Füllborn Rechtsanwälte Landesbank Berlin

2. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
empty161
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Füllborn Rechtsanwälte Landesbank Berlin

Hi, ich habe vor ca. 3 Jahren eine kostenlose prepaid Kreditkarte bei der LB Berlin gehabt. Nachdem die erste Karte nach 2 Jahren ablief bekam ich per Post eine neue zugesendet. Dort stand drin wenn ich sie benutze fällt eine Jahresgebühr von 56 €. Diese habe ich aber nicht benutzt.

Dann kam irgendwann im Januar 2011 die Abbuchung der Jahresgebühr von meinem Griokonto, da das Konto aber nicht gedeckt war, versuchten sie es noch 2 weiter male jeweils mit + 8 € aufschlag (Rücklastschriftgebühr).

Anfang 2011 bekam ich dann Post von Real Inkasso, mit einer Hauptforderung von 80 € + ca 70 € Inkassokosten. Dieser Forderung widersprach ich jedoch. Nach ca. 3 weitern Briefen
bekamm ich im September 2011 dann Post von der Füllborn-Rechtsanwaltsgesellschaft dort Betrug dann die Gesamteforderung aufeinmal 192 €. Weil ich dann irgendwann keinen Nerv mehr hatte, habe ich mich im Dezember auf eine Ratenzahlung von 25 € im Monat eingelassen (habe aber nichts unterschrieben das ich die gesamten Kosten anerkenne). Ich musste natürlich noch eine Vergleichsgebühr bezahlen, also lag die Gesamtforderung bei ca. 230 €.

Nachdem ich 2 Raten bezahlt habe, hat sich das eine Freundin angeschaut (sie ist Rechtsanwaltsfachangestellte), Ihr vielen dann ein paar Sachen auf die so nicht berechnet werden dürfen.
Nachdem ich Zahlung erstmal einstellte und Füllborn schrieb das ich mit der Aufstellung so nicht einverstanden bin bekam ich heute wieder Post.

Dort ist es so aufgelistet:

Hauptforderung: 80 €
vorgerichtliche Mahnkosten: 18 €
Inkassokosten: 35,70 €
Kontoführungsgebühren: 27,82 €
Verzugszinsen 5 %: 4,55 €
Ermittlungskosten: 1,60 €
RA-Gebühren: 17,08 €
geleistete Zahlung: -50 €
Gesamtforderung: 134,75 €

Warum wird aus einer Forderung von ca. 230 € aufeinmal nur noch 135 €, obwohl ich nur 50 € gezahlt habe.

Unten wird mir eine "Einmalzahlung eines Vergleichsbetrages" von 95 € Angeboten. Wenn ich diese nicht Zahle würde er die Gesamtforderung (134,75 €) gerichtlich titulieren.

Eigentlich bin ich der Meinung das die Forderung nicht rechtens ist, da ich die prepaid Kreditkarte nicht benutzte, aber wer weiß was in den AGBs stand. Wie soll ich jetzt verfahren.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Gut, dass die Ratenvereinbarung nicht unterschrieben ist! Mit so einer Ratenvereinbarung reitet man sich meistens böse in den Schlamassel, weil man damit fast immer auch unberechtigte Forderungen anerkennt.

Zunächst mal allgemeines zu Zusatzkosten:

Inkassogebühren zusätzlich zu Anwaltsgebühren geht schon mal gar nicht, das ist unseriös! Genauso unseriös ist es, wenn erst mal Mondpreise gefordert werden und dann wie auf einem Basar runter gehandelt wird.

Kontoführungsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht vorgesehen, das sind Fantasiegebühren der Inkassos, und für eine worin auch immer bestehende Ermittlungsgebühr sehe ich bei bekannter Anschrift auch keine Grundlage. Vorgerichtliche Mahnkosten müssten belegt sein, max. 3-5€ für eine schriftliche Mahnung.

Leider ist das Ganze nicht eindeutig geregelt, so dass es unterschiedliche Urteile gibt, von denen ein kleiner Teil auch Fantasiekosten rechtfertigt. Das soll aber kein Grund sein, die anzuerkennen!


-Falls- die 80€ Rest-Hauptforderung irgendwie gerechtfertigt sein sollten, lägen die 95€ im Bereich des praktisch Durchsetzbaren. Da muss dann aber auch Rechtssicherheit sein, dass nicht doch noch was nachgefordert wird. Anwaltsgebühr (in angemessener Höhe) und Verzugszins sind normaler Weise verbindliche Kosten für Schuldner, da wundert es mich schon, dass er in seinem Vergleich darunter geht. Vielleicht merkt er, dass auch an der Hauptforderung was faul ist ;-).

Wenn Rechtsstreit darum, dann nicht ohne qualifizierte Rechtsberatung (Anwalt, ggf. Verbraucherzentrale) - ich kann hier auch nur Allgemeinpositionen zu diesen Sachen wiedergeben, die im Einzelfall anders liegen können! Insbesondere die Frage, ob mit der zweiten Karte überhaupt irgendein Vertrag besteht, müsste mit dem Rechtsberater abgeklärt werden. Das Ganze sieht etwas schwieriger aus, weil schon was bezahlt wurde. Aber als aussichtslos würde ich es nicht bezeichnen.


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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
... und für eine worin auch immer bestehende Ermittlungsgebühr sehe ich bei bekannter Anschrift auch keine Grundlage. ...
Was nur zeigt, dass Sie nicht weit genug denken. 'Ermittlungsgebühren' sind mitnichten auf Adressermittlungsgebühren beschränkt - sonst hieße das so ... :) . Vielmehr zählen z.B. auch Auskunfteianfragen dazu, die sehr wohl rechtens sind.
Im Übrigen verraten Sie mir die Quelle der Adressermittlung für 1,60 Euro - das würde mich brennend interessieren ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

@anephan:

Eben, die Ermittlungsgebühren sind hier überhaupt nicht definiert. Wenn es eine Auskunfteianfrage wäre, dann wäre es a) wahrscheinlich Privatvergnügen des Anwalts/Inkassos, das nicht auf den Schuldner umgelegt werden kann - wozu ist das nötig? - und b) müssten diese Kosten für den Einzelfall nachgewiesen sein. Wenn Anwalt oder Inkasso einen allgemeinen Vertrag mit der Auskunftei haben, wo für die einzelne Auskunft keine Kosten anfallen, dürfte das schwer zu belegen sein.

Adressermittlung über Einwohnermeldeämter kostet i.d.R. auch einige Euro mehr (ca. 5-7€), wenn auch nicht die Fantasiepreise wie 15, 20 oder mehr €, die Inkassos dafür oft von Schuldnern verlangen. Daher sehen mir diese 1,60€ sehr nach einer Fantasiegebühr aus!

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