Freenet.de Mahnung von Amtsgericht (war nie Kunde)

24. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
AndreasKMG
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freenet.de Mahnung von Amtsgericht (war nie Kunde)

Hallo zusammen
Meine Frau hat heute eine Mahnung vom Amtsgericht Hamburg erhalten
Sie hätte angeblich 2006 einen Vertrag mit Freenet über Telekummunikationsleistungen gehabt
Sollen zehn Monta zu je 9,90 geswesen sein
Plus Inkasso Gebühren,Gericht etc soll sie jetzt ca 230 Euro bezahlen
Wir hatten 2006 keinen PC oder ein Festnetz Telefon bei Freenet
Tel hatten wir von der Telekom
Rechner halt garkeinen
Nach dem Mahnbescheid rieg meine Frau bei dem Prozessbevollmächtigen Rechtsanwalt von Freenet an und fragte wo die unsere Adresse her haben
Die erzählte dann das der Vor und Hintername meiner Frau auf einen Schuldnerin zutreffe
Meine Frau hat aber einen Doppelhinternamen also stimmt dieser schonmal nicht
Dann wollten das Büro des Rechtsanwalt das Geb.Datum wissen
Strimmte nicht mit der Schuldnerin überein genau wie früherer Meldeadressen
Trotzdem soll meine Frau nachweisen das sie nicht die Schuldnerin ist
Unsere Adresse haben die wohl vom Einwohnermeldeamt
Wir haben nichts damit zu tun und müssen das nun anchweisen????
Bei dem Schreiben ist ein Widerspruch bei soll ich den zurückschicken???
Wenn ja soll ich da evtl was beifügen wie z.B alte Meldeadressen
Oder EInfach unbeachtet lassen da meine Frau ja nicht die Schuldnerin ist???
Wer bezahlt den ganzen Aufwand zum Beweis der Unschuld??

Gruss Andreas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn die Daten falsch sind, sollte die Ehefrau unbedingt Widerspruch einlegen. Ohne Widerspruch wird von der Kanzlei (bzw. vom Amtsgericht in deren Auftrag) der Vollstreckungsbescheid kommen. Damit kann später vollstreckt werden.

Man sollte dem Widerspruchsschreiben noch eine kurze Erklärung beifügen, in dem auf das Telefonat Bezug genommen wird, klar gestellt, dass die Daten (Doppelname, Geburtsdatum) nicht stimmen und mit dem Gläubiger kein Vertrag vorlag/vorliegt.

Nachweise zu erbringen ist nicht die Aufgabe des potentiellen Schuldners. Nachweise muss im Zivilprozess derjenige erbringen, der etwas möchte.

Kurz gesagt: Wenn freenet Geld möchte, müssen sie nach dem Widerspruch klagen und den Anspruch beweisen.

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#2
 Von 
AndreasKMG
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle antwort

gruss andreas

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#3
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Herr Oberstudienrat Funke
Kann halt nicht jeder über so perfekte Deutsch Kenntnisse verfügen wie Du
;)

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#5
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Sind wir hier tatsächlich mal einer Meinung ?
Kalkhofe gehört m.M in der Tat zu den Besten im TV

0x Hilfreiche Antwort

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