Fundorado will Geld ohne Altersbestätigung

25. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Elias123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fundorado will Geld ohne Altersbestätigung

Hallo erstmal,

mein Freund der noch minderjährig ist hat sich bei Fundurado angemeldet, hat aber keine Altersbestätigung *(ohne altersbestätigung kann man auf der Website nichts machen) gemacht und trotzdem hat er eine Email von "Inkasso" bekommen. Dass er Geld zahlen muss.

Ich hoffe auf eine schnelle Antwort

LG
Elias

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Er wusste also, dass es etwas kostet, weigert sich aber zu zahlen? Dir ist klar, dass man hier latent straffällig geworden ist? Dass es also Betrug ist, was man da tat?

Womöglich auch noch Fake-Daten verwendet (so wie auch in anderen Foren immer wieder berichtet wird)? Dann sieht es hinsichtlich Betrug düster aus.

Auch die Minderjährigkeit oder eine fehlende Altersverifikation schützt deinen Freund hier nicht vor diesem Befund.

Ansonsten: Ab zu den Eltern. Diesen beichten, was er gemacht hat. Die Eltern werden sicherlich ihre Genehmigung zu dem Vertrag verweigern. Das sollten die Eltern dem Inkasso dann aber auch mitteilen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Elias123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Mein Freund wird das nicht gefallen aber leider ist er selber Schuld. Höffentlich hat der Anbieter Gnade mit meinem Freund dass er nichts Zahlen muss (er hat ihm schon geschrieben(glaub ich aber nicht)).
Danke ;D

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zivilrechtlich muss nichts bezahlt werden.
Der Vertrag, auf dem die Hauptforderung beruht, ist schwebend unwirksam.
Wo keine Hauptforderung besteht, kann auch keine Inkassoprovision durchgesetzt werden.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120112 Beiträge, 39830x hilfreich)

Je nach Betrag und Alter, sollte man auch noch im Auge behalten, das es den "Taschengeldparagraphen" (§ 110 BGB ) gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Dann aber auch gleich schnell mit ins Auge fassen, dass der leider oft so genannte Taschengeldparagraph grundsätzlich keine Anwendung findet, solange die Leistung noch nicht bewirkt wurde.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der Grundgedanke des Gesetzgebers ist es, dass Minderjährige keine Schulden machen dürfen.
Gerade weil die Leistung nicht bewirkt (nicht bezahlt) wurde, findet der Taschengeldparagraph keine Anwendung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Elias123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Herr mit dem Er Kontakt hatte sagte dass er eine Kopie des Personalausweises schicken soll und dann wird das geklärt (=muss nichts zahlen(Ein zwei Dinge geschwärtzt in der Kopie)).

-- Editiert von Elias123mitglied am 27.02.2019 15:35

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#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Hat in mir bekannten vergleichbaren Fällen nichts genützt. Das zieht die jungen Leute, die dann auch noch ihren Perso einscannen und verschicken, mental nur noch weiter rein.

Um es plakativ zu sagen: Soll doch der andere beweisen, dass man nicht minderjährig war. Aber ich weiß, dass man häufig ein Bedürfnis danach hat, dem anderen entgegenzukommen, und sich ja doch nicht davon abhalten lässt, den Perso zu schicken. Und hier klingt es auch so, als sei es ohnehin schon geschehen.

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