Fragen zu einem Vergleich unkonkrete Angaben

28. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)
Fragen zu einem Vergleich unkonkrete Angaben

Hallo zusammen,

da ich gerne meine Schulden bezahlen möchte dies aber nur durch massives Entgegenkommen der Gläubiger möglich ist habe ich versucht einen Verlgeich zu schließen. Die Forderung beläuft sich auf 926,76 € und man hat mir vor Jahren (wahr damal anderes Inkasso) schon mal einen Verleich in Höhe von 450 angeboten den ich aufgegriffen habe.
Ich bot an ab sofort 450 € in 12 Raten zu begleichen und anschließend ist die Forderung komplet abgegolten. Daraufhin erhielt ich ein Vergleichsangebot.

[link=][/link]

Ich kann mich täuschen aber für mich ließt sich der Vergleich so, dass ich doch endlich zahlen soll und am
Ende der 12 Monate finden wir schon irgendeinen Grund um die Hauptforderung wieder aufleben zu lassen.
Das ist alles andere als mein Ziel und so kann ich gleich in Privatinsolvenz gehen.
Daraufhin habe ich ein Gegenangebot abgegeben.

[link=][/link]

Wir bleiben bei unserer Formulierung hieß es in dem Brief den ich heute erhalten habe.

Bevor ich meinem Unmut freien Lauf lasse frage ich hier nach was Ihr von dem Vergleich haltet bzw meine Fragen.

Was passiert eurer Meinung nach am Ende vereinbarten Ratenzahlung von 12 Monaten?
Was versteht diese Kanzlei unter wesentliche Verbesserung der Vermögensverhältnisse?
Was bedeuten die anderen Sätze?

Vielen Dank für die Hilfe





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25 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gibt es denn eine unterschriebene Abtretungserklärung oder einen Vollstreckungsbescheid, aus dem gepfändet werden könnte? Wenn nicht, dürfte meiner Meinung nach nicht viel passieren. Das Verbessern der Vermögensverhältnisse ist zwar schwammig, aber wenn du nicht gerade im Lotto gewinnst oder doppeltes Gehalt bekommst, nicht wirklich wichtig. Das ist eine Standard-Klausel.

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#2
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi Mr. 12441 Beiträge :) ,

also es gibt natürlich einen Titel seit 2007.

Ich möchte gerne vermeiden, dass nach Ende der vereinbarten Ratenzahlung ein Brief kommt mit "Ätsch" die Forderung ist nicht aus der Welt bitte zahlen Sie weiter. Das bringt mir nichts. Für mich hört es sich nicht so an als wäre die Sache nach 12 Monaten für immer abgegolten.

Vielleicht kommen ja noch weitere Ratschläge.

Danke an Dich

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#3
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Du hast doch das Vergleichsangebot von EOS und deine Kontoauszüge als Nachweis, dass du deine Raten pünktlich gezahlt hast (am besten einen Dauerauftrag für den 29. eines jeden Monats einrichten, damit das Geld pünktlich am 03. drauf ist). Nachdem du die letzte Rate überwiesen hast, nimmst du Bezug auf deren Schreiben sowie deine Überweisungen und forderst die Herausgabe des entwerteten Vollstreckungstitels nebst Erledigungsschreiben.

Wenn EOS trotz bezahltem Vergleich doch Stress machen sollte, wovon ich nicht ausgehe, dann kannst du mit deinen Beweisen/Belegen zum Rechtsanwalt gehen und diesen die notwendigen Schritte einleiten lassen.

PS: Bitte nicht vergessen, dass die Akten heute nahezu nur noch elektronisch geführt werden und die Handarbeit bzw. der Vollstreckungsbescheid erstmal aus dem Archiv rausgesucht werden muss. Das kann bei einem so großen Inkassodienstleister, wie EOS, schon mal bis zu sechs Wochen dauern.

Und nein, das schreibe ich nicht, weil ich bei EOS arbeite (das tu' ich nämlich nicht), sondern weil ich meine (Fach-)Kenntnisse einer Bekannten zur Verfügung gestellt und ihr geholfen habe, ihre alten Verbindlichkeiten mittels Vergleichen (auch mit EOS) aus der Welt zu schaffen und die entwerteten Titel herausgegeben zu erhalten.

