... im übrigen ganz legal.



Man hat nun 3 Alternativen:
- alles zahlen
- selber bereinigen und den Rest zahlen
- nichts zahlen und abwarten was passiert



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
manko79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In der Regel gehen den Mahnbescheiden zahlreiche Mahnungen / Inkassoschreiben voraus, die hätten doch an der Firmenanschrift aufschlagen müssen?


Stimmt. Es kamen Mahnungen, welche ich an Herrn B weitergeleitet habe. Dieser versicherte mir auch das er bezahlt. Weil er ja die Kosten verursacht hat. Auch den Gläubigern habe ich die Adresse von Herrn B gegeben. Also kamen dann erstmal wohl auch Mahnungen zu Herrn B.
Herr B zahlte aber nicht und so haben die sich wieder an mich gewandt. Weil bei der GbR beide haften. Bei Herr B war nichts zu holen, der war derweil wegen diverser anderer Straftaten im Knast. Also haben die wieder versucht das Geld bei mir einzutreiben, allerdings kannten die meine neue Adresse nicht und haben es an die alte Adresse von meinen Eltern geschickt.
Und nein, ich hatte keinen Briefkastenschlüssel mehr weil die Firma ja abgemeldet war und ich davon ausging, dass die Forderung von Herrn B bezahlt sei.

Ich habe heute wieder ein Schreiben an HFG geschickt. Darin habe ich geschrieben, dass bei deren letzten Schreiben die Kopie des Vollstreckungsbescheides fehlt und das die Forderungsaufstellung nicht um Zinsen bereinigt ist.
Die sollen mir das nochmal schicken, dann werde ich die noch offene Forderung unter Vorbehalt zahlen.

Das wars dann von mir. Beitrag kann geschlossen werden.

-- Editiert von User am 13. März 2023 19:35

-- Editiert von User am 13. März 2023 19:36

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bertram-der-bärtige
Status:
Lehrling
(1304 Beiträge, 107x hilfreich)

Zitat (von manko79):
unter Vorbehalt zahlen.

Kann man machen.
Aber schlechte Idee.

Signatur:

Ich weiß, dass ich nicht alles weiß. Manchmal ist es schön, nicht alles zu wissen.

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