Ein freund hat über mein wlan ware auf seinen Namen zu sich nach Hause bestellt und auch angenommen. später den online Shops gesagt das er es nicht war. Nun habe ich post bekommen da ja meine ip dafür benutzt wurde.
Wie soll ich darauf reagieren?
Freund bestellt über mein Internet ware
Frage vorab: Wie haben die es geschafft, anhand der IP-Adresse deinen Namen und deine Anschrift herauszubekommen? Woher weißt du, dass es an deinen Freund geliefert wurde und von ihm angenommen wurde?
Oder hat der Freund bewusst deinen Namen und deine Adresse als Rechnungsanschrift verwendet?
Naja, ansonsten ist das wohl Vorsatz, nicht zahlen zu wollen und damit Betrug. Den könnte man zunächst mal bei der Polizei anzeigen. Dann würde ich das jeweilige Unternehmen auf die Strafanzeige aufmerksam machen und auffordern, sich doch bitte an den angeblichen freund zu wenden. Er hat schließlich auch mit Unterschrift die Waren angenommen und nicht du.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Ähh...
hier fehlen glaube ich noch einige Informationen die nachgereicht werden sollten, denn SO stimmt das garantiert nicht.
Nur weil jemand was über "mein Internet" bestellt und dann nicht zahlt, bekomme ich dafür noch lange keine Post von Inkassos.
Zitat:Wie soll ich darauf reagieren?
Von wem kam die Post?
Am einfachsten wäre, Schreiben einscannen / fotografieren, Namen und Aktenzeichen unkenntlich machen und hier einstellen.
-- Editiert spatenklopper am 24.12.2014 09:52
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Nun habe ich post bekommen da ja meine ip dafür benutzt wurde. <hr size=1 noshade>
Das glaube ich eher nicht.
Da wird wohl Dein "Freund" ganz einfach Diene Anschrfit mitgeteilt haben.
Ich persönlich würde
1. Strafanzeuge gegen unbekannt wegen missbrauch meiner Daten stellen.
2. Den Schreibern nur antworten, das die Bestellungen nicht von mir seien, nicht von mir empfangen wurden und auf die Strafanzeige verweisen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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