-- Editiert von Inkassosachbearbeiter am 28.01.2016 17:40

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nachdem du die letzte Rate überwiesen hast, nimmst du Bezug auf deren Schreiben sowie deine Überweisungen und forderst die Herausgabe des entwerteten Vollstreckungstitels nebst Erledigungsschreiben.

Exakt richtig. Deswegen habe ich gefragt, ob schon tituliert wurde :-)

Dass EOS manchmal braucht ist nicht das Thema. Das könnte man akzeptieren, wenn sie parallel nicht so aggressiv und teilweise absichtlich begriffsstutzig bei Themen wie der Verjährung oder konzerninternen Forderungen auftreten würden.

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#5
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von Inkassosachbearbeiter):

Das kann bei einem so großen Inkassodienstleister, wie EOS, schon mal bis zu sechs Wochen dauern.


Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass es sich hierbei um EOS handelt und alles ist geschwärzt !!!

Jetzt habe ich noch ein viel unguteres Gefühl.



-- Editiert von WillsWissen2014 am 29.01.2016 08:40

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man erkennt das an den Schrifttypen, der Aufmachung und der Wortwahl. Warum hast du deswegen ein ungutes Gefühl?

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

NSA ;)

@ WillsWissen

Keine sorge, hier kennt man die einzelnen Schreiben einfach mittlerweile auswendig.

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#8
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi,

die Inkassofirmen sind ja auch nicht doof und evt. lesen und schreiben die in solchen Foren mit. Bei der größten deutschsprachigen Seite für Drucker aller Art ist das auch so die großen Firmen lesen mit und posten auch ganz öffentlich.

Da dem "Vergleich" sofort zugesprochen wurde und niemand auf Geld verzichtet macht mich das ein wenig stutzig. Ich habe ja schon gesagt was ich glaube das passieren wird am Ende der 12. Rate. Ätsch... Da diese ganze Prozdur im Hinblick auf meine finanzielle Situtation sehr grenzwertig ist neige ich dazu, auch wenn es sich hinterher als Fehler herausstellt ein weiteres Schreiben aufzusetzten.

Ich würde vorschlagen das Geld bis Ende des Jahres privat auf die Seite zu legen und dann nochmals zu verhandeln. Ich werde dann die 450 € sofort überweisen wenn ich im Gegenzug den original Titel bekomme und ein seperates Schreiben, indem steht dass die Hauptforderung mit diesen 450 € komplett abgegolten ist. Ohne wenn und aber! Die Firma muss jetzt nicht mehr antworten um die Angelegenheit nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Ich werde dann schon sehen wie man sich Ende des Jahres entscheidet.

Danke für die Hilfe




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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Je länger der Gläubiger bzw. das Inkasso 0 Euro sieht, desto höher die Einigungsbereitschaft via Vergleich. Mehr kann man nicht sagen. Insofern könnte dein Plan funktionieren. :-)

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#10
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi Mr mepeisen 12453 Beiträge,

man weiß immer nicht so genau wer einem hier antwortet von daher bin ich immer recht vorsichtig mit sofortigem Handeln vor allem wenn es ums Geld geht. Bei Dir glaube ich Du meinst es ehrlich mit den Leuten und "freutst" Dich wenn diese weniger bezahlen müssen.

Das ganze ist höchst grenzwertig und ich brauche Sicherheiten und keine schwammigen Klauseln die alles mögliche bedeuten können. Am Ende des Jahres sieht man dann auch wie es Berufs bzw Gehaltmäßig aussieht und es ist keine in Glaskugeln hineinsehen. Sollte es sich als Fehler herausstellen dann war es eben einer der das Kraut auch nicht mehr fett macht. Ich habe ja dann das Geld und irgendjemand wird es schon nehmen.

Danke für die Einschätzung

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#11
 Von 
RamFra
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ein Vergleich ist ein Vergleich, das bedeutet, dass man sich auf die Zahlung einer niedrigeren Summe einigt und danach ist die Forderung erledigt. Nichts anderes bedeutet "Festschreibung". Wenn Du mit dieser Vereinbarung in Verzug bist, dass du z.B. nicht mehr zahlen kannst, gilt die Festschreibung nicht mehr und es wird um die gesamte Summe gestritten...

Mit Erledigung folgt dann auch die Erledigungsmeldung an die SCHUFA und andere Auskunfteien, und man bekommt den entwerteten Titel zurück. Und wenn Du erbst, dann wirst Du denen das ja auch nicht auf die Nase binden, und wenn Du viel erbst, kannst Du ja Deine gesamte Schuld zurückzahlen.

