Guten Tag, da ich neu hier bin weiß ich nicht ob das das Richtige Unterforum ist.
Ich bekam vor 1 Woche eine E-Mail von Fundorado. Diese Firma behauptet ich hätte mich dort angemeldet, was ich jedoch nicht getan habe. Ich schrieb ihnen zurück das ich diesen Account nicht erstellt habe.(Es war nur meine E-Mail Adresse und die anderen Daten stimmen mit meinen gar nicht überin.) Diese glauben es mir nicht, sagten aber das ich den Account schriftlich kündigen kann. Da ich mich nicht weiter belästigen lassen wollte, habe ich die E-Mail Adresse gelöscht. Was soll ich jetzt tun ?
Fundorado will Geld, jedoch nicht angemeldet
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hat keiner eine Ahnung ?
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So lange du keine schriftliche Post (d.h. auf einem Blatt Papier) bekommst (und es nicht mit Einschreiben ist), können die sowieso nicht nachweisen, dass du irgendwelche Schreiben oder Mahnungen überhaupt erhalten hast. Ich würde denen auch nichts weiter schreiben, dann erfahren die auch nicht deine Adresse und andere Daten. Dann kann Fundorado auch keinen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen.
-- Editiert am 13.11.2010 15:53
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Antwort kam doch schon: N I C H T S !!!!
die Mailadresse auf Spam setzen und fertisch ...
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" Gruss aus Offenbach"
Ja, das ist eine reine Abzocke. Die kannst du ignorieren und die Email-Adresse von denen deinem Spamfilter anheim stellen. Wenn du allerdings einen Mahnbescheid kriegst, musst du fristgerecht innerhalb von 2 Wochen beim zuständigen Mahngericht (nicht bei den Abzockern oder deren Anwalt oder Inkasso!!!) Widerspruch einlegen. Dabei kannst du, wenn du magst, auch die Verhandlung beantragen. Würde mich freuen, wenn sie vor Gericht verlieren und dann selber zahlen dürfen, aber darauf haben die auch keinen Bock und lassen es üblicherweise nicht so weit kommen -)
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quote:
können die sowieso nicht nachweisen, dass du irgendwelche Schreiben oder Mahnungen überhaupt erhalten hast.
Das dürfte hier nicht recht schwer fallen mit dem Nachweis:
quote:
Ich schrieb ihnen zurück das ich diesen Account nicht erstellt habe.
Ansonsten würde ich ersteinmal nichts machen, da Fundorado nachweisen muss, das du einen Vertrag abgeschlossen hast.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ha ja, denn die können ja gar nichts einklagen, wenn sie nicht nachweisen können, dass die Forderung zu Recht besteht -)
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Hallo Zusammen,
da dieser Thread hier auch uns betrifft, möchten wir als Unternehmen gerne Stellung beziehen.
Generell ist in allen unseren Angeboten immer eine richtige Anmeldung notwendig. Richtige Anmeldung heißt: es ist notwendig, dass die kompletten persönlichen Daten + E-Mail-Adresse online in unser Anmeldeformular eingetragen werden. Wir kommen also nicht "einfach so" an irgendwelche Daten.
Wir sind ein TÜV zertifiziertes Unternehmen mit Sitz in Hamburg (Infos unter: http://www.fundorado.de/free/liebe/), ein Unternehmen zum Anfassen. Wir sind jederzeit sowohl per E-Mail, im Service-Chat, sowie auf unserer kostenlose Service-Hotline 0800-3033300 zu erreichen, sind 7 Tage die Woche für unsere Kunden da. Wir möchten uns daher von Äußerungen wie "Ja, das ist eine reine Abzocke" distanzieren!
@ Stefan_nak: insofern du dich nicht selbst bei uns angemeldet hast, hat offensichtlich ein Dritter deine Daten missbräuchlich für eine Anmeldung in unserem Portal benutzt. Mit uns kann man REDEN, wir würden uns daher freuen, wenn du dich einfach telefonisch oder noch mal per E-Mail mit uns in Verbindung setzt. Bitte bezieh dich dann am Besten auch auf diesen Forenbeitrag.
Viele Grüße aus Hamburg
i.A. der FunDorado GmbH
also wenn ich mir nur mal so die AGB von dem verein anschaue, habe ich starke zweifel an der rechtmäßigkeit.
eine widerrufsbelehrung finde ich schon mal gar nicht, auch wenn der rest recht seriös aussieht.
ich würde die füße stillhalten und gar nix machen. wenn se was wollen sollen se sich es holen :-) und vor gericht würden die nicht damit durchkommen. denn neben dem widerrufsrecht und belehrung darüber (in aktueller form! woran viele aus dieser "branch" scheitern) fehlen auch die pflichtinformationen im elektronischen geschäftsverkehr nach § 312 ff. BGB
...
ach ja: nett ist auch die passage "Die Kündigung des Nutzers hat in schriftlicher Form (nicht per Fax und nicht per E-Mail) an die folgende Adresse zu erfolgen: [postanschrift des vereins]"
warum soll es nicht per fax oder e-mail gehen?! das verstößt auch gegen AGB bestimmungen nach BGB, §§ 307 ff. BGB
. (v.a. § 309 Nr.13 BGB
) da sollte der verein seine "juristen" wohl mal nachbessern lassen...
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"Bässäwissä."
-- Editiert am 14.12.2010 06:49
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