Hallo,
was sind denn angemessene Fristen für Mahnungen und Inkassobüro. Ein Freund von mir hat online was bestellt. Er bekamm die Ware am 3.6. Rechnung ist nach Angaben der Rechnung sofort fällig.
Am 16.6. bekam er ein Zahlungserinnerung, am 23.6 eine Mahnung und nun heute (30.6) wurde gesagt, dass der Fall ans Inkasso ginge. Sind diese Fristen von Mahnung zu Inkasso okay? D.h. vom 23.6 bis zum 30.6? Ich weiss, er ist selber Schuld, aber die kurze Zeit kann doch nicht stimmen, zumal man ja sehen muss, dass eine Überweisung auch Zeit braucht. Gibt es Regelungen für eine solche Frist oder ist man jetzt ohne Chance.
Vielen Dank.
Fristen Mahnung/Inkasso
30. Juni 2008
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Frage vom 30. Juni 2008 | 17:14
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristen Mahnung/Inkasso
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2008 | 21:29
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Ob Okay oder nicht spielt keine Rolle
Der Gläubiger " darf " an ein Inkassobüro weitergeben - wenn er will auch an mehrere Büros -
Die Durchsetzungsfähigkeit der Gebühren des extern beauftragten Erfüllungsgehilfen vor Gericht steht aber auf einem anderen Blatt
Zahl einfach die HF plus die im Schreiben vom 23.6 aufgelisteten Mahgebühren ..und gut ist
#2
Antwort vom 1. Juli 2008 | 08:34
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind die Fristen aber nicht zu kurz?
Und jetzt?
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