Ansonsten wurde hier doch schon alles geschrieben. Du brauchst kein schlechtes Gefühl haben. Sollte EOS hier plötzlich "Ätsch" meinen zu sagen, wird das die Verbraucherzentralen sicher freuen zu hören! Und DAS kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Inkassodienstleister so dumm sein sollte...

LIebe Grüße
Ramona


-- Editiert von RamFra am 29.01.2016 16:20

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#12
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Ich kann dir nur raten, die Raten pünktlich (beim Inkassodienstleister eingehend) zu überweisen und so zu handeln, wie ich dir es weiter oben geraten habe.

Ich kann dir nur sagen, wie ich an Stelle des Inkassodienstleisters handeln würde, wenn ich mit dem Forderungsschuldner einen Vergleich (und den dann auch noch in Raten) ausgehandelt habe und der Forderungsschuldner die Raten dann widererwarten nicht zahlt:
Spätestens 7 Tage nach Fälligkeit der ersten Rate würde ich den Forderungsschuldner nochmal an den Ausgleich der fehlenden Rate innerhalb von 7 Tagen erinnern. Sollte 3 Tage nach Ablauf der neuerlichen Frist keine Zahlung oder sonstige Nachricht des Forderungsschuldners eingegangen sein, würde ich der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des örtlich für den Forderungsschuldner zuständigen Amtsgerichts einen Vollstreckungsauftrag über die Gesamtforderung übersenden und dann "dürfte" sich der Forderungsschuldner mit dem Gerichtsvollzieher über die (ratenweise) Abzahlung der Angelegenheit auseinandersetzen oder, wenn das nicht möglich ist, halt die Vermögensauskunft abgeben und anhand derer würde ich dann schauen, wo und was man evtl. pfänden kann.

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#13
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von RamFra):

Mit Erledigung folgt dann auch die Erledigungsmeldung an die SCHUFA und andere Auskunfteien, und man bekommt den entwerteten Titel zurück.


Hallo Ramona,

leider kann ich von diesen mir sehr wichtigen Dingen nichts lesen in dem Vergleich. Genau so etwas hätte ich gerne schriftlich. Für den Fall, dass hier Personen denken was macht der nur für ein Geschiss wegen 450 €. Das ist alles sehr grenzwertig und die 450 € sollte es damit erledigt sein wären gut angelegt. Andernfalls (pünktlichkeit ist kein Problem) würde ich mich extremst ärgern.

Ich überlege einfach bis Montag habe ich Zeit zu überweisen.

Danke für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

hoffentlich liest es noch jemand. Ich habe eine Frage wegen der Vermögensauskunft die wie ich erfahren habe eine Momentaufnahme darstellt. Ist es eigentlich möglich diese mehrfach im Jahr abzugeben. Anders gefragt. Nehmen wir an ich schreibe dem Inkasso das mir die Formulierung nicht konkret genug ist und ziehe die Ratenzahlung zurück.
Das wird das Inkasso sicher nicht freuen bzw verärgern.
Nehmen wir weiter an ich schaffe es bis Anfang Dezember 2016 die 450 € beiseite zu legen und mache erneut ein Angebot über eine Sofortzahlung dieser Summe.

Ist es für das Inkasso möglich einfach nicht zu antworten und mir still und heimlich den Gerichtsvollzieher zu schicken und mir das Geld von diesem wegnehmen zu lassen? Leider habe ich niemanden der für mich lügt sprich ich kann nicht schreiben es ist nicht in meinen Händen sondern bei Verwandten und diese geben es erst frei wenn dementsprechender Brief (Löschung aus Schufa, abgegolten etc...) vorliegt.

Dieses Geld fehlt so massiv im Monat und ich stehe alleine da wenn ich am Ende verarscht werde flippe ich aus. Ich habe einen Link gefunden wo genau diese Formulierung wie bei mir verwendet wurde und lest selbst....
http://alt.f-sb.de/forumneu/showthread.php?43991-Was-soll-ich-davon-halten



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#15
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Ist es eigentlich möglich diese mehrfach im Jahr abzugeben.


Ein Gl. kann die VMA i.d.R. alle 2 J. verlangen.

Zitat:
Ist es für das Inkasso möglich einfach nicht zu antworten und mir still und heimlich den Gerichtsvollzieher zu schicken und mir das Geld von diesem wegnehmen zu lassen?


