Fragen zu Inkasso und Rechtsanwalt

15. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
ogiwan
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)
Fragen zu Inkasso und Rechtsanwalt

Hallo zusammen,

ich habe da noch eine alte Sache. Ein Mobilfunkanbieter hat einen Titel gegen mich erwirkt (meine Schulden standen außer Frage), dieser war Vertreten von Ra. KSP (sind ja auch bekannt;))nachdem ich denen dann mitgeteilt habe das ich die EV abgelegt habe und Zahlungsunfähig bin haben die mich noch 2x angeschrieben. Dann war für 6 Monate Ruhe.

Plötzlich kam ein Schreiben von HFG Inkasso, sie wären mit der Einziehung der Forderung beauftragt.... das übliche. Ich habe auf dieses Schreiben, und den 4 weitern die kamen, nie reagiert. Muss auch sagen, dies war bevor ich das Forum entdeckt habe.

Natürlich haben sich die Kosten angesammelt, vor allem auch Mahngebühren, was ich einen Witz finde.
Im letzten Schreiben drohen sie mit der beauftragung des GV, was natürlich weitere Kosten verursacht. Muss dazu sagen das ich immer noch Zahlungsunfähig bin.

So, nun meine Frage(n):
Auch wenn ich bis dato dem IB nicht Wiedersprochen habe, hat der Titelinhaber von mir Bescheid bekommen das ich Zahlungsunfähig bin und die EV abgelegt habe. Aufgrund dieser Information darf er dann ein IB beauftragen? Meines Wissens nach gibt es doch Urteile die ganz klar besagen das die Kosten vom IB nicht erstattungsfähig sind wenn davor schon klar war das ich nicht Zahle.

Wie soll ich mich dem IB gegenüber verhalten? Vollmacht einfordern? Den Kosten Wiedersprechen aufgrund das dem Auftraggeber bekannt ist das ich Zahlungsunfähig bin?

Danke im voraus

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wer ist jetzt der besitzer des titels `?
------------
immer noch der mobilfunkanbieter ?
ksp ?
oder hfg ?

gruß
thehellion


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#2
 Von 
ogiwan
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Antragsteller war der Mobilfunkanbieter. Vertrete n durch KSP.
So wie es aussieht ist der Mobilfunkanbieter immer noch der Besitzer des Titels da HFG ja schreibt sie wurden beauftragt.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Dürfen alles ( versuchen )
Wieviel ist tituliert ?
will hfg noch zusätzlich gebühren

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Auch wenn das IB schreibt, dass es beauftragt wurde, heißt das nicht, dass sie die Forderung nicht gekauft haben. Da Sie auf keines der Schreiben reagiert haben, ist es nicht verwunderlich, dass das IB nun "härtere Bandagen" auffährt.

Es is unerheblich, ob Sie eine Zahlungsunfähigkeit und EV mitgeteilt haben oder nicht, versuchen Sie sich mit dem IB zu einigen, da diese Ihnen den GV ständig schicken können ob mit der ohne EV

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ich möchte aber schon wissen wer der Besitzer des Titels ist ?
Mit Diesem werden dann ja auch die Verhandlungen geführt !

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#6
 Von 
ogiwan
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Es geht mir hiebei nicht darum das der GV vorbeikommt! Es geht hierbei um folgendes:

1. Die ständigen Drohungen vom IB (ich weis das dies meistens nur leere Drohungen sind da diese rechtlich eingeschränkt sind)
2. Werden unnötige weitere Kosten verursacht!
3. Ist der Inhabe des Titels nicht das IB. (Wahrscheinlich, bin nicht ganz sicher da niemals eine Vollmacht dabei war)
4. Habe ich einwenig recherchiert und folgendes entdeckt:
KSP: die Gründer bzw. Hauptmacher sind Dr. Christian Seegers und Dr. Christoph Frankenheim.

HFG: die Muttergesellschaft von HFG Inkasso ist die HFG Finanzholding, dort sind die Anteilseigner..... Seegers & Frankenheim!

Hier wird doch ganz klar auf Kosten des Gläubiger Geld gemacht!!
Ist doch eine tolle Möglichkeit, ne Zeitlang übers Anwaltsbüro laufen lassen und dann an das eigene IB übergeben, da steigen natürlich die Kosten und die Herren verdienen unter umständen noch schön mit!