Ja

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
leider kann ich von diesen mir sehr wichtigen Dingen nichts lesen in dem Vergleich.

Brauchst du auch nicht. Im Endeffekt gibt es auch im BGB einen Paragraphen, der dich schützt. §130 BGB .
Das heißt: Die Wendung "Wir schreiben die Forderung auf 450€ fest" im Anschluss an die Vergleichsverhandlung bedeutet im Streitfall vor Gericht, dass mit Einhaltung der Ratenzahlungen alles erledigt ist und du Anspruch auf Aushändigen des Titels hast. Ein Richter wird das eigentlich immer so auszulegen haben, dass damit alles entsprechend abbezahlt ist.

Zitat:
Ist es eigentlich möglich diese mehrfach im Jahr abzugeben.

Wie Hamburger schreibt hat die Vermögensauskunft eine Gültigkeit von 2 Jahren. Es sei denn, es haben sich wesentliche Änderungen ergeben. Wobei der Gläubiger diese glaubhaft machen muss. Wenn der Gläubiger also beispielsweise einen Zeitungsartikel liest, dass du im Lotto gewonnen hättest, könnte er sofort eine neue VMA einfordern.

Zitat:
Ist es für das Inkasso möglich einfach nicht zu antworten und mir still und heimlich den Gerichtsvollzieher zu schicken und mir das Geld von diesem wegnehmen zu lassen?

Bis zu dem Zeitpunkt, wo du den Vergleich mit denen abgeschlossen hast. Sobald es diese Ratenzahlung gibt und du sie einhältst, gibt es ein Vollstreckungshindernis. Dann kann vorläufig kein Gerichtsvollzieher mehr geschickt werden.

Sind das eigentlich deine einzigen Schulden? Wie sieht deine Gesamtstrategie aus?

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#17
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Sind das eigentlich deine einzigen Schulden? Wie sieht deine Gesamtstrategie aus?


Natürlich die einzigen.... Deshalb mache ich mir ja so einen Stress!!!


Nein Ironie aus. Die Schulden belaufen sich auf einen kleinen fünfstelligen Betrag. Die Einnahamen werden in den nächsten Jahren wenn überhaupt geringfügig über dem pfändbaren liegen. Meine Rechnung lautet so bevor die Gläubiger über die PI garnichts bekommen müssten halt fast alle mitspielen damit in der gleichen Zeit wie die PI dauern würde max 6 jahre die Schulden durch Vergleiche weg sind. Das ist 1 von 10 Titeln.

Die Antwort bezüglich des BGB ist schon mal gut. Das ganze ist höchst grenzwertig und es ist genau zu prüfen ob es nicht Sinn macht so schnell wie möglich PI anzumelden. Ich habe mir den Antrag http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vinsolvenz.pdf hoffe das ist der richtige schon besorgt und werde mir das mal sehr intensiv durchlesen.

Bis morgen habe ich noch Zeit damit das Geld pünktlich eintrifft.

Danke für die wirkllich hilfreichen Antworten nun bin ich wirklich im Bilde.



-- Editiert von WillsWissen2014 am 01.02.2016 10:57

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich frage aus einem einfachen Grund nach der Gesamtsituation. Wenn du mit allen einzeln verhandelst, ist be 10 Gläubigern die Wahrscheinlichkeit gering, dass es funktioniert. Irgendeiner wird immer nein sagen. Ich würde daher den Weg Richtung Privatinsolvenz einschlagen. Vo0raussetzung dafür ist ein Einigungsversuch über eine anerkannte Stelle, also eine Schuldnerberatung.

Bei der Schuldnerberatung kannst du einen Termin machen und die kann immer noch den Gläubigern etwas anbieten. Nach dem Motto "Wenn hier alles in die Insolvenz geht, wird sowieso nur 50€ pro Monat gepfändet. Wenn ihr euch außergerichtlich einigt, wird der Schuldner aber 100€ pro Monat für 5 Jahre zahlen, die dann unter den Gläubigern aufgeteilt werden."

Zudem gibt es ja mittlerweile die verkürzte Privatinsolvenz von 3 Jahren, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Du kannst ja in folgendem Forum mal deine Situation schildern: http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme

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#19
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi Mr. 12462 Beiträge,

schon zu spät was heißt zu spät ich habe die 1. Rate überwiesen 37,50 € kann ich schon irgendwie kompensieren. Ich habe gerade bei dem Inkasso angerufen und die Person am Telefon sagte mir nachdem die 450 € bezahlt sind bekomme ich auf Anfrage den Titel ausgehändigt und die Sache sei erledigt.
Die Verbesserung der Vermögensverhältnisse konnte Sie nicht genau sagen (solche Klauseln wird es überall geben). Auf meine Nachfrage ob denn so um die 1080 € wesentlich verbessert sind sagte Sie nein.

Dein vorgeschlagenes Forum kenne ich schon und lasse erstmal die Finger davon. Ich fand das früher gut aber mittlerweile gefällt es mir nicht mehr.

Das mit den 3 Jahren scheint wohl für mich nicht so sehr in Frage zu kommen. Im Laufe des Jahres habe ich mir fest vorgenommen eine definitive Entscheidung zu treffen.

Wir werden sehen was am Ende des Jahres passiert.

-- Editiert von WillsWissen2014 am 01.02.2016 15:39

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
(solche Klauseln wird es überall geben

Das stimmt durchaus.

Zitat:
Dein vorgeschlagenes Forum kenne ich schon und lasse erstmal die Finger davon. Ich fand das früher gut aber mittlerweile gefällt es mir nicht mehr.

Naja, man muss die komischen Leute mit der Werbung wegen Ik-Insolvenz und andere Kleingeister ignorieren. Dann wird einem da durchaus gut geholfen :-)

Wie gesagt: Du kannst es probieren, stell dich aber gerade bei 10 Gläubigern darauf ein, dass es eine nervenaufreibende Zeit wird.

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#21
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

da hat mepeisen wie üblich Recht :)
Hast du dich denn schon eingelesen in die Möglichkeiten Insolvenz und aussergerichtlichen Schuldenvergleich und berechnet was dir mehr bringt? Ob du nun 40 Euro monatl. gepfändet bekommst und nach 3 bzw. 5 Jahren fertig bist, oder ob du zig Euro mehr zahlst und dies auch über Jahre.
Zum außerger. kann ich mich nur positiv äussern, vorausgesetzt natürlich du gestaltest diesen entsprechend, was bedeutet das du allen Gläubigern...alle Gläubiger samt deren Forderungen offenlegst, eben einen sogenannten Quotenplan erstellst.
Hier musst du allen die gleiche Quote anbieten.
Sobald Gläubiger sehen das sie mit einer Insolvenz um einiges schlechter fahren, willigen sie zu 90% ein.


-- Editiert von Nicolechen am 02.02.2016 14:37

Signatur:

ein Schelm...wer böses dabei denkt ;)

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#22
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von Nicolechen):
da hat mepeisen wie üblich Recht
Hast du dich denn schon eingelesen in die Möglichkeiten Insolvenz und aussergerichtlichen Schuldenvergleich und berechnet was dir mehr bringt?


Hi Nicolechen,

klares Nein.

jetzt habe ich ja erstmal diesen Verlgeich und mehr geht nicht bekomme Hartz 4.

Insolvenz so wie ich es verstanden habe kommt das am ehesten in Frage. Unschön ist das sich die Schulden dadurch um die Gerichtskosten und die des IV erhöhen das sind so laß ich immer um die 2500 €. Bei meiner Summe 11500 € fällt das schon irgendwie ins Gewicht und damit bekommen die Gläubiger sofern nicht viel Glück von Himmel fällt nahezu garnichts. Die verkürzte Version kommt so wie ich es gelesen habe bzw mir einer erklährte auch nicht in Frage.

Aussergerichtlich? Was kann ich anbieten. Ich würde auch wenn ich noch Hartz 4 oder ähnlich evt. Weiterbildung etc... anbieten 100 € jeden Monat abzudrücken. Das wären in 5 Jahren 6000 €. Nicht so wenig. Die Frage ist ob so etwas praktikabel ist und ob sich alle darauf einlassen? Es wäre mir halt lieber wenn die Schulden so bleiben und nicht nochmal erhöht werden und wenn ich Erledigungsvermerke bekomme anstatt den Eintrag Privatinsolvenz und das nochmal drei Jahre nach Beendigung.
Ich bin jetzt 37 Jahre falls ich mit 38 Jahren irgendetwas in Richtung Schulden starte und PI wähle dann sieht man es erst nach 9 Jahren nicht mehr in den Auskunftsteien. Das ist schon knackig lange.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich tun soll.