-- Editiert von ogiwan am 17.07.2006 13:11:20

@thehellion: werde deine Frage beantworten sobald ich wieder die Unterlagen in der Hand habe (bin momentan unterwegs);)

-- Editiert von ogiwan am 17.07.2006 13:13:58

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Abtretungsurkunde ( 410 BGB) vom neuen Besitzer des Titels verlangen
(falls es einen neuen gibt)

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#8
 Von 
ogiwan
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

So, habe nun die letzte Forderungsaufstellung zur Hand (04/2006)
Hauptforderung: 1188
Unverz. Kosten: 244 enthalten sind, 2x10 Mahnkosten, Inkassokosten 185, Auslagenpauschale 25, 4x Mahnkosten je 3,30
Verz. Kosten: 174, Kosten für Mahbescheid/Titel
Zinsen: 155
Summe 1762

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#9
 Von 
ogiwan
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Frage: ist es eigendlich nicht so das der Mobilfunkanbieter (übrigens ist Mobilcom) bzw. KSP gegen § 254 (Schadenminderungspflicht) verstossen? Ein Anwalt kann die Forderungseintreibung billiger durchführen als IB, zudem besteht schon ein Titel.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

also die 1188 sind tituliert ?
und der Titel wurde nicht ans hamburger Inkassobüro ?
Eigentlich aber Nebensache da Du ja die EV geleistet hast
wenn Du aber schon die EV geleistet hast
würde ich hfg ein angebot machen von 10 % gegen Rückgabe des Titels.
weise auf Deine schlechte finanzielle lage und auf die ev hin
gruß
thehellion

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#11
 Von 
ogiwan
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Werde ich sicherlich so machen, muss aber noch rausfinden wer der Besitzer des Titels ist damit ich mit denen gleich richtig verhandle.

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

... das ergibt sich eigentlich aus dem anschreiben des hamburger inkassounternehmens !

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#13
 Von 
ogiwan
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Im ersten Schreiben steht: Wir sind mit der Einziehung beauftragt.

In den letzten 3 Schreiben Drohen sie nur, sie weisen zwar auf den Vollstreckungstitel hin, wird aber nicht erwähnt das sie im Besitz sind. Es heist auch immer Forderung der Mobilcom gegen Sie.

Ich glaube wenn die wirklich den Titel haben, hätten sie doch schon den GV losgeschickt und drohen nicht 1 Jahr lang.

Werde mal zur "überprüfung" der Forderung eine Forderungsaufstellung und die Vollmacht verlangen, dann sehe ich ja ob sie beauftragt oder Inhaber sind.

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ersten Schreiben steht: Wir sind mit der Einziehung beauftragt.
---------------------
Dann sind sie nicht besitzer des titels !
Dann ist es mobilcom
Eindeutig

den gv sowie weitere maßnahmen hätten ja schon die anwälte in die wege leiten können ! Dies hat man anscheinend wg der ev nicht gemacht

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#15
 Von 
ogiwan
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Frage: kann das IB überhaupt den GV beauftragen wenn nicht Besitzer des Titels?

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#16
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Das können sie auch, wenn Sie beauftragt wurden

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

der titelbesitzer Mobilcom muß den auftrag geben und dieses Geld muß er vorlegen
Bei einer geleistet EV riskant für den gläubiger

ogiwan
wird oft vergessen : in den öffentlichen büchereien gibts ebenfalls gute lit. über das richtige verhalten gegenüber gläubigern

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#18
 Von 
schlumpfiene
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
habe vor kurzem auch so ein schreiben von hfg bekommen.
mit einer offenen forderung von vor 3 jahren.
mir ging es genauso wie ogiwan. habe ev und konnte damals nicht zahlen. habe eine zeitlang in thüringen gewohnt wo jetzt auch das neue schreiben hingekommen ist. allerdings habe ich mittlerweile geheiratet und somit auch einen anderen namen angenommen.
die schreiben praktisch seit 3 jahren an eine uralt adresse an meinen mädchenname.
soll ich dieses schreiben ignorieren oder wie soll ich mich verhalten?
habe eure letzten beiträge durchgelesen und da fiel mal was mit " 10% vorschlagen" wie kann ich das verstehen?

danke für eure hilfe

lg schlumpfiene

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#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

titulierte forderung ?
HFG ist besitzer des Titels

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#20
 Von 
schlumpfiene
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Weis net, hier steht, " forderung der hfg gegen mich aus vollstreckungstitel vom 30.1.2003

warum willst du das wissen?

hast du einen vorschlag was ich machen soll.

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#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Biete z.b unter bezugnahme der geleisteten ev und Deiner finanziellen lage die sich auch in absehbarer zeit nicht ändern wird 10 % der Forderung gegen rückgabe des titels an.
Nicht zu freundlich formulieren

gruß
thehellion

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