Danke für die Hilfe



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#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Unschön ist das sich die Schulden dadurch um die Gerichtskosten und die des IV erhöhen das sind so laß ich immer um die 2500 €.

Das wäre nur der Fall, wenn tatsächlich so viel pfändbar wäre, dass in den 6 Jahren die 11500€ voll bezahlt werden können. Nur dann kommen die 2500€ oben drauf.

Du musst es anders herum sehen. Du beantragst typischerweise am Anfang eine Stundung der Gerichtskosten Und Co. Während deiner Insolvenz wird zunächst einmal das, was pfändbar ist, vom Insolvenzverwalter eingezogen. Nach Ende der 6 Jahre wird ein Strich drunter gemacht und wenn bis dahin nur 1000€ gepfändet wurden, wird das verteilt und dann die von dir am Anfang beantragte Restschuldbefreiung erteilt. Dann bist du ab da schuldenfrei und kümmerst dich um die Bezahlung der Gerichtskosten Und Co. In dem Beispiel könnte das dann effektiv auf 3500€ unterm Strich hinauslaufen.

Zitat:
Ich bin jetzt 37 Jahre falls ich mit 38 Jahren irgendetwas in Richtung Schulden starte und PI wähle dann sieht man es erst nach 9 Jahren nicht mehr in den Auskunftsteien. Das ist schon knackig lange.

Sorry, aber wenn es Titel gibt, die schon in der Schufa stehen, dann ist das Problem dasselbe. Die stehen auch solange drin, bis die Schuld erledigt ist und dann nochmal 3 Jahre zum Jahresende als erledigt. Wenn du 6 Jahre abbezahlst mit Vergleichen ist die Schufa genauso 9 Jahre "im Arsch".

Signatur:

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#24
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

naja mit Hartz IV stellt sich die Frage ob überhaupt etwas pfändbar ist, ist denn ein neuer "gutbezahlter" Job in Aussicht?
Die Pfändungsgrenze steigt nämlich je nach Höhe des Einkommens ebenfalls um einiges, das solltest du hier einmal berechnen lassen:
http://www.n-heydorn.de/pfaendungstabelle.html
und bedenke dass hier bereits der Nettolohn eingegeben wird.
Bei den Schuldenvergleichen gelingt es manchmal in der Tat das Quoten von 10-20% herauskommen, wenn offensichtlich ist das bei einer Insolvenz nichts zu holen wäre, ABER, es ist, wie von mepeisen schon angesprochen, immer ein Risiko vorhanden das 8 von 10 "Ja" sagen...aber 2 sagen nein. In 90% der Fälle wird der Vergleich dann privat doch gemacht und die beiden Negative werden einzeln ausbezahlt ...hier sollte dann allerdings das finanzielle Mittel vorhanden sein.
Tatsache ist, das du hier auf jeden Fall etwas machen musst. Ich würde mit Hartz4 auch zur Inso raten, klar hast du weitere 8-10 Jahre keine gute Schufa, aber wenn du nicht in absehbarer Zeit einen Job bekommst, bei welchem du sehr gut verdienst, sieht das ohne Inso auch nicht anders aus ;) Die Gläubiger geben das zur Vollstreckung an den GV weiter und zack kommen nochmal 30-70 Euro GV Kosten pro Jahr auf jeden einzelnen Titel drauf, da dies zeitgleich eine Verjährung der Zinsen hemmt wird auch hier die Summe immer größer...und jedes Jahr wird der größere Betrag erneut der Schufa eingemeldet und bleibt nach Zahlung auch weitere 3 Jahre als "erledigt" stehen.
Ich persönlich habe ganz gute Erfahrungen mit Kraus und Ghendler gemacht, der einzige Nachteil bei denen ist eben das niemand die Forderungsaufstellungen der Gläubiger prüft...bei Forderungen aus 1997 und der Telekom (EOS Inkasso) kamen da schon Prachtsummen zusammen *fg*, da habe ich dann selbsständig Bereinigungen um Kontoführungsgebühren, verj. Zinsen etc. verlangt. Ansonsten alles super, netter Kontakt,die Beratung ist Klasse, alles ist seriös und man kann in meheren Monatsraten zahlen.




-- Editiert von Nicolechen am 03.02.2016 12:10

Signatur:

ein Schelm...wer böses dabei denkt ;)

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#25
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi Nicolechen,

danke für die ausführliche Antwort ich beantworte das die Tage mal.

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